Sitzung des Gemeinderates am 30.03.2022

Niederschrift zur Sitzung des Gemeinderates am 30.03.2022

Bausachen:

a) ) Erweiterung eines Plattenlagers, Flst. 494/3, Landstraße 62

Der Antragsteller möchte auf dem Flst. 494/3, Landstraße 62, ein Plattenlager errichten. Dies dient ausschließlich zur Lagerung von Holzplatten für die Möbelproduktion. Das Lager mit Pultdach hat die Maße 19,83 m x 7,31 m. Die Höhe des Pultdaches beträgt 5,63 m mit Traufhöhe 4,87m. Das Lager soll auf der Nord-Ost Seite des Unternehmens entstehen, nahe der B 294.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Herrenberg-Stockmühle“. Es ist geplant, das neue Plattenlager außerhalb der überbaubaren Fläche im Anbauverbot der B 294 zu errichten. Für den Standort ist eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB notwendig, das Einvernehmen nach § 36 BauGB ist erforderlich.
Der Standort kann nur bebaut werden, wenn eine Ausnahme vom Anbauverbot durch das zuständige Straßenbauamt zugelassen wird. Im Vorabkontakt des Landratsamtes mit dem Straßenbauamt wurde eine Ausnahme in Aussicht gestellt.
Aus der Sicht der Gemeinde bestehen gegen die geplante Bauausführung mit der in Aussicht stehenden Zustimmung des Straßenbauamtes keine Bedenken. In Vorgesprächen wurde zugesichert, dass keine störenden Emissionen vom Lager ausgehen.
Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag zu.

b) Umnutzung des Ökonomiegebäudes zu einer barrierefreien Wohneinheit mit Rückbau des Schuppens und Herstellung einer Garage, Flst. 747/0, Holzebene 18

Der Antragsteller möchte auf dem Flst. 747/0, Holzebene 18, eine barrierefreie Wohneinheit mit Teilabbruch am bestehenden Gebäude errichten und eine Garage erstellen. Das Kellergeschoss bleibt weitgehend erhalten.
Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich und beurteilt sich nach § 35 Abs. 2 i.V. m. Abs. 4 Ziffer 1 BauGB. Das Einvernehmen nach § 36 BauGB ist erforderlich.
Der Gemeinderat stimmt der beantragten Umnutzung des Ökonomiegebäudes zu einer barrierefreien Wohneinheit mit Teilabbruch am bestehenden Gebäude und Herstellung einer Garage zu.

2. Vergabe der Bauarbeiten zur Umgestaltung des neuen Schulhauses, Schulstraße 4, zum Kindergarten St. Ulrich

Für die Umgestaltung des ehemaligen Grundschulgebäudes Schulstraße 4 zu einem zweigruppigen Kindergarten und Vereinsräumen wurden nun folgende Gewerke beschränkt ausgeschrieben:

a) Rohbauarbeiten:
Zum Submissionstermin am 08.03.2022 lagen keine Angebote vor. Es fanden daraufhin Gespräch mit Firmen statt. Die Verwaltung ist zuversichtlich, dass hier demnächst noch ein Angebot eingeht.

b) Trockenbauarbeiten:
Zum Abgabetermin am 08.03.2022 sind zwei Angebote eingegangen. Das günstigste Angebot hat die Firma Harald Reisch, Schiltach, mit 41.150,74 € abgegeben. Das teuerste Angebot lag bei 47.481,12 €.
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe an die Firma Reisch zum vorstehenden Angebotspreis.

c) Fliesenleger:
Zum Abgabetermin am 08.03.2022 sind zwei Angebote eingegangen. Das günstigste Angebot ging von der Firma Thomas Müller, Fluorn-Winzeln, mit 18.820,14 € ein.
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe an die Firma Müller zum vorstehenden Angebotspreis.

d) Sanitär:
Zum Abgabetermin am 15.03.2022 sind zwei Angebote eingegangen. Das günstigste Angebot hat die Firma Vollmer aus Schenkenzell mit 52.896,50 € eingereicht.
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe an die Firma Vollmer zum vorstehenden Angebotspreis.

e) Heizung:
Zum Abgabetermin am 15.03.2022 lag ein Angebot der Firma Vollmer aus Schenkenzell mit einer Angebotssumme von 36.714,82 € vor.
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe an die Firma Vollmer zum vorstehenden Angebotspreis.

f) Fensterbauer:
Zum Abgabetermin am 15.03.2022 sind zwei Angebote eingegangen. Das günstigste Angebot ging von der Firma Artur Summ, VS-Villingen mit 37.515,82 € ein.
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe an die Firma Summ zum vorstehenden Angebotspreis.

g) Elektroarbeiten:
Zum Abgabetermin am 15.03.2022 lag ein Angebot der Firma Elektro Harter, Schenkenzell, mit einer Angebotssumme von 49.718,77 € vor.
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe an die Firma Vollmer zum vorstehenden Angebotspreis.

h) Malerarbeiten:
Zum Abgabetermin am 15.03.2022 lag ein Angebot der Firma Peter Lachenmaier, Schenkenzell, mit einer Angebotssumme von 57.847,09 € vor.
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe an die Firma Lachenmaier zum vorstehenden Angebotspreis. Mit dem Ergebnis der Submission kann die Gesamtkostenschätzung für das Vorhaben eingehalten werden.

3. Vergabe der Betonsanierungsarbeiten am Hochbehälter Herrenberg

Im Bereich Herrenberg befindet sich der Anfang des 20. Jahrhunderts errichtete Wasserhochbehälter. Der Wasserhochbehälter ist in Form und Konstruktion gut erhalten. Das Kulturdenkmal ist aus wissenschaftlichen, vor allem stadtbaugeschichtlichen, wirtschafts- und sozialgeschichtlichen, architektur- und technikgeschichtlichen sowie heimatgeschichtlichen Gründen denkmalgeschützt. Seine Erhaltung liegt insbesondere wegen seines dokumentarischen Wertes im öffentlichen Interesse.
Vom unteren Mauerwerk getrennt wird die steinerne Absturzsicherung durch ein umlaufendes ca. 20 cm starkes und ca. 17 cm über die Wandfläche hinausragendes Betongesims als Fortsetzung der Bauwerksdecke umrandet.
Der Originalbeton zeigt vor allem oberflächliche Verwitterungserscheinungen bzw. normale Erosion durch die Verwitterung an der exponierten Lage. Sichtbar sind Rissbildungen und Abplatzungen am gesamten Gesims. Durch die eintretende Feuchtigkeit entsteht eine Frostsprengwirkung die zum heutigen Schadensbild führt.
Für die Sanierung des Betongurtes am Hochbehälter Herrenberg wurden zwei Unternehmen angefragt. Das günstigste Angebot wurde von der Firma Penzel aus Kehl-Auenheim eingereicht und liegt bei 10.105,96 €. Im Haushalt sind 15.000 € für die Sanierung im Jahre 2022 eingeplant.
Der Gemeinderat beauftragt die Firma Penzel zum Angebotspreis von 10.105,96 € mit der Sanierung des Betongurtes.

4. Bekanntgaben

  • Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Mittwoch, 27.04.2022 statt.
  • Bekanntgabe aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung:
    Die Stelle der Verwaltungsleitung wurde aufgrund des Wechsels von Frau Duttlinger zum 31.05.2022 zur Gemeinde Villingendorf ausgeschrieben. In der letzten Sitzung hat der Gemeinderat über die eingegangenen Bewerbungen und die Besetzung der Stelle beraten und Frau Susanne Augsburger zur künftigen Verwaltungsleiterin der Gemeinde Schenkenzell gewählt. Frau Augsburger wird Ihren Dienst bei der Gemeinde Schenkenzell am 01.06.2022 antreten.

5. Verschiedenes, Wünsche und Anträge

Ein Mitglied fragt hinsichtlich der Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Leuchtmittel an. Die ersten Leuchten wurden hier installiert. Das Mitglied fragt an, ob diese zukünftig auch so geschaltet werden, dass zu späteren Nachtzeiten nur noch jede 2. Lampe brennt. Die Verwaltung wird diese mit dem E-Werk so absprechen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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