Bericht aus dem Gemeinderat der 16. öffentlichen Sitzung am Mittwoch, 26.11.2025
Bürgermeister Heinzelmann eröffnet um 19:00 Uhr die Sitzung und begrüßt die Mitglieder des Gemeinderats, einen Vertreter der Presse und mehrere Bürger. Nach Eröffnung der Verhandlung stellte der Vorsitzende fest, dass
1. zu der Verhandlung durch Ladung vom 20.11.2025 ordnungsgemäß eingeladen wurde;
2. die Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Verhandlung am 20.11.2025 ortsüblich bekannt gemacht wurde;
3. das Gremium beschlussfähig ist, weil mindestens sechs Mitglieder anwesend sind.
1. Bürgerfrageviertelstunde
Von den anwesenden Bürgern wurden keine Fragen an den Gemeinderat gestellt.
2. Restaurierung des Kreuzes auf dem Friedhof
Nachdem im vergangenen Jahr das Bruderbachkreuz im Heilig Garten restauriert wurde, sind von den damals eingegangenen Spenden noch rund 500 € übrig. Die Idee ist, das Grabkreuz vom Pfarrer Seger auf dem Schenkenzeller Friedhof zu ertüchtigen und das Grabmal Morherr zu reinigen und die Inschrift zu erneuern. Initiatoren sind der historische Verein Schiltach / Schenkenzell mit dem 2. Vorsitzenden Werner Sum und Willy Schoch.
Es wurden zwei Angebote eingeholt. Das eine beläuft sich auf 1.732 € brutto, während das zweite Angebot im Bereich von 3.500 € liegt. Das weitergehende Angebot umfasst eine entsprechend tiefergehende Sanierung, welche auch eine längere Lebensdauer verspricht. Weitere Kosten für das Reinigen und Erneuern der Inschrift des 2. Grabmals Morherr kommen hinzu. Dies wird ca. 300 € kosten. Darum kümmert sich die Firma Hagel, welche beauftragt wurde.
Für die Ausführung der Sanierung des Pfarrer Seger Kreuzes konnte Herr Willy Schoch gewonnen werden. Er hatte bereits in seinem Vortrag vom historischen Verein Schiltach Schenkenzell im Oktober für das Vorhaben geworben. Die Einnahmen von 523,20 € aus diesem Vortrag stellt der Historische Verein Schiltach /Schenkenzell zur Verfügung. In der Veranstaltung wurden weitere Spenden zugesagt, sofern die Gemeinde ein Sonderkonto einrichtet und wie beim Bruderbachkreuz hier Werbung in der Öffentlichkeit macht. Mit Herrn Schoch konnte somit der Fachmann im Ort für Kleindenkmale gewonnen werden.
Von Seiten der Kirche sind bereits Spenden in Höhe von 398,25 € eingegangen, weitere Spenden aus der Kollekte wurden von Oswald Armbruster zugesagt. Das Spendenkonto ist bei der Sparkasse Wolfach, IBAN: DE 09 6645 2776 0000 0320 03. Als Spendenzweck soll „Sanierung Pfarrkreuz“ angegeben werden.
Beschluss:
Die Sanierung der Denkmäler wird in Zusammenarbeit mit dem historischen Verein und der Kirchengemeinde weitervorangetrieben und im kommenden Jahr umgesetzt. Das zweite Angebot mit Kosten von rund 3.500 € wird angenommen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
3. Bürgermeisterwahl 2025
a) Bekanntgabe des Wahlprüfungsbescheides
Am 03.11.2025 hat die Gemeinde den Wahlprüfungsbescheid nach § 30 Kommunalwahlgesetz (KomWG) i.V.m. § 47 Kommunalwahlordnung (Kom WO) vom Landratsamt Rottweil erhalten. Die Wahlprüfung umfasst die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses und die Wählbarkeit des Gewählten.
Es wurde festgestellt, dass die Bürgermeisterwahl vom 19.10.2025 gültig ist und Bernd Heinzelmann auf die Dauer von acht Jahren gewählt wurde. Die Wahl wird nicht beanstandet. Gegen die Bürgermeisterwahl wurde auch kein Einspruch erhoben. Der Wahlprüfungsbescheid wurde in der Sitzung im Wortlaut bekanntgegeben.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt den Wahlprüfungsbescheid zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Zur Kenntnis genommen
b) Ablauf und Wahl eines Gemeinderatsmitglieds für die Verpflichtung von Bürgermeister Heinzelmann
Die Amtszeit von Bürgermeister Heinzelmann läuft acht Jahre. Nach § 42 Abs. 3 S. 2 der Gemeindeordnung (GemO) beginnt die Amtszeit mit dem Amtsantritt, im Fall der Wiederwahl schließt sich die Amtszeit an das Ende der vorangegangenen Amtszeit an. Der Bürgermeister muss in öffentlicher Sitzung durch ein vom Gemeinderat nach § 37 Abs. 7 gewähltes Mitglied des Gemeinderats vereidigt und verpflichtet werden. Bei einer Wiederwahl ist es ausreichend, auf die nach der ersten Wahl erfolgte Vereidigung und Verpflichtung hinzuweisen.
Die Amtszeit würde mit Ablauf des 11.01.2026 enden, durch die Wiederwahl schließt sich die nächste Amtszeit jedoch einfach an. Vorgeschlagen wird, die Vereidigung und Verpflichtung in der ersten Sitzung im neuen Jahr, die am Mittwoch, 21.01.2026 stattfinden soll, durchzuführen.
In der Vergangenheit wurde die Vereidigung und Verpflichtung vom dienstältesten Gemeinderatsmitglied durchgeführt. Die Wahl wird unter der Leitung von Bürgermeister-Stellvertreter Werner Kaufmann als offene Abstimmung durchgeführt. Dienstältestes Gemeinderatsmitglied ist aktuell Werner Kaufmann. Weitere Personen stellen sich nicht zur Wahl.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dass die Verpflichtung in einer Gemeinderatssatzung am Mittwoch, 21.01.2026 durchgeführt werden soll. Für die Durchführung der Verpflichtung von Bürgermeister Heinzelmann wählt der Gemeinderat Werner Kaufmann.
Abstimmungsergebnis:
9 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
4. Roßbergerhof 51 – Einbau eines neuen Holzofens in der Wohnung Nr. 7 + 8
Die Gemeinde Schenkenzell unterhält das Wohngebäude Roßbergerhof 51. Die Dachgeschosswohnung im vorderen Teil ist seit einigen Jahren unbewohnt. Die Wohnung ist im Moment ausschließlich mit Nachtspeicheröfen beheizbar. Der zuvor vorhandene Grund-Kachelofen wurde aufgrund lebensgefährlicher Sicherheitsmängel (Abgasaustritt) durch den Bezirksschornsteinfeger im Jahr 2020 stillgelegt und abgebaut. Für eine sichere und fachgerechte Nutzung eines Holzofens ist eine Ertüchtigung bzw. Sanierung des bestehenden Kamins zwingend notwendig.
Die Kaminanlage ist zweizügig, gemauert mit einem Querschnitt von 26 x 26 cm und führt durch Holzfachwerkwände (Dicken 10, 14 und 16 cm) mit vermutlich ausgemauerten Backsteinen.
Die Bauverwaltung weist darauf hin, dass es sich bei dem Schornstein um eine Einzelraumfeuerstätte handelt, die primär den 12 m² großen Flur beheizen kann. In diesem Zusammenhang besteht zudem die Möglichkeit, einen weiteren Rauchrohranschluss in der darunterliegenden Wohnung herzustellen. Dadurch könnte auch dort zukünftig ein Kaminofen installiert werden, was den Wohnwert auch dieser Wohnung erhöhen würde.
Die Wärmeverteilung in die angrenzenden Räume ist unklar und kann derzeit nicht verlässlich bewertet werden. Ein überörtlicher Sanitär-Heizungs-Klima-Fachbetrieb wurde beratend hinzugezogen, um die letzten Kostenschätzungen (aus 2020) zu überprüfen und zu aktualisieren.
Zudem wurde nach der Beratung der Thematik in der Gemeinderatssitzung am 08.10.2025 eine Begehung mit dem Bezirksschornsteinfeger durchgeführt. Dieser hat festgestellt, dass in dem an der Rückseite des Kamins liegenden Badezimmer, in dem ein Abluftventilator verbaut ist, Maßnahmen getroffen werden müssen, um die Bildung eines Unterdrucks zu vermeiden. Vorgeschlagen wird die Umsetzung einer sog. Berliner Lüftung, bei der zwei Kernlochbohrungen in der Badezimmerdecke eingebracht werden, über die Luft zu- bzw. abgeführt und so ein Luftaustausch gewährleistet werden kann. Diese vorgeschlagenen Maßnahmen hat sich die Gemeinde durch den Schornsteinfeger schriftlich bestätigen lassen und dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.
Folgende Arbeiten sind notwendig:
• Isolierung der Stromleitungen in Nähe von Freileitungen: 400 – 500 €
• Mietkosten Gelenk- und Teleskopbühne: 104 €
• Schornsteinsanierung mittels Edelstahl-Inlay: ca. 7.000 €
• Umsetzung einer Berliner Lüftung: ca. 600 €
Im Jahr 2020 wurde entschieden, diese Investitionen nicht auszuführen, da bereits bekannt war, dass die damalige Mieterin ausziehen wird. Nun haben sich Interessenten gemeldet, die die Wohnung gerne mieten würden. Die ausschließliche Heizmöglichkeit mit Nachtspeicheröfen würde jedoch enorme Heizkosten bedeuten, daher hat der potenzielle Mieter ein großes Interesse daran, den Kaminofen wieder in Betrieb nehmen zu können.
Die Gemeinde könnte die Kosten für die reine fachgerechte Ertüchtigung des Kamins übernehmen, während der Kaminofen vom Mieter selbst beschafft wird. Zu einer solchen Vereinbarung wären die Interessenten auch bereit. Bei einem Auszug könnte die Gemeinde den Ofen ggfs. in Absprache
mit dem Mieter übernehmen.
Der Ortschaftsrat hat in seiner Sitzung am 24.11.2025 über die Vermietung der Wohnung beraten und dieser zugestimmt.
Im Gemeinderat wird der Mehrwert durch den Kaminofen für die Wohnung anerkannt, daher wäre die Investition sinnvoll. Ohne den Kaminofen sind die Stromkosten sehr hoch, was aus der eigentlich günstigen Wohnung eine teure macht. Ohne die Investition könnten die Interessenten oder auch künftige wieder abspringen. Ein Leerstand ist jedoch nie gut für eine Wohnung, da Kosten für das überschlägige Heizen entstehen und immer die Gefahr von Schimmelbildung besteht. Anderseits sind die Kosten bei der aktuellen Haushaltslage sehr hoch. Auch im Verhältnis zur geringen Miete fallen die Investitionskosten stark ins Gewicht.
Es wird daher vorgeschlagen, mit den Interessenten zu klären, ob diese zu einem Mietvertrag mit einem befristeten Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht bereit wären. Dann kann der Mietvertrag so bald wie möglich geschlossen werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Schenkenzell beschließt, die fachgerechte Ertüchtigung und Sanierung des Kamins im Wohngebäude Roßbergerhof 51 zur Wiederinbetriebnahme eines Holzofens in der Dachgeschosswohnung mit folgenden Maßnahmen:
o Isolierung der Stromleitungen in Nähe von Freileitungen
o Anmietung einer Gelenk- und Teleskopbühne
o Schornsteinsanierung mittels Edelstahl-Inlay
o Umsetzung einer Berliner Lüftung gemäß der Empfehlung des Bezirksschornsteinfegers durchzuführen, wenn mit den Mietern ein Vertrag mit einem Verzicht auf ein ordentliches Kündigungsrecht für drei Jahre abgeschlossen werden kann.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
5. Akteursworkshop zur kommunalen Wärmeplanung
Im Juni 2025 fand der Kick-Off-Termin zum Einstieg in die freiwillige kommunale Wärmeplanung im Konvoi „Rottweil-Schwarzwald“ statt. In den Wochen danach wurden im Rahmen der Bestandsanalyse bei unterschiedlichen Stellen Daten abgefragt. Diese wurden vom beauftragen Dienstleister badenovaNETZE zusammengetragen und analysiert.
Als nächster Schritt soll nun ein Akteursworkshop stattfinden, in dem die Zwischenergebnisse der Bestands- und Potenzialanalyse vorgestellt werden. Diese geben bereits erste Einblicke in mögliche Eignungsgebiete für zentrale und dezentrale Wärmeversorgung. Über die Ergebnisse soll im Anschluss diskutiert werden.
Neben Mitarbeitern der Verwaltungen sollen aus jeder Kommune zwei Gemeinderatsmitglieder teilnehmen. Zudem werden Vertreter der größeren Gewerbebetriebe sowie von Versorgungsunternehmen eingeladen.
Termin ist Montag, 26.01.2026 von 18:30 Uhr bis ca. 20:30 Uhr. Der Akteursworkshop wird voraussichtlich im Bürgerhaus in Schenkenzell stattfinden. Die Gemeinderäte Werner Kaufmann und Nico Wöhrle möchten am Akteursworkshop teilnehmen. Bürgermeister Heinzelmann weist darauf hin, dass sich weitere Gemeinderatsmitglieder noch melden können, wenn sie teilnehmen möchten.
6. Sitzungsfahrplan für das 1. Halbjahr 2026
Die Verwaltung schlägt folgende Termine für die Gemeinderatssitzungen im ersten Halbjahr 2026 vor:
– Mittwoch 21.01.2026 – mit der Verpflichtung von Bürgermeister Heinzelmann
– Mittwoch 04.02.2026
– Mittwoch 04.03.2026
– Mittwoch 25.03.2026
– Mittwoch 15.04.2026
– Mittwoch 06.05.2026
– Mittwoch 03.06.2026
– Mittwoch 24.06.2026
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Sitzungstermine für das erste Halbjahr 2026.
Abstimmungsergebnis:
Zur Kenntnis genommen
7. Bekanntgaben
- Nächste Sitzung: Die nächste Sitzung des Gemeinderats findet gemeinsam mit dem Ortschaftsrat am Mittwoch, 17.12.2025 im Bürgerhaus, Schulstraße 2 in Schenkenzell statt. Die Uhrzeit der Sitzung wird noch bekanntgegeben.
8. Verschiedenes, Wünsche und Anträge
- Fußweg vom Gelände des ehemaligen Minigolfplatzes zum Kindergarten St. Luitgard: Ein Gemeinderat spricht den Zustand des Fußweges an. Im Vorfeld der Umgestaltung des Geländes war zugesagt worden, dass der Fußweg wie vorher (breiter, gepflasterter Weg) gestaltet wird. Tatsächlich besteht dieser nun nur aus zwei schmalen gepflasterten Streifen. Das Gehen mit Gehhilfen oder Kinderwagen ist schwierig, da man sofort über den Rand der Streifen in die Wiese abrutscht. Zudem steht die öffentliche Straßenbeleuchtung nun direkt vor dem Hotel Waldblick. Die entlang des Fußwegs vom Hotel aufgestellten Leuchten gehen mit der Schließung des Hotels am Abend aus, sodass der Fußweg dann unbeleuchtet ist.
