Sanierungsgebiet „Heilig Garten“

 

Die Gemeinde Schenkenzell wurde mit dem Gebiet „Heilig-Garten“ im Jahr 2015 in das Landessanierungsprogramm des Landes Baden-Württemberg aufgenommen. Neben der Bezuschussung kommunaler Vorhaben im Sanierungsgebiet, zielt das Landessanierungsprogramm auch auf eine Förderung von Gebäudesanierungen an sanierungsbedürftigen privaten Gebäuden ab.

Der bewilligte Förderrahmen für die Sanierung umfasst aktuell 1.500.000 € und setzt sich aus dem Anteil des Landes Baden-Württemberg in Höhe von 900.000 € und dem Anteil der Gemeinde Schenkenzell in Höhe von
600.000 € zusammen. Dieser Teilbetrag ist nicht ungewöhnlich und kann durch einen Aufstockungsantrag in den nächsten Jahren hoffentlich noch erhöht werden.

Mit den Mitteln besteht ein Anreiz, um bestehende bauliche Mängel im privaten und öffentlichen Bereich zu beheben. Zu den geplanten kommunalen Maßnahmen zählen u.a. die Umgestaltung des Freibereichs „Heilig-Garten“, die Erneuerung der Fußwegeverbindung zum Kindergarten sowie die Sanierung/Umbau des Äckerhofwegs oder Sanierung von Gemeindegebäuden im Sanierungsgebiet.

Das Gelingen der Ortskernsanierung hängt in wesentlichem Maße von Ihrer Mitwirkung als Eigentümer im Sanierungsgebiet ab. Über Ihre Teilnahme, Mitarbeit und Anregungen freuen wir uns.

Wenden Sie sich mit Fragen zur Sanierung gerne direkt an Herrn Schmidt – Telefon 0761 292813716,  konstantin.schmidt@steg.de von der STEG Stadtentwicklung GmbH, Standort Freiburg im Breisgau, oder auch an Herrn Bürgermeister Heinzelmann oder Frau Augsburger, unter Tel. 07836/9397-0 bei der Gemeindeverwaltung Schenkenzell.

Abgrenzung des Sanierungsgebietes „Heilig Garten“

Wissenswertes für Eigentümer im Sanierungsgebiet „Heilig Garten“
Sie als Eigentümer im Sanierungsgebiet tragen wesentlich zum Gelingen der Sanierung bei. Die wichtigsten Informationen zur Sanierung und den finanziellen Zuschüssen für Ihr Vorhaben, haben wir für Sie in einem Informationsflyer zusammengefasst.

Gestaltungsrichtlinie für das Sanierungsgebiet „Heilig Garten“
Bitte beachten Sie die Gestaltungsrichtlinie der Gemeinde Schenkenzell für das Sanierungsgebiet „Heilig-Garten“. Diese muss als Grundlage aller gestalterischen und baulichen Veränderungen im Sanierungsgebiet „Heilig-Garten“ angewandt werden. 

Gestaltungsrichtlinien Heilig Garten

Ansprechpartner

Gemeinde Schenkenzell  
Reinerzaustr. 12   
77773 Schenkenzell
Bürgermeister Bernd Heinzelmann
Telefon 07836 939711 
Verwaltungsleiterin Susanne Augsburger
Telefon 07836 939713

die STEG Stadtentwicklung GmbH
Standort Freiburg
Kartäuserstr. 51a
79102 Freiburg
Konstantin Schmidt
Telefon 0761 292813716
konstantin.schmidt@steg.de
www.steg.de

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