Erklärung zur Barrierefreiheit

 

Die Gemeinde Schenkenzell arbeitet daran, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.schenkenzell.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist mit § 10 Absatz 1 L-BGG teilweise vereinbar. Diese Einschätzung basiert auf einer BITV-Selbstbewertung über https://www.bitvtest.de/ vom 8. Januar 2023. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

  • Die Webseite ist nicht vollumfänglich ohne Maus bedienbar.
  • Nicht alle Dokumente sind PDF/UA-konform.
  • teilweise leere alt-Attribute für Layoutgrafiken

Wir arbeiten an den notwendigen Schritten, die Informationen unserer Webseite in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.

b) Unverhältnismäßige Belastung

  • Es sind keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache vorhanden
  • teilweise nicht vorhandene Untertitel bei Videos

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde erstmalig am 08.01.2023 erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 12.12.2023 überprüft.

Die Aussagen in der Erklärung bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen beruhen auf einer tatsächlichen Bewertung der Vereinbarkeit der Webseite mit den Barrierefreiheitsanforderungen durch eine durchgeführte Selbstbewertung.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Gemeinde Schenkenzell
Bürgermeister Bernd Heinzelmann
Reinerzaustr. 12
77773 Schenkenzell

Telefon: 078 36 – 93 97-0
Telefax: 078 36 – 93 97-10
E-Mail: info@schenkenzell.de

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum für Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtungsstelle@barrierefreiheit.bwl.de

Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Bitte wählen Sie...