Zeiten bei der Arbeitsplatzsuche zählen für die Rente
20. Juli 2026
Pressemitteilung der Deutschen Rentenversicherung
Schon bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz können sich junge Menschen für den späteren Ruhestand Vorteile verschaffen.
Dazu sollten sich Schulabgängerinnen und -abgänger bei der Bundesagentur für Arbeit als ausbildungssuchend melden und erhalten somit Anrechnungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung, erklärt die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW).
Voraussetzung ist, dass die jungen Menschen zwischen 17 und 25 Jahre alt sind und die Suche mindestens einen Kalendermonat dauert. Keine Rolle spielt dagegen, ob ein Schulabschluss vorliegt oder während der Suche Leistungen von der Bundesagentur für Arbeit bezogen werden.
Wer älter als 25 Jahre alt ist, kann ebenfalls Anrechnungszeiten bekommen. Dazu muss die Person vor der Suche jedoch sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein – also bereits Beiträge eingezahlt haben.
Information
Weitere Informationen enthält die Broschüre „Tipps für den Berufsstart“, die auf www.deutsche-rentenversicherung.de heruntergeladen werden kann.
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