Sitzung des Gemeinderates am 08.09.2021

Niederschrift zur Sitzung des Gemeinderates am 08.09.2021

1. Blutspenderehrung

Bürgermeister Heinzelmann konnte in diesem Jahr 9 Personen für Ihr Engagement mit einer Blutspende Leben zu retten ehren, sie bringen es auf insgesamt 390 Spenden. Spitzenreiter ist Hubert Dieterle, der bereits 100 mal gespendet hat. Er begrüßte alle Anwesenden recht herzlich und von Seiten des Deutschen Roten Kreuzes ebenfalls einen herzlichen Gruß an Herrn Egon Jehle, dass er die Ehrung mit übernimmt.

Jeder von Ihnen, wie sie hier stehen, hat mehrfach Leben gerettet, Schwerstkranken bei der Therapie geholfen und zu wesentlichen Linderung von Schmerz und Krankheit beigetragen. Wir sind heute hier um diesem Engagement einen öffentlichen und würdigen Rahmen zu geben. Hier vor den gewählten Vertreterinnen und Vertretern Ihrer Gemeinde und den Vertretern der örtlichen Presse darf ich Ihnen nachher die Präsente und die Ehrungen zu Teil werden lassen, die sie verdient haben.

All diese Menschen tun dies, wie erwähnt freiwillig und unentgeltlich. Sie helfen allen die dringend Blut- und Blutbestandteilpräparate benötigen und das ist nicht wenig. Täglich benötigen wir bundesweit 15.000 Spenden um den Bedarf an Blutkonserven decken zu können. Sie die Spenderinnen und Spender sind das wichtigste Glied der Blutversorgung. Mit Ihren Blutspenden werden rund 430 Krankenhäuser mit Blutprodukten versorgt.

Ich bin der Meinung die Zahl der Spenden ist durchaus noch ausbaufähig. Ich kann Sie alle hier im Raum nur auffordern weiterhin fleißig zu spenden und für die Blutspende zu werben.

Sie, sehr geehrte Damen und Herren Spender gehören zu den Menschen, die sich an den Spendenaktionen beteiligt haben und dies nicht nur zum ersten Mal, sondern eben mindestens schon zehn, zwanzig, fünfzig, 75 oder gar 100 Mal.

Bürgermeister Heinzelmann sprach Ihnen seinen besonderen Dank und unser aller Dank und Anerkennung aus. Er verlas die Urkunden einzeln und bat die Spender zu sich. Die Urkunden und Präsente wurden gemeinsam mit Egon Jehle von Seiten des Roten Kreuzes übergeben. Möge die kleine Anerkennung Motivation für weitere Spenden sein. Egon Jehle bedankte sich im Namen des Ortsvereins bei den Jubilaren. Im vergangenen August habe es in Schiltach die 147. Blutspendenaktion gegeben, die dort seit 1963 organisiert werden. Dabei ist der 31000. Spender geehrt worden.

Geehrt wurden für:

  • 10 Spenden             Claudia Jehle, Emely Mäntele, Christina Matt, Lisa Zipf
  • 50 Spenden             Volker Braun, Beatrix Vollmer
  • 75 Spenden             Christoph Herrmann, Grudrun Matt
  • 100 Spenden           Hubert Dieterle

 

2. Bausachen

a) Umbau und Erweiterung eines Reihenhauses, Am Mühlteich 20, Flst. 168/7, Schenkenzell

Der Antragsteller möchte auf dem Flurstück Nr. 168/7, Am Mühlteich 20, das Reihenhaus umbauen und erweitern. Aus dem bisherigen Reihenhaus sollen 2 Wohneinheiten entstehen.

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Oberdorf-West“, nicht alle Festsetzungen werden eingehalten. Die nach §7 Abs. 5 der „Bebauungsvorschriften“ zum Bebauungsplan maximal zulässige Traufhöhe von 6,0 m wird um 67 cm überschritten. Hierfür ist eine Befreiung erforderlich, es wird vom Bauamt Rottweil in der Stellungnahme verlangt. (Die Traufhöhe von + 6,67 m ist bisher bereits im Bestand vorhanden und wird auch nicht verändert).
Der Gemeinderat stimmte dem Bauantrag und den notwendigen Befreiungen einstimmig zu

 

b) Umbau des vorhandenen Wohnhauses zu einem Ferienhaus, Neubau einer Terrasse beim Anwesen Heubach 195, Flst. 150/1 Kaltbrunn

 Die Antragsteller möchten auf dem Flurstück Nr. 150/1, Heubach 195, das vorhandenen Wohnhaus zu einem Ferienhaus umbauen und plant zudem den Neubau einer Terrasse. Die bestehenden Räume sollen saniert werden. Statisch werden keine Veränderungen vorgenommen.

Der Ortschaftsrat wurde im Umlaufverfahren über dieses Bauvorhaben in Kenntnis gesetzt, Ortsvorsteher Maier berichtete das bei ihm keine Einwände eingegangen sind und auch er den Umbau des Wohnhauses in ein Ferienhaus befürwortet, im Rathaus gab es ebenfalls keine Rückmeldung.
Das Grundstück liegt im Außenbereich (§35 BauGB), ohne Bebauungsplan.
Der Gemeinderat stimmte dem Bauantrag einstimmig zu.

 

c) Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Wiedmenstraße 16-1,
Flst. Nr. 350/0

Die Antragsteller möchten an der Wiedmenstraße 16-1 ein Wohnhaus mit Doppelgarage errichten, es besteht aus 2 Vollgeschossen, und wird ein Flachdachhaus.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Obere Wiedmen“, es werden nicht alle Festsetzungen eingehalten.

Für die aufgeführten Punkt sind Befreiungen erforderlich:

  • Das Wohnhaus wird mit einem Flachdach ausgeführt, statt Satteldach. In dem Bereich des gültigen B-Plans wurden schon mehrere Befreiungen bzgl. Dachform und Dachaufbauten gemacht. Am Hochberg ist in ca. 80 m westlicher Entfernung ein Flachdachhaus vorhanden. Die vielen ökologischen Vorteile eines Flachdachs (Retention durch Dachbegrünung, Abkühlung der Oberflächentemperatur, sommerlicher Wärmeschutz, Lebensraum für Insekten, etc. sind weitere Argumente ein Flachdachhaus zu bauen.
  • Anforderung in der Stellungnahme des Bau-, Naturschutz-und Gewerbeaufsichtsamt (LRA-RW) sind Befreiungen erforderlich:
  • Für die Überschreitung des Baufensters durch die Garage.
  • Für die Errichtung von Garage, Schwimmbecken und Außentreppe teilweise innerhalb der ausgewiesenen privaten Grünfläche von Ziffer 10 der planungsrechtlichen Festsetzungen.

Der Gemeinderat stimmte dem Bauantrag und den notwendigen Befreiungen einstimmig zu.

 

d) Errichtung einer Waldsauna mit Burgblick sowie Rettungssteg, Winterhalde 8, Flst. Nr. 714, 718

 Der Antragsteller möchte an der Winterhalde 8 eine Waldsauna mit Burgblick, sowie einen Rettungssteg vom Treppenhaus des Dachgeschosses des Hotels errichten. Das oberhalb vom Hotel stehende Blockhaus wird in eine Sauna mit Ruheraum umgebaut. Südlich der Blockhütte entsteht ein Kneippgangbecken und ein rundes Tauchbecken und eine Sonnenwiese für 8 Ruheplätze. Vom Dachgeschoss im Bereich des Treppenhauses des Hotels entsteht in östlicher Richtung an den Hang ein Rettungssteg, durch den Steg werden Brandschutzauflagen des Hotels erfüllt, und er dient als Zugang an die Waldsauna.

Das Grundstück liegt im Außenbereich (§35 BauGB) ein Vorhaben ist nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es die bauliche Erweiterung eines zulässigerweise errichteten gewerblichen Betriebes betrifft und wenn die Erweiterung im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und Betrieb angemessen ist (§35 Absatz 4 Nr. 6)

 Es stehen keine öffentlichen Belange entgegen, die Erschließung ist gesichert, die bauliche Erweiterung ist im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude angemessen. Es betrifft die bauliche Erweiterung eines zulässigerweise errichteten gewerblichen Betriebes. Der notwendige Waldabstand von 30 m wird durch Einschlag der Nadelbäume eingehalten.

Die geplante Waldsauna mit Burgblick sowie Rettungssteg sind wichtige Bausteine um das Hotel weiter zu betreiben.
Der Gemeinderat stimmte dem Bauantrag einstimmig zu.

 

3. Ausscheiden aus dem Gemeinderat von Frau Andrea Braun aufgrund der Entstehung eines Hinderungsgrundes nach § 29 Abs. I GemO

Frau Braun wurde in der letzten Sitzung des Gemeinderats bei der Gemeinde Schenkenzell eingestellt. Aus dem Beschäftigungsverhältnis bei der Gemeindeverwaltung Schenkenzell, welches am 01.09.2021 begonnen hat, ergibt sich nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 GemO ein Hinderungsgrund für die Tätigkeit von Frau Braun als Gemeinderätin. Gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 1a können Beamte und Arbeitnehmer der Gemeinde nicht Gemeinderäte sein. Damit ist ein Ausscheiden aus dem Gemeinderat gem. § 31 Abs. 1 GemO und die formelle Feststellung des Gemeinderates über das Vorliegen eines Hinderungsgrundes notwendig. Gem. § 31 scheiden die Mitglieder aus dem Gemeinderat aus, bei welchen ein Hinderungsgrund (§ 29) im Laufe der Amtszeit entsteht.

Bei der Kommunalwahl 2019 galt für die Gemeinde Schenkenzell Verhältniswahl mit zwei Wahlvorschlägen. Die betroffene Gemeinderätin hatte auf dem Wahlvorschlag CDU für den Gemeinderat kandidiert. Alle Bewerber auf diesem Wahlvorschlag waren gewählt worden, es gibt also keinen Ersatzbewerber für diesen Wahlvorschlag. Es ist nicht möglich, das unbesetzte Sitze mit Ersatzpersonen eines anderen Wahlvorschlages, hier des Wahlvorschlages FWV, besetzt werden. Gem. § 31 Abs. 2 GemO bleibt der Sitz damit unbesetzt, der Ersatzbewerber des anderen Wahlvorschlages kann diesen Sitz nicht einnehmen. Dass der Gemeinderat dann die gesetzliche Mitgliederzahl unterschreitet und auch das kommunalpolitische Kräfteverhältnis der Parteien und Wählervereinigungen, das sich aus der Gemeinderatswahl ergeben hat, im Gemeinderat nicht mehr richtig abgebildet wird, muss dabei in Kauf genommen werden. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass der Gemeinderat auch noch bei einer im beschränktem Maße verminderten Mitgliederzahl funktionsfähig bleibt.

Mit der Anstellung von Frau Andrea Braun bei der Gemeindeverwaltung Schenkenzell liegt ein Hinderungsgrund gem. § 29 Abs. 1 Nr. 1 a) GemO vor und damit scheidet Frau Braun gem. § 31, Abs. 1 S. 2 GemO mit sofortiger Wirkung aus dem Gemeinderat aus. Der Sitz bleibt aufgrund der Vorgaben des § 31 Abs 2 GemO unbesetzt.

Der Gemeinderat beschließt mit sofortiger Wirkung einstimmig, dass Frau Braun aus dem Gemeinderat ausscheidet.

 

4. Bestätigung der Wahlen des Gesamtkommandanten sowie dessen Stellvertreter der Freiwilligen Feuerwehr Schenkenzell und des Abteilungskommandanten sowie dessen Stellvertreter der Abteilung Schenkenzell

Nach den Bestimmungen der Feuerwehrsatzung sind die Wahlen der Gesamtkommandanten sowie Abteilungskommandanten und deren Stellvertreter vom Gemeinderat zu bestätigen.

Die Wahlen des Abteilungskommandanten für die Abteilung Schenkenzell und seines Stellvertreters fanden am 31.07.2021 statt. Für die anstehende Amtsperiode wurden gewählt:

Freiwillige Feuerwehr, Abt. Schenkenzell

  • Abteilungskommandant: Christian Himmelsbach erhielt 23 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung, 1 Ungültige
  • Stellvertretender Abteilungskommandant: Mathias Lehmann erhielt 24 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung

Der Gemeinderat bestätigte einstimmig nach den Bestimmungen der Feuerwehrsatzung die Wahl des Abteilungskommandanten und dessen Stellvertreter. Mathias Lehmann musste zurücksitzen, §7 Ausschluss wegen Befangenheit.

Die Wahlen des Gesamtkommandanten für die Gesamtwehr Schenkenzell und seines Stellvertreters fanden am 31.08.2021 statt. Für die anstehende Amtsperiode wurden von der Hauptversammlung gewählt:

  • Gesamtkommandant: Andreas Haag mit 35 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen, 1 Gegenstimme
  • Stellvertretender Gesamtkommandant: Andreas Wöhrle mit 32 Ja-Stimmen, 7 Enthaltungen

Der Gemeinderat bestätigte einstimmig nach den Bestimmungen der Feuerwehrsatzung die Wahl des Gesamtkommandanten und dessen Stellvertreter.

 

 5. Bekanntgaben

  • Die nächste Gemeinderatssitzung findet am Mittwoch, 29.09.2021, statt.
  • Bürgermeister Heinzelmann informierte über einen weiteren Vorfall in der Kinzig, in der kürzlich Schwebeteilchen gesichtet wurden. Weil in der Vergangenheit wiederholt die Kläranlage Alpirsbach die Ursache für Verschmutzungen in der Kinzig gewesen seien, habe er umgehend mit der Stadt Alpirsbach Kontakt aufgenommen. Der Verdacht habe sich jedoch nicht bestätigt. Alpirsbach sei der Sache schnell nachgegangen und habe sich um Aufklärung bemüht, in der Kläranlage ist es zu keinem Störfall gekommen. Die kleinen komisch aussehenden Schwebeteilchen haben sich an der Wehranlage gebildet, bzw. abgelöst.
  • Gemeinderat Werner Kaufmann gibt bekannt, dass Beschwerden vom Schwimmbad Schiltach/Schenkenzell gemeldet wurden, dass der Kleinkinderbereich am Sonntag bereits abgebaut war.

 

6. Verschiedenes, Wünsche und Anträge

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