Unter dem Motto „Miteinander – Füreinander“ fand der gemeinsame Familientag der Kindergärten St. Luitgard und St. Ulrich statt. Dieser tolle Tag wird uns allen lange in Erinnerung bleiben.
Mit Einführung des Onlinezugangsgesetzes sind Bund und Länder verpflichtet Verwaltungsleistungen elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Das Kreisbauamt als untere Baurechtsbehörde im Landkreis Rottweil gibt auf dieser Rechtsgrundlage ab 01.01.2023 für folgende Verfahren die digitale Antragstellung verbindlich vor:
Die Borkenkäfer im Landkreis Rottweil schwärmen seit Mai bereits flächendeckend. Begünstigt durch eine hohe Ausgangspopulation ist deshalb auch dieses Jahr mit einem starken Befall zu rechnen.
Die SCHWARZWALD TOURISMUS KINZIGTAL e. V. bietet einen virtuellen Videorundgang durch das wunderschöne Kinzigtal an. Erleben Sie Natur pur, den Schwarzwald im Frühling, Sommer und Winter und entdecken Sie viele schöne und aufgregende Ausflugsziele.
Informationen zur Förderung im Jahr 2023 (Förderrichtlinie Nachhaltige Waldwirtschaft): für das Jahr 2024 zeichnen sich einige Änderungen der Förder-Rahmenbedingungen ab, die durch den Bund vorgegeben werden. Diese Änderungen wirken zum Teil auch schon in das aktuelle Jahr 2023 hinein und führen zu Anpassungen.
Aufgrund von technischen Schwierigkeiten verzögert sich die Auslieferung der neuen Move-AboCards voraussichtlich bis Mitte/Ende Februar. Wir bedauern die Umstände sehr und bitten diese zu entschuldigen.
Die Bescheinigung für Ruheständler, die alle steuerrechtlichen relevanten Beträge aufführt, wird derzeit von der Deutschen Rentenversicherung verschickt. Wer die Bescheinigung das erste Mal benötigt, kann sie bei der DRV anfordern.
Seit Mitte November 2022 können Waldbesitzer, die bereits zertifiziert sind und mindes-tens 1 ha Wald bewirtschaften, Anträge für ein klimaangepasstes Waldmanagement stellen.
Gestern gab Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL die neuen LEADER Förderkulissen bekannt. Die LEADER Aktionsgruppe Mittlerer Schwarzwald konnte die Jury mit ihrer erneuten Bewerbung überzeugen.
Sollten Sie einen gebührenpflichtigen amtlichen Auszug aus dem Liegenschaftskataster wünschen (10€ je Flurstück bzw. ab 15€ für Flächennachweis mehrerer Flurstücke), können Sie diesen als Eigentümer beantragen über unsere Internetseite www.landkreis-rottweil.de, per Mail an Vermessungsamt.Service@Landkreis-Rottweil.de oder per Post an das Flurneuordnungs- und Vermessungsamt, Ruhe-Christi-Str. 29 in 78628 Rottweil.