Sitzung des Gemeinderats am 06.11.2024

Niederschrift zur Sitzung des Gemeinderates am 06.11.2024

Zur Sitzung des Gemeinderats konnte Bürgermeister Heinzelmann alle Gemeinderäte, einen Vertreter der Presse sowie mehrere Bürger begrüßen. Zudem waren viele Vertreter der Vereine gekommen.

1. Bürgerfrageviertelstunde

  • Fußweg durch Gelände des ehem. Minigolfplatzes:
    Ein Bürger fragt nach den künftigen Rahmenbedingungen des Fußwegs vom Heilig Garten zum Kindergarten im Äckerhofweg. Bürgermeister Heinzelmann erläutert, dass sich außer dem Verlauf des Fußwegs nichts ändert. Auch wenn das Gelände weiterhin im Privateigentum steht, ist der Fußweg öffentlich. Es muss selbstverständlich auch nicht um Erlaubnis gefragt werden, um den Weg zu benutzen.
  • Neuer Managementplan Vogelschutzgebiet „Nordschwarzwald“:
    Auf Nachfrage nach dem Entwurf des neuen Managementplans zum Vogelschutzgebiet „Nordschwarzwald“ informiert Bürgermeister Heinzelmann, dass dieser mit den entsprechenden Plänen im Rathaus bei Michael Jehle, Zimmer 12, noch bis 09.12.2024 eingesehen werden kann.

2. Beschluss der Hebesatzsatzung mit Anpassung der Hebesätze für die
Grundsteuer

Nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Bewertungsvorschriften für die Grundsteuer aufgrund gravierender und umfassender Ungleichbehandlungen durch das Festhalten am Hauptfeststellungszeitpunkt 1964 für verfassungswidrig erklärt hat, musste der Gesetzgeber eine Neuregelung treffen. Die Länder wurden durch Artikel 105 Abs. 2 des Grundgesetzes ermächtigt, vom Grundsteuerrecht des Bundes abzuweichen. Von dieser Länderöffnungsklausel hat auch Baden-Württemberg Gebraucht gemacht, wo der Landtag das Landesgrundsteuergesetz beschlossen hat.
Für das Grundvermögen (Grundsteuer B) wird nun ein modifiziertes Bodenwertmodell angewendet. Danach wird die Grundstücksfläche mit dem vom Gutachterausschuss auf den 01.01.2022 festgestellten Bodenrichtwert multipliziert. Eine Bebauung des Grundstücks und der Wert des Gebäudes sind nicht mehr relevant.
Bei der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) wurde in Baden-Württemberg das Bundesmodell übernommen. Danach werden die Grundstücksfläche und eine Ertragsmesszahl, je nach Nutzung des Grundstücks, herangezogen. Das Wohngebäude, bisher bei der Grundsteuer A mitbewertet, wird künftig als eigenes Grundsteuerobjekt bei der Grundsteuer B bewertet.
So fallen die Grundsteuermessbeträge ggfs. anders aus wie im bisherigen Berechnungsmodell. Die Gemeinde strebt eine Aufkommensneutralität an, d.h., dass die Einnahmen aus der Grundsteuer auf dem bisherigen Niveau gehalten werden sollen. Dies bezieht sich jedoch auf das Grundsteueraufkommen insgesamt. Für den einzelnen Steuerpflichtigen wird es zu Verschiebungen kommen. Auf die unterschiedlichen Veränderungen der Messbeträge alt / neu für einzelne Steuerpflichtige, Grundstücke, Grundstücksarten, Gebiete oder Ortsteile kann nicht differenziert eingegangen werden. Auch bei einer insgesamt aufkommensneutralen Hebesatzfestlegung werden daher einzelne Steuerpflichte mehr und andere weniger zahlen müssen.
Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B wurden anhand der bereits vorliegenden Grundsteuermessbescheide neu kalkuliert, wobei nach wie vor einige Bescheide noch nicht erlassen sind. Für die Aufkommensneutralität ergibt sich danach für die Grundsteuer A ein Hebesatz von 600 v. H. und für die Grundsteuer B ein Hebesatz von 480 v. H. Da die neuen Hebesätze bereits zum 01.01.2025 wirksam festgesetzt sein müssen, sollen diese nun in einer separaten Hebesatzsatzung geregelt werden. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird in die Satzung mitaufgenommen, bleibt in der Höhe aber unverändert. Auf Nachfrage bestätigt Bürgermeister Heinzelmann, dass die Aufkommensneutralität für die Grundsteuer A und B getrennt ermittelt wird. Die einzelnen Hebesätze können in den nächsten Jahren wieder angepasst werden.
Neben den Hebesätzen für die Grund- und Gewerbesteuer bestimmt die Gemeinde, dass für Kleinbeträge bis 15 € bzw. bis 30 € gesonderte Fälligkeiten gelten. Für die übrigen Fälle regelt das Landesgrundsteuergesetz, dass diese je zu einem Viertel des Jahresbetrags zum 15.02., zum 15.05., zum 15.08. und zum 15.11. fällig werden.
Der Gemeinderat beschließt die Hebesatzsatzung zum 01.01.2025 mit der Anpassung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B.

3. TC Schenkenzell – Förderung Platz- und Clubsanierung

Die Tennisplätze, zwei aus dem Jahr 1983, der dritte kam 1993 hinzu, sind nach dieser enorm langen Zeit grundlegend sanierungsbedürftig. Die Unterhaltung verschlingt jedes Jahr rund 5.000 bis 6.000 €. Dies ist notwendig, damit die Plätze überhaupt bespielbar sind. Auf den Plätzen steht nach Regenfällen öfters das Wasser, welches durch defekte Drainagen nicht abfließen kann. Neben den Plätzen ist das Clubhaus ebenfalls in die Jahre gekommen: Die sanitären Anlagen sind renovierungsbedürftig und das Dach muss neu abgedichtet werden. Somit stehen dem Tennisclub massive Kosten ins Haus. Die Anfrage bei der Gemeinde nach finanzieller Unterstützung wurde bereits vor einigen Jahren thematisiert und nun mit dem Fortschreiten der Planungsarbeiten erneuert.
Die mittlerweile stark verjüngte Vorstandschaft hat sich in den letzten Monaten Gedanken gemacht, wie die Anlage aufgewertet, saniert und attraktiver gemacht werden kann. In den vergangenen Jahren hat der Spielbetrieb deutlich zugenommen und der Verein hat wieder eine funktionierende Jugendabteilung aufgebaut. Im Ortsgeschehen ist der Verein durch das anstehende Binokelturnier sowie diverse Tennisturniere, aber auch durch den Freitags-Hock im Heilig Garten und seit diesem Jahr auch beim Schnurren engagiert.
Um die Planung hat sich seit einiger Zeit der 2. Vorsitzende Michael Thau gekümmert. Er hat sich nach passenden Platzbaufirmen sowie der nachhaltigsten Methode zur Platzsanierung umgeschaut. Dabei ist er auf eine relativ neue Art von „Sandplatz“ gestoßen. Dieser ist in der Unterhaltung wesentlich günstiger und auch langlebiger als die bisherigen Methoden. In der Anschaffung ist er dafür etwas teurer. Jedoch wären die Tennisplätze damit nicht nur ganzjährig bespielbar, sondern auch für Rollstuhltennis und inklusive Spiele geeignet.
Der Verein ist bereits beim badischen Sportbund vorstellig gewesen und hat sich nach den Fördermodalitäten erkundigt. Des Weiteren läuft die Suche nach Sponsoren und Gönnern. Eine weitere Möglichkeit der Förderung wäre für den Verein, Mittel aus der LEADER-Förderkulisse der Region Mittlerer Schwarzwald zu generieren, ein Antrag wurde inzwischen gestellt. Für eine Förderung beim LEADER-Programm ist die Zusage der Gemeinde, sich mit 40 % zu beteiligen, erforderlich. Die Anfrage des TC Schenkenzell bezieht sich nun auf eine Förderung von 50.000 €. Bürgermeister Heinzelmann weist darauf hin, dass vom Badischen Sportbund noch nicht endgültig zugesagt wurde, dass eine kombinierte Förderung mit LEADER möglich ist. Es wird aus dem Gemeinderat daran erinnert, dass die Gemeinde auch in finanziell schwierigen Jahren schon öfters bewiesen hat, dass dennoch Projekte gestemmt werden können. Da nicht jeder Verein die Halle nutzen kann, sondern auf Sportplätze angewiesen ist, sollte hier eine Unterstützung der Gemeinde erfolgen. Ein Verein kann die Unterhaltung und Sanierung seiner Sportplätze nicht alleine bewerkstelligen.
Die Gemeinderäte halten das vorgestellte Konzept für gut und stimmig. Es wird als sehr positiv bewertet, dass die Tennisplätze künftig ganzjährig bespielt werden können. Auch die enorme Wassereinsparung wird hervorgehoben, da diese in Zeiten des Klimawandels und Wasserknappheit umso bedeutsamer ist.
Ein Gemeinderat fragt an, ob hinsichtlich der Beleuchtung und längeren Bespielung der Tennisplätze mit den Nachbarn gesprochen wurde. Dies wird von den Vereinsvertretern verneint. Da das Licht jedoch auf den Platz leuchtet und nicht streut und durch die umstehenden Bäume ist jedoch auch keine Störung der Nachbarn zu erwarten. Bis 22 Uhr ist es zudem gesetzlich erlaubt, im Freien Sport zu betreiben.
Wenn das Projekt bei LEADER im Herbst 2024 nicht zum Zug kommt, sollen im ersten Schritt die Hintergründe dafür beleuchtet werden. Wenn dies sinnvoll erscheint, wird im nächsten Jahr erneut ein Antrag gestellt, ggfs. mit kleinen Anpassungen.

Der Gemeinderat beschließt, die Platz- und Clubhaussanierung des TC Schenkenzell mit 40 %, aber einem maximalen Betrag von 50.000 € zu fördern.

4. MV Schenkenzell – Förderung neue Uniformen

Eine weitere Förderanfrage ging vom Musikverein Schenkenzell ein. Dieser feiert im kommenden Jahr sein 150-jähriges Jubiläum. Es steht ein Festjahr mit zahlreichen Aktionen bevor. Anlässlich dieses Festes möchte sich der Verein eine neue Uniform zulegen. Die bisherigen Uniformen wurden um die Jahrtausendwende angeschafft und sind mittlerweile 23 Jahre alt. Die Uniformen sind bei einem Bestand an Musiker von 50 Personen mit rund 25.000 € veranschlagt. Ein Betrag in Höhe von 500 € pro Uniform ist reell, wie auf Nachfrage noch einmal bestätigt wird. Bei einer maßgeschneiderten Uniform würden Kosten von ca. 1.500 € pro Uniform anfallen. Daher wurden keine Maßanfertigungen ausgesucht, sondern die Uniform soll mit normalen Konfektionsgrößen über die Firma Mode Haberer in Schiltach beschafft werden. Auch eine Nachbeschaffung soll so einfacher möglich sein. Der Musikverein fährt mit seiner Kleidung zweigleisig. Zum einen wird bei besonderen Anlässen innerorts zumeist die Fürstenberger Tracht getragen, zum anderen wird bei „normalen“ Auftritten aber zumeist die Uniform verwendet, da die Tracht wertvoll und anfällig ist.

Bürgermeister Heinzelmann stellt die Anfrage auf Unterstützung der Gemeinde für einen Betrag von 10.000 € im Gemeinderat vor. Aus seiner Sicht ist das Jubiläum ein einmaliger und besonderer Anlass im kommenden Jahr, für den die Förderung gewährt werden könnte. Auf Nachfrage aus dem Gremium informiert ein Vertreter des Musikvereins, dass über die Crowdfunding-Aktion ca. 7.800 € zusammenkamen. Das gesetzte Ziel für ein Drittel der Kosten wurde damit erreicht. Enthalten ist bereits ein Zuschuss der Volksbank. Bei der Sparkassen-Stiftung wurde ebenfalls eine Unterstützung beantragt. Hier wird die Entscheidung voraussichtlich noch im November fallen. Die Höhe einer Förderung hängt hier von der Anzahl und Höhe der Anfragen ab. Der Gemeinderat beschließt, den Musikverein bei der Beschaffung der neuen Uniformen mit einem Betrag von 10.000 € zu unterstützen.

5. Festlegung der Wahltermine für die Bürgermeisterwahl

Die aktuelle Amtszeit von Bürgermeister Bernd Heinzelmann endet mit Ablauf des 11.01.2026. § 47 Gemeindeordnung (GemO) sieht in diesem Fall vor, dass die Wahl des Bürgermeisters frühestens drei Monate und spätestens einen Monat vor Ablauf der Amtszeit durchgeführt werden muss. Die Wahl kann daher frühestens am 12.10.2025 erfolgen, muss jedoch zwingend bis 12.12.2025 durchgeführt werden. Ein Zusammenlegen mit der Bundestagswahl am 28.09.2025 ist aufgrund der gesetzlich festgelegten Fristen nicht möglich.
Für den Fall, dass im ersten Wahlgang auf keinen Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen entfällt, findet frühestens am zweiten und spätestens am vierten Sonntag nach der Wahl eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern, mit der höchsten Stimmenzahl aus dem ersten Wahlgang statt.
Der Gemeinderat folgt bei einer Enthaltung mehrheitlich dem Vorschlag der Verwaltung und legt als Termin für die Bürgermeisterwahl den 19.10.2025 und für eine ggfs. erforderliche Stichwahl den 09.11.2025 fest.
Bürgermeister Heinzelmann gibt an dieser Stelle bekannt, dass er sich im nächsten Jahr für eine weitere Amtsperiode zur Wahl stellen wird.

6.  Bericht zu den Kindergärten über die letzten Jahre

In der Sitzung wird den Gemeinderäten ein Überblick über die Kindergärten zu den letzten Jahren gegeben. Seit 01.08.2013 haben alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Vollendung des dritten Lebensjahrs einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege. Jedes Jahr wird eine Bedarfsplanung erstellt und dem Landkreis vorgelegt, in der die Kinderzahlen den vorhandenen Betreuungsplätzen gegenübergestellt werden. Um der Verpflichtung nachzukommen, wurde im EG der früheren Grundschule ein zweiter Kindergarten St. Ulrich eingerichtet. Dieser ist seit Beginn des Jahres 2023 in Betrieb. Wie auch der Kindergarten St. Luitgard ist Träger die Kirchengemeinde Kloster Wittichen.

Bei den Elternbeiträgen wurden in den letzten Jahren die Empfehlungen der Vertreter des Städtetags, des Gemeindetags und der Kirchenleitungen sowie der kirchlichen Fachverbände umgesetzt und entsprechende Erhöhungen umgesetzt. Das angestrebte Ziel bleibt ein Kostendeckungsgrad von 20 %. Die Entwicklung der Beiträge wurden beispielhaft für ein Kind in der Familie für die verschiedenen Angebote aufgezeigt. Bürgermeister Heinzelmann betont, dass die Gemeinde hier mit neun verschiedenen Tarifen sehr breit und flexibel aufgestellt sei. Dies erfordert zwar viel Planungsaufwand, ist aber auch der ausdrückliche Wunsch der Erzieherinnen und Erzieher.
Auch die Abrechnungen der Kirchengemeinde der Jahre 2019 – 2023 sind im Bericht abgebildet. Der Anteil der politischen Gemeinde am Abmangel betrug bis 2021 91 %, seit 2022 liegt dieser bei 93 %.
Bei den Gesamteinnahmen und -ausgaben, die in den letzten Jahresabschlüssen der Gemeinde verbucht wurden, sind im Vergleich zur Abrechnung des Kindergartens zusätzliche Kosten durch die Verrechnung der Leistungen des Bauhofs enthalten. Der interkommunale Kostenausgleich schlägt sich auf beiden Seiten nieder. Auf der Einnahmenseite werden die Zuweisungen des Landes verbucht. Zudem erhielt die Gemeinde vom Land Erstattungen der Kosten von Corona-Testkits.

Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Kenntnis. Bürgermeister Heinzelmann nutzt die Gelegenheit, um den Erzieherinnen und Erziehern ein herzliches Dankeschön für ihre tolle geleistete Arbeit auszusprechen.

7. Bekanntgaben

  • Nächste Sitzung: Die nächste Sitzung des Gemeinderats findet am Mittwoch, 27.11.2024 um 19:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt.
  • Postkartenaktion für Erhalt der Notfallpraxis Wolfach: Von den Gemeinden der Region Kinzigtal wurde eine Postkartenaktion für den Erhalt der Notfallpraxis im Krankenhaus Wolfach gestartet. Die Postkarten müssen nur mit einer Briefmarke versehen und können dann zur Post gegeben werden. Adressiert sind die Karten an das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg, Herrn Minister Manfred Lucha. Die Karten werden als Einlage mit dem Mitteilungsblatt in KW 46 verteilt und liegen auch im Rathaus aus.
  • Ausschreibungen für Fenster-Reparaturen Roßbergerhof 51 und Feuerwehrhaus Vortal: Für die notwendigen Fenster-Reparaturen in einer Wohnung im Wohngebäude Roßbergerhof 51 sowie im Feuerwehrhaus Vortal wurde eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt. Im Verfahren wurden drei Firmen angeschrieben und zur Angebotsabgabe aufgefordert. Für beide Gebäude kam das günstigste Angebot von der Firma Breithaupt aus Schramberg mit Kosten in Höhe von 2.836,96 € (Roßbergerhof 51) und 4.267,05 € (Feuerwehrhaus Vortal). Die Mittel dafür wurden im Haushaltsplan 2024 bereits eingeplant. Der Auftrag wird nun an die Firma Breithaupt vergeben.

8. Verschiedenes, Wünsche und Anträge

  • Abgestorbene Eschen: Ein Gemeinderat gibt den Hinweis eines Bürgers weiter, dass im Bereich der Wiedmenstraße, Richtung Grubersgrund mehrere abgestorbene Eschen stehen. Diese sollten mit Blick auf die Verkehrssicherung zeitnah entfernt werden.

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