Ab dem 01.01.2026 treten wichtige Änderungen im Gaststättenrecht für Veranstaltungen in Kraft.

Künftig gibt es keine Gestattung bzw. Ausschankgenehmigung mehr. Stattdessen muss ein vorübergehendes Gaststättengewerbe bei Veranstaltungen mindestens 14 Tage vorab bei der Gemeinde angezeigt werden. Die Regelung gilt unabhängig davon, ob Speisen oder Getränke angeboten werden (z. B. auch beim Waffelverkauf).

Die Anzeigen werden von der Gemeinde an das Landratsamt weitergeleitet, welches bei Bedarf gebührenpflichtige Anordnungen erlassen kann. Sofern keine Anordnungen erforderlich sind, kann die Veranstaltung ohne weitere Rückmeldung stattfinden.


Bei Fragen steht die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.