Zur Gemeinderatssitzung konnte Bürgermeister Heinzelmann alle Gemeinderäte sowie einen Vertreter der Presse begrüßen.
Statt des regulären Wahltermins für den Bundestag im September 2025 steht eine mögliche vorgezogene Neuwahl bereits früher bevor. Vorschlag für den Wahltermin ist der 23. Februar 2025. Dafür muss zunächst vom Bundeskanzler die Vertrauensfrage gestellt werden. Findet der Antrag keine Zustimmung der Mehrheit der Abgeordneten, kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers innerhalb von 21 Tagen den Bundestag auflösen. Im Fall der Auflösung muss innerhalb von 60 Tagen eine Neuwahl stattfinden. Die Gemeinde hat bereits mit den Vorbereitungen für eine Bundestagswahl 2025 begonnen. Unter anderem sollen bereits jetzt die Wahlvorstände der einzelnen Bezirke festgelegt werden. Wie bisher soll es drei Wahlbezirke geben:
Für jeden Wahlbezirk muss ein Wahlvorsteher, ein stellvertretender Wahlvorsteher sowie drei bis sieben Beisitzer bestellt werden. Für die Wahlbezirke I und II werden jeweils sechs, für den Wahlbezirk III fünf Beisitzer bestellt.
In der letzten Sitzung wurden die Termine für die Bürgermeisterwahl und eine ggfs. erforderliche Stichwahl festgelegt. Da Bürgermeister Heinzelmann seine erneute Kandidatur angekündigt hat, ist seine Befangenheit selbst bei der Terminfestlegung anzunehmen. Da Bürgermeister Heinzelmann an der letzten Abstimmung teilgenommen hat, muss diese wiederholt werden. Als Termine werden vorgeschlagen:
Die Abstimmung wird von Werner Kaufmann als 1. Stellvertreter des Bürgermeisters durchgeführt. Der Gemeinderat legt als Termin für die Bürgermeisterwahl den 19.10.2025 und für eine ggfs. erforderliche Stichwahl den 09.11.2025 fest.
Nach § 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Schenkenzell werden aus dem Gemeinderat drei ehrenamtliche Stellvertreter für den Bürgermeister gewählt. Sie übernehmen im Auftrag des Bürgermeisters Termine oder Aufgaben, wenn der Bürgermeister selbst verhindert ist. In der Gemeinderatssitzung am 17.07.2024 wurden folgende Stellvertreter gewählt:
Als Richterin darf Katrin Kilguß nach § 4 des Deutschen Richtergesetzes nicht zugleich Aufgaben der gesetzgebenden oder vollziehenden Gewalt wahrnehmen. Daher muss für sie ein neuer Stellvertreter bestellt werden. Aus dem Gemeinderat wird ein Wahlvorschlag gemacht. Danach soll Thomas Finkbeiner als zweiter Stellvertreter und Willi Intraschak als dritter Stellvertreter vorgeschlagen. Für jeden Stellvertreter wird eine separate geheime Wahl durchgeführt. Thomas Finkbeiner wird mit elf Stimmen zum 2. Stellvertreter, Willi Intraschak mit zehn Stimmen bei einer Enthaltung zum 3. Stellvertreter gewählt.
Der Gemeinderat beschließt folgende Sitzungstermine für das 1. Halbjahr 2025: Mittwoch, 15.01.2025 Mittwoch, 05.02.2025 Mittwoch, 26.02.2025 Mittwoch, 19.03.2025 Mittwoch, 09.04.2025 Mittwoch, 07.05.2025 Mittwoch, 04.06.2025 Mittwoch, 25.06.2025
Um die Interessen und Bedürfnisse der Jugendlichen abzufragen, wurde eine Online-Umfrage entwickelt. Diese ist unterteilt in Fragen zu Vereinen, Freizeiteinrichtungen und Kommunalpolitik. Es wurde nun ein Flyer mit dem Anschreiben entworfen, der an alle 12 – 18-Jährigen (insgesamt ca. 125 Jugendliche) in der Gemeinde verteilt wird. Über einen QR-Code kann die Umfrage direkt aufgerufen werden. Im Dezember ist die Umfrage geöffnet und es kann abgestimmt werden. Die Umfrage ist grundsätzlich anonym, wer möchte kann seinen Namen aber angeben.
Im Zuge des 4. Bürokratieentlastungsgesetzes entfällt die besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten nach § 29 Abs. 2 bis 6 Bundesmeldegesetz (BMG) ab 01.01.2025 für deutsche Staatsangehörige und gilt dann nur noch für ausländische beherbergte Personen. Daher muss zwingend eine Anpassung der Kurtaxesatzung erfolgen. Da die aktuelle Kurtaxesatzung von 2006, mit einigen Änderungen, ist, ist diese an einigen Stellen überholt und soll nun neu gefasst werden. Als Grundlage wurde die Mustersatzung des Gemeindetags herangezogen.Nach § 43 des Kommunalabgabengesetz (KAG) kann eine Kurtaxe erhoben werden, um die Kosten für die Herstellung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten Einrichtungen und für die zu diesem Zweck durchgeführten Veranstaltungen zu decken. Dabei wird die Kurtaxe von allen Personen erhoben, die sich in der Gemeinde aufhalten, aber nicht Einwohner sind und denen die Möglichkeit zur Benutzung der Einrichtungen und zur Teilnahme an den Veranstaltungen geboten ist (Abs. 2 Satz 1). Dies war auch bislang schon so in der Satzung der Gemeinde enthalten.
Neu aufgenommen wurden nun folgende Regelung, die im Zuge der KAG-Novelle 2017 eingeführt wurde. Die Kurtaxe wird auch von Einwohnern erhoben, die den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen in einer anderen Gemeinde haben (Abs. 2 Satz 2). Sie wird nicht von ortsfremden Personen und Einwohnern erhoben, die in der Gemeinde arbeiten oder dort in Ausbildung stehen oder sich dort aus beruflichen Gründen zur Teilnahme an Tagungen oder sonstigen Veranstaltungen, die in der Gemeinde stattfinden, aufhalten (Abs. 2 Satz 3). Für die Personen nach Abs. 2 Satz 2 gilt jedoch nicht der Tagessatz der Kurtaxe, der bei jeder Übernachtung berechnet wird. Stattdessen wird in der Satzung eine Jahreskurtaxe festgelegt. Hier wurde eine durchschnittliche Aufenthaltsdauer von 30 Tagen zugrunde gelegt. Im Rahmen der Abschaffung der getrennten Erhebung der Kurtaxe für die Ortsteile Schenkenzell und Kaltbrunn gab es die letzte Erhöhung der Kurtaxe von bis dahin 0,80 € bzw. 0,60 € auf 1,50 € pro Person und Aufenthaltstag. Die Verwaltung schlägt vor, die Kurtaxe im Zuge der Neufassung der Satzung auf 1,70 € zu erhöhen. Entsprechend der Kalkulation kann hier keine Kostendeckung erreicht werden. Dennoch ist die Gemeinde dabei, ihr touristisches Angebot weiterzuentwickeln. So wurde in diesem Jahr die Kaltbrunn-Runde ertüchtigt. Weitere Wanderwege sind geplant. Für die Jahreskurtaxe wird eine Pauschale von 50 € pro Person vorgeschlagen. Aus der Mitte des Gemeinderats wird eine Kurtaxe von 1,70 € immer noch als zu niedrig angesehen und es wird daher eine Erhöhung auf 2,00 € pro Person und Aufenthaltstag vorgeschlagen. Erfahrungsgemäß liegt die Kurtaxe an vielen anderen Orten, selbst bei einem geringeren touristischen Angebot, noch höher. Weiter wurde bisher für eine Ermäßigung von der Kurtaxe auf den Grad der Erwerbsminderung abgestellt. Künftig soll die Ermäßigung vom Grad der Schwerbehinderung abhängig gemacht werden. Hier wird ein Grad der Schwerbehinderung von 50 vorgeschlagen.
Der Gemeinderat beschließt bei neun Zustimmungen und zwei Ablehnungen die Neufassung der Kurtaxesatzung mit einer Erhöhung der Kurtaxe pro Person und Aufenthaltstag auf 2,00 € und einer Festsetzung der Jahreskurtaxe auf 60 € pro Person.
Keine.