Sitzung des Gemeinderats am 15.05.2024

Niederschrift zur Sitzung des Gemeinderates am 15.05.2024

Zur Sitzung des Gemeinderats konnte Bürgermeister Heinzelmann alle Gemeinderäte sowie einen Vertreter der Presse begrüßen. Zudem waren mehrere interessierte Bürger anwesend.

1. Bausachen:
a) Neubau eines 27,97 m-Schleuderbetonmastes mit zwei Plattformen sowie Systemtechnik auf Fundament, Flst. 801

Bei dem Bauantrag handelt es sich um einen 27,97 m hohen Schleuderbetonmast mit zwei Plattformen und Systemtechnik. Dieser wurde durch die Deutsche Funkturm GmbH eingereicht, welche im Auftrag der Deutschen Telekom tätig wird. Der Bauplatz liegt außerhalb eines Bebauungsplanes auf dem Hofgut Stockhof in einem Waldstück angrenzend zur Bahnlinie. Als Infrastruktureinrichtung ist das Bauwerk auch außerhalb des Bebauungsplans genehmigungsfähig. Der umschließende Wald würde die Gesamthöhe des Bauwerks kaschieren.
Der Funkturm ist Teil eines Ausbaupakets der Telekom zur flächendeckenden Mobilfunkabdeckung für Bahnreisende, würde aber natürlich gleichermaßen die Netzabdeckung zwischen Schenkenzell und Alpirsbach sicherstellen bzw. verbessern. Dem Bauantrag liegt eine Rückbauverpflichtung bei, in welcher sich der Betreiber zum kompletten Rückbau verpflichtet, sobald die Anlage technisch nicht mehr notwendig sein sollte.
Bereits bei der ersten Anfrage seitens der Bahn wurde geprüft, ob diese Anlagen verhindert werden können. Damals wurde klar festgestellt, dass dies nur im Zuge eines Klageweges erfolgen könnte, wofür die Aussichten auf Erfolg sehr klein wären.
Auf Nachfrage aus dem Gremium, ob die Zustimmung des Grundstückeigentümers vorliegt, entgegnet Bürgermeister Heinzelmann, dass dies nicht bekannt sei, man aber durch den Eingang des Bauantrags davon ausgehen könne. Es wird zu bedenken gegeben, dass der geplante Aufstellungsort sich an einer steilen Hanglage befindet. Der Mast muss daher entsprechend gesichert werden. Bürgermeister Heinzelmann wird in der Stellungnahme der Gemeinde darauf hinweisen. Weiterhin fragt ein Gemeinderat nach, ob die Netzabdeckung nur für die Telekom gilt oder auch von anderen Anbietern genutzt werden kann. Da es sich um einen Telekommasten handelt, könnte dieser nur für die Telekomnetzabdeckung gelten. Der Gemeinderat stimmt dem Bauvorhaben einstimmig zu.

2. Änderung des Kostenverzeichnisses der Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung

Die Pauschalsätze für den Einsatz von Feuerwehrfahrzeugen richten sich nach der Verordnung des Innenministeriums über den Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehr (VOKeFw). Mit Wirkung ab 19.03.2024 wurde die Verordnung geändert. Für alle Einsätze ab 19.03.2024 sind nun die neuen Stundensätze anzusetzen. Darüber wurde im Nachrichtenblatt vom 28.03.2024 bereits informiert. Die neuen Stundensätze für die Fahrzeuge sollen nun in das Kostenverzeichnis der Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung aufgenommen werden.
Da der Gemeinderat in seiner Sitzung am 20.03.2024 auch die Entschädigungssätze für die Angehörigen der Feuerwehr angepasst hat, wurden auch die Personalkosten für den Kostenersatz neu kalkuliert. Für die Kalkulation wurden die tatsächlichen Kosten der Jahre 2019 – 2023 sowie die Planansätze des Haushaltsjahres 2024 zugrunde gelegt. Herangezogen werden z. B. Kosten für Aus- und Fortbildung sowie Dienst- und Schutzkleidung, die Kosten für die Unfallkasse oder die Aufwandsentschädigung für Feuerwehrkommandanten. Die Kalkulation ergibt einen Stundensatz für die Einsatzstunde von 17,58 Euro (bisher: 16,74 Euro) und für die Brandsicherheitswache von 15,58 Euro (bisher: 14,74 Euro).
Für Einsätze im Rahmen der Überlandhilfe gelten weiterhin die geschlossenen Verträge im Landkreis Freudenstadt und Rottweil. Der neue Stundensatz kommt nur bei der Abrechnung gegenüber Kommunen, die nicht an die Verträge angeschlossen sind, und Dritten zum Tragen.
Nachdem Bürgermeister Heinzelmann die Satzungsänderung und die Kalkulation der Personalkosten vorgestellt hat, beschließt der Gemeinderat einstimmig die Änderung des Kostenverzeichnisses zur Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung.

3. Annahme von Spenden

Die Freiwillige Feuerwehr möchte ein UTV (=Utility-Task-Vehicle) beschaffen. Dieses soll als Kommandofahrzeug dienen und mit einer Ausrüstung für den Ersteinsatz einer Personenrettung sowie dem Aufbau einer Waldbrandeinheit ausgestattet werden. Die Kosten für das Fahrzeug liegen bei ca. 30.000 – 36.000 Euro mit Ausrüstung. Diese sollen durch Spenden finanziert werden. Durch das enorme Engagement der Feuerwehr sind inzwischen bereits 24.470 Euro eingegangen. Für weitere Spenden gibt es bereits Zusagen, sodass die Kosten für das Fahrzeug abgedeckt sind. Das Zubehör und der Aufbau sind noch nicht ganz finanziert.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die genannten Spenden anzunehmen. Das Gremium und die Verwaltung danken allen Spenderinnen und Spendern.

4. Sanierungsgebiet „Heilig Garten“
a) Anpassung der Sanierungssatzung

Nachdem bereits Ende Januar der Bescheid zur Verlängerung des Bewilligungszeitraums bis 30.04.2026 einging, liegt nun auch der Zuwendungsbescheid für einen Erhöhungsbetrag um 200.000 € vor. Der Gesamtbetrag an Landesfinanzhilfen liegt nun bei 1.300.000 €. Dafür gilt der Dank der Gemeinde dem Land und den Mitarbeitern im Regierungspräsidium für ihre Unterstützung.
Hintergrund der Verlängerung über die Regeldauer von neun Jahren hinaus ist, dass die Modernisierung des „Haus des Gastes“ und die Erneuerung der Straße „Heilig Garten“ nicht innerhalb des bislang festgesetzten Bewilligungszeitraums abgeschlossen werden können, mit Mittelabfluss und Sanierungen ist die Gemeinde in den letzten Jahren dennoch vorangekommen.
Das „Haus des Gastes“, Landstraße 2, muss noch in das Sanierungsgebiet mitaufgenommen werden. Dafür ist eine Anpassung der Sanierungssatzung mit dem dazugehörigen Lageplan erforderlich.
Nach § 142 Abs. 3 BauGB muss der Gemeinderat mit dem Beschluss der Sanierungssatzung auch die Frist festlegen, in der die Sanierung durchgeführt werden soll. Diese soll 15 Jahre nicht überschreiten, kann aber durch Beschluss verlängert werden, wenn die Sanierung nicht innerhalb der festgelegten Frist durchgeführt werden kann. Der Gemeinderat hat am 14.09.2011 diese Frist bis 31.12.2024 festgelegt. Da eine Verlängerung des Sanierungsgebiets bis 2028 angestrebt wird (aktuell bis 2026 genehmigt), wird schon jetzt eine Verlängerung der Frist bis 31.12.2028 vorgeschlagen.
Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Änderung der Sanierungssatzung. Die Frist zur Durchführung der Sanierung „Heilig Garten“ wird bis 31.12.2028 verlängert.

5. Bebauungsplan „Heilig Garten-Aue, 5. Änderung“
a) Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen

Nachdem am 17.01.2024 der Aufstellungsbeschluss gefasst wurde, erfolgte die Auslegung des Bebauungsplanentwurfes mit der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger der öffentlichen Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB vom 05.02.2024 bis 08.03.2024 und Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB vom 06.02.2024 bis 15.03.2024. Es gingen einige Anregungen und Wünsche ein. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden von vier Personen Bedenken geäußert. Alle Stellungnahmen wurden im Abwägungsprotokoll aufgenommen, die Beteiligten gehört und die Argumente abgewogen.
Bürgermeister Heinzelmann stellt in der Sitzung alle eingegangenen Anregungen und Hinweise sowie den jeweiligen Abwägungsvorschlag vor. Im Anschluss gibt er seine Haltung wieder:
Er kann die Beweggründe des Eigentümers verstehen insbesondere nachdem das Bestandsgebäude besichtigt wurde und die Pläne und Hintergründe erläutert wurden. Die Gemeinde nutzt hier ihre Planungshoheit. Zudem gäbe es kein verbrieftes Recht, dass die Sicht vor dem eigenen Wohnhaus frei bleibe. Das immer wieder vorbrachte Versprechen, die Fläche nicht zu bebauen, wurde weder im Kaufvertrag noch an anderer Stelle schriftlich fixiert. Hinsichtlich der Bedeutung gibt es verschiedene Aussagen. Auch auf anderen Flächen wurden Einfamilienhäuser zugelassen, daher sollte hier gleich gehandelt werden. Auf den Einwand aus der Bevölkerung, dass es nur Einfamilienhäuser zu bauen gibt wendete er ein, dass Mehrfamilienhäuser zuletzt z. B. im Bereich der Spannstatt gebaut wurden und ein weiterer Platz noch im Oberdorf für diese Vorhaben besteht.

Im Anschluss nehmen mehrere Gemeinderäte Stellung:
Ein Gemeinderat liest seine vorverfasste Stellungnahme vor. Aus seiner Sicht war der bisherige Planentwurf zu unbestimmt. Daher macht er sich hinsichtlich des Aufstellungsbeschlusses den Vorwurf, keinen Antrag auf Vertagung des Beschlusses gestellt zu haben. In der Sache argumentiert er, dass bereits weitere öffentliche Flächen für Einzelbebauungen aufgegeben wurden. Der bisherige Spielplatz auf dem betroffenen Grundstück war schon in der Vergangenheit eingezäunt, obwohl er öffentlich zugänglich sein müsste. Nachverdichtung sei für ihn an dieser Stelle kein Argument. Diese war bisher z. B. bei der Planung eines Baugebiets Winterhalde Thema, allerdings wurde dabei zu keinem Zeitpunkt die Bebauung öffentlicher Flächen gefordert. Eine Bebauung von lediglich einem Drittel der Grundstücksfläche würde einer Nachverdichtung auch nicht Rechnung tragen. Der Gemeinderat befürchtet, dass mit dem aktuellen Beschluss den künftigen Gremien Entscheidungen vorweggenommen würden, da weitere Erweiterungen des Hotels kommen könnten. Vor der Errichtung der Bouleanlage braucht es aus seiner Sicht ein Gesamtkonzept für die ganze Grundstücksfläche. Er beantragt, dass für die Fläche des Komplexes Schulstraße 2 und 4 mit Kindergarten, Bürgerhaus und Halle getrennt vom Flurstück 189/12 abgestimmt werden soll.
Ein weiterer Gemeinderat schließt sich dieser Haltung an. Er teilt mit, dass der Gemeinderat beim Verkauf des Grundstücks im Jahr 2004 von der getroffenen Vereinbarung, dass das Grundstück nie bebaut wird, ausgegangen sei und daher keine Notwendigkeit für die Inanspruchnahme des Vorkaufsrechts gesehen wurde. Da der Weg künftig auch für LKWs befahrbar sein soll, falle hierfür weitere Fläche weg. Beim Thema Nachverdichtung sieht er das Problem, dass hier zwischen einer Einzelbebauung und dem Wegfall öffentlicher Fläche abgewogen wird. Die Sicht des Eigentümers ist auch für ihn nachvollziehbar. Diese Abwägung müsse daher allein der Gemeinderat treffen.
Ein Gemeinderat merkt an, dass viele gute Einwendungen von den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit eingegangen seien. Einigen davon wurde mit dem geänderten Planentwurf Rechnung getragen. Er kritisiert die Haltung, dass die Entscheidung im Januar von den Kaltbrunner Gemeinderäten getroffen worden sei, es habe schließlich der gesamte Gemeinderat mit allen demokratisch gewählten Vertretern abgestimmt. Ihm sei eine Unterstützung der Wirtschaft wichtig, dem geänderten Planentwurf könne er so zustimmen. Aus seiner Sicht würden zu viele Eventualitäten abgewogen, die noch gar nicht definiert seien. Aktuell ginge es lediglich um die Abstimmung, ob auf einer Teilfläche die Möglichkeit für eine Bebauung geschaffen werden soll. Ein künftiges Gremium wird ggfs. über weitere konkrete Sachverhalte entscheiden und kann dann wiederum zustimmen oder ablehnen.
Weiterhin äußert sich ein Gemeinderat, dass das Abstimmungsverhalten im Januar nicht glücklich gewesen sei. Daher sei es gut, dass heute nochmal ausführlich über das Thema beraten werde. Das Abwägungsprotokoll ist aus seiner Sicht sehr gut, da die eingebrachten Argumente objektiv und gut aufbereitet wurden. Er argumentiert, dass die heimischen Betriebe immer so gut wie möglich unterstützt worden seien. Die Änderung des Planentwurfs mit der Reduzierung auf zwei Vollgeschosse sei gut. In Vorgesprächen war bereits festgelegt worden, dass das Einfamilienhaus an der Ecke Schulstraße / Heilig Garten geplant werden soll, um so viel öffentliche Fläche zu erhalten. Er berichtet, dass man auch die bisherige öffentliche Fläche des Minigolfplatzes nur gezielt zum Minigolfspielen genutzt habe, nicht aber um sich z. B. nur auf eine Bank zu setzen. Er bringt an, dass es schade sei, dass noch keine Detailinformationen (wie sieht die Gesamtkonzeption aus; Welche Vereinbarung wird mit dem Eigentümer geschlossen; etc.) vorliegen. Zur Fragestellung, ob die Bouleanlage auf Privatgelände oder Fläche der Gemeinde realisiert werden sollte, gäbe es auch aus der Bevölkerung unterschiedliche Meinungen.
Es wird betont, dass die Hotelerweiterung und der Bau des Einfamilienhauses des Eigentümers getrennt gesehen werden müssen. Der Erweiterung des Hotels wurde richtigerweise bereits zugestimmt, wobei auch einige Befreiungen durch den Gemeinderat erteilt wurden.
Ein Gemeinderat berichtet, dass er sich mit vielen Bürgern zum Thema unterhalten und deren Meinung abgefragt habe. Dabei habe er mehrheitlich die Rückmeldung gegen den Bau des Einfamilienhauses erhalten. Bürgermeister Heinzelmann teilt hierzu mit, dass er ebenfalls mehrere Rückmeldungen erhalten habe, in denen sich Bürger positiv zum Vorhaben geäußert hätten.
Entsprechend des Antrags zur getrennten Abstimmung stimmt der Gemeinderat einstimmig für die Änderung des Bebauungsplans hinsichtlich des Komplexes Schulstraße 2 und 4. Hinsichtlich der Änderung des Bebauungsplans für das Flst. 189/12 folgt der Gemeinderat dem Abwägungsprotokoll mehrheitlich bei sechs Zustimmungen und drei Gegenstimmen.

b) Kenntnisnahme des geänderten Planentwurfs

Da es sich im Verfahren nun herausgestellt hat, dass Bedenken hinsichtlich der Größe und insbesondere der 3-Geschossigkeit, der Firsthöhe sowie der Dachneigung des Gebäudes bestehen, wurde umgeplant. Das Gebäude soll nun nur noch 2-geschossig und unter Berücksichtigung der Dachneigung 35-45° geplant werden. Dies entspricht den Vorschriften entlang der Straße „Heilig Garten“.
Der Gemeinderat nimmt den geänderten Planentwurf mehrheitlich bei sechs Zustimmungen und drei Gegenstimmen zur Kenntnis.

c) Beschluss zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit und der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Durch die durchgeführten Anpassungen wird eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange notwendig.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

6. Weitere Sitzungstermine

Bisher wurden die Sitzungstermine für 2024 bis zu den Kommunalwahlen am 09.06.2024 festgelegt. Die letzte Sitzung des aktuellen Gremiums findet am 05.06.2024 statt.
Nach den Wahlen muss der jetzige Gemeinderat noch mindestens einmal zusammenkommen um festzustellen, ob bei den neu gewählten Gemeinderäten Hinderungsgründe bestehen. Diese Sitzung wird auf Mittwoch, 26.06.2024 festgelegt.
Die konstituierende Sitzung des neu gewählten Gemeinderats soll unverzüglich nach Zustellung des Wahlprüfungsbescheids oder nach ungenutztem Ablauf der Wahlprüfungsfrist einberufen werden. Da die Wahlergebnisse am 13.06.2024 öffentlich bekannt gemacht werden, läuft die einmonatige Frist für die Wahlprüfung bis 13.07.2024. Die konstituierende Sitzung wird am frühestmöglichen Termin, Mittwoch 17.07.2024 anberaumt.
Die weiteren Sitzungstermine für das 2. Halbjahr 2024 werden mit dem neuen Gremium abgestimmt.

7. Bekanntgaben

  • Nächste Sitzung: Die nächste Sitzung des Gemeinderats findet am Mittwoch, 05.06.2024 um 19 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt.
  • Infoveranstaltung Erstwähler: Am Dienstag, 21.05.2024 um 16:30 Uhr findet eine Inforunde für alle Erstwähler statt. Diese wurden hierzu persönlich eingeladen. Sonja Haas hat sich bereit erklärt, als ehemalige Gemeinderätin die Tätigkeiten des Gemeinderats vorzustellen. Bürgermeister Heinzelmann und Susanne Augsburger von der Verwaltung werden ebenfalls dabei sein und ergänzend berichten.
  • Bepflanzung Rathaus: Der Bauhof hat in der vergangenen Woche die Bepflanzung um das Rathaus erneuert. Es wurde dabei der Boden in den Beeten ausgetauscht und neue Pflanzen eingesetzt.

8. Verschiedenes, Wünsche und Anträge

  • Partnerschaft Schenkon: Andreas Göhring berichtet, dass ihm beim Besuch der Partnergemeinde Schenkon die „Schenkenzeller Straße“ zum Rathaus aufgefallen sei. In Schenkenzell gibt es bisher nichts Vergleichbares. Die Schenkonlinde, ein Geschenk der Partnergemeinde in den 90ern, ist vielen schon gar nicht mehr bekannt. Das angebrachte Schild befindet sich inzwischen in 3 m-Höhe, halb verdeckt von Blättern, sodass dieses kaum noch ersichtlich ist. Andreas Göhring schlägt vor, unter der Linde eine Sitzbank und daneben ein Richtungsschild mit der Entfernung nach Schenkon aufzustellen. Dieser Vorschlag findet beim Gemeinderat große Zustimmung.

 

 

 

 

 

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