Umtausch vom alten Führerschein
23. Februar 2026
Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in den nächsten Jahren in einen neuen, fälschungssicheren EU-Führerschein umgetauscht werden. Um den Antrag auf dem Rathaus zu stellen, benötigen Sie ein biometrisches Lichtbild, den originalen Führerschein und Ihren Ausweis. Die Kosten belaufen sich auf 26,50 € bzw. 36,70 €, wenn die Klasse T mit beantragt wurde.
Für den Papierführerschein richtet sich die Umtauschfrist nach Ihrem Geburtsjahr:
Wenn Sie einen Kartenführerschein besitzen, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr (Feld 4a auf der Vorderseite). * Wenn Sie einen Kartenführerschein besitzen, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr (Feld 4a auf der Vorderseite). *
* Alle Personen, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein, unabhängig davon, ob es sich um einen grauen, rosa oder Kartenführerschein handelt, erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.
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