In diesem Jahr findet das Fronleichnamsfest am Donnerstag, 08.06.2023 in der Seelsorgeeinheit Kloster Wittichen in Schiltach St Johannes B. statt. Das Hochamt beginnt um 9.30 Uhr mit anschließender Prozession.
Der Startschuss zum Wettbewerb „Stadtradeln“ steht kurz bevor: Der Fahrradwettbewerb startet am Sonntag, 18. Juni 2023. Ziel ist es, bis zum 08. Juli 2023, möglichst viele Rad-Kilometer für den Landkreis Rottweil zu sammeln.
Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz schreibt hiermit das Jahresprogramm 2024 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) aus. Grundlage ist die Verwaltungsvorschrift zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum.
Beatrice Gaiselmann von der Demenzberatungsstelle ADELE und Natascha Schneider vom Pflegestützpunkt Rottweil gestalten am Donnerstag, 22. Juni 2023 um 19 Uhr einen interaktiven Abend zum Thema „Wie erleben Menschen mit Demenz ihre Umwelt?“
Die Projektgruppe „Gemeinsam lernen – voneinander und miteinander“ veranstaltet am Sonntag, 02.07.2023 in Rottweil zusammen mit der Aktionsgemeinschaft GIEB ein Begegnungsfest zur Förderung der politischen Teilhabe im Alltag.
Vorzeitige Schließung am Dienstag, 13.06.2023 um 11:00 Uhr.
Nächster Termin am Mittwoch, dem 14.06.2023 von 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr in der Friedrich-Grohe-Halle, Vor Ebersbach 2 in 77761 SCHILTACH. Jetzt Blutspendertermin online reservieren unter www.blutspende.de/termine.
Das Landwirtschaftsamt Rottweil lädt alle Rinderhaltende ÖKO-Betriebe oder Umstellungsinteressierte Rinderhalter zu einer Veranstaltung zum Thema Weidehaltung im ÖKO-Betrieb und deren Umsetzung in der Praxis am Fr. 09.06.2023 um 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr ein.
In feierlicher Runde wurde das große Jubiläum im Hause Müller bei Kaffee und Schwarzwälder Kirschwasser gefeiert. Martin Schmid von der Tourist-Info gratulierte mit herzlichen Worten zum großen Jubiläum und überreichte Präsente, Urkunde und Blumen.
Das Forstamt Rottweil weist ausdrücklich darauf hin, dass jeder Waldbesitzende für die Kontrolle seiner Waldfläche auf Sturmholz und Käferbefall selbst verantwortlich ist. Dieses gilt auch für die Pflicht zur Aufarbeitung der entsprechenden Hölzer.