Sitzung des Gemeinderates am 27.04.2022

Niederschrift zur Sitzung des Gemeinderates am 27.04.2022

1. Friedhof Schenkenzell – Erstellung von Grünflächengräber

Herr Bürgermeister Heinzelmann und die Bauamtsleiterin der Gemeinde Schenkenzell Frau Braun stellen die Planungen für die Grünflächenerdgräber im oberen Teil des neuen Friedhofes vor. Die geplante Gestaltung wurde im Vorfeld vor Ort ausgesteckt.
Des Weiteren steht eine Entscheidung bezüglich der verwendeten Platten an. Im unteren Bereich des Friedhofes werden derzeit Natursteinplatten verlegt, diese haben die alten Waschbetonplatten abgelöst. Die verwendeten Natursteinplatten kommen jedoch aus Asien und kosten seit dem vergangenen Jahr einen enorm hohen Preis, hier wird mit mindestens 130 €/je m2 gerechnet. Hier sind noch mehr als zwei Paletten (125 Stück) am Lager. Alternativen hierzu wären Betonplatten, hier wird mit einem deutlich geringeren Preis von ca. 42 € – 45 €/je m2 gerechnet. Für die Zukunft ist sicherlich nicht mit fallenden Preisen zu rechnen.
Der Gemeinderat beschließt aus optischen Gründen bei den Natursteinplatten, die bisher verwendet werden, zu bleiben und diese auch für die künftigen Grünflächengräber als Erdbestattung zu verwenden. Der Gemeinderat stimmt zu, die Friedhofswege wie besprochen anzulegen.

2. Bürgerfrageviertelstunde ab 19.00 Uhr im Rathaus

Von den anwesenden Anwohnern des Stockhofweges/Langenbachweges wird auf die Lärmbelästigung in diesem Bereich durch die Vermietung einer Ferienunterkunft insbesondere an Junggesellenabschiede aufmerksam gemacht. Seit Mai 2019 gibt es hier vor allem in den Nachstunden des Wochenendes erhebliche Lärmbelästigung. Der augenblickliche Zustand ist für die Anwohnerschaft extrem störend und belastend. Der Bürger fragt daher an, ob um rechtsicher gegen die Lärmbelästigung vorgegangen werden kann, aus dem vorliegenden baurechtlichen Mischgebiet ein reines Wohngebiet gemacht werden kann. Die Verwaltung kennt die Problemlage gut und hat bereits an unterschiedlichen Stellen und mit verschiedenen Maßnahmen versucht, die Situation zu befrieden. Da sich die Betreiber nach derzeitigem Wissenstand wohl erfolgreich aus der Verantwortung nehmen, müsste auf die Störergruppen zugegangen werden. Solange jedoch die Polizei, welche am Wochenende und vor allem in den Nachtstunden zuständig ist, die Gruppen ermahnt und danach keine weiteren Belästigungen wahrnehmbar sind, kann auch keine Ordnungswidrigkeit verhängt werden. Eine Umwandlung der Dorfgebietskulisse/Mischgebietskulisse in ein reines Wohngebiet, wie gewünscht stellt aus baurechtlicher Sicht große Schwierigkeiten dar. Es sind bereits Gewerbetriebe in mittelbarer und unmittelbarer Nähe vorhanden. Die Verwaltung wird diese nochmals mit der Baurechtsbehörde abstimmten.
Auch der Standort des zum Ferienhaus gehörenden Saunawagen direkt am öffentlichen Weg wird kritisiert. Dem Tatbestand der Erregung öffentlichen Ärgernisses wird von der Verwaltung nachgegangen.

3. Bausachen

a) Bauvorhaben Umbau Dachgeschoss, Roßbergerhof 67, Schenkenzell / Kaltbrunn,
Flst. 56/16

Der Antragsteller möchte am bestehenden Haus im Dachgeschoss jeweils auf der Ost- / und Westseite eine Dachgaube anbringen. Die Dachgaube auf der Westseite verfügt über drei Fenster und ist insgesamt 4,10 m breit. Die Dachgaube auf der Ostseite verfügt über 2 Fenster mit einer Breite von 2,80 m.
Das Bauvorhaben liegt im Zusammenhang bebauter Ortsteile und beurteilt sich nach §34 BauGB, nicht überplanter Innenbereich. Dies bedeutet, dass ein Bauvorhaben welches sich entsprechend in die Umgebungsbebauung einfügt und nach Art und Maß die der Umgebungsbebauung nicht überschreitet, zulässig ist. Nach Auffassung der Baurechtsbehörde ist das Bauvorhaben entsprechend anzusehen.
Der Ortschaftsrat wurde beteiligt, es gingen keine Einwendungen gegen das Baugesuch ein.
Der Gemeinderat erteilt das Einvernehmen nach § 36 BauGB einstimmig.

4. Forsteinrichtungswerk 2016-2025 – Zwischenprüfung für den Gemeindewald –  Ergebnis der Zwischenprüfung

Im November 2021 fand eine Zwischenprüfung des Forsteinrichtungswerks Schenkenzell statt. Die Betriebscharakteristik des Gemeindewalds wird wie folgt beschrieben: Die Holzbodenfläche umfasst rund 180 ha. Beim Bestand dominiert die Fichte mit 45%, gefolgt von der Tanne mit 39 % sowie Kiefer und Douglasie mit jeweils 4%, Laubbäume befinden sich auf 8% der Fläche. Der Holzvorrat beträgt rd. 383 Volumen Festmeter/ha und ist damit gut.
Die Bewirtschaftung des Kommunalwaldes ist ökonomisch ausgerichtet. Ziel ist, stabile Wälder mit einer breiten Palette an Baumarten zu bilden. Die Fichte soll zu Gunsten von Tanne, Douglasie und Laubbäumen abnehmen. Dies soll auch einen klimaresistenteren Wald schaffen.
Der Hiebsatz liegt mit 9,2 fm/ha unter dem Zuwachs von 10,8 fm/ha. Der geplante Verjüngungszugang liegt bei 5,7 ha. Im ausgeglichenen Soll wären 12 ha das Ziel. Auf ca. 1 ha ist der Anbau von Douglasie vorgesehen.
Die Jungbestandspflege sollte auf 24 ha erfolgen. Zur Ästung wurden 1085 Bäume geplant. Die hohe Kalamität und der damit verbundene eingebrochene Holzmarkt führten in den letzten Jahren zu einer deutlich reduzierten Nutzung des Waldes. So wurden bis dahin nur rund 31 % der geplanten Nutzung realisiert. Davon waren 39% zufällige Nutzung aus Käfer /Trockenholz sowie Sturmholz etc. verursacht. Die Jungdurchforstung wurde ebenfalls aufgrund der schlechten Ertragslage zurückgestellt. Dies sollte in den verbleibenden Jahren verstärkt angegangen werden.

Auf Wunsch der Gemeinde wurde der festgelegte Einschlag von derzeit 1.800 fm auf rd. 1.600 fm/Jahr abgesenkt. Für die kommenden 5 Jahre können somit noch rd. 2.000 fm/Jahr eingeschlagen werden. Dies ergibt sich aus der bisherigen Mindernutzung.
Ebenfalls wurden in den ersten 5 Jahren des Einrichtungswerks Anpflanzungen nur in geringerem Umfang realisiert. Es soll jedoch noch rund 1,6 ha Anbau in der 2. Hälfte der Laufzeit des Einrichtungswerkes realisiert werden. Hierfür sind Flächen für die Anpflanzung der Eiche (Winterhalde) sowie der Douglasie (Gmeindsebel /Kaltbrunn) vorgesehen. Die vorgesehene Ästung kann reduziert werden, was Einsparungen in Höhe von ca. 13.000 € für den Gemeindewald bringt.
Insgesamt, und unter dem Eindruck der forstwirtschaftlichen Umstände in den ersten 5 Jahren, kann jedoch gesagt werden, dass die Ziele des Gemeindewaldes umgesetzt wurden bzw. zusammen mit der restlichen Laufzeit umsetzbar sind.
Der Gemeinderat nimmt von der Zwischenrevision Kenntnis.

5. Bekanntgaben

  • Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Mittwoch, 18.05.2022, statt.
  • Förderprogramm Ertüchtigung von Sirenen:Die Gemeinde erhielt die Information, dass die beantragte Förderung bis Ende 2023 abrechenbar ist. Die Maßnahme musste neu ausgeschrieben werden, da das geplante Unternehmen zwischenzeitlich den Auftrag nicht annehmen konnte. Die erneute Ausschreibung brachte zwei Angebote. Hier war das Angebot der Firma Rauber Funktechnik, Wolfach, mit 54.000 € am günstigsten, der Auftrag wurde nun vergeben.

6. Verschiedenes, Wünsche und Anträge

  • Ein Gemeinderat weist auf die aktuelle Müllsituation bei der Sammelstelle Grubersgrund hin. Hier liegen seit dem Wochenende wieder aufgerissene Gelbe Säcke und der Inhalt ist überall verteilt. Dies ist der Verwaltung bekannt, man hat bereits den Kontakt mit dem Entsorgungsunternehmen sowie dem Landkreis gesucht. Das Entsorgungsunternehmen teilte mit, das Essensreste in den Säcken waren und daß aus diesem Grund die Abfuhr verweigert wurde. Das Landratsamt und die Gemeinde haben sich aber mittlerweile abgesprochen, der Müll wird entsorgt.
  • Ein Gemeinderat fragt an, ob bekannt sei, dass der öffentliche Briefkasten der Deutschen Post bei der Bäckerei Springmann weg ist und am bestehenden Platz auch nicht mehr angebracht werden soll. Die Verwaltung hat hier bereits bei der Deutschen Post nachgefragt, dort war noch nicht bekannt das ein anderer Platz gesucht werden muss. Die Verwaltung wird mit der Deutschen Post und mit den Eigentümern im Gespräch bleiben.

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