Gebührensätze, Beiträge und Steuern

 

Übersicht aus dem Haushaltsplan 2025

Elternbeiträge für Kindergarten (Träger Kirchengemeinde) laut Empfehlungssätze Gemeindetag Kindergartenjahr 2025/2026 ab 01.09.2025

Regelbetreuung und verlängerte Öffnungszeiten

Haushalte mit 1 Kind174,00 €
Haushalte mit 2 Kindern134,00 €
Haushalte mit 3 Kindern92,00 €
Haushalte mit 4 u. mehr Kindern unter 1831,00 €

Buskinder

Haushalte mit 1 Kind135,00 €
Haushalte mit 2 Kindern104,00 €
Haushalte mit 3 Kindern78,00 €
Haushalte mit 4 u. mehr Kindern unter 1840,00 €
Für Außenbezirkskinder je Nachmittag5,00 €

Kinder aus dem Außenbereich ohne Bus

Haushalte mit 1 Kind118,00 €
Haushalte mit 2 Kindern87,00 €
Haushalte mit 3 Kindern71,00 €
Haushalte mit 4 u. mehr Kindern unter 1818,00 €

Ganztagesbetreuung für 3 und mehr Tage

(zuzüglich 4,00 € pro Essen)

Haushalte mit 1 Kind422,00 €
Haushalte mit 2 Kindern306,00 €
Haushalte mit 3 Kindern197,00 €
Haushalte mit 4 u. mehr Kindern unter 1868,00 €

Ganztagesbetreuung für 2 Tage

(zuzüglich 4,00 € pro Essen)

Haushalte mit 1 Kind292,00 €
Haushalte mit 2 Kindern225,00 €
Haushalte mit 3 Kindern141,00 €
Haushalte mit 4 u. mehr Kindern unter 1846,00 €

Ganztagesbetreuung für 1 Tag

Einzeltag31,00 €

Kleinkindbetreuung

Kinder zwischen ein und drei Jahren

Haushalte mit 1 Kind355,00 €
Haushalte mit 2 Kindern267,00 €
Haushalte mit 3 Kindern181,00 €
Haushalte mit 4 u. mehr Kindern unter 1875,00 €

Kinder unter 3 Jahren

Krippe und Ganztagsbetreuung

Haushalte mit 1 Kind613,00 €
Haushalte mit 2 Kindern458,00 €
Haushalte mit 3 Kindern295,00 €
Haushalte mit 4 u. mehr Kindern unter 18102,00 €

Gebühren Turn- und Festhalle

ab 01.01.2022

Verbrauchsgebühren nach tatsächlichem Verbrauch

Überlassung 1 Tag          80,00 €
Überlassung 2 Tage        130,00 €
Überlassung 3 Tage        160,00 €
Zuschlag für Tanzveranstaltungen          50,00 €
Zuschlag für auswärtige Veranstalter100 %

Gebühren Freibad

ab 01.01.2023

Gemeinsames Freibad mit der Stadt Schiltach – Festlegung der Gebühren nur im Einvernehmen mit der Stadt Schiltach

Siehe Sonderseite „Freibad“ (hier klicken)

Bestattungsgebühren

ab 03.02.2023

Bestattung von Personen im Alter von 7 und mehr Jahren730,00 €
Bestattung von Personen unter 7 Jahren370,00 €
Bestattung im Tiefgrab930,00 €
Erdurnengrab370,00 €
Urnenwand180,00 €
Überlassung Reihengrab für Personen im Alter von 7 und mehr Jahren570,00 €
Überlassung Reihengrab für Personen unter 7 Jahren180,00 €
Urnenerdgrab (Reihe)1.400,00 €
Einzelwahlgrab 20 Jahre Nutzung1.350,00 €
Doppelwahlgrab 20 Jahre Nutzung3.100,00 €
Einzelwahlgrab Doppeltief 20 Jahre Nutzung1.900,00 €
Doppelwahlgrab Doppeltief 20 Jahre Nutzung4.350,00 €
Wahlgrab Kinder unter 7 Jahren250,00 €
Urnenerdgrab (Wahlgrab)2.250,00 €
Urnenwand 20 Jahre Nutzung1.200,00 €
Grünflächenwahlgrab 20 Jahre Nutzung4.950,00 €
Grünflächenwahlgrab Doppeltief 20 Jahre Nutzung5.500,00 €
Grünflächenurnengrab (Wahlgrab)1.800,00 €

Abwasserbeseitigung

Abwasserbeitrag Kanal je m² zulässiger Nutzungsfläche2,40 €
Abwasserbeitrag Klärwerk je m² zulässiger Nutzungsfläche1,10 €
Abwassergebühr je m³ ab 01.01.20234,40 €
GAG pro m²0,07 €

Dezentrale Abwasserbeseitigung

ab 08.03.2024

Grundgebühr156,60 €
Abfuhrgebühr Kleinkläranlage je m³27,00 €
Abfuhrgebühr geschlossene Grube je m³21,50 €

Kleineinleiterabgabe

Abgabe Einwohner/Jahr25,05 €

Wasserversorgung

ab 01.01.2020

Wasserversorgungsbeitrag je m² zulässiger Nutzungsfläche2,75 €
Gebühren Wasser je m³ zuzüglich 7 % MwSt.           2,50 €
Grundgebühr Qn 2,5 monatlich zuzüglich 7 % MwSt.          4,00 €
Grundgebühr Qn 6,0 monatlich zuzüglich 7 % MwSt.           5,00 €

Erschließungsbeitrag

Erschließungsbeitrag95 %
des beitragsfähigen Erschließungsaufwands

Kurtaxe

ab 01.01.2025

Kurtaxepflichtige Übernachtungen pro Person/Nacht           2,00 €
Kurtaxepflichtige Einwohner der Gemeinde pro Person/jährlich           60,00 €

Hundesteuer ab 01.01.2019

Ersthund          96,00 €
für jeden weiteren Hund        192,00 €
Zwingerhund        192,00 €
Kampfhund        660,00 €
für jeden weiteren Kampfhund     1.320,00 €

Vergnügungssteuer

Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit monatlich          25,00 €
Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit monatlich          15,00 €

Grundsteuer und Gewerbesteuer

ab 01.01.2025

Hebesatz Grundsteuer A600 v. H.
Hebesatz Grundsteuer B480 v. H.
Gewerbesteuer340 v. H.
Bitte wählen Sie...