Ab dem 01.01.2026 treten wichtige Änderungen im Gaststättenrecht für Veranstaltungen in Kraft. Künftig gibt es keine Gestattung bzw. Ausschankgenehmigung mehr. Stattdessen muss ein vorübergehendes Gaststättengewerbe bei Veranstaltungen mindestens 14 Tage vorab bei der Gemeinde angezeigt werden.
Die Wohnungsnotfallhilfe der AWO Soziale Dienste gGmbH in Rottweil erweitert ihr Angebot: Zusätzlich zur bestehenden Fachberatungsstelle für Wohnungsnotfälle und wohnungslose Menschen wurde nun eine Fachstelle zur Wohnungssicherung eingerichtet.
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