Bericht aus dem Gemeinderat der 4. öffentlichen Sitzung am Mittwoch, 25.03.2026
Bürgermeister Bernd Heinzelmann eröffnet um 19:00 Uhr die Sitzung und begrüßt die Mitglieder des Gemeinderates sowie einen Vertreter der Presse.
Nach Eröffnung der Verhandlung stellte der Vorsitzende fest, dass
1. zu der Verhandlung durch Ladung vom 19.03.2026 ordnungsgemäß eingeladen wurde;
2. die Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Verhandlung am 19.03.2026 ortsüblich bekannt gemacht wurde;
3. das Gremium beschlussfähig ist, weil mindestens sechs Mitglieder anwesend sind.
1. Bürgerfrageviertelstunde
Es waren keine Bürger anwesend.
2. Freiwillige Feuerwehr Schenkenzell – Bestätigung der Wahl des Gesamtkommandanten und der Stellvertreter
Nach den Abteilungsversammlungen mit den Wahlen der Abteilungskommandanten und ihrer Stellvertreter im Januar dieses Jahres, fand am Samstag, 14.03.2026 die Hauptversammlung der Gesamtwehr statt. Die Angehörigen der beiden Abteilungen wählen in der Hauptversammlung den Gesamtkommandanten, welcher Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Schenkenzell ist, gemäß § 10 Abs. 2 f der Feuerwehrsatzung der Gemeinde Schenkenzell, auf fünf Jahre.
Der amtierende Kommandant Andreas Haag hat sich wieder zur Wahl gestellt. Er wurde von den Feuerwehrangehörigen mit 38 Stimmen bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung für die anstehende Amtsperiode wiedergewählt.
Neben dem Kommandanten können bis zu zwei Stellvertreter, deren Amtszeit ebenfalls fünf Jahre beträgt, gewählt werden (vgl. § 10 Abs. 2 der Feuerwehrwehrsatzung). Zur Wahl haben sich die beiden Abteilungskommandanten Felix Harter (Abteilung Schenkenzell) und Ralph Mäntele (Abteilung Kaltbrunn) gestellt. Bei der Wahl wurde Felix Harter zum 1. Stellvertreter und Ralph Mäntele zum 2. Stellvertreter gewählt.
Der Wahl des Kommandanten und seiner Stellvertreter muss zunächst der Gemeinderat zustimmen. Danach erfolgt die Bestellung durch den Bürgermeister.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Wahl von Andreas Haag zum Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Schenkenzell sowie der Wahl von Felix Harter zum 1. Stellvertreter und Ralph Mäntele zum 2. Stellvertreter zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
3. Gemeinsame Einrichtungen mit der Stadt Schiltach – Änderung der Vereinbarung zur vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft und der Vereinbarung über die gemeinsame Grundschule
Die Stadt Schiltach und die Gemeinde Schenkenzell bilden bereits seit 1979 eine vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft, in der u.a. die beiden gemeinsamen Einrichtungen Freibad und Nachbarschaftssporthalle betrieben werden. Ebenfalls Teil war damals noch die Nachbarschaftshauptschule, die seit dem Schuljahr 2017/2018 als gemeinsame Grundschule Schiltach/Schenkenzell entsprechend einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen beiden Kommunen betrieben wird.
Bislang erfolgt die Verteilung der Kosten der drei gemeinsamen Einrichtungen nach unterschiedlichen Schlüsseln. Für das Freibad gilt bisher das Verhältnis der Einwohnerzahlen, für die Nachbarschaftssporthalle trägt die Gemeinde Schenkenzell ein Drittel der Kosten und bei der Grundschule werden die Kosten anhand der jeweiligen Schülerzahlen aus den beiden Kommunen verteilt. Die Schlüssel für die Kostenverteilung des Freibads und der Grundschule werden jährlich angepasst, wobei dies ebenfalls einen Anteil der Gemeinde von ca. einem Drittel entsprach.
In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass die Kosten für die laufende Unterhaltung der Einrichtungen stark gestiegen sind. Gleichzeitig steht insbesondere bei der Grundschule eine umfassende Sanierung an. In den nächsten Jahren zeichnen sich notwendige Investitionen auch beim Freibad und der Nachbarschaftssporthalle ab.
Bei der sich gleichzeitig unterschiedlich entwickelnden Finanzstärke beider Kommunen hat sich die Gemeinde Schenkenzell an die Stadt Schiltach gewandt und gebeten, dass die Verteilung sich stärker an den finanziellen Möglichkeiten ausrichtet. Vorgeschlagen wurde von Schenkenzeller Seite aus, dass sich die Abrechnung der drei gemeinsamen Einrichtungen künftig am bekannten „Königsteiner Schlüssel“ orientieren soll.
Hier werden für die Ermittlung des Schlüssels zu einem Drittel die Einwohnerzahl und zu zwei Dritteln die Steuerkraftsumme herangezogen. Derzeit würde das bedeuten, dass der Anteil der Gemeinde Schenkenzell bei ca. 18 % liegen würde. Der Schlüssel ändert sich jährlich nach den tatsächlichen Gegebenheiten. Je nach finanzieller Stärke beteiligen wir uns künftig am Abmangel.
Diese Lösung bietet auch weiterhin die Möglichkeit sich an den gemeinsamen Einrichtungen zu beteiligen und auch weiterhin ein Mitspracherecht zu haben.
In gemeinsamen Sitzungen der Gemeinderäte der Stadt Schiltach und der Gemeinde Schenkenzell wurde die Angelegenheit intensiv vorberaten.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dass die Verteilung sowohl der Kosten für den laufenden Betrieb als auch der Investitionskosten für die drei gemeinsamen Einrichtungen mit der Stadt Schiltach in Anlehnung an den Königsteiner Schlüssel erfolgen soll. Dafür sollen die Veränderungsvereinbarungen wie in der Anlage beigefügt abgeschlossen werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
4. Gemeinsame Grundschule – Sachstand zum Umbau
Das Planungsbüro hat ein erstes Raumkonzept vorgestellt, mit welchem die Stadt Schiltach und die Gemeinde Schenkenzell für die Sanierung der Schule ins Rennen gehen wollen.
Das Konzept wurde mit der Grundschule und auch dem Betreuungspersonal abgestimmt und entspricht weitgehendst den Vorstellungen des Grundschulteams. Positiv ist, dass wir uns innerhalb der gegebenen Räumlichkeiten bewegen werden. Die Barrierefreiheit kann mit einem Aufzug hergestellt werden. Durch die Nutzung des überdachten aber offenen Zugangs von der Westseite her als Erweiterungsfläche für die Mensa, kann laut Gebäudeplaner sogar ein positiver energetischer Effekt erzielt werden.
Mit den Vorschlägen wird die derzeit angespannte Situation im Bereich Lehrerzimmer entspannt und gibt dem Team eine gute Möglichkeit für Besprechungen, Arbeiten und Sozialräume. Die Betreuung erhält entsprechend Platz, damit auch künftig das verpflichtende Ganztagesangebot, welches ab dem Schuljahr 2026/2027 für alle 1. Klassen und anschließend schrittweise für alle künftigen Klassen verpflichtend gilt, ermöglicht werden kann.
Des Weiteren teilt das Bauamt der Stadt Schiltach mit, dass die Belüftungsanlage nach Empfehlung des Fachplaners nur im Bereich der Küche, der Mensa sowie in der Aula Sinn macht. Eine automatische Lüftung der Räume sei nicht sinnvoll und sollte weiterhin über die Fenster erfolgen. Dies stellt auch das gesetzlich vorgeschriebene Minimum dar und wirkt sich natürlich auch positiv auf die Betriebskosten aus.
Sobald die endgültige Konzeption steht, bietet das Bauamt Schiltach an dieses im Gremium auch vorzustellen.
Finanzielle Auswirkungen:
Mit dem Konzept bewegen wir uns derzeit im Kostenrahmen.
Beratung:
Bürgermeister Heinzelmann stellt den aktuellen Planungsstand für die Sanierung der Grundschule vor und geht auf die einzelnen Details anhand der Grundriss-Pläne der Stockwerke ein. Der Bauantrag soll anhand der aktuellen Planungen von dem bisher beauftragten Planungsbüro nun vorbereitet und eingereicht werden. Dadurch soll es nicht dazu kommen, dass die Planungen im Zuge der EU-weiten Ausschreibung, die aufgrund des Investitionsvolumens erforderlich ist, noch einmal vollständig umgeworfen werden.
Die Gemeinderäte äußern sich positiv zu den Planungen. Aus ihrer Sicht handelt es sich um eine seriöse und funktionale Planung. Das Bestandsgebäude wird gut genutzt und auf einen modernen und zukunftsfähigen Stand gebracht.
Auf Nachfrage bestätigt Bürgermeister Heinzelmann, dass der Innenhof überdacht werden soll. Aus der Mitte des Gemeinderats wird nachgefragt, ob im Hinblick auf die erneute dreizügige 1. Klasse bei aktuell zehn geplanten Klassenzimmern genügend Klassenzimmer zur Verfügung stehen werden. Hierzu teilt Bürgermeister Heinzelmann mit, dass im Höchstfall zwölf Klassenzimmer benötigt würden und dies durch eine Umfunktionierung der Differenzialräume bzw. eine erweiterte Nutzung der Fachräume für Kunst oder Musik erreicht werden kann.
5. Kipp it clean – Auswahl von Werbeartikeln
Die Aktion „Kipp it clean“ ruft zur Vermeidung und ordnungsgemäßen Entsorgung von Zigarettenkippen/Filtern auf, welche oftmals nur unzulänglich bis gar nicht entsorgt werden und somit mit all den Giften, die sie enthalten, über Jahrzehnte in der Natur liegen oder ins Wasser gelangen. Die Teilnehmerzahl der Aktion ist zuletzt gewachsen. Bereits letztes Jahr beim Schiltacher Stadtfest wurde die Aktion genutzt und es wurden kleine Handaschenbecherdöschen ausgelegt. Hans Kurt Rennig aus Schenkenzell ist danach auf die Umlandgemeinden zugegangen und hat mit Aichhalden, Schramberg, Schiltach und Schenkenzell den Nahbereich angesprochen und angeregt, doch bei dieser sinnvollen Aktion mitzumachen. Nach einigen Treffen hat sich die Stadt Schiltach der Sache angenommen und Herr Jäkels hat sich um das Corporate Identity für das Kinzigtal gekümmert. Die anteiligen Kosten von 200 € habe ich dafür freigegeben. Nun gibt es noch ein paar weitere Utensilien, die wir bestellen könnten, um bei dieser Aktion auch entsprechend wahrgenommen zu werden. Ich denke, wenn wir hier mit Augenmaß vorgehen, wird die Problematik beim Dorffest im Sommer, aber auch bei zukünftigen Events besser greifbar und führt hoffentlich zu einem größeren Verständnis in der Bevölkerung und damit auch zu weniger problematischem Müll in unserer Umwelt. Auf der Homepage der Initiative wird das Engagement unserer vier Kommunen sehr positiv aufgenommen und als hervorragende interkommunale Zusammenarbeit gelobt.
Beratung:
Bürgermeister Heinzelmann informiert, dass Schenkenzell auf Initiative von Hans-Kurt Rennig nun mit Aichhalden, Schramberg und Schiltach an der Kampagne „Kipp it clean“ teilnimmt. Erste Aktion war die Bachputzede. Die Zigarettenkippen wurden getrennt von dem übrigen Müll gesammelt. Nach Aussage von Werner Kaufmann hat das ein Bewusstsein dafür bei den Erwachsenen und Kindern geschaffen. Bürgermeister Heinzelmann dankte allen fleißigen Teilnehmern der Bachputzede und Werner Kaufmann für die Organisation.
Zur Bestellung der Werbeartikel schlug Bürgermeister Heinzelmann vor, ein Bauzaunbanner und Taschenaschenbecher zu beschaffen. Er wird bei möglichen Sponsoren anfragen, ob bei der Beschaffung unterstützt werden kann.
Die Gemeinderäte finden die Kampagne sehr sinnvoll. Jede Zigarettenkippe, die ordnungsgemäß entsorgt wird, ist gut für die Natur. Die Bestellung eines Bauzaunbanners findet Zustimmung, da dieses bei verschiedenen Veranstaltungen immer wieder eingesetzt werden kann. Auch die Taschenaschenbecher sollen beschafft werden. Hier soll geprüft werden, ob die Beschaffung von bereits bedruckten Aschenbechern oder von getrennten Aufklebern und Aschenbechern wirtschaftlicher ist. Auf Nachfrage zu einer gemeinsamen Bestellung mit den drei anderen Kommunen teilt Bürgermeister Heinzelmann mit, dass dort zum Teil schon Artikel bestellt wurden.
Werner Kaufmann berichtet, dass er in Kontakt mit einer Lehrwerkstatt sei. Angedacht ist, dass Holzbehälter angefertigt werden, die an verschiedenen Sitzbänken aufgestellt werden. Diese sollen eine Möglichkeit zum Ausdrücken der Zigarette und direkten Entsorgen bieten. Durch ein Schloss am Boden kann der Behälter regelmäßig geleert werden.
Einen besonderen Dank spricht Bürgermeister Heinzelmann dem Initiator für die Teilnahme an der Aktion Hans-Kurt Rennig aus. Sein besonderes Engagement hat nun dazu geführt, dass sogar ein interkommunales Projekt daraus und die Reichweite damit umso größer wurde.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dass für die Aktion „Kipp it clean“ ein Bauzaunbanner und ca. 500 Taschenaschenbecher beschafft werden sollen.
6. Maßnahmenworkshop zur kommunalen Wärmeplanung
Seit einem guten Jahr ist die Gemeinde Schenkenzell im Konvoi „Rottweil-Schwarzwald“ und der badenova NETZE GmbH als beauftragtem Dienstleister mit der Erstellung eines freiwilligen kommunalen Wärmeplans beschäftigt. In den ersten beiden Projektphasen wurde der Bestand und die Potenziale erfasst und ausgewertet. Die Ergebnisse wurden in einem Akteurswokshop diskutiert und in einer Informationsveranstaltung am 10.03.2026 den Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt.
Nun soll ein Zielszenario des Wärmebedarfs für 2030 und 2040 sowie ein Maßnahmenkatalog für die lokale Wärmewendestrategie entwickelt werden. Zur Vorstellung des Zielszenarios und der Entwicklung und Priorisierung von Maßnahmenansätzen findet am Montag, 20.04.2026 um 18:00 Uhr ein weiterer Workshop statt. Pro Kommune sollen insgesamt ca. fünf Personen aus Verwaltung und Gemeinderat an dem Maßnahmenworkshop teilnehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Beratung:
Von den Gemeinderäten haben Werner Kaufmann und Thomas Finkbeiner Interesse an dem Maßnahmenworkshop teilzunehmen. Bürgermeister Heinzelmann teilt mit, dass man sich gerne auch kurzfristig noch melden kann, wenn man teilnehmen möchte. Eine Rückmeldung an die Verwaltung wäre zur Vorbereitung der Veranstaltung hilfreich.
Beschluss:
Es wurde kein Beschluss gefasst.
Abstimmungsergebnis:
Ohne Abstimmung
7. Benutzungs- und Entgeltordnung für das Bürgerhaus und die Turn- und Festhalle
Mit dem neuen Landesgaststättengesetz hat sich auch das Verfahren für Veranstaltungen geändert. Statt der Gestattung, die bisher von der Gemeinde ausgestellt wurde, ist die Veranstaltung nun nur noch hinsichtlich des Verkaufs von Speisen und Getränken als kurzfristiges Gaststättengewerbe über die Gemeinde beim Landratsamt anzuzeigen. Solange der Veranstaltung nichts entgegensteht, erhält der Veranstalter keine schriftliche „Erlaubnis“ durch das Landratsamt. Nur wenn es Auflagen abweichend der allgemeinen gesetzlichen Regelungen gibt, werden diese gegenüber dem Veranstalter schriftlich erlassen, wofür dann auch eine Gebühr anfällt.
Solche Auflagen sind insbesondere zur Sperrzeit oder der Laufzeit von Musik denkbar. Zur Sperrzeit sind bereits Regelungen im Landesgaststättengesetz, dem Feiertagsgesetz und der Sperrzeitverordnung der Gemeinde enthalten. Nach den gesetzlichen Regelungen gilt in Kur- und Erholungsorten in den Nächten zu Montag bis Freitag eine Sperrzeit von 2 Uhr. Dies ist so auch in der Sperrzeitverordnung der Gemeinde aufgenommen. In den Nächten zum Samstag und Sonntag sieht das Landesgaststättengesetz eine Sperrzeit ab 5 Uhr vor, wobei diese durch die Sperrzeitverordnung der Gemeinde ausgeweitet wurde und bereits ab 3 Uhr gilt. Besondere Regelungen gibt es für die Nächte vor Feiertagen wie dem 01.01., vor Rosenmontag oder dem 01.05. Für einen Großteil der Veranstaltungen wurden bisher keine Sperrzeitverlängerungen oder -verkürzungen erlassen. Auflagen gab es insbesondere bei den After-Work-Hocks.
Für das Ende von Musik gibt es nur die Regelungen im Immissionsschutzrecht, nach denen bereits grundsätzlich eine Nachtruhe ab 22 Uhr gilt. Danach müssen Fenster und Türen geschlossen gehalten werden, sodass keine Musik mehr nach draußen dringt. Hiervon können Ausnahmen zugelassen werden. Da für viele Veranstaltungen ein Ende der Musik bereits ab 22 Uhr nicht realistisch ist, war der Vorschlag des Landratsamtes, Regelungen dazu in einer Benutzungsordnung für die Halle festzulegen, um im Einzelfall Auflagen für die Vereine zu vermeiden.
Von der Verwaltung wurde eine Benutzungs- und Entgeltordnung für das Bürgerhaus und die Turn- und Festhalle erstellt. Darin wurden alle bisherigen Regelungen der Gebührenordnung für die Benutzung der Turn- und Festhalle vom 19.12.2001 sowie in der Folge durch Gemeinderatsbeschluss festgelegten Rahmenbedingungen eingearbeitet.
Zusätzlich wird festgelegt, dass sich die Musiklaufzeit an der geltenden Sperrzeit orientiert. Künftig muss daher nur bei einer gewollten Abweichung von der Sperrzeit eine separate gebührenpflichtige Auflage erlassen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Es wurden keine Änderungen an der Höhe der Entgelte vorgenommen.
Beratung:
Nachdem Bürgermeister Heinzelmann den Sachverhalt und den Entwurf der Benutzungs- und Entgeltordnung vorgestellt hat, fragt ein Gemeinderat nach, ob diese auch für die After-Work-Hocks gilt. Dazu wird erläutert, dass es für das Freigelände Heilig-Garten bereits eine separate Benutzungsordnung gibt. Da die Veranstaltungen die dort stattfinden sehr unterschiedlich sind, kann keine Regelung getroffen werden, die jeder Veranstaltung gerecht wird. Daher müssen hier im Einzelfall ggfs. Auflagen erlassen werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Benutzungs- und Entgeltordnung für das Bürgerhaus und die Turn- und Festhalle.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
8. Bekanntgaben
• Nächste Sitzung: Die nächste Sitzung des Gemeinderats findet am Mittwoch, 15.04.2026 um 19:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt.
• Nachbarschaftshilfe der Sozialgemeinschaft: Bürgermeister Heinzelmann berichtet, dass die Nachfrage für die Nachbarschaftshilfe kontinuierlich wächst. Daher möchte die Sozialgemeinschaft künftig auch in Schenkenzell eine monatliche Sprechstunde anbieten. In anderen Kommunen, wo diese bereits stattfindet, wird sie von den Bürgerinnen und Bürgern sehr gut angenommen. Ab April werden nun an einem Mittwochvormittag im Monat Beratungsgespräche der Nachbarschaftshilfe im Rathaus angeboten.
• Ehrenamtliche gesucht als Helfer im Umgang mit digitalen Medien: Bürgermeister Heinzelmann informiert, dass die Sozialgemeinschaft ehrenamtliche Helferinnen und Helfer sucht, die Seniorinnen und Senioren im Umgang mit digitalen Medien unterstützten. Es geht dabei nicht um die Reparatur von Geräten, sondern um Informationen zu Funktionen und Tipps zur Nutzung. Wer Interesse hat, kann sich gerne im Rathaus oder direkt bei Frau Wolber von der Sozialgemeinschaft melden.
• Werbeschaufenster Sozialgemeinschaft: Bürgermeister Heinzelmann berichtet, dass die Sozialgemeinschaft in Schiltach eine Ladenfläche angemietet hat, um die Sozialgemeinschaft vorzustellen und zu bewerben. Wer eine Örtlichkeit weiß, wo etwas ähnliches in Schenkenzell eingerichtet werden könnte, kann sich gerne bei Bürgermeister Heinzelmann melden.
• Kinderbeteiligung an der Grundschule: Im Rahmen eines Förderangebot des Ministeriums für Ernährung, ländlichen Raum und Verbraucherschutz haben Bürgermeister Haas und Bürgermeister Heinzelmann einen Vormittag bei den Viertklässlern der gemeinsamen Grundschule verbracht. Begleitet wurde der Vormittag von Udo Wenzl, der wie Frau Eckert, die im vergangenen Jahr das Projekt zur Ortsmitte begleitet hat, beim Institut für angewandte Sozialwissenschaften Stuttgart arbeitet. Von beiden Kommunen waren Luftbilder ausgedruckt worden, auf denen die Kinder ihren Wohnort, ihre Lieblingsplätze und Orte, die ihnen nicht gefallen, mit Punkten markieren konnten. An verschiedenen Stationen konnten sie zudem aufschreiben, was ihnen in den Gemeinden noch fehlt. Zudem konnten die Kinder den Bürgermeistern Fragen stellen. Bürgermeister Heinzelmann fand es schön zu sehen, wie sich die Kindern Gedanken gemacht haben, was Aufgaben der Gemeinde sind und dass ihnen bewusst ist, dass nicht alles selbstverständlich ist. Er konnte berichten, dass es von den Kindern viel Lob für die Gemeinden, insbesondere für die Spielplätze, gab. Die Kinder wüssten auch die dörfliche, naturnahe Lage zu schätzen. Bemängelt wurde hingegen von den Kindern einige gefährliche Verkehrssituationen, z. B. an der Bushaltestelle Hansjakobstraße.
Im nächsten Schritt sollen die Kinder in eine Gemeinderatssitzung eingeladen werden, um die Ergebnisse selbst zu präsentieren. Dies soll in einer Sitzung vor den Sommerferien, die dann bereits um 18 Uhr beginnen soll, durchgeführt werden.
• Sanierungsgebiet Heilig-Garten: Bürgermeister Heinzelmann informiert, dass die zuständige Sachbearbeiterin des Regierungspräsidiums Frau Moritz die Gemeinde besucht hat, um sich den Stand des Sanierungsgebiets vor Ort anzuschauen. Dabei wurden zum einen einige abgeschlossene Projekte, sowohl der Kommune als auch von Privatpersonen, besichtigt. Zum anderen wurde über noch offene Projekte gesprochen. Hier ging es insbesondere über die Flächen in der Ortsmitte rund um das Rathaus. Nach Aussage von Frau Moritz ist eine maximale Verlängerung des Sanierungsgebiets bis zu einer Laufzeit von 15 Jahren möglich, sodass mit einer weiteren Verlängerung gerechnet werden kann. Allerdings wurde darauf hingewiesen, dass kein sanierungsbedingter Mehraufwand entstehen darf. Dies bedeutet, dass das Gutachten nach Abschluss des Sanierungsgebiets, dass zwingend erstellt werden muss, keinen Anstieg der Bodenpreise durch das Sanierungsgebiet ausweisen darf. Andernfalls müssten die erhaltenen Fördermittel zurückgezahlt werden. Daher müssen die Maßnahmen, insbesondere im Hinblick auf das Areal der Sonne, gut geplant werden.
6. Verschiedenes, Wünsche und Anträge
Aus dem Gemeinderat gab es keine Wortmeldungen.
