Sie möchten bestimmte Fragen vor Baubeginn klären?
Beantragen Sie einen Bauvorbescheid.
Diese Möglichkeit haben Sie
Die Antwort der Baurechtsbehörde ist verbindlich.
Der Vorbescheid gilt drei Jahre. Danach verliert er seine Bindungswirkung.
Bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben sollten Sie vor Ablauf dieser Frist die Baugenehmigung beantragen.
Sie können auch eine Verlängerung des Bauvorbescheids um bis zu drei Jahre beantragen.
die untere Baurechtsbehörde
Das Kreisbauamt bietet jeden Monat einen Sprechtag auf dem Rathaus in Schenkenzell an. Es besteht hier die Möglichkeit, mit den Sachbearbeitern des Kreisbauamtes baurechtliche Fragen zu besprechen und Probleme zu klären. Insbesondere bei Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen vom Bebauungsplan oder anderen Bauvorschriften, hat es sich in der Vergangenheit bewährt, schon vor Ausarbeitung eines Bauantrages die Bauabsichten vorab durchzusprechen. Die aktuellen Termine entnehmen Sie bitte unserem Mitteilungsblatt.
Sie haben Fragen zur Zulässigkeit eines Bauvorhabens oder zu anderen wichtigen Punkten, die Sie vor Baubeginn klären möchten.
Den Bauvorbescheid müssen Sie bei der zuständigen Behörde beantragen. Dort erhalten Sie auch unter Umständen die notwendigen Formulare. Je nach Angebot Ihrer Gemeinde können Sie das Formular auch im Internet herunterladen..
alle Bauvorlagen, die erforderlich sind, um die durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen zu beurteilen. Beispiele sind:
Hinweis: Die zuständige Stelle kann weitere Bauvorlagen verlangen.
Die Höhe der Kosten richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.
Jehle Michael