Sitzung des Gemeinderates am 24.06.2020

Niederschrift zur Sitzung des Gemeinderates am 24.06.2020

1. Bausachen:

a) Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Flst. Nr. 79/18, Mühlenwiese 22

Die Antragsteller möchten an der Mühlenwiese 22 ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage errichten.

Das Einfamilienhaus hat einen Grundriss von 12,29 x 9,90 m, und ein Satteldach mit 22 ° Neigung. Die Traufhöhe des Gebäudes liegt bei 5,04 m (Erdgeschossfußbodenhöhe (=Rohfußboden) EFH bis zum Schnittpunkt der Dachaußenhaut mit der Außenwand), und die Firsthöhe hat 6,76 m, ebenfalls bezogen auf den Rohfußboden. Der Bezugspunkt Mitte Gebäude Straßenachse Endausbau Mühlenwiese bis Firsthöhe beträgt 6,90 m.

Die Doppelgarage steht separat vom Wohnhaus an der südöstlichen Grundstücksgrenze mit 5,54 m Abstand zur Mühlenwiese, hat einen Grundriss von 7,00 x 6,00 m, 2,51 m hoch mit Flachdach und einer Kiesschüttung.

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Oberdorf-West – 3. Erweiterung“, die Festsetzungen werden nicht eingehalten.

Für den Erker und die Eingangsüberdachung außerhalb der Baugrenzen kann gemäß Ziffer 5 der planungsrechtlichen Festsetzungen im Bebauungsplan eine Ausnahme erteilt werden. Das planungsrechtliche Einvernehmen der Gemeinde ist nach § 36 BauGB daher erforderlich.

Der Gemeinderat stimmt dem eingereichten Bauantrag einstimmig zu. Die Ausnahme für die Bebauung außerhalb der Baugrenzen sowie das planungsrechtliche Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB wurde erteilt.

b) Errichtung eines Carports mit Balkon auf der südlichen Hausseite, Flst. Nr. 194/13,    Äckerhofweg 6

Die Antragsteller möchten im Äckerhofweg 6 einen Carport mit Balkon errichten auf der südlichen Hausseite.
Der Carport hat einen Grundriss von 5,76 x 5,00 m x 2,42 m Höhe, mit Flachdach bestehend aus Einzelfundamenten, Stahlträger und Stahlstützen, Holzbalken und Holzstützen. Von der südlichen Grundstücksgrenze ist er an der engsten Stelle
0,90 m entfernt.
Auf der Carportdecke ist ein Balkon geplant mit einer Länge von 6,20 m und einer Breite von 3,50 m. Er ist auf der Südseite über dem Carport um 1,50 m zurück versetzt.

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Äckerhof-Allmend“, die Festsetzungen werden nicht eingehalten.
Für die Überschreitung der südlichen Baugrenze im Bebauungsplan mit dem Balkon ist eine Befreiung erforderlich.
Der Gemeinderat stimmt dem vorgelegten Bauantrag einstimmig zu und erteilt die notwendige Befreiung.

2. Vorstellung der Schulsozialarbeit an der gemeinsamen Grundschule Schiltach/Schenkenzell

Von den Gremien der gemeinsamen Grundschule Schiltach/Schenkenzell wurde der Wunsch nach der Einführung einer Schulsozialarbeit bei der Grundschule an die Trägergemeinden herangetragen. Vorgesehen ist hier die Schaffung einer Stelle für die Schulsozialarbeit mit einem Stellenumfang von 50%.

Die Grundschule hat derzeit 185 Schülerinnen und Schüler. Es wird für die Schule immer schwerer, jedem einzelnen Schüler im Hinblick auf die Familiensituation und anderen sozialen Aspekten gerecht zu werden und auf einzelne hilfsbedürftige Schülerinnen und Schüler einzugehen. Oftmals sind es eben besonders die Schüler und Schülerinnen, die auch im Elternhaus soziale Probleme haben und deren Probleme einer größeren Aufmerksamkeit bedürfen.

Gemeinsam mit der Stadt Schiltach haben wir bei der Stiftung Lernen, Fördern, Arbeiten angefragt, die bereits stark in der Schulsozialarbeit in verschiedenen Schulen im Landkreis tätig ist.
Zwei Vertreter der Stiftung Lernen, Fördern, Arbeiten aus Rottweil haben das Konzept im Einzelnen erläutert. Frau Breddin Bereichsleitung Kinder – und Jugendhilfe, Herr Schneider Schulsozialarbeit.

Inhalt:
• Koordination und Einsatz des Personals für die Schulsozialarbeit an der Grundschule Schiltach/Schenkenzell
• Übernahme von administrativen und organisatorischen Aufgaben durch den Träger (fachliche Beratung und Betreuung des Personals, interne Vernetzung durch Teamsitzungen, Personaleinsatz und Personalabrechnung.

Aufgaben der Schulsozialarbeit:

  • Begleitung und Beratung der Schüler*innen der Grundschule
  • Krisenintervention und Konfliktlösung
  • Sozialpädagogische Gruppenangebote
  • Präventionsarbeit
  • Kooperations- und Netzwerkarbeit
  • Weitere Inhalte und Zielsetzungen sind der Rahmenkonzeption Schulsozialarbeit zu entnehmen.

Angebotsrahmen

  • Durchführung an Schultagen. Die Einsatzzeiten werden mit der Schulleitung und dem Auftraggeber abgestimmt.
  • Stellenumfang der Schulsozialarbeit: 50 % (19,5 h)

Das Angebot der Stiftung LFA ergibt jährliche Kosten in Höhe von 37.366,87 €. Die Einrichtung der Stelle für die Schulsozialarbeit würde vom Land Baden-Württemberg mit 8.350 € jährlich gefördert, die für Schiltach und Schenkenzell verbleibenden jährlichen Kosten würden 29.016,87 € betragen. Der Landkreis Rottweil fördert Stellen der Schulsozialarbeit mit 33% der Personalkosten, dies wären rund 11.000 €/Jahr.

Die übrigen Kosten würden anhand der angemeldeten Schüler auf die beiden Gemeinden aufgeteilt. Der Anteil für die Gemeinde Schenkenzell betrug nach den Schülerzahlen im Jahr 2019 ca. 30 v.H., der Anteil an der Stelle der Schulsozialarbeit würde damit jährlich rund 5.400 € betragen.

Das Konzept der Stiftung macht einen guten Eindruck, Bürgermeister Heinzelmann empfiehlt die Zustimmung.

Der Gemeinderat stimmt der Einführung der Schulsozialarbeit bei der gemeinsamen Grundschule Schiltach/Schenkenzell ab dem kommenden Schuljahr einstimmig zu.

3. Öffnung des Freibades

Aufgrund der Corona-Pandemie konnte das gemeinsame Freibad Schiltach/Schenkenzell erst verspätet zum 18.06.2020 und unter strengen Hygienevorgaben eröffnet werden.

Das Freibad ist täglich von 9.00 Uhr bis 20.00 Uhr geöffnet. Letzter Einlass ist um 19.30 Uhr. Es sind maximal 850 Besucher gleichzeitig im Bad zulässig. Der Einlass erfolgt in zwei Zeitfenstern von 9.00 bis 13.30 Uhr und 14.30 bis 20.00 Uhr, dazwischen wird das Bad für eine Reinigungspause geschlossen.

Für die Steuerung der Besucherzahlen ist ein Online-Reservierungssystem vorgesehen. Damit wird auch die vorgeschriebene Erfassung der Besucherdaten gewährleistet.

Es ist jeweils nur eine Reservierung gleichzeitig möglich, um zu verhindern, dass freie Plätze unnötig blockiert werden. Die Bezahlung der Eintrittskarten kann an der Freibadkasse nur mit Vorlage der Reservierung erfolgen. Es gelten die regulären Eintrittspreise.

Die Wärmehalle ist geöffnet, die Duschen und Toiletten in der Wärmehalle werden jedoch gesperrt. In den anderen Toiletten werden WC-Kabinen, Urinale und Waschbecken teilweise gesperrt, um die Abstände besser einhalten zu können. Ebenso werden Umkleidekabinen und Schließfächer teilweise gesperrt.

Die kurzfristige Öffnung des gemeinsamen Freibades durch die Verwaltungen von Schiltach und Schenkenzell ohne vorherige Absprache mit den Gemeinderäten ist nicht gut angekommen. Bürgermeister Bernd Heinzelmann musste sich zum Teil Kritik von mehreren Ratsmitgliedern anhören.
Wie Heinzelmann vor der aufkommenden Diskussion einräumte, seien zur Öffnung des Bads am 18. Juni Fragen aufgetaucht, die er nicht unkommentiert lassen wolle. Er habe sich mit der Stadt Schiltach, Bürgermeister Haas, telefonisch abgestimmt. Sie seien der Meinung gewesen, das Bad trotz größerer Auflagen zu öffnen, wenn noch im Juni. Die Gemeinderäte beider Kommunen seien deshalb nicht eingebunden worden, um nicht weitere Zeit zu verlieren. Das sei den Bürgern nur schwer vermittelbar gewesen. Ebenfalls habe darin Einigkeit geherrscht, dass eine Bevorzugung der Schiltacher und Schenkenzeller Bürger bei der Online-Reservierung nicht haltbar und vertretbar gegenüber Kurgästen und Auswärtigen sei.

Bürgermeister Heinzelmann zeigte an Hand einer Präsentation die voraussichtlich entstehenden Mehrkosten von ca. 10.000 € durch erhöhten Aufwand für Reinigung, Hygienemaßnahmen, Aufsichtspersonal und Anschaffung des Reservierungssystems. Für die Einnahmen spielt das Wetter, die beschränkt zugelassene Besucherzahl und kürzere Badesaison eine wesentliche Rolle.
Unter dem Strich werde sich der ‚Abmangel gegenüber dem Vorjahr auf ca.
270.000 € erhöhen, wodurch der Gemeinde Mehrkosten von rund 10.000 € entstehen. Bürgermeister Heinzelmann war der Auffassung das ist noch im Rahmen.

Gemeinderat Michael Rempp fand lediglich das Konzept in Ordnung, das er gerne vorher gesehen hätte. Eine frühere Absprache wäre in jedem Fall notwendig gewesen. Unterstützung erhielt Rempp von Ratskollegin Andrea Braun, die sich ähnlich äußerte.
Gemeinderat Stefan Mäntele bemängelte, wenn es um Mehrkosten von 10.000 € geht hätte der Gemeinderat darüber entscheiden müssen, auch wenn eine Badöffnung erst zum 1. Juli möglich gewesen wäre. Außerdem sollte bei einer Online-Reservierung auch online bezahlt werden können. Voraussichtlich wird es so an der Kasse zu längeren Warteschlangen kommen.
Noch deutlicher wurde Werner Kaufmann, in meiner langen Amtszeit ist es nicht das erste Mal, dass wir beim gemeinsamen Bad vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Ich will der Stadt Schiltach nichts unterstellen, aber sie nimmt zu wenig Rücksicht auf gemeinsame Projekte, die müssen auch gemeinsam abgestimmt werden. Man hätte darüber nachdenken können, wie den Besitzern von Jahreskarten doch irgendwie ein kleiner Vorteil ermöglicht werden kann. Für mich war das ein Schnellschuss der Stadt Schiltach, ärgerte sich Kaufmann.
Rat Willi Intraschak hätte sich gewünscht, dass man sich im Vorfeld austauscht. Dabei wäre sicherlich manche gute Idee herausgekommen. Ich finde die Entscheidung der Verwaltungen trotzdem in Ordnung.

Bürgermeister Heinzelmann zeigte Verständnis für den herben Wind, der ihm aus dem Ratsgremium entgegen blies. Ich akzeptiere die Kritik, nehme das auf meine Kappe und gebe es an Bürgermeister Haas weiter. Für mich war es alternativlos, das Bad nicht zu öffnen, besser wäre es natürlich gewesen die Gemeinderäte vorher zu informieren, wenn nötig im Umlaufverfahren per E-Mail. Eine gemeinsame Sitzung mit Schiltach wollte man in Zeiten von Covid 19 auch nicht festlegen. Bürgermeister Heinzelmann sagte, wenn ein Thema in Zukunft beide Kommunen betrifft ist vorstellbar vorab eine gemeinsame Sitzung abzuhalten.

4. Gemeinsamer Gutachterausschuss bei der Stadt Rottweil
– Benennung von ehrenamtlichen Gutachtern

Der Gemeinderat hat im Jahr 2019 die Beteiligung am gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Rottweil beschlossen.
Auf die Gemeinde Schenkenzell entfallen drei ehrenamtliche Gutachter. Die Gutachter werden für 4 Jahre bestellt. Die Stadt Rottweil hat nun gebeten, drei erfahrene ehrenamtliche Gutachter zu bestimmen. Daraufhin hat die Gemeindeverwaltung mit den derzeitigen Mitgliedern des Gutachterausschusses sowie weiteren Bürgern Kontakt aufgenommen.

Als ehrenamtliche Gutachter werden vorgeschlagen:
– Herr Ulrich Sum, Rinkenbach 96, bisher bereits Gutachter im gemeinsamen Gutachterausschuss Schiltach/Schenkenzell
– Herr Thomas Haas, Vortal 103, Bauamtsleiter, bisher bereits Gutachter im gemeinsamen Gutachterausschuss Schiltach/Schenkenzell
– Herr Thomas Finkbeiner, Reinerzaustraße 27, Bautechniker.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die drei obengenannten Bürger als ehrenamtliche Gutachter für den gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Rottweil.

5. Bekanntgaben

  • Der Gemeinderat hat in der nö. Sitzung dem Sanierungsvertrag der Wohnhausförderung zugestimmt, es sind Fördergelder in Höhe von 9.500 € eingegangen.
  • Bürgermeister Heinzelmann informierte, seit Mitte Juni gilt im Ortskern in einem rund 600 Meter langen Streckenabschnitt Tempo 40, ab Autohaus Fürst bis Landstraße 11. Die erlaubte Geschwindigkeit von 50 Stundenkilometer herabzusetzen ist nicht so einfach, weil das überörtliche und klassifizierte Straßennetz von Ortsdurchfahrten wie in Schenkenzell die Funktion besitzt, Verkehre zu bündeln und zügig abfließen zu lassen. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung ist nur in Ausnahmefällen und nur auf bestimmten Streckenabschnitten möglich. Die einzige Möglichkeit war die aus Lärmschutzgründen in Verbindung mit dem Prädikat „Luftkurort“. Es gibt noch eine weiter verbundene Bedingung, wenn wir Tempo 40 länger behalten wollen, müssen wir das Prädikat Luftkurort alle 5 Jahre erneut zertifizieren. Die gute Nachricht haben wir nur per Mail vom Landratsamt bekommen, das Straßenbauamt hat kurzfristig die Standorte der Schilder mit der Gemeinde abgestimmt und aufgehängt.
  • Die TV-Hütte an der Sportanlage Schloßhof wurde von Jungendlichen beschädigt und verschmutzt.
  • Das Sonnenschutzsegel am Spielplatz Hansjakobstraße ist in einer Ecke gerissen und muss erneuert werden. Bauamtsleiter Haas hat ein Angebot in gleicher Größe von dem uns bekannten Sonnenschutz Anbieter eingeholt, Verarbeitung mit verstärkten Ecken zum Preis von 1.518,25 €. Das Sonnensegel wird in der KW. 29 geliefert und vom Gemeinde Bauhof im Anschluss gleich ausgewechselt.
  • Für den Spielplatz im „Heilig-Garten“ ist ebenfalls ein oder zwei Sonnensegel in Planung, über Größe und Preise wird in der nächsten GRS. berichtet.

6. Verschiedenes, Wünsche und Anträge
keine

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