16. August 2023
Der Teil E Waldnaturschutz der Förderrichtlinie VwV NWW wurde mittlerweile überarbeitet und es können voraussichtlich ab Herbst 2023 Förderanträge gestellt werden. Allerdings startet die Förderrichtlinie mit eingeschränkten Fördermaßnahmen und Restriktionen hinsichtlich notwendiger Schutzgebietskategorien. Zudem unterliegt die Förderung einer Priorisierung, d.h. nur hochwertige naturschutzfachliche Maßnahmen können im Ranking einen so hohen Wert erreichen, der dann auch für eine Bewilligung ausreicht.
So sind nur Habitatbaumgruppen in zusammenhängenden Waldflächen ab 3 ha in FFH-Waldlebensraumtypen und Artlebensstätten förderfähig. Außerdem können nur Privatwaldeigentümer/-innen Anträge stellen. Die einzelnen Habitatbäume einer Habitatbaumgruppe müssen einen Mindest-Brusthöhendurchmesser haben (Durchmesser in 1,30 m Höhe), dieser liegt je nach Baumart zwischen 40 und 80 cm. Es sind nur Habitatbaumgruppen förderfähig, bei denen keine Verkehrssicherungspflicht vorliegt oder in den nächsten 20 Jahren zu erwarten ist. Die Baumarten Fichte und Tanne können nur als Habitatbäume ausgewählt werden, wenn kein erhöhtes Waldschutzrisiko für umliegende Waldflächen besteht.
Wer denkt, dass er die oben aufgeführten Kriterien erfüllen kann oder bei weiteren Fragen, kann sich hierfür bitte an das Sachgebiet Privatwald wenden: privatwald@landkreis-rottweil.de