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Förderrichtlinie Nachhaltige Waldwirtschaft

Informationen zur Förderung im Jahr 2023 (Förderrichtlinie Nachhaltige Waldwirtschaft): für das Jahr 2024 zeichnen sich einige Änderungen der Förder-Rahmenbedingungen ab, die durch den Bund vorgegeben werden. Diese Änderungen wirken zum Teil auch schon in das aktuelle Jahr 2023 hinein und führen zu Anpassungen.

 

Bundesförderung „Klimaangepasstes Waldmanagement“

Seit Mitte November 2022 können Waldbesitzer, die bereits zertifiziert sind und mindes-tens 1 ha Wald bewirtschaften, Anträge für ein klimaangepasstes Waldmanagement stellen.

 

Wir sind wieder LEADER

Gestern gab Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL die neuen LEADER Förderkulissen bekannt. Die LEADER Aktionsgruppe Mittlerer Schwarzwald konnte die Jury mit ihrer erneuten Bewerbung überzeugen.

 

Korken für Kork

Abgeben dürfen Sie diese bei der Gemeindeverwaltung Schenkenzell die als öffentliche Sammelstellen für die „Aktion Korken für Kork“ zur Verfügung steht. Allen Sammlerinnen und Sammlern danken wir für die bisherige und künftige Unterstützung.

 

Wichtige Informationen für Förderanträge zu forstlichen Maßnahmen

Das Forstamt des Landkreises Rottweil informiert zur forstlichen Förderung für Privatwaldbesitzer: Mitte 2020 wurde die forstliche Förderrichtlinie des Landes Baden-Württemberg (Verwaltungsvorschrift Nachhaltige Waldwirtschaft, VwV NWW) neu aufgelegt.

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