Von vier anwesenden Bürgerinnen und Bürger wird auf zu schnelles Fahren innerorts hingewiesen. Durch die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 40 km/h auf der B294 in der Ortsmitte Schenkenzell würde in den anderen Bereichen der Ortsdurchfahrt deutlich schneller gefahren bzw. nach dem Ende der beschränkten Zone sehr schnell beschleunigt. Sowohl auf der B294 in beide Fahrtrichtungen als auch auf der L405 in Richtung Vortal würde oft die zulässige Höchstgeschwindigkeit deutlich überstiegen. Die Bürger fragen wegen zusätzlichen Blitzern in Richtung Schiltach sowie das Anbringen von Geschwindigkeitsanzeigen in den betroffenen Bereichen an.
Herr Bürgermeister Heinzelmann sichert zu, dass Thema in der im November anstehenden Verkehrsschau anzusprechen. Ein zusätzlicher Blitzer im Bereich der Ortsdurchfahrt Richtung Schiltach war beim Landratsamt beantragt worden. Bei der Beschaffung von neuen Blitzern wurde der Vorschlag leider nicht berücksichtigt. Die Verwaltung möchte im Haushalt Mittel für eine weitere Geschwindigkeitsanzeige einplanen und diese dann auch in den betroffenen Bereichen aufhängen.
Der Antragsteller möchte auf dem Flurstück Nr. 819, Rotlehof 43/1, ein Leibgedinghaus errichten und vor im Rahmen einer Bauvoranfrage die mögliche Genehmigungsfähigkeit prüfen.
Das Leibgedinghaus hat einen Grundriss von 13,50 x 11,50 m und ein Satteldach von 30° Neigung. Der Carport ist an der Nordostseite an das Wohnhaus angebaut und hat einen Grundriss von 6,25 x 7,00 m, mit einem Satteldach von 18° Neigung.
Das Grundstück liegt im Außenbereich, das Bauvorhaben wurde am 05.02.2020 beim Sprechtag mit dem Kreisbauamt Bauamt besprochen. Bei ca. 30 ha Betriebsfläche ist der Bau eines Leibgedinghauses in Hofnähe zulässig. Das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB ist für Vorhaben im Außenbereich erforderlich.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, der Bauvoranfrage zur Errichtung eines Leibgedinghauses zuzustimmen und das Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen.
Das Bilanzvolumen der Gemeindewasserversorgung 2019 beläuft sich auf 692.958 € und hat sich gegenüber 2018 um 0,5 v.H. verringert.
Auf der Aktivseite ergeben sich im Wesentlichen folgende Zahlen (Zahlen gerundet):
Auf der Passivseite ergeben sich folgende Beträge:
In der Gewinn- und Verlustrechnung 2019 wurde ein Verlust in Höhe von 27.877,48 € ausgewiesen. Gegenüber 2018 mit einem Jahresverlust von 67.243 € ergab sich 2019 damit eine leichte Verbesserung.
Die Umsatzerlöse aus dem Trinkwasserverkauf lagen mit 180.949 € in 2019 ganz knapp über dem Ergebnis 2018 mit 180.901 €, dies bedeutet 2019 eine verkaufte Wassermenge von 70.534 m³. Die Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Trinkwasser sind damit in den letzten Jahren stabil.
Die sonstigen betrieblichen Erträge belaufen sich auf 22.861 €, im Jahr 2018 beliefen sich diese auf 13.952 €. Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten sonstige Weiterberechnungen und innere Leistungsverrechnungen.
Die Position „Aufwendungen für bezogene Leistungen“ (Unterhaltung der Anlagen, Reparaturen) hat sich mit 44.267 € gegenüber 80.720 € im Jahr 2018 wieder deutlich reduziert. Die sonst. betrieblichen Aufwendungen, in denen v.a. die Bauhofleistungen enthalten sind, stiegen mit 131.114 € im Vergleich zu 2018 mit 124.369 € weiter an. Grund hierfür sind die im abgelaufenen Jahr durchgeführten Baumaßnahmen sowie die benötigten Stunden eines Mitarbeiters zur Teilnahme am Ausbildungslehrgang zur Fachkraft Wasserversorgungstechnik.
Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss einstimmig fest und den steuerlichen Jahresverlust von 27.877,48 € auf neue Rechnung in der Bilanz vorzutragen.
Die Nachfragen und Beschwerden in Sachen Motorradlärm in Schenkenzell und vor allem im Bereich der L 405 Richtung Reinerzau werden von Jahr zu Jahr lauter und dringlicher. Besonders auffällig war es in diesem Jahr. An den Wochenenden schieben sich die Motorradkolonnen durchs Tal und genießen die kurvigen Strecken. Unter den Motorradfahrern sind auch einige schwarze Schafe, deren Bikes über eine entsprechende Lautstärke verfügen. Es sind aber bei weitem nicht nur die Motorradfahrer, die den Lärm verursachen, auch immer mehr Sportwagenfahrer nutzen die Strecke um ihren persönlichen Fahrspaß zu haben.
Die zunehmenden Belastungen riefen Bürgerinnen und Bürger aus unterschiedlichen Kommunen auf den Plan und mündeten im Juli 2019 in der gemeinsame Initiative Motorradlärm von Land und Kommunen. Initiiert durch den Lärmschutzbeauftragten Thomas Marwein und der Bürgermeisterin von Sasbachwalden, Sonja Schuchter, haben sich zunächst 29 Kommunen zusammengeschlossen, um dem weit verbreiteten Problem in der Öffentlichkeit mehr Gewicht zu verleihen. Es wurde ein gemeinsamer Forderungskatalog zur Reduzierung von Motorradlärm erarbeitet. Dieser wird an politische Entscheidungsträger beim Bund und der Europäischen Union herangetragen. Dieser Forderungskatalog umfasst:
Die Forderungen im Detail 1. Genehmigungs- und Zulassungsregeln müssen überarbeitet werden. 2. Hersteller und Händler sollen leisere Motorräder herstellen/anbieten. 3. Der Umstieg auf nachhaltige und lärmarme Mobilität ist ein Muss. 4. Motorradfahrer werden aufgefordert, rücksichtsvoll und leise zu fahren. 5. Eine stärkere Verkehrsüberwachung und Ausweitung der Kontrollmöglichkeiten. 6. In besonderen Fällen müssen Beschränkungen und Verbote möglich sein. 7. Eine vorsätzlich lärmerzeugende Fahrweise muss stärker geahndet werden. 8. Der Bund muss eine Lösung finden, damit bspw. „Raser“ einer Strafe nicht entgehen können. 9. Alternativ wird zumindest die Einführung einer Halterhaftung gefordert. 10. Es wird eine Pflicht zur Führung eines Fahrtenbuchs gefordert.
Zum 31. Juli 2020 waren 124 Mitglieder der Initiative beigetreten, davon 115 Städte und Gemeinden und neun Landkreise. Die Mitglieder repräsentieren über ein Viertel der elf Millionen Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Baden-Württemberg. Damit ist sie die erfolgreichste, uns bekannte, Initiative zum Thema Motorradlärm.
In einer gemeinsamen Diskussion mit Frau Kilgus vom Hotel Waldblick und Landtagsabgeordneten Daniel Karrais von der FDP /DVP haben wir uns bereits vor ein paar Wochen zusammengesetzt und über das bekannte Problem gesprochen. Einig war man sich darin, dass nicht alle Motorradfahrer den Lärm verursachen und nur eine kleine Minderheit von unverbesserlichen Fahrern hier für die Probleme verantwortlich ist. Daher war das Fazit auch, dass Wochenendfahrverbote nichts bringen, zumal den Gastronomen in Schenkenzell eine wichtige Einnahmequelle entzogen würde.
Der Beitritt erfolgt über eine schriftliche Willenserklärung an den Landeslärmschutzbeauftragten. In der anschließenden Diskussion werden innerhalb des Gemeinderates unterschiedliche Standpunkte zu diesem Thema deutlich. Die Mehrheit der Gemeinderäte begrüßt die Initiative und ist mit der überwiegenden Anzahl der Forderungen einverstanden. Das Verboten und Beschränkungen zum Befahren von bestimmten Strecken sowie das Führen eines Fahrtenbuches halten die Mitglieder jedoch für überzogen. Verschiedene Gemeinderäte machen deutlich, dass sich die Initiative nicht gegen die Motorradfahrer, sondern den Motorradlärm richtet. Andere Teil des Gemeinderates bedauern, dass hier alle Motorradfahrer für das schädliche Verhalten von Einzelnen mit haftbar gemacht werden. Das große Problem sind die Zulassungsverfahren der Motorräder, hier sollten die Regelungen angepasst und konsequent gemessen werden.
Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen, dass die Gemeinde Schenkenzell der Initiative Motorradlärm zum nächst mögliche Zeitpunkt beitritt.
Herr Bürgermeister Heinzelmann berichtet über die Beiratssitzung zum FFH-Gebiet „Schiltach und Kaltbrunner Tal“ welche unlängst in Rottweil stattgefunden hat.
Konsens der Teilnehmer war, dass die Fläche weiterhin noch einigermaßen ökonomisch bewirtschaftet werden können. Das Engagement aller Bewirtschafter und aller die zur Pflege und Offenhaltung der Flächen beitragen ist hoch und soll auch durch den Maßnahmenplan nicht beschränkt werden. Die überwiegend im Wald vorgeschlagene naturnahe Bewirtschaftung mit Todholzanteil wird in vielen Fällen bereits vollständig oder in Teilen durchgeführt. Der Besatz soll künftig durchmischt werden. Im Bereich der Wasserwirtschaft sind die eingeplanten Maßnahmenvorschläge noch nicht bindend, erst mit der Europäischen Wasserrechtsrahmenrichtlinie tritt die Verpflichtung ein. Hier ist insbesondere die Kommune betroffen. Die vielen Querbauwerke in Kaltbrunnerbach, Witticher Talbach sowie der Kleinen Kinzig müssten dann zurückgebaut werden. Die verzeichneten Flächenverluste sind nur zu einem Teil auf die falsche Bewirtschaftung der Flächen zurückzuführen, oft sind hier auch natürliche Vorgänge verantwortlich die zu einer anderen Einstufung der Flächen führen.
Die Karten zu den einzelnen FFH-Flächen im Gebiet Schiltach und Kaltbrunner Tal liegen im Rathaus Schenkenzell zur Einsichtnahme für jedermann aus. Die Auslegung endet am 06.11.2020, die Karten können bis dorthin eingesehen werden.