Niederschrift zur Sitzung des Gemeinderats am 07.05.2025
Zur Sitzung des Gemeinderats konnte Bürgermeister Heinzelmann alle Gremiumsmitglieder sowie einen Vertreter der Presse begrüßen.
1. Bausachen:
a) Abbruch & Erweiterung eines Wohngebäudes zu 2 Wohneinheiten mit energetischer Sanierung; Vortal 116, Flst. 6, Gemarkung Kaltbrunn
Das Grundstück, auf dem die Baumaßnahmen stattfinden sollen, liegt an einer Landstraße, etwa 40 Meter entfernt, und grenzt an einen Wald mit einem Abstand von rund 15 Metern. Über das Grundstück führen Versorgungsleitungen. Die Wasserversorgung erfolgt durch eine eigene Quelle, da kein Anschluss an die öffentliche Versorgung vorliegt. Die Löschwasserversorgung ist ebenfalls sichergestellt. Das Bauvorhaben befindet sich nicht in einem Natur- oder Landschaftsschutzgebiet, Biotop oder FFH-Gebiet, sodass aus naturschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken bestehen.
Konkret beabsichtigt der Bauherr, ein bestehendes Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten in Teilen abzubrechen und diese Gebäudeteile in gleicher Weise wieder zu errichten. Im Kellergeschoss soll ein Durchgang zum geplanten Carport gemacht werden sowie der Hauseingang erneuert werden. Zudem muss der Kamin auch im Zusammenhang mit dem Austausch der Heizung erneuert werden. Als Feuerstätten sind Stückholz oder Pellets sowie Holz für einen Kaminofen vorgesehen. Im Erdgeschoss sollen überwiegend Außen- sowie Innenwände abgebrochen werden und zum Teil in neuer Aufteilung wiederhergestellt werden. Zusätzlich soll das Gebäude energetisch saniert werden. Die zulässige Nutzung des Grundstücks wird durch das geplante Vorhaben nicht überschritten.
Das Bauvorhaben wird im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren durchgeführt. Da sich das Grundstück im Außenbereich befindet, ist nach § 36 BauGB das Einvernehmen der Gemeinde erforderlich. Nach Mitteilung der unteren Baurechtsbehörde des Landratsamtes Rottweil ist das geplante Bauvorhaben aus planungsrechtlicher Sicht möglich.
Der Gemeinderat erteilt einstimmig das Einvernehmen zum Bauvorhaben und beauftragt die Verwaltung, die notwendigen weiteren Verfahrensschritte zu veranlassen.
2. Einführung eines Ratsinformationssystem – Vergabe der Tablets
Nach der Vergabe für das Ratsinformationssystem in der letzten Sitzung sollte nun noch der Auftrag für die Tablets der Gremiumsmitglieder vergeben werden. Es wurden hier zwei Angebote angefordert. Bis zur Sitzung ist nur ein Angebot eingegangen. Der zweite Anbieter hat erst kurz vor der Sitzung mitgeteilt, dass er kein Angebot abgegeben wird. Ein dritter Dienstleister, bei dem nun kurzfristig ein Angebot angefragt wurde, hat bestätigt, dass er eines erstellen wird. Dieses lag bis zur Sitzung noch nicht vor.
Bereits im ersten Angebot ist jedoch ersichtlich, dass die Leasinggebühren für ein Apple iPad mit 10,67 € pro Gerät und Monat deutlich unter der Leasingrate für ein Lenovo ThinkPad mit 31,57 € pro Gerät und Monat liegen.
Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, sobald ein zweites Angebot vorliegt den Auftrag an den günstigsten Anbieter zu vergeben.
3. Bürgermeisterwahlen 2025
a) Festlegung der Wahlbezirke
Bei den bisherigen Wahlen wurden immer drei Wahlbezirke festgelegt. Davon waren zwei Urnenwahlbezirke und ein Briefwahlbezirk. Bei den Urnenwahlbezirken wird ein Bezirk für den Hauptort Schenkenzell und ein Wahlbezirk für den Teilort Kaltbrunn gebildet, der Briefwahlbezirk erstreckt sich auf das gesamte Gemeindegebiet.
Die Wahlgebiete werden wie bisher festgelegt:
01001 Schenkenzell
Wahlraum: Sitzungssaal Rathaus Schenkenzell
02002 Kaltbrunn
Wahlraum: Sängerheim Rathaus Wittichen
Briefwahl
Für jeden Wahlbezirk wird ein Wahlvorstand gebildet. Die Berufung der Wahlvorstände erfolgt durch den Bürgermeister, auch wenn dieser Wahlbewerber ist (Rn. 8 zu § 14 KomWG), die Delegation auf Gemeindebedienstete ist möglich.
b) Festlegung des Terminkalenders
Der beigefügte Terminplan wurde von der Verwaltung in Abstimmung mit dem Kommunal- und Prüfungsamt in Rottweil aufgestellt.
Folgende Termine müssen vom Gemeinderat festgelegt werden:
- Ausschreibung der Stelle:
Nach § 47 Abs. 2 GemO muss die Stelle eines hauptamtlichen Bürgermeisters spätestens zwei Monate vor dem Wahltag ausgeschrieben werden. Spätestmöglicher Termin wäre daher der 19.08.2025 bzw. 15.08.2025 als letztmögliches Erscheinungsdatum des Staatsanzeigers. Da dieser Termin mitten in den Sommerferien liegt, wird eine Veröffentlichung vor Beginn der Ferien vorgeschlagen.
Die Termine für die Ausgabe von Formblättern von Unterstützungsunterschriften sowie der Beginn der Einreichungsfrist sind abhängig von der Veröffentlichung der Stellenausschreibung.
Der Gemeinderat beschließt, dass die Stellenausschreibung am 18.07.2025 im Staatsanzeiger veröffentlicht werden soll. - Bekanntmachung der Wahl:
Die Wahl muss spätestens am 34. Tag vor der Wahl bekanntgemacht werden. Dies wäre der 15.09.2025. Empfehlung des Kommunal- und Prüfungsamts ist es, die Bekanntmachung zeitnah nach der Stellenausschreibung zu machen. Der Gemeinderat beschließt, der Empfehlung zu folgen und die Bekanntmachung der Wahl unmittelbar nach Ausschreibung der Stelle zu veröffentlichen. - Ende der Bewerbungsfrist:
Das Ende der Bewerbungsfrist darf frühestens auf den 27. Tag vor der Wahl = 22.09.2025 gelegt werden. Um ausreichend Zeit für die Sitzung des Gemeindewahlausschusses und die Bekanntmachung der zugelassenen Bewerbungen zu haben, schlägt die Verwaltung vor, das Ende der Bewerbungsfrist auf den 22.09.2025 festzulegen. Die Frist endet um 18 Uhr. Der Gemeinderat beschließt, dass Ende der Bewerbungsfrist auf 22.09.2025, 18 Uhr festzulegen. - Sitzung des Gemeindewahlausschusses zur Entscheidung über die Zulassung der Bewerbungen:
Die Verwaltung schlägt vor, die Sitzung des Gemeindewahlausschusses direkt nach Ende der Bewerbungsfrist durchzuführen. Der Gemeinderat legt die öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses auf Montag, 22.09.2025, 18:30 Uhr. - Kandidatenvorstellung:
Es muss festgelegt werden, ob und wann eine öffentliche Vorstellung der Kandidaten erfolgen soll. Falls eine Kandidatenvorstellung geplant wird, sollte bereits ein Termin eingeplant werden. Dieser kann frühestens nach Zulassung der Bewerbungen durch den Gemeindewahlausschuss stattfinden, sollte aber auch nicht zu kurzfristig vor der Wahl liegen, um auch Briefwählern die Teilnahme vor Abgabe ihrer Stimme zu ermöglichen. Zudem sollten die Kandidaten Zeit haben, sich für die Vorstellung vorzubereiten.
Der Gemeinderat möchte noch offenlassen, ob eine Kandidatenvorstellung auch bei einem Kandidaten erfolgen soll. Dies soll auch in der Stellenausschreibung allgemein formuliert werden. Als möglicher Termin für eine Vorstellung wird Dienstag, 07.10.2025 festgelegt.
c) Stellenausschreibung
Die Inhalte der Stellenausschreibung sind weitgehend vorgegeben. U. a. muss neben dem Hauptwahltermin auch bereits auf den Stichwahltermin hingewiesen werden. Der Gemeinderat beschließt, dass der Hinweis auf die erneute Kandidatur des bisherigen Bewerbers wie in der Vergangenheit in die Stellenausschreibung aufgenommen werden soll.
Bei der letzten Bürgermeisterwahl ist die offizielle Bekanntmachung der Stellenausschreibung durch die Veröffentlichung im Staatsanzeiger erfolgt. Ergänzend wurde die Ausschreibung noch im Nachrichtenblatt, auf der Homepage sowie in der lokalen Presse veröffentlicht. Der Gemeinderat beschließt, dass die Hauptveröffentlichung, nach der die Fristen beginnen zu laufen, wieder im Staatsanzeiger erfolgen soll. Ergänzend soll die Stellenausschreibung in der lokalen Presse (Schwarzwälder Bote und Offenburger Tageblatt) sowie im Nachrichtenblatt und auf der Homepage ausgeschrieben werden.
Der Gemeinderat stimmt mehrheitlich dagegen, dass die Stellenausschreibung auch über die Social-Media-Kanäle der Gemeinde veröffentlicht wird.
d) Wahl der Mitglieder des Gemeindewahlausschusses
Dem Gemeindewahlausschuss obliegt die Leitung der Gemeindewahlen. Zu seinen Aufgaben gehören die Prüfung und Zulassung der Bewerbungen sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses. Der Gemeindewahlausschuss ist gleichzeitig auch der Wahlvorstand des Wahlbezirks Schenkenzell.
Der Bürgermeister ist grundsätzlich kraft Gesetzes Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses, es sei denn er bewirbt sich selbst bei der Wahl. In diesem Fall wählt der Gemeinderat den Vorsitzenden sowie einen oder mehrere Stellvertreter aus den Wahlberechtigten und Gemeindebediensteten (§ 11 Abs. 2 S. 3 KomWG). Zudem müssen mindestens zwei Beisitzer sowie deren Stellvertreter gewählt werden. Die Besitzer können nur aus dem Kreis der Wahlberechtigten gewählt werden (§ 11 Abs. 2 S. 2 KomWG). Aus den Reihen der Beisitzer wird noch ein Schriftführer mit einem Stellvertreter bestellt.
Da der Gemeindewahlausschuss gleichzeitig Wahlvorstand des Wahlbezirks Schenkenzell ist, wurden drei Beisitzer mit Stellvertreter gewählt:
Vorsitzender GWA / Wahlvorsteher Schenkenzell
Werner Kaufmann
Stellvertretender Vorsitzender GWA /
Stellvertretender Wahlvorsteher Schenkenzell
Thomas Finkbeiner
Beisitzer 1
Nico Wöhrle
Stellvertretender Beisitzer 1
Felix Hauer
Beisitzer 2
Mathias Lehmann
Stellvertretender Beisitzer 2
Willi Intraschak
Beisitzer 3 und Schriftführer
Michael Rempp
Stellvertretender Beisitzer 3 und Schriftführer
Stefan Mäntele
4. Bekanntgaben
- Nächste Sitzung: Die nächste Sitzung des Gemeinderats findet am Mittwoch, 04.06.2025 um 19 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt.
- Digitalfunk: Bürgermeister Heinzelmann berichtet, dass der Digitalfunk für die Feuerwehr inzwischen in den Fahrzeugen und Gerätehäusern eingebaut wurde. In den letzten Wochen wurden die Angehörigen der Feuerwehr bereits geschult.
- Wohnung Roßbergerhof 51: Nachdem eine der Mietwohnungen im Roßbergerhof 51 zum 30.06.2025 gekündigt wurde, konnte nun in Abstimmung mit dem Ortschaftsrat ein Nachmieter gefunden werden, der die Wohnung zum 01.07.2025 übernehmen wird. Eine weitere Wohnung im Roßbergerhof sowie eine Wohnung im Gebäude Heilig-Garten 4 sind noch bis 16.05.2025 ausgeschrieben.
5. Verschiedenes, Wünsche und Anträge
- Parkplatz Freibad: Ein Gemeinderat weist darauf hin, dass der Beginn der Freibad-Saison bevorsteht und die Schilder mit dem Hinweis auf den Pkw-Parkplatz nun angebracht werden sollten. Hierzu berichtet Bürgermeister Heinzelmann ergänzend, dass die Baumaschinen, die dort im Moment noch abgestellt sind, für den Glasfaserausbau gedacht sind. Dies wurde mit der Gemeinde und der Stadt Schiltach so abgesprochen. Mit Beginn der ersten Baustelle, werden die Baumaschinen dorthin verlagert und kommen dann jeweils weiter zur nächsten Baustelle.
- Besuch des Gemeinderats aus Schenkon:
Ein Gemeinderat bitte darum, dass auch im Vorfeld des Besuchs etwas dazu in der Presse veröffentlicht wird.