Sitzung des Gemeinderates am 25.09.2024

Niederschrift zur Sitzung des Gemeinderates am 25.09.2024

Zur Sitzung des Gemeinderates am 25.09.2024 konnte Bürgermeister Heinzelmann 9 Gemeinderäte sowie 2 Bürger begrüßen.

1. Blutspenderehrung

Bürgermeister Heinzelmann begrüßte zum ersten Sitzungspunkt Blutspenderinnen und Blutspender sowie Frau Storz vom DRK Ortsverein. Mit Blick auf die zu Ehrenden sprach er von einer besonderen Gruppe von Menschen, die durch ihre langjährige Tätigkeit einen unschätzbaren Wert leisteten.
Neben der Vorbildfunktion stellte Herr BM Heinzelmann die Tatsache dar, dass alle Spender Lebensretter sind. Jede Blutspende, die direkt Menschen in Not durch einen Unfall oder eine komplizierte OP zu Teil wird, oder auch durch weiterverarbeitete Blutpräparate, retten Leben.
Aktuelle Zahlen zeigen, dass in Baden-Württemberg und Hessen täglich über 2.700 Spenden benötigt werden. Bundesweit sind sogar 15.000 nötig, um den Bedarf an Blutpräparaten decken zu können. Doch trotz der hohen Nachfrage und auch der Spendenbereitschaft vieler, sind die Spenderzahlen nicht immer ausreichend. Daher ist es umso wichtiger, dass die Menschen, die sich über viele Jahre hinweg regelmäßig für die Blutspende zur Verfügung stellen, besonders gewürdigt werden.
Unter den zu Ehrenden waren folgende Leistungsstufen: eine 10-malige Spenderehrung, 3 Ehrungen für 25 Spenden, 2 Ehrungen für 50 Spenden und 2 Ehrungen für 100 Spenden.

Gruppenbild der Blutspender*-innen 2024

Spender v.l.n.r.: Daniela Storz DRK Ortsverein Schiltach-Schenkenzell, Martin Schmieder (50 Spenden), Anja Vollmer (25 Spenden), Barbara Hug (100 Spenden), BM Bernd Heinzelmann, Joachim Waidele (100 Spenden), Bernd Oestreich (25 Spenden) und Willi Intraschak (50 Spenden). Leider beim Termin verhindert: Sandra Finkbeiner (10 Spenden) und Ilka Oberföll (25 Spenden).

2. Bausachen:
a) Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Baugebiet Oberdorf West Flst. Nr. 79/13

Bei dem geplanten Bauvorhaben handelt es sich um ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage. Das Bauvorhaben hält die Vorgaben des Bebauungsplans „Oberdorf – West – 3.Erweiterung“ ein. Rein baurechtlich ist kein Einvernehmen erforderlich, lediglich eine Stellungnahme der Gemeinde nach § 54 LBO.
Der Bauantrag wird vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.

b) Neubau eines Mehrfamilienhauses mit drei Wohneinheiten, Baugebiet Stockhof, Flst, Nr. 535/0

Beim Bauantrag handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus mit Anbindung an das bestehende Doppelhaus mit drei Wohneinheiten. Es werden alle Vorgaben des Bebauungsplanes eingehalten. Befreiungen sind nicht zu erteilen.
Rein baurechtlich ist kein Einvernehmen erforderlich, lediglich eine Stellungnahme der Gemeinde nach § 54 LBO.
Der Gemeinderat nimmt vom Bauvorhaben Kenntnis.

3. Bericht Fördermöglichkeiten HDG Heizung

Die Verwaltung hat die aktuellen Möglichkeiten zur Förderung des Heizungstausches am Objekt Heilig Garten ermittelt. Aus den aktuellen Fördermöglichkeiten kommen die -BEG Einzelmaßnahme Heizungsanlage- sowie die -Kombination Sanierungsgebiet- in Frage. Eine Kombination beider Fördertöpfe ist Stand heute möglich. Das Objekt liegt im aktuellen Sanierungsgebiet. Die BEG Förderung wurde wie folgt vorgestellt.
Die BEG – Förderung Heizungsanlage – erfolgt durch einen Zuschuss, der nach Abschluss des Vorhabens und nach positiver Prüfung der Erfüllung der Fördervoraussetzungen auf das Bankkonto des Zuschussempfängers überwiesen wird. Der Zuschuss setzt sich aus einer Grundförderung und gegebenenfalls einem Effizienzbonus zusammen. Zusätzlich kann ein Emissionsminderungszuschlag gewährt werden. Die Grundförderung liegt bei 30% + evtl. zuvor erwähnter Zulagen, je nach Heizungsvariante.
Die Mehrwertsteuer kann mitfinanziert werden, sofern keine Berechtigung zum Vorsteuerabzug vorliegt.
In der nächsten Sitzung wird der Energieberater noch die Vor- und Nachteile der verschiedenen Heizungssysteme unter Berücksichtigung der Gebäudedaten erläutern.
Die Verwaltung regte des Weiteren an, man müsse sich auch überlegen, ob zu den aktuellen Förderkonditionen nicht auch der Heizungstausch im Objekt Heilig Garten 4 vorzuziehen wäre. Die Gremiumsmitglieder konnten mit dieser Überlegung mitgehen. Man müsse aber natürlich letztendlich die Haushaltssituation und die Priorisierung der Aufgaben abwarten, ob beide Projekte zeitgleich stattfinden können.

Das Gremium beschließt somit einstimmig, dass beide Projekte weiterverfolgt werden und zu beiden Projekten die Expertise eines Energieberaters hinzugezogen wird. Des Weiteren soll eine Förderantragsstellung vorbereitet werden.

4. Verlängerung des Stromlieferpreises für 2025

Bürgermeister Heinzelmann konnte von der Fortführung des Stromliefervertrages für das Haushaltsjahr 2025 berichten. Erfreulicherweise konnten für das kommende Haushaltsjahr niedrigere Bezugspreise vereinbart werden.

Straßenbeleuchtung
2025: 11,785 ct/kWh / 2024: 16,540 ct/kWh
Kommunale Anlagen ohne Leistungsmessung
2025: 12,336 ct/kWh / 2024: 17,091 ct/kWh
Wärmestrom HT
2025: 12,336 ct/kWh / 2024: 17,091 ct/kWh
Wärmestrom NT (gemeinsame Messung)
2025: 11,704 ct/kWh / 2024: 16,459 ct/kWh
Wärmestrom NT (getrennte Messung)
2025: 11,624 ct/kWh / 2024: 16,379 ct/kWh

Zum Lieferpreis kommen u. a. noch Kosten für die Netznutzung, Konzessionsabgaben oder Umlagen hinzu. Der Gemeinderat nimmt die Vertragsverlängerung mit den neuen Lieferpreisen für das Jahr 2025 zur Kenntnis.

5. Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED

Bürgermeister Heinzelmann berichtete über die Nichtumsetzung der geplanten LED- Umrüstung Straßenbeleuchtung im Areal Äckerhof. Die geschlossenen Antragszeiträume des Fördergebers ZUG sowie die Verfahrensdauer bis zur Bewilligung machten die Umsetzung im Haushaltsjahr 2024 unmöglich.
Alternativ wurde mit dem Versorgungsunternehmen E-Werke Mittelbaden ein Konzept für den Bereich Wiedmen erstellt. Hier ist ein Lampentyp verbaut, welcher eine sinnvolle Umrüstung auf LED-Technik mit dem Austausch des E-Blocks ermöglicht. Diese Maßnahme ist zwar nicht förderfähig, aber der reine Austausch des E-Blocks ist deutlich günstiger und hat keine energetischen oder preislichen Nachteile.
Ein Gremiumsmitglied wollte wissen, ob die preislich interessante Umrüstung, wie im Areal Wiedmen vorgeschlagen, nicht auch in anderen Bereichen umgesetzt werden könnte, da der Haushaltsansatz für dieses Jahr mit 60.000 € ausreichend wäre.
Die Verwaltung gab an, dass sich nur der Bereich Wiedmen für dies Art der Umrüstung eignet.

Das Gremium nimmt die Nichtumsetzung zur Kenntnis und beschließt einstimmig den Vorschlag der Verwaltung, die Umrüstung des Bereichs Wiedmen, wie vorgestellt, umzusetzen.

6.Häcksler
a) Erlass einer Benutzungsordnung

Die Gemeinde Schenkenzell hat im November 2023 einen neuen Häcksler angeschafft, welcher durch eine Förderung über das LEADER-Regionalbudget unterstützt wurde. Auf Grund dieser Anschaffung hat die Gemeindeverwaltung mit Unterstützung durch Herrn Ortsvorsteher Maier eine Benutzungsordnung für den Häcksler erstellt, welche alle Informationen über die Anmeldung bis hin zur Nutzung sowie Haftung enthält.
Die Gemeindeverwaltung möchte im Zuge der Landschaftsoffenhaltung das Gerät innerhalb des Gemeindegebiets ganzjährig zur Verfügung stellen. Es soll der Bewirtschaftung von Flächen in der Landschaftsoffenhaltung, aber nicht zum Beseitigen von Gartenabfällen dienen. Die Nutzung einzelner Privatpersonen ist nur im Sinne des öffentlichen Interesses zulässig.

Das Gremium stimmt der Einsetzung der Benutzungsordnung einstimmig zu.

b) Beschaffung eines Ersatzmessers und Auswurfturms

Stephan Maier berichtete von den bisherigen Erfahrungen und Einsätzen des Häckslers. Trotz größter Sorgfalt, kann es immer wieder passieren, dass neben Holzabfällen auch mineralische Anhaftungen in den Häcksler gelangen. Wie bei jeder spanenden Maschine sind scharfe Schneiden für einen wirtschaftlichen Einsatz zwingend notwendig.
Um hier flexibler aufgestellt zu sein, schlägt die Verwaltung vor, einen weiteren Satz Messer zu beschaffen. Zum einen als Austauschsatz, wenn der Gegensatz beim Schärfdienst ist, zum anderen damit bei Messerbruch unverzüglich getauscht und somit weitergearbeitet werden kann.
Des Weiteren wird empfohlen, einen verlängerten Auswurfturm zu beschaffen, der die Arbeiten vereinfachen und somit effektiver gestalten soll.
Das Gremium stimmt diesem Vorschlag zur Beschaffung einstimmig zu.

7. Bekanntgaben

  • Nächste Sitzung: Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Mittwoch, 16.10.2024 um 19 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt.
  • Sanierungsgebiet: Bürgermeister Heinzelmann berichtete über ein Vorhaben in der Reinerzaustraße, welches im Sanierungsgebiet startet.

Verschiedenes, Wünsche und Anträge

  • Stellungnahme zum Pressebericht Ruhestörung Schlössle: Bürgermeister Heinzelmann bedauert, dass sich der Vertreter der Presse für die Sitzung entschuldigt hat. Er führt aus, dass er gerne zum Zeitungsbericht rund um die Schlössle-Stube und das Blockhaus Stellung nehmen würde, was er angesichts der anwesenden Zuhörer auch tut.

Die Konstellation bei der Schlösslestube sowie beim Blockhaus stellt sich rechtlich sehr vertrackt dar. Durch die immer wiederkehrenden Gäste, welche dann auch für die Ruhestörungen der Nachbarschaft sorgen, ist es äußerst schwer, trotz wiederkehrendem Lärms, wirksam einzuschreiten.
Der Vermieter nimmt sich derzeit aus dieser Sache heraus, in dem die Gruppen und Gäste sowohl im Vermietervertrag, als auch zuvor schon in den Hinweisen zur Schlösslestube und auch am Aushang auf die Nachtruhe hingewiesen werden. Leider interessiert dies viele Gruppen nicht. Durch die Anreise der Gruppen übers Wochenende ist die Gemeindeverwaltung als Ortspolizeibehörde auch nicht präsent. Daher ist ganz klar die Polizei für die Einhaltung der Polizeiverordnung und der Ruhezeiten verantwortlich. Dies ist mit dem Polizeirevier Schramberg auch so besprochen.

Bei Möglichkeit soll im normalen Streifendienst bereits präventiv angefahren werden. Es wurde abgestimmt, dass bei Anrufen angefahren werden soll, um die Störungen zu dokumentieren und ins Verfahren einsteigen zu können. Das Verfahren sieht aber leider vor, dass die erste Anfahrt in einer Ermahnung und Belehrung der Störer endet. Erst bei einem wiederholten Verstoß gegen diese Belehrung kann das Ordnungsamt im Nachhinein einschreiten. Leider gibt es keinen einzigen 2. Bericht, der einen entsprechenden Verstoß festgestellt hat und das Ordnungsamt ermächtigt, eine Ordnungswidrigkeit zu verhängen. Die Anzeigen der Anwohner laufen zumeist auch ins Leere, weil nicht festgestellt werden kann, wer genau zur Rechenschaft gezogen werden muss.
Hierüber ist die Verwaltung im regelmäßigen Austausch mit den übergeordneten Behörden, sei es Ordnungsamt, Gewerbeaufsichtsamt und Bauamt des Landkreises. Tenor der ganzen Sache ist leider, aber wohl rechtlich sicher, eine private Unterlassungsklage gegen den Betreiber. Dies wurde bei der Konsultation der Gemeinde bei einem Fachanwalt so bestätigt. Den Anwohnern ist dies auch seit längerer Zeit bekannt. Das Betreiben der Saunas auf privatem Grund ist baurechtlich nicht zu beanstanden, da es sich wohl um genehmigungsfreie Bauten handelt und solange die Mieter auf den Grundstücken der Gebäude bleiben, ist auch hier keine Maßnahme erfolgsversprechend oder zielführend, da nicht ahndungsfähig.
Bürgermeister Heinzelmann ist sich dessen bewusst, dass es nicht das ist, was die Anlieger hören wollen, aber leider ist es das, was die Rechtslage hergibt. In mehreren und wiederkehrenden Gesprächen mit den Betreibern wurde nach praktikablen Lösungen gesucht. Bislang konnten sich die Parteien aber nicht auf eine Lösung einigen, welche angegangen wird oder wurde. In einer Petition beim Landtag wurde die Gemeinde, das Landratsamt und auch das Regierungspräsidium zu einer rechtlichen Stellungnahme aufgefordert, welche, soweit der Gemeinde bekannt, die oben beschriebenen Vorgehen beleuchtet und im Detail in Stellungnahmen an das Land wiedergibt. Bürgermeister Heinzelmann erhofft sich hieraus Klarheit, ob es nicht noch Wege gibt hier rechtssicher tätig zu werden.

  • Verbindungsweg Siedlung Oberdorf:
    Ein Gremiumsmitglied fragte nach, wie der Stand zum Verbindungweg Oberdorf West ist. Schließlich steht die nasskalte Jahreszeit vor der Tür und die Wegstrecke ist relativ gut frequentiert. Da sich die Streckenführung im Detail noch in Abklärung befindet, wurde angedacht, den bisherigen Fußweg zumindest provisorisch zu ertüchtigen.

 

 

 

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