Erklärung zur Barrierefreiheit

 

Die Gemeinde Schenkenzell arbeitet daran, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.schenkenzell.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist mit § 10 Absatz 1 L-BGG teilweise vereinbar. Diese Einschätzung basiert auf einer BITV-Selbstbewertung über https://www.bitvtest.de/ vom 8. Januar 2023. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

  • Die Webseite ist nicht vollumfänglich ohne Maus bedienbar.
  • Nicht alle Dokumente sind PDF/UA-konform.
  • teilweise leere alt-Attribute für Layoutgrafiken

Wir arbeiten an den notwendigen Schritten, die Informationen unserer Webseite in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.

b) Unverhältnismäßige Belastung

  • Es sind keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache vorhanden
  • teilweise nicht vorhandene Untertitel bei Videos

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde erstmalig am 08.01.2023 erstellt.

Die Aussagen in der Erklärung bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen beruhen auf einer tatsächlichen Bewertung der Vereinbarkeit der Webseite mit den Barrierefreiheitsanforderungen durch eine durchgeführte Selbstbewertung.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Gemeinde Schenkenzell
Bürgermeister Bernd Heinzelmann
Reinerzaustr. 12
77773 Schenkenzell

Telefon: 078 36 – 93 97-0
Telefax: 078 36 – 93 97-10
E-Mail: info@schenkenzell.de

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an uns wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls die Gemeinde Schenkenzell nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Bitte wählen Sie...