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Änderungen im Gaststättenrecht ab 01.01.2026

Ab dem 01.01.2026 treten wichtige Änderungen im Gaststättenrecht für Veranstaltungen in Kraft. Künftig gibt es keine Gestattung bzw. Ausschankgenehmigung mehr. Stattdessen muss ein vorübergehendes Gaststättengewerbe bei Veranstaltungen mindestens 14 Tage vorab bei der Gemeinde angezeigt werden.

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