Zur 13. Gemeinderatssitzung des Jahres 2023 konnte Bürgermeister Heinzelmann acht Gemeinderäte, einen Vertreter der Presse sowie einen Bürger begrüßen.
In der Einwohnerversammlung war als weiteres Thema für die Bürgerwerkstatt die Jugendbeteiligung ausgewählt worden. Gemeinderat Kaufmann, der die Arbeitsgruppe geleitet hat, berichtet in der Gemeinderatssitzung von den Ergebnissen. Erste Fragestellung in der Gruppe war, wie sich Jugendliche heute informieren. Hier wurde klar geäußert, dass bisher verbreitete Medien wie Tageszeitung und Nachrichtenblatt von Jugendlichen nicht mehr beachtet werden. Idee war, über die Straße ein Banner mit QR zu spannen und auch die sozialen Medien verstärkt zu nutzen. Als Wunsch der Jugendlichen wurden Räumlichkeiten für Treffen festgestellt, wo immer wieder auch ein größeres Fest abgehalten werden könnte. Hier wurden auch Kooperationen mit Aichhalden, Alpirsbach und Schiltach ins Spiel gebracht. Die vorhandene Vereinsstruktur wird als ausreichendes Angebot angesehen. Festgestellt wurde auch, dass es für einen Jugendgemeinderat zu wenig Interessenten unter den Jugendlichen gibt. Da Jugendliche nun bereits ab 16 Jahren in den Gemeinderat gewählt werden können, gilt es mehr, dies entsprechend zu bewerben. Werner Kaufmann schlägt vor, eine zwanglose Infoveranstaltung zu machen, um über die Arbeit im Gremium zu berichten. Im Vorfeld sollte die Gemeinde Kontakt zu den umliegenden funktionierenden Jugendtreffs und Gremien wie dem Jupa Waldmössingen oder dem Juks³ Schramberg aufnehmen und bei Bedarf auch einladen, um über deren Erfahrungen zu berichten.
Bürgermeister Heinzelmann dankt den Beteiligten der Arbeitsgruppe für ihr Engagement.
Aus dem Gremium wird vorgeschlagen, dass alle Erstwähler angeschrieben und zu einer Informationsveranstaltung im Bürgerhaus eingeladen werden. Durch das Herabsetzen des Wahlalters gibt es so viele Erstwähler wie nie.
Nach der nun vorliegenden Jahresrechnung 2021 konnte auch hier mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen und damit der Haushaltsausgleich erreicht werden. Im Haushaltsplan wurde noch davon ausgegangen, dass dies nicht der Fall ist. Hier war mit einem negativen Gesamtergebnis von -72.600 € geplant worden. Am Ende lag das ordentliche Ergebnis bei 145.764,49 € und das Sonderergebnis bei 51.965,07 €. Das Gesamtergebnis betrug somit 197.729,56 €.
Bei den ordentlichen Erträgen konnten statt der geplanten Erträge in Höhe von 5.197.500 € am Ende 5.227.673,15 € und damit 30.173,15 € mehr verbucht werden. Während bei der Gewerbesteuer einen Rückgang um 198.064,60 € zu verzeichnen war, gab es u.a. höhere Erträge beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (+80.827,45 €). Deutliche Mehrerträge in Höhe von 119.486,10 € gab es auch bei den Schlüsselzuweisungen des Landes. Hier war man nicht davon ausgegangen, dass die Gemeinde eine Zuweisung nach mangelnder Steuerkraft erhält. Auch bei der kommunalen Investitionspauschale lag der Betrag pro Einwohner am Ende um 22,14 € höher als geplant.
Bei den ordentlichen Aufwendungen konnten hingegen 188.191,34 € eingespart werden. Statt der geplanten Aufwendungen in Höhe von 5.270.100 € lagen die Aufwendungen am Ende bei 5.081.908,66 €. Gegenüber den im Haushalt eingeplanten Mittel sind bei den Personalaufwendungen 17.021,34 € weniger angefallen. Auch bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen wurden 157.450,50 € weniger als geplant aufgewendet. Hier waren insbesondere bei der Unterhaltung des Kanalnetzes bzw. für die Kanalsanierung sowie für die Unterhaltung der Straßen weniger Aufwendungen zu verzeichnen. Für Abschreibungen wurden 447.226,41 € aufgewendet.
Die Finanzrechnung weist einen Zahlungsmittelüberschuss der Ergebnisrechnung in Höhe von 500.178,68 € sowie einen Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit in Höhe von 35.553,27 € aus. Dieser Bedarf kann vollständig aus dem Zahlungsmittelüberschuss der Ergebnisrechnung gedeckt werden, sodass ein Finanzierungsmittelüberschuss von 464.624,41 € verbleibt. Für die Tilgung von bestehenden Krediten wurden 101.410,51 € ausgezahlt, neue Kredite wurden nicht aufgenommen. Der Finanzierungsmittelbestand erhöht sich zum Ende des Haushaltsjahres daher um 379.532,27 €.
Der Bestand an liquiden Mitteln lag zu Beginn des Haushaltsjahres 2021 bei 1.233.228,22 €. Zum Ende des Haushaltsjahres betrug dieser 1.612.760,49 €. Die Aufnahme von Kassenkrediten war nicht erforderlich.
Der Gemeinderat stellt das Ergebnis der Jahresrechnung 2021 fest. Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt, sofern nicht schon Einzelbeschlüsse vorliegen. Der Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung wird zur Kenntnis genommen.
Ein Gemeinderat weist darauf hin, dass in den letzten Jahren ein rückläufiger Trend bei den Gewerbesteuereinnahmen erkennbar sei. Von Einnahmen aus der Gewerbesteuer von über 3 Mio. € sei die Gemeinde aktuell weit weg. Hier sollte daher ein Augenmerk daraufgelegt und überlegt werden, welche Maßnahmen möglich sind, um hier wieder eine Verbesserung zu erreichen.
Die Steuerberatungskanzlei Steukom, Baiersbronn, hat den Jahresabschluss 2022 für die Gemeindewasserversorgung fertiggestellt. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung und die daraus resultierenden Steuererklärungen liegen der Verwaltung vor. Das Bilanzvolumen 2022 beläuft sich auf 708.371,11 € und hat sich gegenüber 2021 um 41.720,31 € erhöht. Auf der Aktivseite ergeben sich im Wesentlichen folgende Zahlen (Zahlen gerundet):
Auf der Passivseite ergeben sich folgende Beträge:
In der Gewinn- und Verlustrechnung 2022 wurde ein Gewinn in Höhe von 49.392 € ausgewiesen. Gegenüber 2021 mit einem Jahresverlust von 4.590 € stellt dies eine deutliche Verbesserung dar.
Die Umsatzerlöse aus dem Trinkwasserverkauf lagen mit 213.821 € in 2022 leicht über dem Ergebnis aus 2021 mit 212.712 €. Dies bedeutet 2022 eine verkaufte Wassermenge von 73.863 m³. Damit lag die verkaufte Wassermenge auf dem Niveau des Vorjahres (2021: 73.707 m³), gegenüber der Menge im Jahr 2019 mit 70.534 m³ aber weiterhin hoch. Im Vergleich zu 2021 dürfte die Corona-Pandemie keine Rolle mehr gespielt haben, allerdings war der Sommer 2022 trocken und heiß, was einen höheren Wasserverbrauch für die Befüllung von Pools und für Gartenbewässerung bedeutet. Die sonstigen betrieblichen Erträge belaufen sich auf 7.078 €, im Jahr 2021 betrugen diese 16.619 €. Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten sonstige Weiterberechnungen und innere Leistungsverrechnungen sowie Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen. Die Position „Aufwendungen für bezogene Leistungen“ (Unterhaltung der Anlagen, Reparaturen) ist mit 28.397 € gegenüber 78.242 € im Jahr 2021 deutlich zurückgegangen, da keine größeren Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden mussten. Die sonst. betrieblichen Aufwendungen, in denen v.a. die Bauhofleistungen, Versicherungen, Geschäftsaufwand und Entgelt für die Wasserentnahme enthalten sind, gingen weiter zurück und lagen nun bei 93.304,06 € (2021: 105.571 €). Aufgrund der in den nächsten Jahren anstehenden Investitionen wird aus dem Gremium angemerkt, dass im Hinblick auf den erzielten Gewinn im vergangenen Jahr keine Anpassung der Wassergebühren erfolgen soll.
Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss 2022 der Gemeindewasserversorgung fest und beschließt, die Gebühren bei 2,50 €/m³ zu belassen.
Nach § 15 Abs. 3, 7 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) und § 8 der Satzung der Jagdgenossenschaft Schenkenzell beschließt die Versammlung der Jagdgenossen über die Verwaltung der Jagdgenossenschaft. Dabei kann diese entweder auf den Gemeinderat übertragen werden oder ein Jagdvorstand gewählt werden. Die Verwaltung durch den Gemeinderat umfasst die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Jagdgenossenschaft. Die Übertragung der Verwaltung kann längstens für die Dauer der Mindestpachtzeit (sechs Jahre) erfolgen. Zuletzt hat die Jagdgenossenschaft in ihrer Versammlung am 02.02.2017 beschlossen, die Verwaltung auf den Gemeinderat zu übertragen. In der Versammlung der Jagdgenossenschaft am 18.10.2023 hat die Jagdgenossenschaft Schenkenzell einstimmig beschlossen, die Verwaltung der Jagdgenossenschaft weiterhin auf den Gemeinderat zu übertragen. Die Übertragung soll nun bis zum Ende der laufenden Jagdperiode am 31.03.2027 erfolgen. Gem. § 15 Abs. 7 JWMG ist für die Übertragung die Zustimmung des Gemeinderates erforderlich. Für die Verwaltung erhält die Gemeinde eine Pauschale von 900 €/Jahr. Diese soll auch bis zur Neuverpachtung in dieser Höhe bestehen bleiben. Da die Gemeinde seit 2023 hierfür auch Umsatzsteuer abführen muss, soll im Zuge der Neuverpachtung diese Verwaltungspauschale angepasst werden. Nach § 9 Ziff. 3 der Satzung der Jagdgenossenschaft Schenkenzell i. V. m. der Vereinbarung über die Eingliederung der Gemeinde Kaltbrunn in die Gemeinde Schenkenzell vom 25.06.1973 und § 11 Abs. 4 Ziff. 4.9 der Hauptsatzung der Gemeinde Schenkenzell kann der Gemeinderat die Verwaltung der Jagdgenossenschaft auf den Ortschaftsrat Kaltbrunn weiterübertragen.
Der Gemeinderat stimmt einstimmig der von der Jagdgenossenschaftsversammlung beschlossenen Übernahme der Verwaltung für die Jagdgenossenschaft Schenkenzell zu und beschließt. die Verwaltung des Jagdbezirks IV Kaltbrunn auf den Ortschaftsrat Kaltbrunn weiter zu übertragen.
Nach § 9 Ziff. 2 der Satzung der Jagdgenossenschaft Schenkenzell kann der Gemeinderat den Bürgermeister mit der Erledigung von Aufgaben der Verwaltung der Jagdgenossenschaft beauftragen. Hintergrund ist eine Vereinfachung in der alltäglichen Praxis, damit das Gremium sich nicht mit Einzelfragen und -aufgaben beschäftigen muss. Die Erläuterungen des Gemeindetages zum Satzungsmuster für durch den Gemeinderat verwaltete Jagdgenossenschaften halten eine Übertragung der Aufgaben nach § 10 Ziff. 2 a) – e) und g) für zweckmäßig. Dies sind die Einberufung und Leitung der Versammlung der Jagdgenossen, die Durchführung der Beschlüsse der Versammlung der Jagdgenossen, die Führung des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens, die Führung des Schriftwechsels und die Beurkundung von Beschlüssen, die Vornahme der Bekanntmachungen bzw. ortsüblichen Bekanntgaben sowie den Abschluss einer Zielvereinbarung über den Abschuss von Rehwild im Pachtgebiet. Nicht auf den Bürgermeister übertragen werden die Verpachtung der gemeinschaftlichen Jagdbezirke, die Stellungnahme im Rahmen der Anhörung zu Anträgen auf Befriedung von Grundflächen aus ethischen Gründen sowie die Entscheidung über das Einvernehmen zum Abschussplan.
Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich bei einer Enthaltung, Herrn Bürgermeister Heinzelmann für die Verwaltung der Jagdgenossenschaft Schenkenzell mit der Erledigung der Aufgaben nach § 10 Ziff. 2 a) – e) und g) zu beauftragen und ermächtigt diesen, die Aufgaben in der Verwaltung weiter zu delegieren.
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