Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Herr Bürgermeister Heinzelmann die Schulsozialarbeiterin bei der Grundschule Schiltach/Schenkenzell, Frau Gatermann, Herrn Schneider von der Stiftung Lernen, Fördern, Arbeiten sowie Frau Waller vom Leitungsteam der gemeinsamen Grundschule. Frau Gatermann erläutert das Aufgabenfeld der Schulsozialarbeit im Einzelnen sowie der bisherige Verlauf der Tätigkeit bei der gemeinsamen Grundschule Schiltach/Schenkenzell. Die Schulsozialarbeiterin wird z.B. bei Lern- und Konzentrationsproblemen, Verhaltensauffälligkeiten oder Problemen im familiären Umfeld der Schüler eingebunden. Im Regelfall entsteht der erste Kontakt zu den betroffenen Schülern über die Lehrkräfte die die Schulsozialarbeit einbinden sowie durch die Hospitation in einzelnen Klassen. Die Schulsozialarbeiterin versucht in den einzelnen Fällen Lösungsmöglichkeiten vorzuschlagen und Kontakt mit den betroffenen Eltern aufzunehmen. Im laufenden Schuljahr fanden bisher 39 Beratungen statt, ca. 10 Schüler werden regelmäßig begleitet.
Durch die Schulschließungen aufgrund von Corona haben sich die sozialen Probleme der Schülerinnen und Schüler weiter verschärft. Hier stehen vor allem die Angst vor Lernlücken, der oft vermehrte Medienkonsum, sowie die oft angespannte familiäre Situation Zuhause zwischen Homeschooling und Homeoffice im Fokus. Zudem beschäftigt die Pandemiesituation die Schüler, viele machen sich Sorgen oder haben Angst sich selbst anzustecken oder dass jemand aus dem Umfeld erkrankt und welche Folgen dies hat. Frau Gatermann versucht auch in dieser Phase den Kontakt aufrecht zu erhalten und unterstützend tätig zu sein, z.B. durch Hausaufgabenhilfe. Außerdem ist sie in die Notbetreuung eingebunden. Hier werden derzeit 23 Kinder betreut. Für die Zukunft wünsch sich Frau Gatermann, verstärkt Präventionsarbeit in einzelnen Klassen oder Gruppen anbieten zu können. Frau Gatermann bedankt sich bei den Schülerinnen und Schülern, den Lehrkräften und dem Rektorenteam der gemeinsamen Grundschule für die gute Aufnahme und die gute Zusammenarbeit. Herr Heinzelmann bedankt sich für den Bericht und für die von Frau Gatermann geleistete wertvolle und wichtige Arbeit.
Die Antragsteller möchten an der Rothaldestraße ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage errichten. Das Einfamilienhaus hat einen Grundriss von 10,04 x 10,04 m, und ein Pultdach. Auf der Westseite entsteht eine Doppelgarage mit Flachdach mit einem Grundriss von 8,00 x 6,00 m und einer Traufhöhe von 2,45 m. Zwischen Wohnhaus und Garage ist eine Eingangsüberdachung geplant. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Oberdorf-West – 2. Erweiterung“, es werden nicht alle Festsetzungen eingehalten. In Ziffer 5 der planungsrechtlichen Festsetzungen im Bebauungsplan sind die überbaubaren Grundstücksflächen durch Baugrenzen festgesetzt. Als Ausnahme können die festgesetzten Baugrenzen mit untergeordneten Bauteilen, Eingangs- und Terrassenüberdachungen sowie Vorbauten überschritten werden. Im Antrag werden folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt: Überschreitung: -der Dachvorsprung des Wohnhauses überschreitet die nördliche Baugrenze um ca. 0,64 m. Das planungsrechtliche Einvernehmen der Gemeinde ist nach § 36 BauGB daher erforderlich.Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dem Bauantrag zuzustimmen und die notwendige Befreiung zu erteilen.
Dieser Tagesordnungspunkt wird auf eine der kommenden Sitzungen vertragt.