Sitzung des Gemeinderates am 21.10.2026

Bericht aus dem Gemeinderat der 14. öffentlichen Sitzung am Mittwoch, 21.10.2026

Bürgermeister Bernd Heinzelmann eröffnet um 19:00 Uhr die Sitzung und begrüßt die Mitglieder des Gemeinderates, zwei Vertreter der Presse und einen Bürger.

Nach Eröffnung der Verhandlung stellte der Vorsitzende fest, dass

  1. zu der Verhandlung durch Ladung vom 15.10.2026 ordnungsgemäß eingeladen wurde;
  2. die Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Verhandlung am 15.10.2026 ortsüblich bekannt gemacht wurde;
  3. das Gremium beschlussfähig ist, weil mindestens sechs Mitglieder anwesend sind.

1. Bürgerfrageviertelstunde

Zu diesem Tagesordnungspunkt gab es keine Wortmeldungen.

2. Vergabe der Bauleistungen für kommunale Pegelmessstellen

Zur Verbesserung des Hochwasserschutzes schlägt die Gemeindeverwaltung vor, ein kommunales Pegelnetz zur Überwachung der Gewässer aufzubauen. Ziel ist es, die örtliche Hochwasserfrüherkennung zu verbessern, belastbare Erfahrungswerte über die Gewässerentwicklung zu gewinnen und der Feuerwehr im Einsatzfall eine bessere Einschätzung der Lage zu ermöglichen.

Ausgangslage
Derzeit bestehen insbesondere bei der Kleinen Kinzig (Reinerzau) sowie beim Kaltbrunner Bach Defizite hinsichtlich der Pegelüberwachung. Insbesondere beim Kaltbrunner Bach ist aufgrund des größeren Einzugsgebiets eine frühzeitige Erkennung steigender Wasserstände von besonderer Bedeutung. Für beide Gewässer liegen der Feuerwehr bislang keine ausreichenden eigenen Erfahrungswerte darüber vor, wie schnell und in welchem Umfang die Wasserstände bei unterschiedlichen Niederschlagsereignissen ansteigen.

Zwar ist in Schenkenzell am Pegelhaus ein Landespegel zur Überwachung der Kinzig vorhanden, dieser befindet sich jedoch innerhalb der Ortslage und damit nicht vor der zu schützende Bebauung. Dadurch ist die Aussagekraft für die frühzeitige Warnung der betroffenen Bevölkerung und der Feuerwehr eingeschränkt. Ein Pegel innerhalb der Ortslage zeigt unter Umständen erst dann kritische Wasserstände an, wenn das Hochwasser bereits einen Teil des Siedlungsbereichs erreicht hat. Für einen wirksamen Hochwasserschutz ist es deshalb wichtig, Wasserstände möglichst frühzeitig an geeigneten Stellen oberhalb beziehungsweise vor der gefährdeten Bebauung zu erfassen. So kann mehr Zeit gewonnen werden, um die Lage zu beurteilen, Einsatzkräfte vorzubereiten und erforderliche Schutzmaßnahmen einzuleiten. Aus diesem Grund würde daher noch eine dritte neue kommunale Messstelle an der Kläranlage Alpirsbach zur Überwachung der Kinzig vor der Bebauung eröffnet werden.

Ein weiteres Problem des Landespegels stellt zudem die technische Verfügbarkeit der bestehenden Informationsquelle dar. Nach Aussage der Feuerwehr kam es bei vergangenen Hochwasserereignissen bereits mehrfach zu Ausfällen der LUBW-Webseite, sodass die dort bereitgestellten Pegeldaten zeitweise nicht abgerufen werden konnten. Gerade bei einer dynamischen Hochwasserlage ist eine zuverlässige und möglichst unabhängige Informationsversorgung von großer Bedeutung.

Prüfung verschiedener Systeme
Die Gemeindeverwaltung hat sich daher bei drei unterschiedlichen Anbietern über geeignete Pegelsysteme, deren Leistungsumfang sowie mögliche Fördermittel informiert. Hierzu wurden der Verwaltung und dem Gesamtkommandanten u. a. das System der Firma Spekter vorgestellt. Darüber hinaus präsentierten Vertreter der Netze BW sowie der Firma VEGA ihre jeweiligen Lösungen im Rathaus beziehungsweise im Rahmen der Gespräche mit der Verwaltung. Parallel hierzu wurden mögliche Fördermöglichkeiten geprüft und der tatsächliche Bedarf der Feuerwehr hinsichtlich Messwerterfassung, Datenübermittlung und Alarmierung bewertet. Dabei wurde insbesondere darauf geachtet, eine technisch geeignete und zuverlässige Lösung zu finden, ohne Funktionen zu beschaffen, die für die örtlichen Anforderungen nicht zwingend erforderlich sind.

Bewertung der untersuchten Systeme
Nach Einschätzung der Verwaltung bietet das System der Firma Spekter insgesamt die umfassendste Lösung. Die Investitionskosten liegen jedoch im mittleren fünfstelligen Eurobereich. Angesichts des festgestellten Bedarfs und der verfügbaren Haushaltsmittel bzw. der Haushaltslage erscheint diese Lösung nicht verhältnismäßig.

Das System der Netze BW bietet gegenüber einer einfacheren Pegelüberwachung insbesondere durch eine automatische Alarmierungs-Anruffunktion einen zusätzlichen Nutzen. Abgesehen von dieser Funktion ergibt sich für die örtlichen Anforderungen jedoch kein wesentlicher Mehrwert, der die höheren laufenden Betriebskosten (vierstelliger Eurobereich) rechtfertigen würde.

Als geeignete und wirtschaftliche Alternative kommt das System der Firma VEGA in Betracht. Dieses ermöglicht die Erfassung und Übermittlung der Pegeldaten und bietet ebenfalls eine Alarmierung auf Mobiltelefone per SMS beziehungsweise E-Mail. Grundsätzlich ist in diesem Zusammenhang festzuhalten, dass die Feuerwehr bei solch relevanten Ereignissen über die Leitstelle alarmiert wird. Darüber hinaus werden angekündigte markante Wetterlagen und Niederschlagsentwicklungen durch die Feuerwehr stets aufmerksam beobachtet. Da sich Hochwasserereignisse häufig durch entsprechende Niederschläge und steigende Wasserstände ankündigen, wird die Alarmierungsfunktion des VEGA-Systems nach Einschätzung der Feuerwehr für die örtlichen Anforderungen als ausreichend angesehen. Der bisherige kostenfreie Probezeitraum verlief durchweg positiv. Sowohl seitens der Feuerwehr als auch seitens der Verwaltung bestehen derzeit keinerlei Beanstandungen hinsichtlich des Systems. Auch der Kundenservice der Firma VEGA wurde als sehr positiv wahrgenommen. Besonders hervorzuhaben ist die hohe Erreichbarkeit des Supports sowie die Tatsache, dass die Serviceleistung kostenfrei und bereits in der Hostinggebühr enthalten wären.

Vorgeschlagene Umsetzung
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, das kommunale Pegelnetz mit dem System der Firma VEGA aufzubauen. Die Investition soll dazu beitragen, die örtlichen Gewässer besser einschätzen zu können, weitere eigene Erfahrungswerte zu sammeln und die Hochwasserfrüherkennung sowie die Einsatzvorbereitung der Feuerwehr nachhaltig zu verbessern. Auch können im weiteren Verlauf Nachbarwehren an das System angebunden werden. Für die Umsetzung wurden bereits Fördermittel im Rahmen der Klimopass-Förderung beantragt und bewilligt. Damit kann ein wesentlicher Teil der Investitionskosten über Fördermittel finanziert werden.

Finanzielle Auswirkungen:
Für die Beschaffung und Einrichtung des Pegelsystems der Firma VEGA werden einmalige Gesamtkosten in Höhe von voraussichtlich brutto 5.300,00 € bis 6.300 € erwartet. Unter Berücksichtigung der bereits bewilligten Fördermittel aus der Klimopass-Förderung ergibt sich für die Gemeinde folgender voraussichtlicher Eigenanteil von 1.274,08 € bis 2.300 €. Die laufenden Kosten des VEGA-Systems sind bei der weiteren Haushaltsplanung entsprechend zu berücksichtigen (mittleren dreistelligen Eurobereich). Im Vergleich zum System der Netze BW sind die Betriebskosten aber deutlich geringer. Die konkrete Höhe der einmaligen Gesamtkosten richtet sich aber noch nach der abschließenden Ausgestaltung und Ausstattung des Pegelnetzes bzw. den noch erforderlichen Anbindungskosten an die LUBW.

Beratung:
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Bürgermeister Heinzelmann Pascal Schonhart von der Firma VEGA. Dieser stellt das Projekt mit der Einrichtung der Pegelmessstellen im Gemeindegebiet vor. Er beschreibt, dass die Pegelmessgeräte mit einem Radar ausgestattet sind, der die Distanz von dem Gerät zur Wasseroberfläche misst und daraus den Füllstand des Wasserlaufes ermittelt. Dabei wird das Gerät mit einer Batterie versorgt. Der Sensor misst zunächst die Daten und sendet sie dann an eine Cloud. Auf die Daten in der Cloud kann von überall zugegriffen werden. Die Daten werden jedoch in Deutschland gehostet und gesichert. Die Kommunikation kann über NB-IoT oder LoRa erfolgen. Standardmäßig verläuft sie über NB-IoT, für das es bereits eine Netzabdeckung von 95 % in Deutschland gibt. Sollte dieses Netz nicht erreichbar sein, kann ein LoRa-Netzwerk als Rückfallebene dienen. Ein solches Netzwerk müsste jedoch von der Gemeinde selbst aufgebaut werden.
Wie oft der Wasserstand durch das Pegelmessgerät gemessen und übermittelt wird, kann individuell festgelegt werden. Wenn ein definierter Wasserstand erreicht ist, verkürzt sich auch das Messintervall automatisch.
Hierzu wird aus dem Gemeinderat nachgefragt, ob sich das Messintervall bei Unwetterwarnungen z. B. des DWD oder über die NINA-App automatisch verkürzen kann. Dazu teilt Pascal Schonhart mit, dass das (nach aktuellem Stand) nicht möglich sei, da die Pegelmessgeräte nicht über eine Fernsteuerung betrieben werden können. Die Gemeinderäte bemängeln, dass eine automatische Steuerung möglich sein sollte, um den Vorteil einer frühzeitigen Warnung auch nutzen zu können. Gerade bei Starkregenereignissen, die auch nur lokal in einem Teilgebiet der Gemeinde auftreten können, ist eine automatische Reaktion des Messgeräts wichtig. Wenn der Wasserstand nur in dem festgelegten Messintervall nach mehreren Stunden gemessen wird, kann die Verkürzung des Messintervalls nach der nächsten regulären Messung bereits zu spät sein. Pascal Schonhart informiert, dass eine permanente Messung nur mit einer dauerhaften Verkabelung der Pegelmessgeräte möglich wäre. Pro Sensor wären diese jedoch 200 € bis 300 € teurer zuzüglich der Kosten für das Steuerungsgerät und die Verlegung der Kabel.
Ein Gemeinderat regt an, weitere Messstellen im Bereich des Hanselishofes und an den Schwallungen in Wittichen einzurichten, um alle Bäche abzudecken und auf lokal begrenzte Ereignisse reagieren zu können. Ggfs. wäre auch eine Abstimmung mit der Stadt Alpirsbach sinnvoll, damit bereits im Gebiet von Reinerzau ein Pegel installiert werden könnte.
Auf die Frage, wie lange die Haltbarkeit der Batterie des Messgeräts sei, teilt Pascal Schonhart mit, dass diese zwischen ein und sechs Jahre liege. Die genaue Dauer hängt von mehreren Faktoren wie den Mess- und Sendeintervallen oder der Außentemperatur ab.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt:

  1. Der Aufbau eines kommunalen Pegelnetzes unter Einsatz des Systems der Firma VEGA zur Verbesserung der kommunalen Hochwasserfrüherkennung wird grundsätzlich befürwortet.
  2. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, das Projekt im Rahmen der bewilligten Klimopass-Förderung im Jahr 2027 umzusetzen.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür erforderlichen Schritte einzuleiten und die Umsetzung in Abstimmung mit der Feuerwehr vorzunehmen. Die weiteren Rahmenbedingungen werden im Zuge der Umsetzung konkretisiert.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

3. Änderung der Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) nach fortgeschriebener Kalkulation des Hebesatzes für die Grundsteuer B

Im Nachgang zur Reform des Landesgrundsteuergesetzes zum 01.01.2025 gab es auch im vergangenen Jahr insbesondere bei der Grundsteuer B weiterhin Veränderungen bei den Messbeträgen (durch Entscheidungen über Einsprüche, Korrekturen des Bodenrichtwerts, etc.). Daher wurde die Kalkulation des Hebesatzes anhand der aktuell vorliegenden Messbeträge erneut fortgeschrieben.
Aktuell liegt der Hebesatz für die Grundsteuer bei 490 v. H. Nach der Fortschreibung der Kalkulation müsste der Hebesatz angepasst werden, um nach dem aktuellen Stand der Messbeträge die angestrebte Aufkommensneutralität zu erreichen. Es sind bei mehreren Fällen Korrekturen des Messbetrages zu erwarten. Es wird vorgeschlagen, den Hebesatz auf 510 v. H. festzusetzen.
Bei der Grundsteuer A soll der Hebesatz bei 485 v. H. belassen werden, da es hier keine größeren Anpassungen der Messbeträge gab.

Finanzielle Auswirkungen:
Im Jahr 2024, also vor der Reform der Grundsteuer, lagen die Einnahmen aus der Grundsteuer B bei 223.088,79 €. Nach derzeitigem Stand ist im Jahr 2026 mit Einnahmen in Höhe von 219.532,74 € zu rechnen. Durch die Anpassung des Hebesatzes auf 510 v. H. lägen die Einnahmen in 2027 bei knapp 228.500,00 €, wobei diese durch Korrekturen der Messbeträge voraussichtlich geringer ausfallen werden.

Beratung:
Bürgermeister Heinzelmann geht auf die Sitzungsvorlage und die Kalkulation mit dem vorgeschlagenen Hebesatz von 510 v. H. für die Grundsteuer B ein. Dazu gibt es aus dem Gemeinderat keine Anmerkungen oder Fragen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, den Hebesatz für die Grundsteuer B von 490 v. H. auf 510 v. H. anzupassen.
Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Änderung der Hebesatzsatzung zum 01.01.2027.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

4. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung)

Die Verwaltungsgebühren wurden zuletzt im Zuge der Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung im Jahr 2020 kalkuliert. Seither gab es einige Änderungen (z. B. Wegfall der Gestattungen nach Gaststättenrecht). Dies wurde zum Anlass genommen, nicht nur die Änderungen einzuarbeiten, sondern die Gebühren auch in ihrer Höhe zu überprüfen.
Als Grundlage wurde das Satzungsmuster des Gemeindetags herangezogen. Einige Gebührentatbestände wurden herausgenommen (z. B. Bestätigung der Vollständigkeit der Unterlagen im Kenntnisgabeverfahren). Umgekehrt wurden auch neue Gebühren (z. B. im Fischereirecht) in das Gebührenverzeichnis aufgenommen.
Nach § 11 Kommunalabgabengesetz (KAG) können Gemeinden für öffentliche Leistungen, die sie auf Veranlassung oder im Interesse Einzelner vornehmen, Gebühren erheben. Die Gebühr soll die mit der Leistung verbundenen Verwaltungskosten decken. Dabei sind die Verwaltungskosten die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten, kalkulatorische Zinsen können angesetzt werden. Bei der Gebührenbemessung ist die wirtschaftliche oder sonstige Bedeutung der öffentlichen Leistung für den Gebührenschuldner zum Zeitpunkt ihrer Beendigung zu berücksichtigen. Sollen Gebühren nach festen Sätzen erhoben werden, kann das wirtschaftliche oder sonstige Interesse der Gebührenschuldner unberücksichtigt bleiben. Die Gebühr darf nicht in einem Missverhältnis zur öffentlichen Leistung stehen.
Die Kalkulation der Verwaltungsgebühren beruht auf den tatsächlichen Kosten der Verwaltung des Jahres 2025. Dabei werden sowohl die Personalkosten als auch Sach- und Gemeinkosten berücksichtigt. Bei den Personalkosten wurde der Arbeitgeberaufwand für die einzelnen Stellen ermittelt. Für die Ermittlung der Jahresarbeitszeit wurde die VwV-Kostenfestlegung herangezogen und die Jahresarbeitszeit für Beamte und Angestellte separat berechnet und ggfs. an den Beschäftigungsumfang angepasst. In den Sach- und Gemeinkosten sind u.a. Kosten für die Unterhaltung des Rathauses, EDV-Kosten und Bürobedarf enthalten. Alle Kosten wurden für jeden Mitarbeiter auf die einzelne Mitarbeiterstunde umgelegt.
Die Gebühren für die einzelnen Tatbestände werden entweder nach einem festen Betrag pro Amtshandlung oder nach einer Zeiteinheit festgelegt. Für die festen Beträge wurde die Bearbeitungsdauer mit den Kostensätzen der beteiligten Mitarbeiter verrechnet. Für die Gebühren, die nach einer Zeiteinheit festgelegt werden, wird ein kostendeckender Gebührensatz pro Zeiteinheit (= 15 Minuten) anhand des durchschnittlichen Stundensatzes der beteiligten Mitarbeiter ermittelt.

Beratung:
Bürgermeister Heinzelmann erläutert die Kalkulation der Verwaltungsgebühren und geht auf die einzelnen Gebührensätze ein.
Ein Gemeinderat bittet darum, die Gebühren in einem kürzeren Turnus neu zu kalkulieren und nicht erst wieder in sechs Jahren, um zeitnah auf Kostensteigerungen zu reagieren und größere Sprünge in den Gebührensätzen zu vermeiden. Zudem wird vorgeschlagen, bei der nächsten Anpassung ggfs. nicht mehr nur auf volle Euro-Beträge, sondern auf 0,50 Euro-Beträge abzurunden.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Kalkulation der Verwaltungsgebühren zu.
Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung einschließlich des Gebührenverzeichnisses mit den neuen Gebührensätzen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

5. Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung)

Nach § 13 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz (KAG) können die Gemeinden für die Benutzung ihrer öffentlichen Einrichtungen Benutzungsgebühren erheben. Dabei dürfen die Gebühren höchstens so bemessen sein, dass die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen insgesamt ansatzfähigen Kosten (Gesamtkosten) gedeckt werden (§ 14 Abs. 1 KAG). Die Gesamtkosten können in einem mehrjährigen Zeitraum berücksichtigt werden, der jedoch höchstens fünf Jahre umfassen soll. Übersteigt am Ende des Bemessungszeitraums das tatsächliche Gebührenaufkommen die ansatzfähigen Gesamtkosten, sind die Kostenüberdeckungen bei ein- oder mehrjähriger Gebührenbemessung innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen, Kostenunterdeckungen können in diesem Zeitraum ausgeglichen werden (§ 14 Abs. 2 KAG).
Die Abwassergebühr wird in eine Gebühr für Schmutzwasser und für Niederschlagswasser aufgeteilt und separat kalkuliert. Zu den in der Kalkulation ansatzfähigen Kosten zählen neben den Betriebskosten auch die Abschreibungen und kalkulatorischen Zinsen. Sofern die einzelnen Kosten nicht der Schmutzwasser- oder Niederschlagswassergebühr zugerechnet werden können, werden diese anteilig verteilt. Für die Kalkulation wurden die Ergebnisse des Jahresabschlusses der Jahre 2022 bis 2025 sowie die Ansätze des Haushaltsplanes 2026 berücksichtigt.

Schmutzwassergebühren
Die Schmutzwassergebühren wurden zuletzt zum 01.01.2023 von 4,20 €/m³ auf 4,40 €/m³ angepasst. Bemessungsgrundlage ist hier die Abwassermenge. Diese ist im Bemessungszeitraum von 78.938 m³ auf 70.800 m³ gesunken. Durch die zurückgehenden Einwohnerzahlen ist ein weiterer Rückgang zu erwarten. Daher gingen auch die Einnahmen aus den Benutzungsgebühren zurück. Im Gegenzug stiegen die zu berücksichtigenden Ausgaben von rund 355.000 € auf über 457.000 € an. Die einzelnen Positionen der Kalkulation können der Anlage entnommen werden.
Während die Gebühren in 2023 und 2024 noch kostendeckend waren, stieg die Gebührenobergrenze in 2025 auf 4,73 €/m³ und nach den Haushaltsplanungen 2026 auf 5,75 €. Es wird nun vorgeschlagen, die Gebühr zum 01.01.2027 um 0,40 €/m³ auf 4,80 €/m³ zu erhöhen.

Niederschlagswassergebühren
Die Gebühr für das Niederschlagswasser liegt seit der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr im Jahr 2011 bei 0,07 €/m². Diese soll in gleicher Höhe beibehalten werden.

Finanzielle Auswirkungen:
Bei einer Abwassermenge von 70.000 m³ steigen die Einnahmen bei einer Anpassung der Schmutzwassergebühr auf 4,80 €/m² um 28.000 €. Allein für die Ertüchtigung der Kläranlage in Kaltbrunn und Wittichen müssen jedoch mehr als 36.000 € zusätzliche Kosten in den Haushaltsplan 2027 aufgenommen werden.
Beratung:
Zunächst stellt Bürgermeister Heinzelmann die Sitzungsvorlage und die Kalkulation der Schmutzwassergebühren vor. Ein Gemeinderat fragt nach, ob ermittelt werden kann, welche laufenden und Investitionskosten für die Kläranlagen in Kaltbrunn und Wittichen sowohl beim Abwasserverband als auch bei der Gemeinde anfallen. Es stellt sich die Frage, wie viel noch investiert werden sollte bzw. wie viele Kosten durch einen Anschluss an die Kläranlage des Abwasserverbandes in Schiltach eingespart werden können. Da dies das mittelfristige Ziel sein sollte, sollte nur noch das Notwendigste investiert werden. In diese Richtung sollte auch die Abstimmung mit dem Landratsamt erfolgen.
Bürgermeister Heinzelmann kann dazu mitteilen, dass das größte Problem nicht der Zustand der Anlagen, sondern der hohe Fremdwasseranteil z. B. durch angeschlossene Drainagen o. ä. ist.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Gebührenkalkulation für die Schmutzwassergebühr zu.
Die Schmutzwassergebühr wird ab 01.01.2027 auf 4,80 €/m² festgesetzt.
Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Änderung der Abwassersatzung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

6. Änderung der Satzung zur Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung)

Nach § 43 Kommunalabgabengesetz (KAG) können Kurorte, Erholungsorte und sonstige Fremdenverkehrsgemeinden eine Kurtaxe erheben, um die Kosten für die Herstellung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten Einrichtungen und für die zu diesem Zweck durchgeführten Veranstaltungen zu decken. Auch die Ausgaben, die die Gemeinde pro Übernachtung für das Projekt KONUS (= Kostenlose Nutzung des ÖPNV) abführen muss, können über die Kurtaxe gedeckt werden. Der Betrag für KONUS erhöht sich zum 01.01.2027 nun um 19,8 Cent auf 70,09 Cent pro Übernachtung.
Im Rahmen der Neufassung der Kurtaxesatzung wurde die Kurtaxe zuletzt zum 01.01.2025 von 1,50 € auf 2,00 € angehoben. Es wird nun vorgeschlagen, die Erhöhung des KONUS-Betrages in der Kurtaxe zu berücksichtigen und diese zum 01.01.2027 um 20 Cent auf 2,20 € anzupassen. Nach der fortgeschriebenen Kalkulation anhand der für die Kurtaxe anrechnungsfähigen Ausgaben liegt der Höchstsatz für die Kurtaxe bei 11,99 €.
Die übrigen Regelungen der Kurtaxesatzung, insbesondere die pauschale Jahreskurtaxe, da diese keine KONUS-Karte erhalten, sowie die geltenden Befreiungen sollen wie bisher beibehalten werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Da die Anpassung der Kurtaxe auf der Erhöhung des KONUS-Betrages beruht, dienen die Mehreinnahmen nur dazu, die erhöhten Ausgaben zu decken.
Beratung:
Bürgermeister Heinzelmann erläutert die weiteren Änderungen in dem Projekt KONUS zum 01.01.2027. Unter anderem kann die KONUS-Karte künftig bereits für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln genutzt werden, das war bisher nicht möglich. Zudem steht die digitale KONUS-Karte zur Verfügung. Die Gemeinderäte sprechen sich dafür aus, die Erhöhung des KONUS-Betrages in die Kurtaxe einzuarbeiten.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Anpassung der Kurtaxe von 2,00 € auf 2,20 €.
Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Änderung der Kurtaxesatzung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

7. Bekanntgaben

  • Nächste Sitzung:
    Die nächste Sitzung des Gemeinderats findet am Mittwoch, 11.11.2026 um 19:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt.

8. Verschiedenes, Wünsche und Anträge

Zu diesem Tagesordnungspunkt gab es keine Wortmeldungen aus dem Gemeinderat.

 

 

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