Sitzung des Gemeinderates am 30.09.2026

Bericht aus dem Gemeinderat der 12. öffentlichen Sitzung am Mittwoch, 30.09.2026

Bürgermeister Bernd Heinzelmann eröffnet um 19:00 Uhr die Sitzung und begrüßt die Mitglieder des Gemeinderates, einen Vertreter der Presse und mehrere Bürger.

Nach Eröffnung der Verhandlung stellte der Vorsitzende fest, dass

  1. zu der Verhandlung durch Ladung vom 24.09.2026 ordnungsgemäß eingeladen wurde;
  2. die Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Verhandlung am 24.09.2026 ortsüblich bekannt gemacht wurde;
  3. das Gremium beschlussfähig ist, weil mindestens sechs Mitglieder anwesend sind.

1. Biotopverbundplanung

Frau Dr. Kraus, stellvertretende Leiterin des LEV Rottweil, ist auf die Gemeinden Schiltach und Schenkenzell zugekommen und hat mitgeteilt, dass die Förderung des Landes für die Offenland-Biotopvernetzungskartierung ausläuft. Wenn es noch Wunsch und Wille der Gemeinde ist, könnten wir noch einen Antrag stellen und von 90 % Förderung profitieren.

Für mich stellt sich die Frage nach der Notwendigkeit des Ganzen. Bei einer Gemeinde mit rund 90 % bewaldeter Fläche und einem Großteil der Grünlandflächen im Kaltbrunner und Witticher Tal im FFH-Gebiet sowie weiteren Schutzzonen, wie Natura 2000 und einzelner Biotope, wird es äußerst schwierig zu vermitteln sein, dass wieder etwas für den Naturschutz getan werden muss und dadurch die Bewirtschafter weitere Einschränkungen zu befürchten haben.

Derzeit ist die Biotopverbundplanung noch freiwillig. Wir wissen aber alle, wie das Land in der Vergangenheit mit diesen freiwilligen Verpflichtungen umgegangen ist (siehe Wärmeplanung etc.). Leider ist zu erwarten, dass es in ein paar Jahren verpflichtend wird. Ob wir dann noch Förderungen erhalten, ist fraglich.

Hintergrund des Ganzen ist die in den vergangenen Jahrzehnten rapide schrumpfende Artenvielfalt, insbesondere der Insekten. Aber auch die Häufigkeit der Individuen innerhalb einer Art ist teilweise extrem zurückgegangen („Krefelder Studie“, 2017). Ursachen dafür sind vor allem die Zerstörung und die Veränderung von Lebensräumen. Dabei sind die Ausstattung und die Vernetzung der Lebensräume, die Art der Nahrung und das Kleinklima von großer Bedeutung. Besonders wichtig ist die unmittelbare Strukturvielfalt in der Landschaft, da viele Arten je nach Lebenslage unterschiedliche Lebensräume benötigen, beispielsweise für die Fortpflanzung, Entwicklung, Nahrungsaufnahme und Überwinterung. Ein Austausch zwischen verschiedenen Populationen einer Art gewährleistet stabile Populationen und somit stabile und gegenüber kleinflächigen Störungen robuste Ökosysteme.

Der Rückgang oder Verlust von einigen wenigen Arten kann jedoch tiefgreifende Konsequenzen für die Funktionsfähigkeit eines Ökosystems und seine Leistungen für die Menschen haben, welche weit über die Bestäubungsleistung der Insekten hinausgehen.

Wichtiges Ziel muss es daher sein, den Verlust an Lebensräumen zu stoppen, vielfältige Lebensräume zu erhalten, durch Vernetzung einen Lebensraumverbund zu erhalten bzw. neu zu schaffen sowie die Qualität der Lebensräume dauerhaft zu verbessern.

Gesetzesgrundlage
Im Rahmen des Biodiversitätsstärkungsgesetzes wurde daher im Jahr 2020 das Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) erweitert. In § 22 BNatschG ist der Ausbau des landesweiten funktionalen Biotopverbundes verankert:

(1) In Baden-Württemberg wird auf der Grundlage des Fachplans Landesweiter Biotopverbund einschließlich des Generalwildwegeplans ein Netz räumlich und funktional verbundener Biotope geschaffen. Ziel ist es, den Biotopverbund bis zum Jahr 2030 auf mindestens 15 Prozent Offenland der Landesfläche auszubauen.

(2) Alle öffentlichen Planungsträger haben bei ihren Planungen und Maßnahmen die Belange des Biotopverbunds zu berücksichtigen. Für die Umsetzung erstellen die Gemeinden für ihr Gebiet auf Grundlage des Fachplans Landesweiter Biotopverbund einschließlich des Generalwildwegeplans Biotopverbundpläne oder passen die Landschafts- oder Grünordnungspläne an.

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft geht davon aus, dass bis 2030 alle Gemeinden eine Biotopverbundplanung beauftragt haben und stellt dafür Fördermittel in Höhe von 90 % der Planungskosten zur Verfügung. Gleichzeitig werden die Fördersätze für Maßnahmen aus den Biotopverbundplänen für Kommunen von 50 % auf 70 % angehoben. Die Zielvorgabe 15 % gilt dabei nur für das Land, nicht aber für die Kommunen, da diese unterschiedliche Ausgangsbedingungen hinsichtlich Biotopausstattung und Vorkommen geschützter Arten haben. Allerdings besteht die Erwartungshaltung, dass die Kommunen nach ihren Möglichkeiten zur Erreichung der Zielsetzung beitragen.

Ziele der Biotopverbundplanung
Das langfristige Ziel ist die nachhaltige Sicherung der heimischen Arten, Artengemeinschaften und ihrer Lebensräume durch die Wiederherstellung oder Entwicklung funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen in der Landschaft. Inhalte der Biotopverbundplanung sind daher:

  1. Validierung und ggf. Maßnahmenvorschläge zur Instandsetzung der bestehenden Biotope (die Validierung entfällt durch die neue Offenlandbiotopkartierung im Landkreis Rottweil)
  2. Definition von Zielarten und wichtigen Verbundachsen zwischen den Biotopen
  3. Ausarbeitung von (z.T. auch nur temporären) Trittstein-Maßnahmen, um die Mobilität und den Austausch der Zielart-Populationen zwischen den Biotopen zu gewährleisten
  4. Maßnahmenplanung, vorrangig auf öffentlichen Flächen

Schiltach hat dabei eine mittlere Biotopausstattung vorzuweisen: Der Anteil der Biotope am Offenland liegt bei 6,22 %. Für die Kommune gibt es neben den 90 % Förderung weitere gute Gründe, eine Biotopverbundplanung zu beauftragen:

  • Maßnahmenpool für Ökokonto / Eingriffsregelung, die für den Biotopverbund sinnvoll ausgearbeitet und räumlich verortet sind
  • Kommunale Entwicklungsgrundlage, räumliche Schwerpunktsetzungen
  • Entscheidungsgrundlage für Grunderwerb
  • Verbesserung und Aushängeschild für Tourismus und Wohnqualität
  • Erwartungen des Landes erfüllt, den Biotopverbund auf freiwilliger Basis nach bester Möglichkeit zu stärken
  • Auf freiwilliger Basis mehr Mitsprache und eigene Gestaltungsmöglichkeiten

Die Kommune als Auftraggeber kann dabei zusammen mit der betreuenden Biotopverbundbotschafterin im Vorfeld gemeinderelevante Schwerpunkte und Zielarten-Fokussierungen festlegen.

Sollten Sie das Ganze als durchführbar erachten, würde der LEV Rottweil uns bei der Planung unterstützen. Generell stellt sich auch der LEV die Frage, was in Schenkenzell noch alles durchgeführt werden soll, aber die Gesetzeslage sieht dies eben flächendeckend vor.

Frau Dr. Kraus wird in der Sitzung auf Ihre Fragen eingehen und hat dazu auch eine Präsentation dabei.

Ich bin persönlich der Meinung, wir sollten darauf verzichten, da wir mit Ffh Natura 2000 und vielen weiteren Biotopen in unserer Handlungsfähigkeit schon genug eingeschränkt sind.

Finanzielle Auswirkungen:
Der Erfahrungswert aus anderen Biotopverbundplanungen in Baden-Württemberg beläuft sich auf etwa 20-25 Euro pro Hektar Offenlandfläche der Gemeinde. Mindestens drei Angebote von Planungsbüros sind einzuholen und ein Förderantrag über die betreuende Biotopverbundbotschafterin zu stellen. Eine jährliche Teilauszahlung des Planungsbüros ist möglich, daher kann die Summe über die Laufzeit im Haushalt aufgeteilt vorgemerkt werden. Bei der Auszahlung geht die Gemeinde in Vorleistung und bekommt durch die Stellung eines (Teil-) Auszahlungsantrages 90 % zurückerstattet.
Aufgrund ihrer Erfahrung schätzt Frau Dr. Krauss den Planungsaufwand für beide Kommunen um die 70.000 Euro. Davon würden 10 % bei den Kommunen hängen bleiben.

Beratung:
Bürgermeister Heinzelmann begrüßt Frau Dr. Kraus, stellvertretende Leiterin des LEV Rottweil, die als Biotopverbundbotschafterin des Landkreises Rottweil das Thema Biotopverbundplanung vorstellt. Da es in Baden-Württemberg noch vergleichsweise viele Arten gibt, besteht eine besondere Verantwortung diese zu schützen. Die Zielsetzung der Biotopverbundplanung besteht darin, ungestörte Lebensräume zu erhalten, die Lebensräume zu puffern, Verbundachsen und Korridore zu schaffen sowie die Ausbreitung und Wiederbesiedlungsmöglichkeiten zu unterstützen. Durch die Artenvielfalt und eine genetische Durchmischung können stabile Ökosysteme bestehen. Das Landesziel für die Ausweisung von Biotopen wurde seit 2023 von 10 % auf 15 % bis 2030 der Landesfläche angehoben, wobei dies nicht auf die Flächen der einzelnen Gemeinden heruntergebrochen wird. Aktuell besteht eine Förderquote von 90 % für die Kosten der Biotopverbundplanung und eine Förderquote von 70 % für Kommunen für die Umsetzung von Maßnahmen. Für Landwirte gilt eine Förderquote von 100 %. Ab 2027 sollen die Fördermittel verstärkt in die Umsetzung von Maßnahmen fließen. Für den Landkreis Rottweil kann hier jedoch argumentiert werden, dass zunächst die Offenlandbiotopkartierung abgeschlossen werden soll, worauf die Biotopverbundplanung aufbauen kann, sodass auch Fördermittel in 2027 für Planungskosten gewährt werden könnten. Frau Dr. Kraus könnte zudem insbesondere bei der Bürger- und Behördenbeteiligung sowie bei der Öffentlichkeitsarbeit unterstützen, sodass die Kosten für ein Planungsbüro reduziert werden können.
Sie betont, dass sie aufgrund der Situation in Schenkenzell, wo bereits viele Flächen als Biotop oder andere Schutzgebiete ausgewiesen sind, neutral hinsichtlich einer Verbundplanung ist und nicht darauf drängen wird, eine solche durchzuführen.
Aus dem Gemeinderat wird hervorgehoben, dass insbesondere die Flächen im Ortsteil Kaltbrunn bereits vollständig entwickelt sind und hier kein Raum für weitere Maßnahmen ist. Aufgrund der Betroffenheit sollte der Ortschaftsrat Kaltbrunn zum Thema gehört werden. Zudem sollte der größte Eigentümer im Ortsteil eingebunden werden, da dieser derzeit viel freie Hand lässt, was man sich nicht verbauen sollte.
Eine Bürgerbeteiligung sollte insgesamt als Erstes stattfinden, um die Eigentümer von Beginn an zu hören und mitzunehmen und ihnen nicht etwas überzustülpen.
Es wird ergänzt, dass die wenigen Flächen, die nicht mit Schutzgebieten belegt sind, erhalten bleiben sollen, um sich nicht die wenigen Entwicklungsmöglichkeiten zu nehmen.
Es wird nachgefragt, ob nicht aufgrund der vielen ausgewiesenen Flächen die Wege zwischen den einzelnen Schutzgebieten nicht bereits klar erkennbar seien, weswegen keine aufwendige Planung notwendig sei.
Auf Nachfrage aus dem Gemeinderat bestätigt Frau Dr. Kraus, dass grundsätzlich der Eigentümer der Fläche, auf der eine Maßnahme umgesetzt wird, die Ökopunkte zugerechnet bekommt. Wenn die Gemeinde auf Flächen von privaten Eigentümern Maßnahmen umsetzen möchte, wird in der Praxis meist ein Bewirtschaftungsvertrag mit dem Eigentümer geschlossen. Sie ergänzt, dass bei einer Förderung von 70 % der Kosten für eine Maßnahme, nur die verbleibenden 30 % für Ökopunkte verwendet werden können.
Frau Dr. Kraus wird noch einmal abstimmen, ob der erhöhte Fördersatz für die Umsetzung von Maßnahmen auch gilt, wenn vorher keine Biotopverbundplanung gemacht wurde.
Ein Gemeinderat befürchtet, dass, auch wenn die Biotopverbundflächen zunächst nicht automatisch zum Biotop werden, diese Flächen spätestens bei der nächsten Kartierung als Biotop erfasst werden.

Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dass sich die Gemeinde Schenkenzell nicht der Biotopverbundplanung anschließt.
Abstimmungsergebnis:
9 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)

2. Bausachen

2a) Vertrag über die Errichtung, den Betrieb und den Rückbau von Ladestationen für Elektrofahrzeuge am Parkplatz Bahnhof Schenkenzell mit dem Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG

Die Bauverwaltung hat den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Schenkenzell aktiv vorangetrieben und hierzu das Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG als möglichen Partner angesprochen. Ziel war es, einen geeigneten Anbieter sowie einen geeigneten Standort für eine öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur zu finden und damit das Angebot an Lademöglichkeiten in der Gemeinde bedarfsgerecht zu erweitern sowie unsere Gemeinde noch attraktiver zu machen. Dies erfolgte ohne hierfür vorgesehene Haushaltsmittel.
In den anschließenden Abstimmungsgesprächen wurden mehrere mögliche Standorte betrachtet. Neben den jeweiligen baulichen Voraussetzungen wurde dabei auch die zu erwartende Auslastung der Standorte untersucht. In die Betrachtung flossen insbesondere der Parkplatz am Hotel Waldblick, der Parkplatz Klopfeweg sowie der Park-and-Ride-Parkplatz am Bahnhof ein. Im Ergebnis erwies sich der Park-and-Ride-Parkplatz am Bahnhof als am besten geeigneter Standort. Ausschlaggebend waren insbesondere den zu erwartenden Bedarf und die vorhandenen baulichen Voraussetzungen in Verbindung mit dem vergleichsweise geringen erforderlichen Tiefbauaufwand.
Vorgesehen ist die Errichtung von zunächst zwei öffentlich zugänglichen Ladeplätzen auf dem Park-and-Ride-Parkplatz am Bahnhof Schenkenzell. Die baulichen Voraussetzungen werden so geschaffen, dass bei entsprechender Nachfrage zu einem späteren Zeitpunkt eine Erweiterung auf insgesamt bis zu vier Ladeplätze möglich ist. Die hierfür erforderliche Fläche wird dem Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG von der Gemeinde zur Verfügung gestellt.

In der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 09.09.2026 wurde über den Abschluss des hierfür erforderlichen Vertrags beraten und positiv entschieden. Zum damaligen Zeitpunkt lag der Vertrag noch nicht in endgültig unterschriftsreifer Fassung vor. Die damals noch erforderlichen Anpassungen wurden zwischenzeitlich vorgenommen und der Vertrag unterschrieben.

Das Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG übernimmt die Kosten für die Errichtung, den Betrieb, die Unterhaltung und den späteren Rückbau der Ladestationen. Für die Gemeinde entstehen hierfür keine Investitionskosten. Ein Nutzungsentgelt für die zur Verfügung gestellte Grundstücksfläche wird daher nicht vereinbart. Die Vertragslaufzeit beträgt mindestens 15 Jahre. Die Verkehrssicherungspflicht und die Wegereinigung für die überlassene Fläche verbleiben bei der Gemeinde.
Mit dieser Vorlage werden der Gemeinderat und die Öffentlichkeit über den aktuellen Stand des von der Verwaltung initiierten und vorangetriebenen Vorhabens sowie den zwischenzeitlich abgeschlossenen Vertrag informiert.

Finanzielle Auswirkungen:
Für die Gemeinde entstehen keine Kosten für die Errichtung, den Betrieb, die Unterhaltung oder den späteren Rückbau der Ladestationen. Diese Kosten werden vollständig vom Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG getragen. Die benötigte Grundstücksfläche wird für die Dauer der Vertragslaufzeit unentgeltlich zur Verfügung gestellt; ein Nutzungsentgelt wird nicht vereinbart.

Beratung:
Bürgermeister Heinzelmann erläutert die Sitzungsvorlage. Bisher sei er zurückhaltend gewesen, sich als Gemeinde um die Errichtung von E-Ladestationen zu bemühen, da die Gemeinde keine Tankstelle sei. Mit dem E-Werk Mittelbaden wurde nun jedoch eine sehr gute Lösung gefunden, wodurch insbesondere auch für die Gemeinde, die normalerweise die hohen Kosten für die Tiefbauarbeiten bei der Errichtung zu tragen haben, keine Kosten anfallen, sondern die Errichtung durch die vorhandene Leitung vom E-Werk Mittelbaden übernommen wird.

Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Vertragsabschluss mit dem E-Werk Mittelbaden für die Errichtung von zunächst zwei E-Ladesäulen auf dem Parkplatz am Bahnhof zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

2 b) Bauvoranfrage: Umbau und Nutzungsänderung zweier denkmalgeschützter Gebäude zu Ferienhäusern; Gemarkung Kaltbrunn Roßberg

Beantragt wird die Nutzungsänderung und Sanierung zweier bestehender, denkmalgeschützter Gebäude zu Ferienhäusern. Die Gebäude befinden sich auf einer ehemaligen Hofstelle in einer abgelegenen und nur eingeschränkt erschlossenen Außenbereichslage. Nach Angaben der Antragsteller wurden die Gebäude (nach Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung) bereits in der Vergangenheit unter anderem als private Ferienwohnungen bzw. Wochenendhäuser sowie zeitweise als Unterkunft für Waldarbeiter genutzt.
Im Rahmen des Vorhabens sollen die bestehenden Gebäude überwiegend in ihrer bisherigen Form erhalten und denkmalgerecht saniert werden. Vorgesehen sind insbesondere die Instandsetzung der Gebäudehülle, die Erneuerung der Wasser-, Strom- und Abwasserleitungen, eine neue Heizungsanlage sowie die Sanierung der bestehenden Abwasseranlage. Weiterhin sind notwendige Stellplätze und Fahrradabstellmöglichkeiten vorgesehen. Beim Gebäude „Oberer Hof“ ist zudem eine Erneuerung der Dachfläche und gegebenenfalls die Installation einer Photovoltaikanlage geplant.
Die Antragsteller begründen die geplante Nutzungsänderung insbesondere mit dem baulichen Zustand der Gebäude und dem Ziel, die denkmalgeschützte Bausubstanz langfristig zu erhalten. Aufgrund der abgelegenen Lage und der eingeschränkten Infrastruktur wird eine dauerhafte Wohnnutzung als nicht geeignet angesehen. Durch die Nutzung als Ferienhäuser soll eine geeignete und wirtschaftlich tragfähige Nutzung der bestehenden Gebäude ermöglicht werden. In der näheren Umgebung befindet sich die denkmalgeschützte St. Georg Kapelle, die das umliegende Landschaftsbild mitprägt.
Im weiteren Verfahren sind daher insbesondere die Belange des Denkmal- und Landschaftsschutzes zu berücksichtigen. Weiterhin ist die ausreichende Erschließung, insbesondere hinsichtlich der Zufahrt sowie der Wasser- und Abwasserversorgung, zu prüfen. Die abschließende Beurteilung und endgültige Genehmigung der bauplanungs-, bauordnungs-, denkmal- und wasserrechtlichen Voraussetzungen obliegt aber den zuständigen Fachbehörden!
Das Landratsamt Rottweil bittet die Gemeinde um Stellungnahme zur vorliegenden Bauvoranfrage. Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich. Das gemeindliche Einvernehmen ist ebenfalls erforderlich. Aus Sicht der Bauverwaltung bestehen gegen die beantragte Nutzungsänderung grundsätzlich keine Bedenken, sofern die erforderliche Erschließung gesichert ist und die öffentlich-rechtlichen Anforderungen im weiteren Verfahren eingehalten / erfüllt werden.

Finanzielle Auswirkungen:
Für die Gemeinde entstehen durch die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens keine finanziellen Auswirkungen. Die Kosten für die geplanten Sanierungs- und Umbaumaßnahmen trägt der Vorhabenträger.

Beratung:
Bürgermeister Heinzelmann erläutert das geplante Vorhaben. Ortsvorsteher Maier ergänzt, dass vom Ortschaftsrat, der im Umlaufverfahren kurzfristig gehört worden war, nur positive Rückmeldungen kamen.
Die Gemeinderäte sprechen sich ebenfalls für das Bauvorhaben aus. Wichtig ist, dass die Gebäude erhalten werden. Eines der Gebäude ist bereits baufällig. Ein Neubau an dieser Stelle wäre nicht möglich, daher sollte das Vorhaben unterstützt werden. Die Sanierung der Gebäude sollte auch im Sinne des Denkmalschutzes sein, da das Vorhaben zur Erhaltung der Gebäude beiträgt. Zudem sei der St. Georgs Ritter auf dem Roßberg bereits erfolgreich saniert worden.
Ein Gemeinderat weist darauf hin, dass zwar innerorts bereits Anfragen zur Umnutzung in Ferienwohnungen abgelehnt worden seien, aber aufgrund der Lage im Außenbereich zugestimmt werden sollte und dadurch auch keine Ungleichbehandlung vorliege. Das Vorhaben trage zudem zur Aufwertung des Tourismus in der Gemeinde bei.
Die Zufahrt über die Forststraße mit weiterem Verkehr wird als unkritisch bewertet. Durch den Friedwald und die Ferienwohnung im St. Georgs Ritter gibt es bereits Verkehr auf den Roßberg. Durch die zusätzlichen Fahrten mit Zu- und Abfahrt der Gäste ist keine wesentliche Erhöhung des Verkehrsaufkommens zu erwarten.

Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt:

  1. Der Gemeinderat nimmt die Bauvoranfrage zur Nutzungsänderung der beiden denkmalgeschützten Gebäude zu Ferienhäusern zur Kenntnis.
  2. Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

3. Feststellung des Jahresabschlusses 2025

Im Jahr 2025 konnte nach 2023 zum zweiten Mal seit der Umstellung auf das NKHR der geforderte Haushaltsausgleich nicht erreicht werden, da die Ergebnisrechnung ein negatives ordentliches Ergebnis in Höhe von – 38.132,09 € ausweist. Dabei fiel das Ergebnis besser als noch im Haushaltsplan in Höhe von – 151.200 € vorgesehen aus. Erst im zweiten Schritt kann das Ergebnis durch die Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des Vorjahres ausgeglichen werden.

In der Finanzrechnung ergibt sich zunächst ein Zahlungsmittelüberschuss aus der Ergebnisrechnung von 127.331,64 €. Aus Investitionstätigkeit ergibt sich bei einem Investitionsvolumen von 740.829,11 €, dem 239.145,71 € an Einzahlungen gegenüberstehen, ein Finanzierungsmittelüberschuss in Höhe von 501.683,40 €. Die im Haushaltsplan vorgesehene Kreditermächtigung musste nicht in Anspruch genommen werden, sondern die Investitionen konnten aus den Mitteln des Zahlungsmittelüberschusses der Ergebnisrechnung sowie aus den vorhandenen liquiden Mitteln gedeckt werden. Deren Bestand hat sich im Laufe des Haushaltsjahres jedoch um 447.839,84 € reduziert. Zum 31.12.2025 lag der Bestand an liquiden Mitteln bei 999.202,91 €.
In der Sitzung wird der Jahresabschluss insbesondere im Hinblick auf die wesentlichen Planabweichungen vorgestellt.

Beratung:
Bürgermeister Heinzelmann und Verwaltungsleiterin Susanne Schmid stellen anhand der Sitzungsvorlage und einer Präsentation den Jahresabschluss 2025 vor und erläutern insbesondere die wesentlichen Abweichungen der Ergebnisrechnung im Vergleich zur Haushaltsplanung.

Da sich der Bestand der liquiden Mittel im Jahr 2025 um knapp ein Drittel reduziert hat, fragt ein Gemeinderat nach dem aktuellen Stand der Liquidität. Bürgermeister Heinzelmann informiert, dass sich der Stand dieses Jahr weiter reduziert hat. Aktuell sei man zum ersten Mal davor, Kassenkredite in Anspruch nehmen zu müssen.
Aus dem Gemeinderat wird darum gebeten, die im letzten Jahr in der Sitzung der Haushaltskonsolidierungskommission eingebrachten Themen weiterzuverfolgen. Bürgermeister Heinzelmann bestätigt, dass diese bei der Klausurtagung im Rahmen der Haushaltsberatung 2027 thematisiert werden.

Beschluss:
Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss 2025 fest und genehmigt die über- und außerplanmäßigen Ausgaben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

4. Steuerlicher Jahresabschluss der Gemeindewasserversorgung 2025

Die Steuerberatungskanzlei Steukom hat den Jahresabschluss der Gemeindewasserversorgung für das Jahr 2025 erstellt. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung und die daraus resultierenden Steuererklärungen liegen der Verwaltung vor.
Das Bilanzvolumen belief sich zum 31.12.2025 auf 713.752,06 € und hat sich gegenüber dem Vorjahr um 8.322,19 € reduziert.
Auf der Aktivseite ergeben sich im Wesentlichen folgende Zahlen:

  • 31.12.2025
    Sachanlagen 274.341,65
    31.12.2024
    Sachanlagen 288.483,69 €
  • 31.12.2025
    Immaterielles Vermögen 3.638,67 €
    31.12.2024
    Immaterielles Vermögen 4.066,75 €
  • 31.12.2025
    Beteiligungen an der Kleinen Kinzig 75.000,00 €
    31.12.2024
    Beteiligungen an der Kleinen Kinzig 75.000,00 €
  • 31.12.2025
    Vorräte 24.800,00 €
    31.12.2024
    Vorräte 24.100,00 €
  • 31.12.2025
    Forderungen 335.962,74 €
    31.12.2024
    Forderungen 330.414,81 €

Auf der Passivseite ergeben sich folgende Beträge:

  • 31.12.2025
    Kapitalrücklagen 846.967,54 €
    31.12.2024
    Kapitalrücklagen 846.967,54 €
  • 31.12.2025
    Rückstellungen 850,00 €
    31.12.2024
    Rückstellungen 1.470,00 €
  • 31.12.2025
    Verbindlichkeiten 9.836,79 €
    31.12.2024
    Verbindlichkeiten 15.705,79 €
  • 31.12.2025
    Gewinn- / Verlustvortrag – 142.069,08 €
    31.12.2024
    Gewinn- / Verlustvortrag – 141.842,06 €

Die Gewinn- und Verlustrechnung weist für das Jahr 2025 einen geringfügigen Verlust in Höhe von 1.833,19 € aus. Im Vorjahr lag dieser bei 227,02 €.

Dabei gingen die Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Trinkwasser mit 199.208,65 € gegenüber dem Vorjahr zurück (2024: 208.914,60 €). Zugrunde liegt eine verkaufte Wassermenge von 67.512 m³, was gegenüber dem Vorjahr ebenfalls einen Rückgang um 3.990 m³ bedeutet. Dies ist insbesondere auf eine zurückgehende Einwohnerzahl zurückzuführen (Rückgang um 56 Personen). Zudem ging die durchschnittliche Wassermenge pro Kopf von 38,2 m³ im Jahr 2024 auf 37,2 m³ in 2025 zurück.

An sonstigen betrieblichen Erträgen konnten 17.502,94 € verzeichnet werden. Nach 21.093,56 € gingen diese leicht zurück. Darin sind Weiterberechnungen und innere Leistungsverrechnungen enthalten.

Die Position „Aufwendungen für bezogene Leistungen“ beinhaltet Kosten für die Unterhaltung der Anlagen und die Untersuchung des Trinkwassers. Diese beliefen sich am Ende auf 45.387,33 € gegenüber 50.675,70 € im Jahr 2024.

An sonstigen betrieblichen Aufwendungen, in denen insbesondere die Bauhofleistungen, Versicherungen, Geschäftsaufwendungen und Entgelte für die Wasserentnahme enthalten sind, erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr geringfügig um 1.278,51 € auf 124.722,76 €.

 

Finanzielle Auswirkungen:
Durch den Fehlbetrag wird eine Kostenunterdeckung des Wasserpreises von 0,0272 €/m² erzielt (2024: 0,0032 €/m³). Mit Wirkung zum 01.01.2026 wurde der Wasserpreis jedoch im Hinblick auf die zurückgehende Einwohnerzahl und Wassermenge sowie anstehende größere Investitionen bereits von 2,50 €/m³ auf 2,70 €/m³ angehoben.

Beratung:
Bürgermeister Heinzelmann erläutert das Ergebnis des steuerlichen Jahresabschlusses der Gemeindewasserversorgung. Aus dem Gemeinderat gibt es keine Fragen oder Anmerkungen dazu.

Beschluss:
Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss der Gemeindewasserversorgung für das Jahr 2025 fest.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

5. Bekanntgaben

  • Nächste Sitzung: Die nächste Sitzung des Gemeinderats findet am Mittwoch, 21.10.2026 um 19:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt.
  • Sitzung des gemeinsamen Ausschusses der Verwaltungsgemeinschaft: Am Donnerstag, 22.10.2026 ist eine Sitzung des gemeinsamen Ausschusses der Verwaltungsgemeinschaft mit der Stadt Schiltach geplant. Für Michael Rempp, der an diesem Tag verhindert ist, wird Nico Wöhrle als sein persönlicher Stellvertreter teilnehmen.
  • Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED: Bürgermeister Heinzelmann gibt bekannt, dass der Zuwendungsbescheid der ZUG (Zukunft – Umwelt – Gesellschaft gGmbH) mit einer Förderung über 26.049,00 € eingegangen ist. Dabei wurde ein erhöhter Fördersatz von 40 % aufgrund der finanziellen Leistungsfähigkeit anerkannt. Der verbleibende Eigenanteil der Gemeinde liegt bei 39.073,00 €. Der Bewilligungszeitraum gilt bis zum 30.04.2028, bis dahin muss die Maßnahme abgeschlossen werden.

6. Verschiedenes, Wünsche und Anträge

  • Straßenarbeiten für den Breitbandausbau: Aus dem Gemeinderat wird mitgeteilt, dass viele der im Zuge des Breitbandausbaus ausgehobenen Löcher in den Straßen nur notdürftig wieder befüllt wurden. Bei stärkerem Regen ist zu befürchten, dass sich größere Schlaglöcher bilden. Ein solches Loch ist u. a. auf Höhe des Freibads. Insbesondere für Fahrradfahrer, die von der Grundschule oder der Sporthalle kommen, stellt dies eine Gefahr dar. Bürgermeister Heinzelmann informiert dazu, dass die Firma weiterhin in der Gemeinde arbeitet. Bisher ist man mit der Arbeit der Firma zufrieden. Viele Löcher sind bereits wieder vollständig geschlossen, während an anderen Stellen wieder neue entstehen. Der genaue Zeitplan, wann welche Arbeiten abgeschlossen werden, ist nicht bekannt.
  • Schienenersatzverkehr: Mehrere Gemeinderäte berichten, dass der Schienenersatzverkehr nicht gut funktioniere. Bürgermeister Heinzelmann ergänzt, dass auch bei ihm viele Beschwerden ankommen. Zum Teil fahre der Bus bereits 5 – 6 Minuten vor der geplanten Abfahrtszeit. Er wird mit dem beauftragten Unternehmen versuchen, Kontakt aufzunehmen, dass der Fahrplan künftig eingehalten wird.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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