Sitzung des Gemeinderates am 22.07.2026

Bericht aus dem Gemeinderat der 10. öffentlichen Sitzung am Mittwoch, 22.07.2026

Bürgermeister Bernd Heinzelmann eröffnet um 19:00 Uhr die Sitzung und begrüßt die Mitglieder des Gemeinderates, einen Vertreter der Presse sowie einen Bürger.
Nach Eröffnung der Verhandlung stellte der Vorsitzende fest, dass
1. zu der Verhandlung durch Ladung vom 16.07.2026 ordnungsgemäß eingeladen wurde;
2. die Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Verhandlung am 16.07.2026 ortsüblich bekannt gemacht wurde;
3. das Gremium beschlussfähig ist, weil mindestens sechs Mitglieder anwesend sind.

1. Bürgerfrageviertelstunde

Von der Möglichkeit der Bürgerfrageviertelstunde wurde kein Gebrauch gemacht.

2. Digitalisierung des Kanalnetzes – Vergabe der Ingenieurleistungen zur
Digitalisierung und Georeferenzierung des Abwassernetzes

Die Gemeinde Schenkenzell ist nach der Eigenkontrollverordnung Baden-Württemberg verpflichtet, den Zustand ihres öffentlichen Kanalnetzes regelmäßig zu untersuchen, zu dokumentieren und auf dieser Grundlage erforderliche Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. Zu Beginn des Jahres 2026 hat das Landratsamt Rottweil den aktuellen Sachstand der Gemeinde im Rahmen dieser Verpflichtungen abgefragt.
Es zeigte sich in der Praxis, dass die vorhandenen Pläne teilweise Ungenauigkeiten aufweisen und hinsichtlich Aktualität, Vollständigkeit, Lagegenauigkeit und Lesbarkeit nicht mehr die Anforderungen an eine moderne digitale Infrastrukturverwaltung erfüllen.
Bereits in seiner Sitzung vom 28.02.2018 hatte der Gemeinderat Schenkenzell den Anlauf für eine schrittweise Digitalisierung der gemeindlichen Geodaten genommen.
Damals wurde beschlossen, das Geoinformationssystem (GIS) INGRADA zu beschaffen und die Digitalisierung der Kanaldaten schrittweise umzusetzen. Dieses GIS hat sich in den vergangenen Jahren etabliert, sodass das GIS mittlerweile in zahlreichen Bereichen der Verwaltung sowie des Bauhofes eingesetzt wird.
Hierzuzählen unter anderem die Baumkontrolle, die Erfassung der Brückenzustände, die Verwaltung der Bebauungspläne, aber auch Kleinigkeiten, wie die Übersicht der gemeindlichen Nistkästen. Weitere Fachanwendungen wie die Baulückenerfassung,die Organisation der Grünflächenpflege und die Erfassung von Straßenschäden befinden sich derzeit im Aufbau / Entwicklung.

Ziel der Verwaltung ist es, das GIS als zentrale Informations- und Arbeitsplattform für sämtliche wesentlichen Infrastruktur- und Liegenschaftsdaten der Gemeinde kontinuierlich weiterzuentwickeln. So wird das vorhandene Wissen zentral und strukturiert in einem digitalen System gebündelt. Dies stellt sicher, dass die Informationen jederzeit verfügbar sind.
Die Digitalisierung des Kanalnetzes wurde bislang noch nicht umgesetzt, stellt jedoch einen weiteren zentralen Baustein dar und eröffnet zugleich Synergieeffekte für zukünftige Fachanwendungen, beispielsweise im Bereich der Spielplatzkontrollen.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass das gemeindliche Kanalnetz zu den größten und wertvollsten Anlagevermögen der Gemeinde zählt. Sein langfristiger Erhalt sollte von zentraler Bedeutung für eine leistungsfähige kommunale Infrastruktur sein. Eine wirtschaftliche Unterhaltung sowie eine vorausschauende Sanierungsplanung setzen aber voraus, dass Lage, Zustand und technische Informationen sämtlicher Kanalanlagen vollständig, aktuell und jederzeit übersichtlich verfügbar sind. Nur so können Sanierungsmaßnahmen zielgerichtet geplant, Investitionen priorisiert und
Folgeschäden frühzeitig erkannt und vermieden werden.
Von einem digitalen Kanalbestand profitieren daher nicht nur Verwaltung und Gemeinderat, sondern auch die Bürgerinnen und Bürger. Störungen im Kanalnetz könnten schneller lokalisiert und dadurch gegeben falls zeitnaher behoben werden, wodurch sich die Dauer von Beeinträchtigungen und Baustellen reduzieren würde.
Gleichzeitig können Leitungsauskünfte kurzfristig, digital sowie lage- und maßstabsgenau bereitgestellt werden, was insbesondere für Bauherren, Planungsbüros und Versorgungsträger einen Mehrwert darstellt.
Ein weiterer Vorteil ergibt sich für den gemeindlichen Bauhof, der die relevanten Daten künftig auch mobil im Außendienst abrufen kann. So können Anlagen und Schadstellen vor Ort eindeutig und schneller identifiziert / lokalisiert werden und Maßnahmen gezielter vorbereitet und unnötige Fahr- und Suchzeiten vermieden werden. Derzeit müssen bei entsprechenden Anfragen analoge Bestandspläne aufwendig recherchiert und anschließend mittels Fotos sowie PDF-Bearbeitung aufbereitet werden. Eine eigenständige und systematische Digitalisierung der Bestandspläne ist aktuell nicht möglich.
Auch die Ergebnisse zukünftiger Kanalbefahrungen könnten unmittelbar Netzabschnitten bzw. Schächten zugeordnet, Schäden dokumentiert und Sanierungsmaßnahmen somit langfristig besser geplant werden. Dadurch können kostenintensive Notreparaturen reduziert und die vorhandenen Haushaltsmittel gezielter eingesetzt werden.
Mit Schreiben vom 26.02.2026 hat das Landratsamt Rottweil die Gemeinde darüber informiert, dass für die weitere Umsetzung der Eigenkontrollverordnung grundsätzlich ein Allgemeiner Kanalisationsplan (AKP) erforderlich ist. Nach Abstimmung mit dem Landratsamt wurde jedoch ein stufenweises Vorgehen vereinbart, dem ausdrücklich zugestimmt wurde.

In einem ersten Schritt sollen:

• die vorhandenen analogen Kanalbestandspläne eingescannt und digital archiviert,
• sämtliche Schachtbauwerke und Straßeneinläufe digital erfasst,
• die Schachtdeckel vor Ort vermessen sowie
• sämtliche Daten in das bereits vorhandene INGRADA WebGIS übernommen werden.
Im Rahmen der abschließenden Abstimmung mit den beteiligten Ingenieurbüros wurde festgestellt, dass eine Georeferenzierung (vergleichbar Bebauungspläne) der eingescannten Kanalbestandspläne für das weitere Vorgehen nicht zwingend erforderlich ist, da hierdurch derzeit kein wesentlicher zusätzlicher Nutzen für die Gemeinde entsteht. Aus Gründen der langfristigen Dokumentensicherung und des Erhalts der historischen Bestandsunterlagen empfiehlt die Verwaltung jedoch, die analogen Pläne zumindest einzuscannen und digital zu archivieren.

Der angedachte Projektablauf stellt sich wie folgt dar: Die Schachtdeckelhöhen werden vor Ort mittels eines GNSS-Messgerätes aufgenommen. Die Sohlenhöhen werden den vorhandenen Bestandsplänen entnommen und zusammen mit den neu vermessenen Schachtdeckelhöhen in den digitalen Kanalbestand übernommen. Eine Öffnung der Schächte sowie eine vollständige Neuvermessung der Sohlhöhen wird dadurch vorläufig nicht erforderlich. Dieses Vorgehen stellt den ersten Schritt für eine wirtschaftliche und praxistaugliche Lösung für den Aufbau eines digitalen Kanalbestandes dar.
Dieser erste Digitalisierungsschritt schafft zugleich die Grundlage für die in 2027 vorgesehene Kanal-TV-Befahrung des Teilnetzes. Da die Schächte im Zuge der TV- Inspektion ohnehin geöffnet werden müssen, sollen die sich daraus ergebenden Synergien genutzt werden. In diesem Zusammenhang werden die Sohlenhöhen sowie die zugehörigen Haltungen vermessungstechnisch nacherfasst, überprüft und bei Bedarf korrigiert. Auf Grundlage der Ergebnisse der TV-Befahrung und der festgestellten Schadstellen sollen im Jahr 2028 die erforderlichen Kanalsanierungsmaßnahmen umgesetzt werden. Dieses Vorgehen kann bei zukünftigen Kanal-TV-Befahrungen und den daran anschließenden Sanierungsmaßnahmen abschnittsweise im Wechsel fortgeführt werden. Auf diese Weise wird der digitale Kanalbestand kontinuierlich vervollständigt, aktualisiert und qualitätsgesichert.
Dadurch entsteht über die kommenden Jahre eine immer vollständigere und belastbarere Datengrundlage, welche auch mit der aktuellen Haushaltssituation vereinbar wäre. Langfristig wird auf diese Weise ein vollständiger Allgemeiner Kanalisationsplan (AKP) aufgebaut.
Finanzielle Auswirkungen:
Zur Umsetzung der Maßnahme wurden vier Ingenieurbüros zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Auswertung der eingegangenen Angebote ergab folgendes Ergebnis:

Bieter
Fritz Planung GmbH
Angebotssumme (mindestens) brutto*
32.272,80 €

Bieter
Bieter 2
Angebotssumme (mindestens) brutto*
36.533,00 €

Bieter
Bieter 3
Angebotssumme (mindestens) brutto*
68.544,00 €

Bieter
Bieter 4
Angebotssumme (mindestens) brutto*
48.641,25 €

Das Angebot des Ingenieurbüros Fritz Planung GmbH aus Freiburg ist das wirtschaftlichste und erfüllt die fachlichen sowie technischen Anforderungen der Gemeinde. Darüber hinaus ist das Ingenieurbüro Fritz Planung GmbH als zertifizierter INGRADA-Dienstleister beim Hersteller des bereits eingesetzten Geoinformationssystems gelistet. Dadurch verfügt es über die erforderliche
Fachkompetenz sowie die notwendige Administrationssoftware, um die Daten fachgerecht in das bestehende INGRADA WebGIS zu übernehmen und das Projekt effizient umzusetzen. Auch hat es bereits vergleichbare Projekte durchgeführt.
Die Verwaltung empfiehlt daher, den Auftrag an das Ingenieurbüro Fritz Planung GmbH aus Freiburg als wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Für die reine Digitalisierung des Abwassernetzes entstehen mindestens Gesamtkosten in Höhe von voraussichtlich 34.320,67 € brutto.
Diese setzen sich zusammen aus:
• Ingenieurleistungen: 32.272,80 € brutto
• Software- und Einrichtungskosten (Ingrada WebGIS): 2.047,87 € brutto
Je nach tatsächlichem Umfang (Digitalisierung der Bestandspläne) der Digitalisierung können die Ingenieurleistungen auf bis zu 35.200,20 € brutto ansteigen. Die maximale Gesamtkostenprognose beträgt somit 37.248,07 € brutto. Die Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.

Beratung:
Bürgermeister Bernd Heinzelmann erläutert, dass das Landratsamt angefragt hatte bezüglich der Verpflichtung der Eigenkontrollverordnung. Das Gespräch mit dem Landratsamt ergab, dass die Gemeinde Schenkenzell hier zwar auf dem aktuellenStand ist, es kam seitens des Landratsamtes jedoch die Frage auf, warum in Schenkenzell kein Kanalkataster beabsichtigt wird. Das Landratsamt empfiehlt die Einrichtung eines Kanalkatasters zu dem auch eine Berechnung der Fließgeschwindigkeit und die Aufnahme der Kanalschächte gehört.
Ein Gremiumsmitglied fragte, wofür das Einscannen der Bestandspläne sinnvoll sein soll. Bürgermeister Bernd Heinzelmann entgegnet, dass dies der langfristigen Sicherung des Dokuments dient. Eine Hinterlegung der Pläne selbst sei jedoch nicht vorgesehen, da diese von den aktuell aufgenommenen Punkten abweichen könnten.
Die Positionen der vorhandenen Schachtdeckel werden separat und punktgenau im System erfasst. Ein weiteres Gremiumsmitglied pflichtet dem bei, dass das Einscannen der Bestandspläne nicht sinnvoll sei, da dann eine Doppelstruktur vorherrscht.
Ein Gremiumsmitglied fragt nach den verfügbaren Haushaltsmitteln und wie viel davon bereits abgerufen wurden. Verwaltungsleiterin Schmid entgegnet, dass bisher leidglich eine Maßnahme umgesetzt wurde und daher noch ausreichend Mittel zur Verfügung stehen.

Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Digitalisierung des gemeindlichen Kanalnetzes entsprechend der mit dem Landratsamt abgestimmten Vorgehensweise. Der Auftrag für die Ingenieurleistungen wird an das Ingenieurbüro Fritz Planung GmbH aus Freiburg als den wirtschaftlichsten Bieter vergeben. Die Beauftragung erfolgt ohne das Einscannen und die Digitalisierung der vorhandenen analogen Kanalbestandspläne zum Gesamtangebotspreis von circa 34.320,67 € brutto (einschließlich Software- und Einrichtungskosten).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

3. Annahme von Spenden für das Dorffest

Nach § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung (GemO) entscheidet der Gemeinderat über die Annahme von Spenden. Es gingen nun verschiedene Geld- und Sachspenden ein. Die Sachspenden werden bei der Tombola im Rahmen des Dorffestes verlost.
Finanzielle Auswirkungen:
An Geldspenden gingen insgesamt 8.610,00 € bei der Gemeinde ein. Seit der letzten Sitzung kamen drei weitere Geldspenden hinzu: Eine Spende über 510,00 €, eine über 500,00 € und eine über 200,00 €. Zudem gingen für die Tombola drei weitere Sachspenden ein:

  • Je 1 Gutschein über 50 € und 60 € von modehaberer (110,00 €)
  • 1 Gutschein über 50 € von der Schenkenburg (50,00 €)
  • 1 Esprit Mini Taschenschirm Slimline flag red à 17,99 €, 1 Glaskaraffe „Aqua“ à 15,00 €, 1 BBQ-Koffer à 13,55 € der Sparkasse Wolfach (46,54 €)

Der Gesamtwert der eingegangenen Sachspenden liegt bei 7.423,47 €.

Beratung:
Zu diesem Tagesordnungspunkt gab es keine Wortmeldungen.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die eingegangenen Geld- und Sachspenden an.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

4. Festlegung der Elternbeiträge für die Kindergartenjahre 2026/2027 und
2027/2028

Die Vertreter der kommunalen Landesverbände haben sich mit den Kirchenleitungen und kirchlichen Fachverbände in Baden-Württemberg auf die Erhöhung der Elternbeiträge für die Kindergartenjahr 2026/2027 und 2027/2028 verständigt.
Für das Kindergartenjahr 2026/2027 wird eine Erhöhung der Elternbeiträge um 4,5 %, für das Kindergartenjahr 2027/2028 um 4,0 % empfohlen. In der Empfehlung werden aktuelle Tarifsteigerungen sowie ein Zuschlag für allgemeine Kostensteigerungen berücksichtigt. Angestrebt wird ein Kostendeckungsgrad von 20 % durch die Elternbeiträge.
Es ist nun aufgefallen, dass die veröffentlichten Beiträge für Regelkindergärten in der Vergangenheit eins zu eins übernommen wurden. Diese gelten jedoch für eine Regelgruppe mit 30 Stunden Öffnungszeit, wobei die Regelgruppe in den Kindergärten Schenkenzell 33 Stunden geöffnet hat.
Es muss daher überlegt werden, wie eine stufenweise Anpassung erfolgen kann, sodass die Empfehlung künftig auf die tatsächlichen Öffnungszeiten angewendet werden kann.
Von der katholischen Kirchengemeinde wurden nun die einzelnen Beiträge berechnet. Dabei wird weiterhin die familienbezogene Sozialstaffelung umgesetzt, bei der alle im selben Haushalt lebenden Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres berücksichtigt werden.
Das Kindergartenkuratorium wird am Montag, 20.07.2026 darüber beraten. Die Tabelle mit den einzelnen Beiträgen für die unterschiedlichen Angebotsformen werden wir Ihnen noch vorlegen.

Beratung:
Bürgermeister Bernd Heinzelmann begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt die Kindergartenleiterin Frau Tessmer und die Geschäftsleitung der Kirchengemeinde Kinzigtal Frau Bittermann. Er erläutert, dass die Erhöhung der Kindergartengebühren bereits in der Sitzung des Kindergartenkuratoriums intensiv diskutiert wurde. Letztlich wird seitens des Kindergartenkuratoriums vorgeschlagen, die Gebühren für das Kindergartenjahr 2026/2027 um 9 % und für das Kindergartenjahr 2027/2028 um 8 % zu erhöhen, um die Anpassung der Empfehlungsbeiträge an die Öffnungszeiten stufenweise vorzunehmen.
Ein Gremiumsmitglied regt an, sich dem Vorschlag des Kindergartenkuratoriums anzuschließen. Frau Tessmer informiert darüber, dass die Regelbetreuung derzeit von sechs Kindern genutzt wird, diese werden bis 12:15 Uhr abgeholt. Nachmittags wird das Angebot nicht genutzt.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Anpassung der Elternbeiträge für die Kindergartenjahre 2026/2027 und 2027/2028 entsprechend des Vorschlags des Kindergartenkuratoriums zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

5. Bekanntgaben

  • Nächste Sitzung: Bürgermeister Bernd Heinzelmann gibt bekannt, dass die nächste Sitzung am Mittwoch, 09.09.2026 im Sitzungssaal des Rathauses stattfindet.
  • Ladesäule für E-Fahrzeuge: Bürgermeister Bernd Heinzelmann gibt ferner bekannt, dass das E-Werk Mittelbaden plant, am Bahnhof in Schenkenzell zwei Ladesäulen aufzustellen.
  • Bargeldloses Bezahlen: Bürgermeister Bernd Heinzelmann gibt bekannt, dass künftig im Rathaus auch die Zahlung mittels EC-Karte möglich ist

6. Verschiedenes, Wünsche und Anträge

  • Sperrung der Bahnstrecke und der B294: Ein Gremiumsmitglied fragt an, wann die Zugverbindung aufgrund der Brückenbauarbeiten ausgesetzt wird und ob dies zeitgleich mit der Straßensperrung stattfindet.
    Bürgermeister Bernd Heinzelmann informiert, dass grundsätzlich zwischen den Maßnahmen an der kleinen Bahnbrücke im Bereich Tös und der großen Bahnbrücke am Ortsausgang unterschieden wird.
    Die Baumaßnahmen an der kleinen Brücke haben bereits begonnen. Hier kann es zu halbseitigen Sperrungen der B294 kommen, die Bahnstrecke muss im Zeitraum 28.08.2026 bis 26.10.2026 jedoch vollgesperrt werden.
    Für die Arbeiten an der Brücke am Ortsausgang muss die Bahnstrecke auch im Zeitraum 27.08.2027 bis 24.10.2027 erneut gesperrt werden. Hier wird zudem eine Vollsperrung der B294 im selben Zeitraum notwendig. Ab Oktober 2026 wird bereits eine Fahrbahn gesperrt und eine Ampelschaltung eingerichtet.
    Bürgermeister Heinzelmann betont, dass er mit der Bahn bereits im Gespräch ist, dass Schenkenzell bei den Sperrungen der Bahnstrecke als Endbahnhof fungiert und damit der Bahnanschluss auf dem Schienenweg zumindest in Richtung Offenburg gesichert ist.

 

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