Sitzung des Gemeinderates am 24.02.2021

Niederschrift zur Sitzung des Gemeinderates am 24.02.2021

1. Bürgerfrageviertelstunde

keine Anfragen

2. Wasserschaden am Gebäude des Kindergartens St. Luitgard

Zu diesem Tagesordnungspunkt können Herr Fornal als Vertreter des Trägers, sowie die Architektin Frau Schmider begrüßt werden.

Anfang diesen Jahres wurde festgestellt, dass es im Katholischen Kindergartens St. Luitgard, Äckerhofweg 12, im Kriechkeller unterhalb des Querbaus zum Äckerhofweg hin einen massiven Wassereintritt gegeben hat. Es hat sich gezeigt, dass die Dachentwässerungsrohre, die innen im Gebäude verlegt sind und die in dem Kriechkeller austreten, an dieser Stelle komplett durchgerostet waren. Der Schaden wurde mittlerweile durch den örtlichen Sanitärbetrieb behoben. Bei dieser Gelegenheit wurde festgestellt, dass die Lichtschächte in den Kriechgang entwässern. Im vorhandenen Lehmboden versickert die eintretende Feuchtigkeit nur sehr schwer. Im betroffenen Keller ist damit zu viel und zu lange Wasser gestanden und hat die dort verlegten Versorgungsleitungen angegriffen.

Glücklicherweise ist weder die Bausubstanz noch die neue Deckendämmung davon in Mitleidenschaft gezogen worden. Alle Beteiligten sehen einen dringenden Handlungsbedarf. Von den Planern wurde folgendes Vorgehen vorgeschlagen:
– die Dachentwässerung zu überprüfen und gegebenenfalls zu erneuern,
– Abgraben und Sockel und Kellerwand abdichten, dämmen, wieder verfüllen und
schließen,
– Außenwand dämmen.

Das Gremium muss entscheiden, ob die Maßnahme angegangen wird und in welchem Umfang. Um die Feuchtigkeit im Kriechkeller zu beheben muss der Sockel des Gebäudes außen abgegraben und gedämmt werden. Hier gibt es die Möglichkeit nur den Sockel zu dämmen und die übrigen Fassadenflächen im jetzigen Zustand zu belassen. Allerdings würde in so einem Fall jeweils ein Dachüberstand sowie der Abschluss der Sockeldämmung entstehen, die bei einer Dämmung der Fassadenflächen dann wieder zurückgebaut werden müssten. Aus wirtschaftlicher Sicht wäre eine Komplettlösung sinnvoll, da hier auch nur einmal Kosten für Gerüst und Ähnliches entstehen.

Es stellt sich hierbei die Frage der Finanzierbarkeit. Für die vorgeschlagenen Maßnahmen wird mit Mehrkosten von insgesamt 142.296,63 € gerechnet. Davon entfallen 70% auf die Gemeinde Schenkenzell, dies sind 99.608 €. Da die Maßnahme im Rahmen des Landessanierungsprogramm mit 30% förderfähig ist, können im Haushalt 2021 nochmals 29.900 € an Mehreinnahmen aus der Landesförderung hinzugerechnet werden. Da die Deckendämmung und die Heizungserneuerung bereits im Jahr 2020 hergestellt wurden, können diese Ausgaben noch im Haushaltsjahr 2020 berücksichtigt werden. In 2020 fallen hier für die Gemeinde anteilige Kosten von 49.286 € an (Gesamtkosten 70.409,30 €) abzüglich der BfA-Förderung für die Heizung von 16.380 €, verbleibt für 2020 damit 32.906 € Mehrkosten. Im Haushalt 2021 würden für die zusätzlichen Maßnahmen an der Aussenwand Mehrkosten in Höhe von 36.802 € entstehen. Diese Mittel müssten im laufenden Haushalt durch Mehreinnahmen oder Einsparungen oder Verschiebungen von anderen Projekten finanziert werden.

In der Finanzplanung waren im Haushaltsjahr 2023 Mittel für die Restsanierung eingeplant, dieser Posten wäre damit hinfällig. Zur kompletten Sanierung würde dann noch die Erneuerung der Fensterfronten fehlen. Diese könnten jedoch zu einem späteren Zeitpunkt angegangen werden.

Sollte der Gemeinderat der Maßnahme zustimmen, muss noch die Entscheidung der Katholischen Kirchengemeinde abgewartet werden. Als Träger des Kindergartens hat die Kirchengemeinde 30 % der Kosten zu tragen. Bei der Kirchengemeinde wurde bisher noch das Votum der bürgerlichen Gemeinde abgewartet, die Beratung und Beschlussfassung wird im Anschluss daran erfolgen.

Die Gemeinderäte sind sich einig, dass der Zustand so nicht haltbar ist und es sinnvoll ist die Maßnahme im Gesamten auszuführen.

Mit der Umsetzung der Maßnahme wird im Spätsommer/Herbst 2021 gerechnet.

Der Gemeinderat spricht sich, vorbehaltlich der Zustimmung der Katholischen Kirchengemeinde, einstimmig dafür aus, die anfallenden Mehrkosten zu tragen und die Fassadendämmung mit der Dachsanierung auszuführen.

3. Umgang mit den Kindergartengebühren für die Monate
Januar und Februar 2021

Die Kindergärten waren seit Mitte Dezember aufgrund des aktuellen Lockdowns geschlossen. Im Januar und auch im größten Teil des Februars hat nur eine Notbetreuung stattgefunden. Das Land Baden-Württemberg hat nun beschlossen, die fehlenden Kindergartengebühren für 1,5 Monate durch Zahlungen an die Gemeinden zu kompensieren und rechnet hier 40 % der Einnahmen aus der Notbetreuung ab. Damit ist effektiv die Erstattung bzw. Kompensation von 80 % der normalen Höhe der Elternbeiträge zu erwarten. Eine verbindliche Regelung / Berechnung wird baldmöglichst angestrebt.

Im Kindergarten Schenkenzell nutzten im Januar 2021 24 Kinder und im Februar 29 Kinder die Notbetreuung: Davon waren im Januar 9 Kinder und im Februar bereits 15 Kinder die alle Tage pro Woche in der Einrichtung. Das bedeutet, dass hier eine Nutzung der Notbetreuung im Januar von knapp 41 % und 57 % im Februar vorlag. Die Einnahmen für die Nutzung der Notbetreuung an allen fünf Wochentagen lag im Januar bei 15% und im Februar schon bei 25%, hinzu kommen die Elternbeiträge der tageweisen Nutzung. Somit kann für Januar mit einem Anteil der Elternbeiträge von rund 20 % und im Februar mit einem höheren Anteil gerechnet werden.

Es stellt sich nun die Frage, wie mit den Elternbeiträge umgegangen werden soll für Kinder die nicht die Notbetreuung in Anspruch genommen haben.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Elternbeiträge für die Nichtnutzung der Einrichtung im Januar und Februar 2021 zu erlassen. Die Notbetreuung wird nach ihrer tatsächlichen Nutzung abgerechnet.

4. Antrag auf Förderung aus dem Klimaschutzprogramm (PTJ Jülich)
-Vorschlag für die Ertüchtigung der Straßenbeleuchtung (1. Tranche)

Bereits in der Vergangenheit hat die Gemeinde versucht, die Straßenbeleuchtung schrittweise energiesparender umzurüsten. Aus verschiedenen Gründen wurde dies bisher noch nicht realisiert. Mittlerweile hat sich hier jedoch die Technik gewandelt und auch die Preise der LED-Leuchtmittel sind gesunken, wohingegen der Strompreis teurer wurde.

Im Haushalt haben sind Mittel von 66.000 € als Einstieg in die Umrüstung vorgesehen. Der Förderbetrag liegt bei derzeit 30% der entstandenen Kosten. Die Berechnungen des E-Werks und deren Vorschlag für die erste Etappe der Umrüstung sieht für das Jahr 2021 den Umbau von 77 Leuchten vor, hier sollen als Erstes die bestehenden Kugelleuchten und die technischen Leuchten in Schenkenzell umgestellt werden.

Die Kosten teilen sich nach diesem Vorschlag wie folgt auf:

1. Tranche 2021: 67.663 €
2. Tranche : Summe 65.923 €
47.580 € Schenkenzell und 18.343 € Kaltbrunn
3. Tranche : 61.800 €

Um in den Genuss der Bundesförderung durch den Projektträger Jülich zu kommen, muss mindestens eine Einsparung von 50% des bisherigen Strombedarfs gewährleistet sein. Die Einsparung für die vorgeschlagene Maßnahme beträgt 74 %.

Der Gemeinderat stimmt dem Konzept des E-Werks Mittelbaden zur Umrüstung der Straßenbeleuchtung zu und beauftragt die Verwaltung auf dieser Basis die Förderung zu beantragen.

5. Einführung eines „Heimatkärtle“ Kinzigtal

Im Kinzigtal und den Seitentälern der Wolf und der Gutach haben sich seit Anfang des Jahres einige Handels- und Gewerbevereine an die Einführung eines weitläufigen Bonus-, Geschenk-, Rabatt- und Gutscheinkartensystems gemacht. Es soll ein komplexeres digitales System im Bereich der Gemeinden Hausach, Wolfach, Hornberg, Oberwolfach, Schiltach, evtl. Gutach und Schenkenzell werden.

Rund 30 Gewerbetreibenden in Schenkenzell wurden angeschrieben, das Projekt vorgestellt und um Rückmeldung, ob Interesse vorliegt, gebeten. Die Abfrage läuft derzeit noch, von 5 Betrieben wurde bereits konkretes Interesse signalisiert.

Es gibt 3 Möglichkeiten sich am „Heimatkärtle“ zu beteiligen:

1. Gutschein:
Es soll als Gutscheinkärtchen genutzt werden können (mind. 10 € max. 100,-€), dies kann verschenkt und an verschiedenen Stationen und in Geschäften in den teilnehmenden Gewerbebetrieben, evtl. auch in den Rathäusern (Touristinfo) erworben werden. Kosten für den jeweiligen Betrieb mind. 12 €/Monat (evtl. einmalig noch rd. 100 € für ein Smartphone).

2. Bonus:
Beim Einkaufen sollen hier wie bei einer Paybackkarte/Deutschlandkarte Punkte gesammelt und später dann in Rabatte umgewandelt werden können. Kann auch als Gutscheinkarte genutzt werden. Kosten hierfür ab 25 € / Monat (inkl. Gutscheinfunktion). Dies beinhaltet auch eine Werbeplattform für die teilnehmenden Betriebe.

3. Arbeitgeber können das „Heimatkärtle“ als zusätzlichen Bonus nutzen.

Für die beteiligten Gemeinden kommen einmalige Zahlungen zur Anschubfinanzierung in Betracht. Als Organisationsform wird derzeit eine BGB-Gesellschaft favorisiert. Aus Sicht der Gemeinden, die keinen örtlichen Gewerbeverein haben, dies wäre bei einer Teilnahme von Schenkenzell noch die Stadt Hornberg, kommt ein Beitritt der Kommune zu solch einer Gesellschaft nicht in Frage. Hier gibt es zu viele Nachteile hinsichtlich der Haftung. Daher würden die beteiligten Gemeinden hier gerne einen Vertrag mit der geplanten BGB-Gesellschaft schließen, in der alle Fragen geregelt werden.

Die Anschubfinanzierung würde mindestens 0,35 € und maximal 0,55 pro Einwohner und einen Sockelbetrag von 2.000 € betragen, damit kommen auf Schenkenzell Kosten von 2.646,80 € bis maximal 3.016,40 € zu, abhängig wie viele Orte tatsächlich mitmachen.

Einige Gemeinderäte machen deutlich, dass sie den Nutzen der Karte und das Potenzial daraus für Schenkenzell und die Gewerbetreibenden in Schenkenzell eher kritisch sehen. Andere Gemeinderäte führen aus, dass durch die Anschubfinanzierung und die Einführung des Heimatkärtle durchaus auch für die Bevölkerung sowie die Gewerbetreibenden etwas Sinnvolles entstehen kann.

Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich, bei einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen, dass sich die Gemeinde Schenkenzell an der Anschubfinanzierung des Heimatkärtchens beteiligt. Diese Beteiligung wird gedeckelt auf einen Sockelbetrag von 2.000 € und einer Einwohnerzahlung von max. 0,55 €/Einwohner. Grundvoraussetzung für die Beteiligung der Gemeinde Schenkenzell ist, dass auch Schenkenzeller Betriebe mitmachen. Die weiteren Dienstleistungen sind in einem separaten Vertragswerk zu regeln.

6. Bekanntgaben

  • Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Mittwoch, 17.03.2021 statt.
  • Bekanntgabe aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung:
    Der Gemeinderat hat beschlossen, eine Waldrandfläche im Bereich Rothalde an einen privaten Erwerber zu veräußern.
  • Das Straßenbauamt des Landkreises hat am Dienstagnachmittag über eine kurzfristige halbseitige Sperrung der L405 im Bereich Vortal informiert. Die kurzfristige Maßnahme wurde notwendig, da im Zuge von Felssicherungsarbeiten ein Bereich im Felsen entdeckt wurde, der abzustürzen droht. Durch die Sperrung wird eine halbseitige Sperrung notwendig, die Rotphasen können hier bis zu 90 Minuten betragen. Es ist mit erheblichen Behinderungen des Verkehrs zu rechnen, das Durchkommen des öffentlichen Personennahverkehrs und der Rettungskräfte ist sichergestellt.

7. Verschiedenes, Wünsche und Anträge

  • Ein Gemeinderat weist auf die schlechte Situation beim Glascontainer am Bahnhof hin, hier liegt überall Müll. Herr Heinzelmann verspricht, dies an die zuständigen Stellen weiterzugeben.

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