Sitzung des Gemeinderates am 24.06.2026

Bericht aus dem Gemeinderat der 9. öffentlichen Sitzung am Mittwoch, 24.06.2026

Bürgermeister Bernd Heinzelmann eröffnet um 18:00 Uhr die Sitzung und begrüßt die Mitglieder des Gemeinderates, einen Vertreter der Presse und mehrere Bürger. Insbesondere heißt er die Schülerinnen und Schüler mit ihren Lehrkräften der Grundschule Schiltach / Schenkenzell herzlich willkommen.

Nach Eröffnung der Verhandlung stellte der Vorsitzende fest, dass

  1. zu der Verhandlung durch Ladung vom 18.06.2026 ordnungsgemäß eingeladen wurde;
  2. die Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Verhandlung am 18.06.2026 ortsüblich bekannt gemacht wurde;
  3. das Gremium beschlussfähig ist, weil mindestens sechs Mitglieder anwesend sind.

1. Vorstellung der Ergebnisse der Beteiligung der Grundschüler

Im Zuge der vom Land geförderten und bei uns mit der Jugendumfrage Ende 2024 begonnen Jugendbeteiligung waren die Stadt Schiltach mit Kollege Thomas Haas und ich am 24. März dieses Jahres in der gemeinsamen Grundschule Schiltach / Schenkenzell. Im Rahmen des Heimat- und Sachkundeunterrichts hatten sich die Viertklässler unserer Grundschule vorbereitet und die Bürgermeister unter Anleitung von Udo Wenzel über deren Tätigkeit und die Aufgaben der Gemeinden befragt. Anschließend waren die Kinder gezielt mit Karten und Materialien aufgefordert Missstände, aber auch positive Aspekte in den jeweiligen Gemeinden aufzuschreiben, den Bürgermeister zu fragen wie gewisse Dinge funktionieren und auf Probleme hinzuweisen.

Die Kinder stellen diese Feststellungen in der heutigen Sitzung vor und werden dazu auch Fragen stellen. Sofern möglich können wir Anregungen mitnehmen und für eine zukünftige Umsetzung vorsehen. Interessant war, dass den Kindern damals doch ein paar Probleme mit Schwerpunkt Verkehr und damit einhergehende Konflikte beim Überqueren der Straße oder beim Spielen aufgefallen sind. Ich bin gespannt, was sich daraus entwickelt hat.

Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Beratung:
Bürgermeister Heinzelmann begrüßt die Schüler der Grundschule Schiltach/Schenkenzell und gibt einen kurzen Rückblick zum Konzept der Jugendbeteiligung und der vorausgegangenen Veranstaltung gemeinsam mit dem Bürgermeister der Stadt Schiltach Herrn Thomas Haas, aus der die heute vorgestellten Ergebnisse entstanden sind. Er erläutert zudem die Hintergründe und die Historie zum Jugendbeteiligungskonzept und ermuntert die Schüler gerne auch Fragen zu stellen.

Die anwesenden Lehrkräfte geben eine kurze Einführung in das Thema und die Vorbereitung der Präsentation. Anschließend präsentieren die Schüler die Ergebnisse der Veranstaltung zur Jugendbeteiligung. Ein wichtiges Thema war für sie der Schulumbau inkl. des Pausenhofs. Zudem beschäftigten sie sich mit den Spielplätzen in Schenkenzell und dem Thema Schulweg.

Besonders gut gefällt ihnen in Schenkenzell die Schenkenburg, die Natur, der Staufenkopf und der Teisenkopf sowie die Wanderwege. Gerne sind sie auch auf dem Spielplatz, im Wald, auf dem Tennisplatz und auf den Fahrradwegen unterwegs. Sehr zufrieden sind die Schüler über die örtliche Infrastruktur bestehend aus Bäcker, Metzger, Gastronomie und der Eisdiele.

Die Schüler äußern mehrere Wünsche, was ihnen in Schenkenzell noch fehlt. Dabei wird die Einrichtung eines Fahrradparks, eines Fußballplatzes mit Gummiboden und Basketballkorbes, eines Dönerladens sowie eines Wochenmarktes geäußert. Im Bereich der Natur wünschen sie sich einen Steg am Fluss und eine bessere Grünpflege an Wanderwegen. Für den Schulhof bzw. für den Spielplatz wünschen sich die Schüler ein Trampolin mit viel Sprungkraft, eine Seilbahn, einen Sandkasten mit Bagger und ein Karussell. Darüber hinaus sollen für die Pausen beim Spielen Trinkbrunnen, Bänke und Tische installiert werden sowie ein Getränke- und Essensautomat. Für die Öffnungszeiten des Spielplatzes wünschen sich die Schüler flexiblere Öffnungszeiten von 06:00 Uhr – 22:00 Uhr sowie die Möglichkeit, dass auch Kinder über zwölf Jahren diese nutzen dürfen. Auf dem Schulhof selbst wünschen sie sich eine Kletterwand, eine Ringrutsche, eine Wippe, einen Fußballkäfig, ein Spielzeuggerätehaus, eine Schaukel, einen Schwebebalken und ein Trampolin.

Bei den Wünschen zur Verbesserung des Weges zu Schule wurden Gehwege am Wiesenweg, eine Fußgängerampel und ein Zebrastreifen, eine Ausschilderung des Weges zur Schule, Warnschilder für Autofahrer, Geschwindigkeitsbegrenzungen sowie eine bessere Beleuchtung an neuralgischen Punkten wie etwa am Heilig-Garten und der alten Schule, die Entfernung von Parkplätzen an der alten Schule, zusätzliche Radwege in Abgrenzung zur Straße, eine zweite Haltestelle am Rathaus, größere Unterstellmöglichkeiten an der Schule sowie eine fehlende Busverbindung nur für den Schülerverkehr von den Schülern angesprochen.

Bürgermeister Heinzelmann bedankte sich bei den Schülern für die sehr eindrückliche und informative Vorstellung. Er erläutert den Schülern die bisherigen Maßnahmen im Bereich der Schulen und unterstreicht, dass die Wünsche der Schüler und Lehrerschaft wichtig sind und in der kommunalpolitischen Entscheidungsfindung Berücksichtigung finden müssen.

Ein Gremiumsmitglied fragt, ob viele Schüler mit dem Fahrrad zur Schule fahren würden. Die Schüler entgegnen, dass manche Schüler mit dem Fahrrad zur Schule fahren. Eine Lehrkraft fügt hinzu, dass erst in der 4. Klasse eine Fahrradprüfung stattfindet und daher nur wenige Schüler mit dem Fahrrad zur Schule fahren.
Ein Gremiumsmitglied fragt nach, ob der Weg zum Bus tatsächlich gefährlich sei. Bürgermeister Heinzelmann sprach sich für eine bessere Beschilderung aus.
Ein Gremiumsmitglied lobt die Präsentation der Schüler und auch die Themen, die sie vorgebracht haben.
Bürgermeister Heinzelmann zeigte sich offen für die Einrichtung eines Dönerladens, sofern sich hier ein Standort und Betreiber findet.
Ein Schüler kritisiert die fehlenden Fahrradständer am Rathaus. Bürgermeister Heinzelmann räumte ein, dass hier noch Nachholbedarf besteht.
Ein Gremiumsmitglied fragt, wo die Buchtauschzelle aus Sicht der Schüler aufgestellt werden sollte. Die Schüler meinten, am Waldblick sei ein guter Standort. Bürgermeister Heinzelmann schlägt vor, die Bücherzelle am Buswartehäuschen beim Rathaus zu positionieren, da hier die Verwaltung einen besseren Blick darauf habe.
Ein Schüler regt an, dass man auch einen Standort für den Fahrradpark finden muss. Ein anderer Schüler entgegnet, dass im Wald ein guter Standort wäre.
Ein Gremiumsmitglied fragt, ob es nicht sinnvoll wäre, die Schüler im Rahmen der Schulsanierung zu beteiligen. Die Schüler erklärten ihre Bereitschaft zur Beteiligung.
Ein Schüler fragt nach den Toren beim Spielplatz. Bürgermeister Heinzelmann entgegnet, dass mit den Toren unsachgemäß umgegangen wurde und daher erst einige Arbeiten notwendig seien, damit diese wieder aufgestellt werden können. Da dies eine größere Maßnahme sei, brauche es etwas Zeit. Er sagt zu, dies dem Bauhof weiterzugeben.
Bürgermeister Heinzelmann fragt die Schüler wie ihnen der Beteiligungsprozess gefallen hat. Die Schüler meinten übereinstimmend, dass ihnen der Prozess gut gefallen hat. Er fragt nach, ob ein solches Format aus Schülersicht öfter stattfinden soll. Die Schüler begrüßen diesen Vorschlag.

Eine Lehrkraft bedankt sich, dass sich die beiden Bürgermeister von Schiltach und Schenkenzell einen Vormittag für die Anliegen der Schüler Zeit genommen haben.

Bürgermeister Heinzelmann bekräftigte, dass man sich um die Beleuchtungssituation kümmern muss. Bei dem Wunsch zu den Verkehrsregelungen teilte er mit, dass solche Angelegenheiten nicht durch die Gemeinde entschieden werden können, sondern dass dies im Zuständigkeitsbereich der unteren Straßenverkehrsbehörde beim Landratsamt in Rottweil liege. Er zeigte sich grundsätzlich offen für eine Geschwindigkeitsbegrenzung, die Verbesserung der Radwege-Struktur und den Radparcours und verwies in Bezug auf den Standort darauf, dass es im Wald schwierig sein könnte, da es dort etwas steiler ist. Er ergänzt, dass er mit dem Bauhof darüber sprechen wird, dass die Wanderwege ausgemäht werden. Er weist jedoch auf die Kapazität des Bauhofes hin und bekräftigt, dass die Mitarbeiter tun was sie können. Aufgrund der Vielzahl an Aufgaben und Bereichen, die gemäht werden müssen, führt dies auch dazu, dass z. B. am Bach nur selten gemäht werden kann.

Ein Gremiumsmitglied fragt die Schüler, wo sie sich in Schenkenzell gerne treffen. Die Schüler entgegnen, dass ein beliebter Treffpunkt am Spielplatz im Heilig-Garten sei.
Bürgermeister Heinzelmann erläutert in Bezug auf die Altersbegrenzung beim Spielplatz, dass je älter die Kinder und Jugendlichen werden, desto weniger sei das Interesse da, den Spielplatz zu nutzen, da sich die Interessen oft ändern. Er räumt jedoch ein, dass ein Bedarf für Jugendliche ab 12 Jahren besteht. Hierbei gibt es jedoch keine Musterlösung.
Eine Mutter fragte, warum der Bachlauf auf dem Spielplatz nicht mehr funktioniere. Bürgermeister Heinzelmann nimmt diesen Hinweis auf. Eine Schülerin meint, dass es auch gefährlich sein könnte für die Kinder unter drei Jahren. Deswegen sei es gut, dass die Treppe am Bachlauf mit einem Zaun abgesperrt ist, damit nichts passiert.
Eine Mutter weist auf eine gefährliche Stelle an der Brücke hin, wenn man mit dem Fahrrad unterwegs ist. Bürgermeister Bernd Heinzelmann entgegnet, dass diese Stelle sehr unübersichtlich ist und es hier wichtig ist, die Ampel zu benutzen.
Eine Mutter fragt, ob bei der Verkehrsinsel in der Bahnhofstraße auf Höhe des Autohauses Fürst für den dortigen Radweg eine Beschilderung möglich sei. Bürgermeister Bernd Heinzelmann entgegnet, dass hier eine Beschilderung bereits vorhanden ist.
Ein Schüler macht auf einen Weg bei der Kirche aufmerksam, der sehr gefährlich ist. Bürgermeister Heinzelmann teilt mit, dass dieser Weg im Privateigentum ist und man deswegen mit dem Eigentümer in Kontakt treten muss.

Bürgermeister Heinzelmann bedankt sich bei den Schülern und Lehrkräften für den konstruktiven Austausch und dass sie sich die Zeit genommen haben. Die Lehrerschaft bedankt sich ebenfalls und begrüßt es, wenn die Jugendbeteiligung in irgendeiner Form fortgesetzt werden könnte.

2. Richtlinie zur Vergabe von Bauplätzen mit der Festlegung von Vergabekriterien

In der Gemeinderatssitzung am 06.05.2026 wurde der erste Entwurf der Bauplatzvergabekriterien vorgestellt und zur Diskussion gegeben. Anhand der vorgebrachten Argumente wurde der Entwurf überarbeitet. Dabei wurden sowohl die Musterkriterien des Gemeindetags als auch die bereits vorhandene Rechtsprechung berücksichtigt.

Zum einen wurde das Kriterium des Familienstandes überarbeitet. Hier wurde die eheähnliche Gemeinschaft (= nichteheliche Lebensgemeinschaft) den Ehepaaren und Lebenspartnerschaften nach LPartG gleichgestellt. Ein gemeinsamer Wohnsitz soll nicht mehr zwingend vorgegeben werden, um junge Paare zu fördern, die sich mit Erwerb des Bauplatzes erstmals gemeinsam etwas aufbauen möchten. Zudem wurde das Alter der Kinder als separates Kriterium herausgenommen, sodass nur noch für die Anzahl der Kinder Punkte vergeben werden. Auch die ehrenamtliche Tätigkeit im Bevölkerungs- und Katastrophenschutz wurde als soziales Kriterium entfernt und stattdessen bei den ehrenamtlichen Tätigkeiten in der Gemeinde unter den ortsbezogenen Kriterien aufgenommen. Hier wurde nun insbesondere im Hinblick auf Organisationen im Bevölkerungs- und Katastrophenschutz (z. B. THW), die nicht direkt in Schenkenzell ansässig sind, im Einsatzfall aber auch gerufen werden, ein Satz eingefügt, dass auch die aktive ehrenamtliche Tätigkeit in einer solchen Institution angerechnet wird.

Bei den ortsbezogenen Kriterien wurde der ehemaliger Wohnsitz aufgenommen. Dieser darf jedoch nicht mehr als zehn Jahre zurückliegen. Zudem werden wie beim aktuellen Wohnsitz maximal fünf Jahre angerechnet. Weitere Voraussetzung wie z. B. ein bestehender Wohnsitz von nahen Angehörigen wurden geprüft. Da diese jedoch von Gerichten als problematisch angesehen wurden, wurde von einer Aufnahme in die Richtlinie abgesehen.

Um die Bedeutung der Selbstnutzung zu unterstreichen wurde unter VI. ein Hinweis aufgenommen, dass im Kaufvertrag neben der Bauverpflichtung innerhalb von drei Jahren eine Verpflichtung zur Selbstnutzung durch den Käufer eingetragen wird. Kommt der Käufer der Verpflichtung zur Selbstnutzung nicht oder nur teilweise nach, wird eine Nachzahlung zum Kaufpreis fällig.

Im Vergleich zum ersten Entwurf wurden an verschiedenen Stellen weitere kleinere Änderungen vorgenommen.

Es wurde beispielhaft für mögliche Fallkonstellationen eine Punkteberechnung nach dem aktuellen Stand der Vergaberichtlinie durchgeführt und in der Anlage zusammengestellt.

Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Beratung:
Ein Gremiumsmitglied weist auf eine Differenz hin, dass bei dem Punkt A 3.) in der Kategorie „3 Kinder und mehr“ 35 Punkte vergeben werden, maximal jedoch nur 30 Punkte für die Anzahl der Kinder möglich sind. Als Lösung, um die Gesamtpunktzahl für die sozialen Kriterien bei 75 Punkten belassen zu können, schlägt das Gremiumsmitglied vor, dass beim Familienstand die Punkte entsprechend reduziert und bei den Kindern die Höchstpunktzahl entsprechend erhöht wird, da Kinder wesentlich wichtiger sind als der Familienstand. Diesem Vorschlag stimmen die übrigen Gemeinderäte zu.
Ein Gremiumsmitglied fragt nach wie bei Gleichheit entschieden wird. Verwaltungsleiterin Augsburger weist auf Nr. 3.10. der Vergaberichtlinie hin, wonach bei Gleichstand das Los entscheidet.
Ein Gremiumsmitglied fragt nach der Selbstnutzung und der entsprechenden Nachzahlungsverpflichtung und äußert Bedenken über die Rechtmäßigkeit der Höhe der Nachzahlung. Verwaltungsleiterin Augsburger entgegnet, dass dies von der Rechtsprechung bisher nicht negativ beschieden wurde. Bisher liegen jedoch in Bezug auf die Rechtsprechung lediglich Urteile vor, die in erster Instanz durch die Verwaltungsgerichte beschieden wurden. Andere Gemeinden hätten jedoch in ihren Vergaberichtlinien gleiche Regelungen.
Ein Gremiumsmitglied fragt nach der Vorgehensweise, wenn nach Schluss der Bewerbungsfrist eine weitere Bewerbung eingehen würde, die mehr Punkte erreichen würde als die fristgerecht eingereichten Bewerbungen. Verwaltungsleiterin Augsburger entgegnet, dass Bewerbungen, die nach Abschluss der Bewerbungsfrist eingehen, im laufenden Verfahren nicht mehr berücksichtigt werden können. Diese können höchstens nach Abschluss des Verfahrens bewertet werden, falls nicht alle Bauplätze vergeben werden konnten.
Beschluss:
Der Gemeinderat erlässt die Richtlinie zur Vergabe von Bauplätzen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

3. Vergabe zur Erstellung eines Starkregenrisikomanagementkonzepts

Mit Beschluss vom 04.03.2026 (Vorlage 59/2026) hat der Gemeinderat die Durchführung eines kommunalen Starkregenrisikomanagements auf Grundlage des von der Verwaltung erarbeiteten Leistungsverzeichnisses beschlossen. Ziel des Projekts ist die systematische Analyse von Starkregengefahren, die Bewertung daraus resultierender Risiken sowie die Erarbeitung eines kommunalen Handlungskonzepts zur Verbesserung der kommunalen Vorsorge und Krisenbewältigung.
Auf Grundlage dieses Beschlusses wurde die Leistung im Rahmen eines beschränkten Teilnahmewettbewerbes ausgeschrieben und bei insgesamt neun geeigneten Ingenieurbüros angefragt. Es gingen sieben wertbare Angebote ein. Die Angebotssummen bewegen sich zwischen 44.740,50 € netto und 122.677,25 € netto.

Die Auswertung der Angebote ergab folgendes Ergebnis:

Rang 1
Angebotssumme netto
44.740,50 €
Angebotssumme brutto
53.241,20 € (Ingenieurbüro Heberle)

Rang 2
Angebotssumme netto
46.168,50 €
Angebotssumme brutto
54.940,52 €

Rang 3
Angebotssumme netto
49.780,50 €
Angebotssumme brutto
59.238,80 €

Rang 4
Angebotssumme netto
55.445,25 €
Angebotssumme brutto
65.979,85 €

Rang 5
Angebotssumme netto
61.015,50 €
Angebotssumme brutto
72.608,45 €

Rang 6
Angebotssumme netto
63.376,95 €
Angebotssumme brutto
75.418,57 €

Rang 7
Angebotssumme netto
122.677,25 €
Angebotssumme brutto
145.985,93 €

Das wirtschaftlichste Angebot wurde vom Ingenieurbüro Heberle aus Rottenburg am Neckar mit einer Angebotssumme von 44.740,50 € netto bzw. 53.241,20 € brutto abgegeben.

Die Verwaltung hat alle eingegangenen Angebote fachlich und rechnerisch geprüft. Das Ingenieurbüro Heberle ist fachlich geeignet und erfüllt die Anforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit. Die erforderlichen Referenzen liegen vor und wurden durch die Verwaltung ebenfalls überprüft. Darüber hinaus verfügt das Büro über nachweisbare Erfahrungen im Bereich des kommunalen Starkregenrisikomanagements.

Das Ingenieurbüro Heberle wurde der Verwaltung im Rahmen der Projektvorbereitung unter anderem vom Umweltschutzamt als geeignetes Fachbüro für entsprechende Leistungen empfohlen.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass es im Verlauf des Projekts aufgrund neuer fachlicher Erkenntnisse, insbesondere aus der Modellierung, der Risikoanalyse oder der örtlichen Konkretisierung von Gefahrenlagen, zu zusätzlichen oder angepassten Leistungen kommen kann. Solche projektbedingt notwendigen Leistungen (Nachträge) können sich aus der fachlichen Bearbeitung zwangsläufig ergeben und werden – sofern sie erforderlich sind – im Rahmen der Förderfähigkeit mit dem Fördermittelgeber abgestimmt und gesondert beauftragt.

Im Vergleich zu den im Rahmen der Projektstartermächtigung prognostizierten Kosten liegt das wirtschaftlichste Angebot unter dem damals kalkulierten Mindestaufwand. Die Ausschreibung bestätigt damit, dass die Leistungen zu wirtschaftlichen Konditionen vergeben werden können. Im Vergleich zu den anderen Angeboten ist zudem ersichtlich, dass das wirtschaftlichste Angebot einen marktüblichen Preis abbildet.

Die Verwaltung empfiehlt daher, den Auftrag an das Ingenieurbüro Heberle als wirtschaftlichsten und fachlich geeigneten Bieter zu vergeben.

Finanzielle Auswirkungen:
Das wirtschaftlichste Angebot des Ingenieurbüros Heberle beläuft sich auf 44.740,50 € netto. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Umsatzsteuer von 19 % ergibt sich eine Auftragssumme von 53.241,20 € brutto.

Das Land Baden-Württemberg fördert die Erstellung kommunaler Starkregenrisikomanagementkonzepte mit einem Fördersatz von 70 % der zuwendungsfähigen Kosten. Die tatsächliche Förderhöhe richtet sich nach dem Förderbescheid und den als zuwendungsfähig anerkannten Kosten.

Daraus ergibt sich voraussichtlich folgende Kostenverteilung:

Position
Auftragssumme
Netto
44.740,50 €
Brutto
53.241,20 €
Förderanteil (70 %)
Netto
31.318,35 €
Brutto
37.268,84 €
Eigenanteil Gemeinde (30 %)
Netto
13.422,15 €
Brutto
15.972,36 €

Im Rahmen der Projektstartermächtigung wurde für den Mindestaufwand von prognostizierten Gesamtkosten in Höhe von 66.410,93 € brutto (Eigenanteil 19.923,28 €) ausgegangen. Das nun vorliegende Angebot liegt um -13.169,73 € brutto (bzw. Eigenanteil -3.950,92 € brutto) darunter. Für das Projekt wurden im Haushalt der Jahre 2026 und 2027 Mittel von jeweils 30.500 € eingeplant. Die Finanzierung ist gesichert und ein Zuwendungsbescheid für Fördermittel liegt der Gemeinde vor.

Beratung:
Bürgermeister Heinzelmann erläutert, dass das Starkregenrisikomanagement eine gute Sache sei. Das Thema umfasse jedoch nicht etwa die Förderung von privaten Maßnahmen oder Hochwasserschutzmaßnahmen. In diesem Zusammenhang teilt er zum aktuellen Sachstand beim Hochwasserschutz mit, dass leider keine Förderungen in Aussicht stehen. Bürgermeister Bernd Heinzelmann weist auf die Vorbetrachtung hin, bei der man sich in einem Gesamtvolumen von rund 1,4 Millionen Euro bewegte, zwischenzeitlich liege man bei 2,26 Millionen Euro.
Das Starkregenrisikomanagement umfasst auch eine Beratung und Bürgerworkshops. Zudem werde an alle Haushalte ein Fragebogen zu den Erfahrungen mit Starkregen versendet. Er appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, sich hier einzubringen. Bürgermeister Heinzelmann erinnert daran, dass man nie 100 % sicher sein kann und bei einem Starkregenereignis im Vergleich zum Hochwasser auch andere Bereiche Probleme verursachen können.
Ein Gremiumsmitglied mahnt an, dass das Thema grundsätzlich seine Berechtigung habe, allerdings erschließe sich der Nutzen für die Gemeinde nicht. Da Starkregen nicht wie Hochwasser sei, könne man sich auf Starkregenereignisse wie bspw. im Stockhof nicht vorbereiten. Daher gebe man Geld aus, aber es kommen keine Erkenntnisse heraus, die nicht im Voraus bereits bekannt sind. Bürgermeister Heinzelmann entgegnet, dass bei Starkregen innerhalb von zwei bis drei Stunden eine Gefahrenlage eintreten kann. Der Vorteil des Starkregenrisikomanagements ist, dass kritische Bereiche identifiziert werden können und vorsorgend Maßnahmen getroffen werden können. Auch liegt durchaus ein gewisser Vorteil darin, dass sich Erkenntnisse ergeben, die noch nicht bekannt sind und die im Rahmen dieser Maßnahme herausgearbeitet werden können. Dadurch sei es sowohl ein Zusammentragen von bekannten Informationen, als auch die Ermittlung neuer Ergebnisse, die so bisher nicht bekannt waren. Zudem sei man bereits im Verfahren so weit vorangeschritten, dass man nicht einfach aussteigen könne.
Das Gremiumsmitglied entgegnet, dass man sich zwar schon seit langer Zeit mit diesem Thema beschäftige und bereits Kosten entstanden seien, man aber wenig konkrete Ergebnisse bisher sehe. Bürgermeister Heinzelmann unterstreicht, dass nie vollständig ermittelt werden kann, welcher Mehrwert tatsächlich entstehe, dass das Thema insgesamt aber eine hohe Relevanz für die Gemeinde hat.
Beschluss:
Der Gemeinderat Schenkenzell beschließt, den Auftrag zur Durchführung des kommunalen Starkregenrisikomanagements an das Ingenieurbüro Heberle zum Angebotspreis von 44.740,50 € netto (53.241,20 € brutto) zu vergeben. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte zur Durchführung des Projekts zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

4. Dorffest

4.a) Allgemeine Informationen

Beratung:
Bürgermeister Heinzelmann informiert die Gemeinderäte über das geplante Programm am Dorffest, das vom 25.07. bis 27.07.2026 stattfindet. Unter anderem ist eine Tombola geplant. Die Erlöse daraus sowie die Spenden werden für die Anschaffung des neuen Feuerwehrfahrzeuges verwendet, wobei die Gemeinde zugesagt hat, für jeden gespendeten Euro, einen Euro als Anschubfinanzierung für die Ertüchtigung und ggf. Erweiterung der Küche in der Turn- und Festhalle bereitzustellen.

4.b) Annahme von Spenden für das Dorffest

Nach § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung (GemO) entscheidet der Gemeinderat über die Annahme von Spenden. Es gingen nun verschiedene Geld- und Sachspenden ein. Die Sachspenden werden bei der Tombola im Rahmen des Dorffestes verlost.

Finanzielle Auswirkungen:
An Geldspenden sind bislang (Stand 18.06.2026) acht Spenden über insgesamt 6.000 € eingegangen. Darin enthalten sind eine Spende über 2.000 € (wurde bereits in der letzten Sitzung angenommen), zwei Spenden über jeweils 1.000 €, drei Spenden über je 500 € und zwei Spenden über 250 €.

Ergänzung 24.06.2026:

Es gingen zwei weitere Geldspenden in Höhe von 400,00 € und 1.000 € ein. Insgesamt wurden nun 7.400 € gespendet.

Für die Tombola gingen bereits mehrere Sachspenden im Wert von insgesamt 4.616 € ein. Dies sind im Einzelnen:

1 Essensgutschein für 10 Personen mit einer Flasche Sekt des Gasthaus Martinshofes (350,00 €)
1 Ballonfahrt der Alpirsbacher Klosterbräu Glauner GmbH (470,00 €)
1 Museumsticket für 10 Personen der Alpirsbacher Klosterbräu Glauner GmbH (155,00 €)
3 Gutscheine à 100 € + 7 Gutscheine à 50 € vom Beauty Räumle (650,00 €)
1 Fahrradgutschein von Auto-Fürst e. K. (500,00 €)
1 Gutschein à 50 € + 1 Gutschein à 100 € + 1 Gutschein à 150 € der Seeger Baustoffe GmbH
(300,00 €)
1 Reisegutschein à 300 € + 1 Reisegutschein à 200 € von Rombach Reisen eGbR
3 Essensgutscheine à 100 € des Hotel Waldblick (300,00 €)
2 Gutscheine für Massage + Fango à 47 € von Physiotherapie Mark Reutter (94,00 €)
Je 1 Einkaufsgutschein à 10 €, 20 €, 30 €, 40 €, 50 € von Trautwein Leder Mode Tracht GmbH (150,00 €)
2 Schaffelle à 79,00 € von Trautwein Leder Mode Tracht GmbH (158,00 €)
1 Gutschein von Gorenflo Metzgerei & Feinkost (500,00 €)
1 Fernseher von Elektro Schmid – Daniel Schmid (689,00 €)

Ergänzung 24.06.2026:

Der Wert der eingegangenen Sachspenden liegt nun bei insgesamt 7.016,93 €. Folgende Spenden gingen noch ein:

1 Aircraft Kompressor AIRBOY 186 OF E von der Schreinerei Gebele (115,00 €)
1 Goldbarren 5 g von der Deutschen Vermögensberatung, Patrick Bühler (700,00 €)
1 Nemaxx Stand Up Paddle Board inkl. Teleskop-Alu-Paddel, Hochdruckpumpe, Transportrucksack von der Firma Haas Logistic GmbH (286,93 €)
1 Mobiles Klimagerät KAISAI KPPH-09HRN29 von der Firma Haas Logistic GmbH (499,00 €)
1 Gutschein der Holzwerkstatt Schenkenzell (800,00 €)

Beratung:
Zu diesem Tagesordnungspunkt gibt es keine Wortmeldungen.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die eingegangenen Geld- und Sachspenden an.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

5. Bekanntgaben

  • Nächste Sitzung: 
    Bürgermeister Bernd Heinzelmann gibt bekannt, dass die nächste Gemeinderatssitzung am 22.07. um 18:00 Uhr mit einem nichtöffentlichen Teil beginnt, die öffentliche Gemeinderatssitzung schließt sich um 19:00 Uhr an.
  • Ertüchtigung der Tore und des Bodens im Feuerwehrhaus Vortal:
    Bürgermeister Bernd Heinzelmann gibt bekannt, dass die Maßnahme abgeschlossen werden konnte. Die Tore des Feuerwehrhauses der Abteilung Kaltbrunn sind zwischenzeitlich eingebaut. Er bedankt sich für den reibungslosen Ablauf und die Eigenleistung der Feuerwehrangehörigen.
  • Sanierung von zwei Brücken im Heubach:
    Zudem gibt Bürgermeister Bernd Heinzelmann bekannt, dass die Brücken im Heubach fertiggestellt sind. Die Firma BST, die die Brücken saniert hat, hat wie gewohnt, auch bei den aufgrund der geringen Durchgangshöhe nicht einfachen Arbeitsbedingungen, sehr gute Arbeit geleistet.
  • Auch bei der Brücke in Wittichen ist die Leitplanke inzwischen angebracht, sodass nun nur noch Restarbeiten durch den Bauhof erledigt werden müssen und die Sanierungsmaßnahme dann auch abgeschlossen ist.

6. Verschiedenes, Wünsche und Anträge

Zu diesem Tagesordnungspunkt gibt es keine Wortmeldungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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