Sitzung des Gemeinderates am 25.01.2023

Niederschrift zur Sitzung des Gemeinderates am 25.01.2023

1. Bürgerfrageviertelstunde

Keine

2. Bausachen:
a) Stellungnahme Nutzungsänderung Erdgeschoss Hotel Winterhaldenhof in eine psychosomatische Einrichtung

Die Eigentümerin, Frau Dürr beantragt die Nutzungsänderung des Erdgeschosses des ehemaligen Hotels Winterhaldenhof in eine psychosomatische Einrichtung. Der Gemeinderat stimmt einem persönlichen Statement der Eigentümerin zu. Anschließend stellt Frau Dürr Ihre Planungen vor:
Im Erdgeschoss sollen 3 Gästezimmer zu einem Arztzimmer, Pflegezimmer und einem Verwaltungsraum umgenutzt werden. Zudem wird das Restaurant durch eine mobile Trennwand in zwei Konferenzräume bzw. Räume für Gesprächstherapie getrennt.
Frau Dürr erläutert auch den aktuellen Stand bzgl. Brandschutz. Die beiliegenden brandschutztechnischen Gutachten reichen für die eingereichte Nutzung aus. Das vorliegende 3. Gutachten wird nun beim Landratsamt eingereicht.  Es könnte jedoch sein, dass im Nachgang noch weitere Nutzungsänderungen beantragt werden müssen.
Damit über die für das Erdgeschoss beantragte Nutzungsänderung entschieden werden kann, wird die Verwaltung die angeforderte Stellungnahme zeitnah behandeln und einreichen. Die Gemeindeverwaltung ist überzeugt davon, dass die Einrichtung einer psychosomatischen Einrichtung / Klinik ein Gewinn für den Ort ist.
Aktuell soll im ersten Schritt eine Praxis im Erdgeschoss geführt werden, es fehlt hier noch die Zustimmung vom Gesundheitsamt. Start ist hier auf den 15. Februar geplant. Der Start des Klinikbetriebes ist auf den 1. Mai geplant.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen die geplante Nutzungsänderung des Erdgeschosses im Hotel Winterhaldenhof keine Bedenken.
Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag einstimmig zu.

b) Straßensanierung Zufahrt Fräulinsberg drohende Rutschung im Hangbereich weiteres
Vorgehen

Im Zufahrtsbereich zum Fräulinsberg wurde vor ein paar Jahren bereits der Hang partiell wegen drohender Rutschung durch Steine gesichert. Nun droht an der Anschlussstelle der sanierten Stelle ebenfalls der Hang abzurutschen. Bislang war diese Stelle durch verkantete Baumstämme gesichert. Diese sind altershalber nun aber abgängig und es wird Zeit zu handeln, bevor hier größere Rutschungen stattfinden können, welche die Straße in ihrer Substanz gefährden.
In der Straßenunterhaltung sind 50.000 € für 2023 vorgesehen. Zur Umsetzung der Hangsicherung wurde nun ein Angebot der Fa. Armbruster eingeholt. Dieses beläuft sich auf 14.332 € brutto. Bislang ist dies das einzige Angebot. Aus Sicht der Verwaltung ist hier Handlungsbedarf gegeben. Die Frage ist, ob parallel noch ein weiteres Angebot eingeholt werden soll oder ob das Angebot der Firma Armbruster ausreicht.
Der Gemeinderat befürwortet das Einholen eines zweiten Angebotes sowie eine ganzheitliche Erfassung des restlichen zu sanierenden Hangbereiches einstimmig.

c) Kanalsanierung 2023 – weiteres Vorgehen

In der Vergangenheit wurde in jedem Jahr eine Kanal-Inspektion durchgeführt und parallel dazu gleich ein Teil saniert. Mit den eingestellten Haushaltsmitteln konnte jedoch immer nur ein Teil der schadhaften Stellen saniert werden. Da ein Großteil der Kosten bereits durch die Anfahrt, Baustelleneinrichtung etc. entsteht, wurde nun entschieden, immer im Wechsel ein Jahr Befahrungen durchzuführen und im Folgejahr zu sanieren. Die im Haushalt eingestellte Summe bleibt gleich, da beide Summen gegenseitig deckungsfähig sind.
In den letzten Jahren sind einige schadhafte Stellen aufgelaufen. Für das Jahr 2023 sind nur Sanierungen vorgesehen. Das Ingenieurbüro Ohnmacht, welches die Auswertungen der letzten Jahre gesichtet hat, erstellt nun eine Ausschreibung für die Sanierung eines Teils der schadhaften Stellen der letzten Jahre. Im Haushalt sind hierfür 45.000 € bereitgestellt.
Eine schadhafte Stelle in Wittichen direkt unter der Bachmauer, durch die Fremdwasser eintritt, lässt sich nur durch ein Spezialverfahren oder durch erheblichen Mittelaufwand herkömmlich beheben. Dies würde auch den Fremdwassereintritt in der Kläranlage Wittichen vermindern. Die Kosten für die Sanierung des einen Stutzens an der Verbindung zweier Rohre im sogenannten Janßen-Verfahren belaufen sich auf ca. 3.600 € brutto und sollten losgelöst von der Ausschreibung beauftragt werden. Dieses Verfahren können nur wenige Fachfirmen ausführen. Würde es zur regulären Ausschreibung hinzugenommen, ist zu erwarten, dass einige Firmen kein Angebot abgeben können und wollen.
Der Gemeinderat folgt dem Vorschlag die Schadstellen entsprechend auszuschreiben und hierfür rund 40.000 € einzusetzen. Zudem wird einstimmig beschlossen, dass die Schlüsselstelle in Wittichen getrennt an die günstigste Fachfirma, wie oben aufgeführt zum Bruttopreis von rund 3.600 € vergeben wird.

3. Friedhof
a) Aufhebung der Gebührensatzung bei Anlegung von Grabstätten

Neben der Friedhofs- und der Bestattungsgebührensatzung gibt es im Bereich des Friedhofs noch die Satzung zur Erhebung von Gebühren bei der Anlegung von Grabstätten. Hier sind die Gebühren zur Benutzung und Verlegung von Trittplatten bei Erd- und Urnenerdgräbern, sowie für die Anpflanzung der Grabstätten geregelt.
Die Anpflanzung von Grabstätten durch den Bauhof ist weggefallen. Daher fallen hier auch keine Gebühren mehr an.
Die Gebührenregelungen für die Benutzung und die Verlegung von Trittplatten sollen künftig im Zuge der Neufassung der Bestattungsgebührensatzung aufgenommen werden. Dies vereinfacht das rechtliche Vorgehen, wenn da die Verwaltung nicht immer mit mehreren Satzungen umgehen muss.
Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Erhebung von Gebühren bei der Anlegung von Grabstätten aufzuheben einstimmig.

b) Erneuerung der Friedhofssatzung

Für die inzwischen fertiggestellten Grünflächengräber und die Grünflächenurnengräber müssen noch die entsprechenden Regelungen in die Friedhofssatzung aufgenommen werden. Zudem wurden die Paragraphenverweise innerhalb der Satzung angepasst.
Die Grünflächengräber sind Wahlgräber und als einfachtiefes oder doppeltiefes Grab verfügbar. Die Hinzubestattung von Urnen ist daher möglich. In einem doppeltiefen Grab können bei parallellaufenden Ruhezeiten auch zwei Bestattungen übereinander erfolgen. Bei Wahlgräbern ist auch eine Verlängerung der Nutzungsdauer möglich.
Die Anlegung und Pflege der Grabstätte (z.B. Rasen mähen) übernimmt die Gemeinde. Dieser erhöhte Aufwand gegenüber anderen Grabarten wird über die Hinzurechnung eines Faktors in die Äquivalenzziffer der Grabnutzungsgebühr berücksichtigt. An der Kopfseite der Gräber kann ein Grabstein aufgestellt werden. Davor ist eine Abdeckplatte verlegt. Nur hierauf kann Grabschmuck aufgestellt bzw. abgelegt werden. Auf der zu pflegenden Grünfläche darf nichts aufgestellt bzw. abgelegt werden.

Zu den offenen Fragen aus der letzten Sitzung zu den Urnenwänden:
Die Grabplätze in den Urnenwänden sind Wahlgräber. In eine Urnenkammer können bis zu drei Urnen bzw. zwei Überurnen bestattet werden. Ist die Nutzungsdauer einer Urne abgelaufen, kann diese entfernt werden, um wieder Platz für eine neue Urne zu schaffen. Eine Verlängerung des Grabnutzungsrechts ist jedoch nur möglich, solange mindestens eine Urne in der Urnenkammer verbleibt. Eine Reservierung einer leeren Urnenkammer ist nicht möglich.
Die Ruhezeit beträgt 20 Jahre. In der ersten Urnenwand läuft ein Grabnutzungsrecht nach aktuellem Stand frühestens im Jahr 2025 aus, drei weitere in 2026 und sechs weitere in 2027. Da hier aber Hinzubestattungen, die die Nutzungsdauer verlängern würden, oder Verlängerungen der Grabnutzungsrechte möglich sind, ist nicht sicher, dass diese Urnenkammern dann auch tatsächlich frei werden und wieder zur Verfügung stehen. In der zweiten Urnenwand läuft das früheste Grabnutzungsrecht im Jahr 2029, in der dritten Urnenwand im Jahr 2038 aus.
Der Gemeinderat beschließt die Neufassung der Friedhofssatzung einstimmig.

c) Anpassung der Bestattungsgebührensatzung

Durch die Neugestaltung der Grünflächengräber mussten neue Gebühren für die Grabnutzung kalkuliert werden. Da die letzte Kalkulation der Friedhofsgebühren aus dem Jahr 2015 ist, wurden alle Bestattungs- und Grabnutzungsgebühren neu kalkuliert.
Den Bestattungsgebühren liegen die Kosten der Fa. Würfele, die die Bestattungen vornimmt, sowie Verwaltungs- und Bauhofaufwand zugrunde. In die Kosten der Fa. Würfele wurde bereits eine angekündigte Preissteigerung miteingerechnet. Die Gebühren für die Bestattung von Personen über und unter 7 Jahren in einem einfachtiefen Erdgrab fallen nach der Kalkulation geringer aus als bisher, die übrigen Bestattungsgebühren steigen um 9 – 50% an.
Für die Grabnutzungsgebühren wurden im ersten Schritt Äquivalenzziffern definiert. Hier werden die Besonderheiten der jeweiligen Grabart berücksichtigt. Für die Möglichkeit zur Hinzubestattung und / oder Verlängerung sowie für den erhöhten Pflegeaufwand bei Grünflächengräbern wird ein Faktor zur Äquivalenzziffer hinzugerechnet.
Die Flächen der Gräber wurden anschließend mit den Äquivalenzziffern gewichtet. Dieser gewichteten Gesamtfläche wurden die Kosten gegenübergestellt. Bei den Kosten wurde ein Zeitraum von 3 Jahren berücksichtigt. Da die Grabnutzungsgebühren bereits am Anfang der Nutzungsdauer in vollem Umfang erhoben werden, wurde zudem eine Preissteigerung in die Kalkulation miteingerechnet. Die Verrechnung des gebührenfähigen Aufwandes mit der gewichteten Grabfläche ergibt Flächenkosten von 18 €/m². Dieser wird mit der jeweiligen gewichteten Fläche der einzelnen Grabarten und der Äquivalenzziffer verrechnet und mit den Jahren der Grabnutzungsdauer multipliziert. Die Gebühren steigen daher zum Teil deutlich an. Die Abfrage bei Kommunen in der Umgebung hat jedoch gezeigt, dass die Gebühren auch nach der Erhöhung in den überwiegenden Fällen auch unter dem Durchschnitt liegen. Nur die Urnenreihen- und Urnenwahlgräber, sowie die Gebühren für doppeltiefe Doppelgräber liegen über dem Durchschnitt. Im Gegensatz zu den vorherigen Kalkulationen liegen nun auch die genauen in der Bilanzierung ermittelten kalkulatorischen Kosten vor. Die kalkulatorischen Kosten können den einzelnen Grabarten zugeordnet werden. Dies führt zu einem deutlichen Anstieg der Gebühren.
Auch die Gebühren für die Verlegung von Trittplatten wurden neu berechnet. Zugrunde liegt hier der tatsächliche Preis für die Platten beim Kauf im Jahr 2014. Dieser wurde anhand der Preissteigerungsraten der letzten Jahre auf den aktuellen Wert hochgerechnet und auf die Anzahl der Platten pro Grab umgelegt. Hinzugerechnet wurde noch der Aufwand des Bauhofes für die Verlegung der Platten.
Aus dem Gemeinderat kam die Anmerkung, dass bis zur nächsten Kalkulation der Gebühren nicht wieder 8 Jahre gewartet werden darf.
Die Gemeinderäte äußern sich durchgängig dahingehend, dass die Anpassungen bei den Gebühren sinnvoll sind und eine Subventionierung der Bestattung durch die Gemeinde eigentlich nicht tragbar ist, durch die in den Friedhöfen durchgeführten Arbeiten sowie die neuen Grabarten sind Mehrkosten entstanden, die sich nun widerspiegeln. Der Wunsch nach neuen Bestattungsformen ist aus der Bevölkerung heraus entstanden und damit sind auch die Kosten entsprechend angestiegen. Die Erhöhung der Bestattungs- und Grabnutzungsgebühren sowie der Gebühren für die Verlegung von Trittplatten wurden anhand der beiliegenden Kalkulation errechnet und werden durch den Rat befürwortet.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen (Bestattungsgebührensatzung). Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

4. Austausch Straßenbeleuchtung LED – weiteres Vorgehen

Die erste Tranche der Umstellung der öffentlichen Straßenbeleuchtung auf LED Technik ist bereits erledigt. In diesem Jahr steht die Antragstellung auf eine weitere Tranche an. Im Haushalt sind Mittel in Höhe von 65.000 € eingestellt. Die Förderung wird wohl erst 2024 fließen.
Die bestehenden Straßenleuchten der Fa. Hellux QAS 037 entlang der Landstraße, Bahnhofstraße sowie der Reinerzaustraße sind bestückt mit Iwasaki Leuchtmittel 75W. Um die gewünschte Förderung zu erhalten, stehen ein Austausch von Vorschaltgerät, Lampenschirm und Leuchtmittel an.
Das E-Werk Mittelbaden hat jetzt einen Vorschlag gemacht: Alternativ zum kompletten Austausch der Aufsatzleuchte kann hier auch nur ein Austausch des Leuchtmittels mit 26W/3000K in LED-Technik erfolgen. Der reine Austausch der Leuchtmittel ist jedoch nicht förderfähig. Zudem sind diese Leuchten nicht in der Leistung reduzierbar. Für den Austausch der Leuchtmittel an 54 Leuchten würden Kosten von 3.101,83 € brutto entstehen. Es wäre aber ad hock eine Einsparung von 65% erreichbar.
Die Verwaltung schlägt nun vor bei den Leuchten in diesen drei Straßenzügen nur die Leuchtmittel zu tauschen, zumal bei einem Volltausch auch die Lampenschirme getauscht werden müssen und die Leuchten ihren Charme verlieren. Die zu Förderung anzumeldenden Leuchten würden dann bereits aus der 3. Tranche vorgezogen. Somit können mehr Leuchten energiesparend ausgeführt werden.
Die Mittel in der Ausschreibung würden um den Betrag gekürzt. Somit stehen für die 2. Tranche rund 62.000 € zur Verfügung, welche dann mit 20% gefördert werden könnten.
Der Gemeinderat folgt dem Vorschlag der Gemeinde zum Austausch der Leuchtmittel und entsprechender Anpassung der Ausschreibung der 2. Tranche einstimmig.

5. Ausgleichstockantrag 2023

Im Jahr 2023 sollen Teile der Aue Straße und im weiteren Verlauf eine größere Fläche Weg an der sogenannten Ziegelstatt gerichtet werden. Die Straße dient als Zuwegung zum Gewann Tannengrund und Gewann Winterhalde sowie im weiteren Verlauf auch zum Erreichen des Herrenwaldhofes sowie des Waldenbrunnerhofes. Die Kostenberechnung des Ingenieurbüros steht noch aus, je nachdem wie diese ausfällt wird der Antrag gestellt.
Die einzusetzenden Mittel betragen 100.000 €. Für die Förderung aus dem Ausgleichstock sind Mittel in Höhe von 70.000 € zu beantragen.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Förderung zu beantragen und die Straßenbaumaßnahmen nach Erhalt der Förderung durchzuführen.

6. Annahme von Spenden

Nach der letzten Spendenannahme im Gemeinderat im Juli sind in 2022 vier Spenden bei der Gemeinde eingegangen. Für die Jugendfeuerwehr wurden 100 Euro gespendet. Die Spende der Volksbank in Höhe von 425 Euro für die langjährige Mitgliedschaft der Gemeinde, dürfen in Abstimmung für die Ertüchtigung des Bruderbach-Kreuzes, Standort Heilig Garten, verwendet werden. Hierfür sind noch zwei weitere Spenden über je 100 Euro eingegangen.
Auch im neuen Jahr hat die Gemeinde bereits zwei Spenden über 200 Euro bzw. 100 Euro für die Sanierung des Bruderbach-Kreuzes erhalten.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die genannten Spenden anzunehmenund dankt allen Spendern und Spenderinnen.

7. Bekanntgaben

  • Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Mittwoch, 15.02.2023 um 19 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt.
  • Das Landratsamt Rottweil als Rechtsaufsichtsbehörde hat die Gesetzesmäßigkeit der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2023 bestätigt und die vorgesehene Kreditaufnahme genehmigt. Da die Haushaltslage auch im Jahr 2023 angespannt bleibt, mahnt die Rechtsaufsichtsbehörde eine Haushaltskonsolidierung an.

8. Verschiedenes, Wünsche und Anträge

– keine

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