Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalters oder der Hundehalterin
Sie halten einen Hund.
Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich anmelden. Nutzen Sie das Formular „Hundesteueranmeldung“.
Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,
Die Gemeinde kann eine kürzere oder längere Frist festlegen.
eventuell: Rassenachweis; das kann für die Höhe der Hundesteuer wichtig sein.
Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.
Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.
§ 9 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Mäntele, Marita
Bieser, Markus