Bericht aus dem Gemeinderat der 11. öffentlichen Sitzung am Mittwoch, 10.09.2025
Bürgermeister Heinzelmann eröffnet um 19:00 Uhr die Sitzung und begrüßt die Mitglieder des Gemeinderats, einen Vertreter der Presse und mehrere Bürger.
Nach Eröffnung der Verhandlung stellte der Vorsitzende fest, dass
1. zu der Verhandlung durch Ladung vom 04.09.2025 ordnungsgemäß eingeladen wurde;
2. die Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Verhandlung am 04.09.2025 ortsüblich
bekannt gemacht wurde;
3. das Gremium beschlussfähig ist, weil mindestens sechs Mitglieder anwesend sind.
1. Bausachen
a) Einbau einer neuen Kranbahn in eine bestehende Halle und Umbau des 1.
Obergeschosses zu Büro-, Werkstatt- und Sanitärräumen, Aue 3, Flst. 309
Die Kautzmann GmbH & Co. KG Energie & Handelsgesellschaft plant auf dem Grundstück Aue 3, 77773 Schenkenzell, Flur 309 den Einbau einer neuen Kranbahn in eine bestehende Halle sowie den Umbau des 1. Obergeschosses zu Büro-, Werkstatt- und Sanitärräumen.
Das Gewerbegrundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 01 „Heiliggarten – Aue“. Das Vorhaben entspricht dessen Festsetzungen. Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen wurden nicht beantragt.
Der Bauherr ist laut Grundbuch Eigentümer. Es bestehen keine Einträge im Grundbuch oder Baulastenverzeichnis, die dem Vorhaben entgegenstehen. Die Erschließung über eine öffentliche Straße ist gesichert. Die Löschwasserversorgung erfolgt über das Hydrantennetz und die Kinzig, die Abwasserbeseitigung über die Ortskanalisation. Die Versorgung mit Gas, Strom, Wasser und Telekommunikation ist gewährleistet. Von Seiten der Verwaltung bestehen keine Einwände gegen das Vorhaben.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Schenkenzell stimmt dem Vorhaben auf dem
Grundstück Aue 3 zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
b) Errichtung eines Garagengebäudes, Wiedmenstraße, Flst. 451
Für das Flurstück Nr. 451 in der Wiedmenstraße, Gemarkung Schenkenzell liegt ein Bauantrag zur Errichtung eines Garagengebäudes mit drei Stellplätzen vor. Der Bruttorauminhalt des geplanten Gebäudes Garagengebäudes beträgt ca. 268 m³. Es handelt sich um ein Nichtwohngebäude der Gebäudeklasse 1.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Obere Wiedmen – 4. Änderung“ im Allgemeinen Wohngebiet. Das Grundstück ist erschlossen. Die Zufahrt ist über die öffentliche Straße gesichert.
Die genaue Leitungsführung der geplanten Entwässerung des Garagengebäudes wurde zwischen Planer, Bauverwaltung und mit der zuständigen Unteren Baurechtsbehörde abgestimmt. Die Ableitung soll über die bestehende Dachentwässerung eines benachbarten Wohngebäudes erfolgen und in den öffentlichen Kanal in der Straße münden. Die Leitung verläuft dabei ausschließlich auf den Flurstücken 451 und 451/1. Eine Baulast wäre daher nicht erforderlich.
Es liegt zudem in der Umgebung eines Kulturdenkmals, wobei kein Eingriff in das Denkmal oder dessen Bestand erfolgt. Baulasten, die das Vorhaben betreffen, bestehen laut Baulastenverzeichnis nicht. Hinweise auf Altlasten liegen der Verwaltung ebenfalls nicht vor. Des Weiteren ist die Löschwasserversorgung durch einen vorhandenen Hydranten gesichert.
Für das Bauvorhaben sind Befreiungen für die abweichende Dachform und Dachneigung sowie für die Abweichung der Vorschrift „Nebengebäude sollen in einem angemessenen Größenverhältnis und guter baulicher Zuordnung zum Hauptgebäude stehen“ notwendig.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Bauvorhaben zu und erteilt die notwendigen Befreiungen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
c) Bouleplatz Heilig-Garten – Vorstellung Standort und Lage
Nachdem in einer der vergangenen Sitzungen festgelegt wurde, dass der Bouleplatz seinen Standort im „Heilig Garten“ bekommen soll, war auf Vorschlag des Eigentümers das Nachbargrundstück als möglicher Standort betrachtet worden.
Nach einem längeren und sehr konstruktiven Gespräch war es beidseitige Meinung, dass der Platz auf dem Grundstück der Gemeinde bleiben sollte. Das Nachbargrundstück weist im Verlauf eine größere Steigung auf, was einen Mehraufwand beim Herstellen bedeuten würde. Der von der Gemeinde vorgesehene Platz ist gut gewählt. Die Bedenken, dass der Platz künftigen Zeltfesten der Vereine im Wege sein wird, wird nicht geteilt, da die Anlage bodenebenausgeführt werden soll.
Seitens des Tennisclubs gab es das Angebot, den abgetragenen Sand der Tennisanlage für die Bouleanlage nutzen zu können. Dieses Angebot würde die Verwaltung gerne annehmen. Es soll ein entsprechender Unterbau mit verschiedenen Schottergrößen hergestellt und die Oberfläche mit rotem Ziegelsand ausgeführt werden.
Vom Pavillon her soll ein Fußweg zur Anlage entstehen. Die Anlage soll 2 Sitzbänke und einen befestigten Streifen rund um den Platz erhalten, damit man gut darum herum gehen und danebenstehen kann. Die bestehende Sonnenliege muss dann noch ein schönes Plätzchen finden, ansonsten dürfte der Fertigstellung der Anlage noch in diesem Herbst durch den Bauhof nur extrem schlechte Witterung entgegenstehen. In der Sitzung erläutert Bürgermeister Heinzelmann anhand mehrerer Bilder von der Lage und einem abgesteckten Rechteck der Fläche, wo der Bouleplatz entstehen soll.
Angesprochen wurde, ob nicht eine LEADER-Förderung möglich wäre. Hierzu informiert Bürgermeister Heinzelmann, dass das aufgrund der Lage im Sanierungsgebiet nicht möglich ist. Eine Förderung aus dem Landessanierungsprogramm wäre theoretisch denkbar, allerdings soll der
Bouleplatz in Eigenleistung des Bauhofs umgesetzt werden und Eigenleistung ist nicht förderfähig. Zudem sind für die Antragstellung eines Förderantrags Ausschreibungen notwendig, womit das Verfahren bis zum Förderbescheid wesentlich länger brauchen würde. Eine Umsetzung noch in diesem Jahr wäre ausgeschlossen.
Diskutiert wird über die Ausgestaltung mit dem roten Sand. Die Farbe wird befürwortet, da der Platz damit hervorsticht. Auch das Material wird hinterfragt, da am Tennisplatz spezielle Schuhe getragen werden. Es wird entschieden, dass der Tennisplatzsand zunächst verwendet werden soll und ggfs. ausgetauscht wird. Der Gemeinderat hebt hervor, dass der Platz und sein Zugang barrierefrei gestaltet werden sollte.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Standort mit der geplanten Ausgestaltung zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
2. Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Regelung des Kostenersatzes der
Überlandhilfe der Feuerwehren im Landkreis Rottweil – Aufnahme von weiteren Kommunen
Zur einheitlichen Regelung der Kostenersätze beim Einsatz der Feuerwehren zur Überlandhilfe nach § 26 Abs. 2 Satz 3 des Feuerwehrgesetzes (FwG) vom 02.03.2010 (GBl. 333), haben ursprünglich die Städte Dornhan und Sulz a.N. sowie die Gemeinden Fluorn-Winzeln und Schenkenzell – alle Landkreis Rottweil – sowie 30 weitere Kommunen aus dem Landkreis Freudenstadt und dort angrenzenden Kommunen mit Wirkung vom 01.01.2023 einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Regelung des Kostenersatzes der Überlandhilfe der Feuerwehren im und außerhalb des Landkreises Freudenstadt geschlossen. Der Inhalt dieses Vertrags wurde in gleicher Weise im Landkreis Rottweil für weitere Kommunen, namentlich die Stadt Oberndorf a.N. und die Gemeinden Aichhalden, Bösingen, Lauterbach, Villingendorf, Vöhringen und Wellendingen zum 01.07.2023 geschlossen. Da für die Städte Dornhan und Sulz a. N. und die Gemeinden Fluorn-Winzeln und Schenkenzell bereits der o. g. Vertrag galt, musste ein Vertrag mit weiteren Kommunen des Landkreises Rottweil deckungsgleich mit dem o. g. Vertrag sein.
In diesen öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Regelung des Kostenersatzes der Überlandhilfe der Feuerwehren im Landkreis Rottweil möchten nun auch die Stadt Schiltach und die Gemeinden Dietingen und Epfendorf aufgenommen werden.
Durch die öffentlich-rechtlichen Verträge verpflichten sich die Feuerwehren im Rahmen der Überlandhilfe bei den sog. Pflichteinsätzen nach § 2 Absatz 1 Feuerwehrgesetz – FwG (kostenfrei, keine Weiterberechnung auf Dritte möglich) nach gleichen, vereinfachten Grundsätzen abzurechnen. Bei den sog. Kanneinsätzen nach § 2 Abs. 2 FwG (Weiterberechnung auf Dritte möglich) kommen die öffentlich-rechtlichen Verträge dagegen nicht zur Anwendung.
Zudem greift der öffentlich rechtliche Vertrag nicht bei Einsätzen nach § 2 Abs. 1 FwG i. V. m. § 34 Abs. 1 Satz 2 FwG. Hier haben die ersuchenden Städte und Gemeinden die Möglichkeit einer Weiterberechnung des Kostenersatzes. Diese Regelung ist vor allem bei Großschadenslagen sehr wichtig, weil die einzelne betroffene Gemeinde nicht finanziell überfordert wird. Außerdem wird die gemeindegebietsübergreifende gegenseitige Unterstützung gefördert und kann ohne Nachteil für die Kommune auch eine benachbarte Wehr vorrangig alarmiert werden, wenn damit die Hilfefrist verringert werden kann.
Der Vertragsentwurf wurde vom Landratsamt Rottweil – Kommunal- und Prüfungsamt geprüft. Es bestehen keine Einwendungen. Ebenso wird diese Regelung vom Kreisbrandmeister befürwortet, da damit eine flexiblere, kommunenübergreifende Einsatzplanung ermöglicht wird. Der Entwurf des Vertrags ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.
Alle Kommunen des Landkreises Rottweil, die noch nicht Teil des bestehenden öffentlich-rechtlichen Vertrags sind, wurden angefragt, ob sie sich an diesem Vertrag beteiligen wollen. Nach aktuellem Stand sind es derzeit 3 Kommunen, die Interesse an diesem Vertrag bekundet haben. Falls weitere Kommunen Interesse zeigen, müsste der Vertrag zu einem späteren Zeitpunkt aktualisiert werden.
Beschluss:
Der Neufassung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Regelung des Kostenersatzes der Überlandhilfe der Feuerwehren im Landkreis Rottweil zum 01.01.2026 wird zugestimmt. Gleichzeitig wird dem Außerkrafttreten des öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Regelung des Kostenersatzes der Überlandhilfe der Feuerwehren im Landkreis Rottweil vom 01.07.2023 zugestimmt. Die Verwaltung
wird ermächtigt den öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Regelung des Kostenersatzes der Überlandhilfe der Feuerwehren im Landkreis Rottweil zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
3. Feuerwehr Schenkenzell – Ausschreibung des Feuerwehrfahrzeuges GW-L2
Die Ersatzbeschaffung für den Feuerwehrtanker (TLF) der Abteilung Schenkenzell ist für dieses Jahr im Haushalt aufgeführt und war Teil des Förderantrags beim Land über die Zuwendung für das Feuerwehrwesen Z-Feu und parallel dazu beim Ausgleichstock.
Beide Förderanträge wurden bewilligt. Die Z-Feu Förderung beträgt, nachdem die Förderrichtlinie für dieses Jahr geändert wurde, 130.000 € und der Ausgleichstockantrag wurde mit 150.000 € bewilligt. Wir müssen nun das Fahrzeug ausschreiben, damit wir dem Land signalisieren, dass wir die Fördermittel zeitnah abrufen werden und somit die Förderbedingungen erfüllen.
Ein großes Dankeschön gilt hierbei den Akteuren der Feuerwehr, welche in unzähligen Stunden die Ausschreibung vorbereitet haben und dem Hauptamt, Frau Augsburger, für ihren Einsatz. Durch dieses Engagement konnten wir uns eine Fachausschreibung über ein externes Büro sparen.
Die Höhe der Ausschreibung macht eine elektronische und EU-weite Ausschreibung notwendig. Wir werden hierzu über die Plattform aumass agieren, die von vielen anderen Kommunen ebenfalls für die Ausschreibung von Feuerwehrfahrzeugen genutzt wird. Die Plattform bietet eine Anzahl an Formblättern und Bietererklärungen, welche rechtlich notwendig sind. Die Ausschreibung richtet sich nach den Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB -, der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge – VgV.
Ziel ist es, die Angebote bis Ende dieses Jahres und nach der Prüfung die Vergabe bis spätestens Anfang kommenden Jahres vorliegen zu haben.
Ausgeschrieben werden das Fahrgestell, die Motorisierung mit mind. 230 KW Euro 6 mit Allradantrieb und die Aufbauten entsprechend den Vorgaben des Landes für den Gerätewagen Logistik 2, damit die Fördervoraussetzungen erfüllt werden, sowie Rollwagen für die Beladung. Unter dem Aufbau wird u. a. ein großer Wassertank, der in seiner Mindestgröße bereits mehr Wasser fasst (2.000 l) als das TLF (1.800 l) bisher, ausgeschrieben. Dies ist ein entscheidender Vorteil, da neben dem Wassertank auch andere flexible Beladungen möglich sind. So sollen u. a. Rollwagen
für Flächenbrand angeboten werden. Die Beladung dieser Rollwagen wird zum Großteil aus bestehendem Feuerwehrequipment gewährleistet.
Wichtig für die Ausschreibung ist, dass kein Anbieter von vorneherein ausgeschlossen wird. Des Weiteren ist es auch wichtig, dass die Ausschreibungsmatrix entsprechend nicht nur den Preis, sondern auch die weichen Faktoren und Folgekosten berücksichtigt.
Ein erster Vorschlag für die Bewertungsmatrix wäre wie folgt, die jeweilige Gewichtung der Kriterien ist in Prozent angegeben:
1. Preis 50%
2. Technische Eigenschaften / Ausführung 30%
3. Lieferzeit 10%
4. Erfüllungsgrad Leistungsverzeichnis 5%
5. Folgekosten / Kundendienst / Gewährleistung 5%
Die Gesamtpunktzahl ergibt sich aus der Summe der gewichteten Punkte, siehe Anlage.
Zur Diskussion wird gestellt, ob die Gewichtung der Lieferzeit und der Folgekosten / Kundendienst / Gewährleistung getauscht werden sollte. Dies wird von den Gemeinderäten befürwortet. Da nach aktuellem Stand nicht zu erwarten ist, dass das TLF in den nächsten Monaten außer Betrieb gehen wird, wird die Lieferzeit als eher unbedeutend gesehen, die Folgekosten und die Entfernung des Kundendienstes dagegen als sehr wichtig.
Die anwesenden Feuerwehrangehörigen stellen die Vorteile des GW-L2 vor. Künftig ist eine Staffelbesatzung (= 6 Personen) statt bisher nur mit 3 Personen möglich,sodass das Fahrzeug alleine in den Einsatz gehen darf. Durch die Beladung ist auch ein vielseitigerer Einsatz möglich. Statt der einseitigen Beladung nur mit einem Wassertank für Brandeinsätze, können auch technische und logistische Aufgaben übernommen werden. Auch der Schlauchanhänger, der nicht mehr zeitgemäß ist, ist künftig nicht mehr erforderlich.
Ein Gemeinderat spricht einige technische Ausführungen an. Geprüft werden sollte, ob nicht ein Balken mit Blaulicht, Martin-Horn Anlage und der Möglichkeit für Lautsprecherdurchsagen in die Ausschreibung aufgenommen wird. Die Feuerwehrangehörigen teilen hierzu mit, dass sie aus Kostengründen bisher darauf verzichtet haben. Lautsprecherdurchsagen können auch mit dem MTW gemacht werden. Ggfs. wird eine Alternativposition in die Ausschreibung aufgenommen, sodass erst im Rahmen der Vergabe eine Entscheidung getroffen werden muss.
Auch für die maximale Geschwindigkeit für die automatische Abschaltung der Arbeitsbeleuchtung, die bisher bei 15 km/h festgelegt ist, könnte eine höhere Geschwindigkeit ausgeschrieben werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Ausschreibung entsprechend den Ausschreibungsunterlagen mit dem Tausch der Gewichtung von Lieferzeit und Folgekosten / Kundendienst / Gewährleistung in der Bewertungsmatrix nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB – und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge – VgV auszuschreiben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
4. Bürgermeisterwahl 2025 – Ablauf der Kandidatenvorstellung
Aufgrund der Befangenheit von Bürgermeister Heinzelmann wird der Tagesordnungspunkt von seinem ersten Stellvertreter Werner Kaufmann geleitet. In der Gemeinderatssitzung am 30.07.2025 wurde festgelegt, dass auf jeden Fall eine öffentliche Kandidatenvorstellung im Voraus der Bürgermeisterwahl erfolgen soll.
Die Veranstaltung findet am Dienstag, 07.10.2025 um 19 Uhr in der Turn- und Festhalle in Schenkenzell statt. Die Moderation wird von Werner Kaufmann übernommen.
Gewöhnlich besteht die Kandidatenvorstellung aus zwei Teilen:
Im ersten Teil der Veranstaltung stellt sich jeder Kandidat selbst vor. Festgelegt werden muss die Reihenfolge der Kandidaten. Denkbar ist eine Sortierung nach Alphabet oder Eingangsdatum der Bewerbung. Zudem muss die Redezeit für die Kandidaten definiert werden. Andere Kommunen geben eine Redezeit zwischen 10 und 20 Minuten vor. Da die Anzahl der Kandidaten noch nicht bekannt ist, kann auch eine Redezeit in Abhängigkeit der Kandidaten festgelegt werden. Vorschlag wäre, eine Redezeit von 20 Minuten bei bis zu drei Kandidaten und 15 Minuten bei mehr als drei Kandidaten.
Aus der Mitte des Gemeinderats wird der Vorschlag befürwortet. Zur Sicherheit soll noch aufgenommen werden, dass sechs oder mehr Kandidaten nur noch eine Redezeit von 10 Minuten erhalten. Die Redezeit wird von zwei Personen überwacht. Eine Minute vor Ende der Redezeit
erhält der Kandidat einen Hinweis auf den Zeitablauf.
Die weiteren Kandidaten sind bei der Vorstellung der anderen Kandidaten nicht anwesend, sondern warten im Bürgerhaus und werden einzeln abgeholt.
Im zweiten Teil können Bürgerinnen und Bürger den Kandidaten Fragen stellen. Dafür müssen ebenfalls die Rahmenbedingungen festgelegt werden:
Vorgabe
Wer darf Fragen stellen
Vorschlag der Verwaltung
Nur Einwohner von Schenkenzell
Vorgabe
Maximale Anzahl der Fragen pro Person
Vorschlag der Verwaltung
Zunächst max. 2 Fragen pro Person; wenn noch Zeit übrig ist und niemand sonst noch Fragen hat, dürfen auch weitere Fragen gestellt werden
Vorgabe
Antwortzeit pro Frage
Vorschlag der Verwaltung
Max. 5 Minuten
Vorgabe
Nur eine Antwort pro Frage
Vorschlag der Verwaltung
Keine Diskussion zwischen Bürger und Kandidat
Vorgabe
Fragen kann nur an einen Kandidaten gerichtet werden oder immer an alle
Vorschlag der Verwaltung
Jeder Kandidat kann gezielt gefragt oder die Frage an alle Kandidaten gerichtet werden.
Im Hinblick auf den Veranstaltungstag unter der Woche sollte eine späteste Endzeit festgelegt werden. Diese soll im Voraus mit veröffentlicht werden, um niemanden abzuschrecken. Vorschlag wäre hier 21:30 Uhr.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Rahmenbedingungen für den Ablauf der
Kandidatenvorstellung zur Bürgermeisterwahl 2025 wie vorgeschlagen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
5. Kindergartenbedarfsplanung 2025/2026
Die Städte und Gemeinden sind gemäß § 3 Abs. 3 des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) verpflichtet, dem Landratsamt Rottweil als örtlichem Träger der öffentlichen Jugendhilfe ihre Bedarfsplanungen für die Kindergärten anzuzeigen. Die Angaben der Gemeinden bilden eine wesentliche Grundlage für die überörtliche Bedarfsplanung.
Aktuell sind folgende Plätze in den Kindergärten St. Luitgard und St. Ulrich in Schenkenzell vorhanden:
| Betriebsform | Insgesamt | Plätze Min. und Max. | |
| Kinder U3 | Kinder Ü3 | ||
| VÖ | 25 | 0 | 25 |
| RG/AM | 25 | 0 – 6 | 13 – 25 |
| VÖ/AM | 22 | 0 – 5 | 12 – 22 |
| GT/VÖ/AM | 22 | 0 – 5 | 12 – 22 |
| Krippe | 20 | 20 | 0 |
| Summe | 114 | 20 – 36 | 62 – 94 |
Ein U3-Kind nimmt 2 Ü3-Kindergartenplätze in Anspruch
VÖ = Verlängerte Öffnungszeiten, RG = Regelgruppe,
AM = Altersmischungen ab 2 Jahren, GT = Ganztagsbetreuung
Nach den aktuellen Geburtenzahlen sieht es im Ü3-Bereich in den nächsten Jahren wie folgt aus:
| Kinderzahlen Ü3-Bereich in den Jahrgängen | ||
| Zum Ende des Kindergartenjahres | Kinderzahlen von 4 Jahrgängen | freie / fehlende Plätze |
| 2024 / 2025 | 87 | +7 / -25 |
| 2025 / 2026 | 92 | +2 / -30 |
| 2026 / 2027 | 83 | +11 / -21 |
| 2027 / 2028 | 77 | +17 / -15 |
Im U3 Bereich sieht es wie folgt aus:
| Kinderzahlen U3-Bereich | ||
| Zum Ende des Kindergartenjahres | Kinder 1 – 3 Jahre | Freie / fehlende Plätze |
| 2025 / 2026 | 32 | + 4 / -12 |
In den Daten sind enthalten sind 13 Flüchtlingskinder (U3 und Ü3). Zum letzten
Stichtag am 31.08.2024 waren es 18 Kinder. Hier macht sich der Rückgang der
Zahlen an Geflüchteten und die geringere Belegung der Sonne bemerkbar.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2025/2026 zur
Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
6. Bekanntgaben
- Nächste Sitzung: Die nächste Sitzung des Gemeinderats findet am Mittwoch, 08.10.2025 um 19 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt.
- Telefonzelle als Bücherschrank: Bürgermeister Heinzelmann berichtet, dass sich Familie Echle vom Fräulinsberg gemeldet hat und eine Telefonzelle zur Verfügung stellen wird. Diese soll als öffentlich zugänglicher Bücherschrank genutzt werden. Er dankt der Familie Echle, die die Umsetzung des Projekts möglich macht.
- 750 Jahre Roßberg: Anlässlich des 750-jährigen Jubiläums findet ein Fest auf dem Roßberg statt, dazu laden Bürgermeister Heinzelmann und Ortsvorsteher Stefan Maier herzlich ein. Am Freitag, 19.09.2025 gibt es einen Vortrag zum Ursprung und der Entwicklung des Roßbergs von Willy Schoch. Am Sonntag, 21.09.2025 gibt es ein Fest um den Roßberghof und die Kapelle. Für das leibliche Wohl wird gesorgt sein.
7. Verschiedenes, Wünsche und Anträge
Von den Gemeinderäten gab es keine Wortmeldungen.
