Bericht aus dem Gemeinderat der 19. öffentlichen Sitzung am Mittwoch, 21.01.2026
Bürgermeister Bernd Heinzelmann eröffnet um 19:00 Uhr die Sitzung und begrüßt die Mitglieder des Gemeinderates, einen Vertreter der Presse sowie mehrere Vertreter des Ortschaftsrates und der Feuerwehr.
Nach Eröffnung der Verhandlung stellte der Vorsitzende fest, dass
1. zu der Verhandlung durch Ladung vom 15.01.2026 ordnungsgemäß eingeladen wurde;
2. die Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Verhandlung am 15.01.2026 ortsüblich bekannt gemacht wurde;
3. das Gremium beschlussfähig ist, weil mindestens sechs Mitglieder anwesend sind.
1. Bausachen
a) Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport, Flst. 79/22, Eisweierstraße – Befreiung von Baufenster
Auf dem Flurstück Nr. 79/22 in der Eisweierstraße ist die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport vorgesehen. Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Oberdorf – West – 3. Erweiterung“. Aufgrund einer geringfügigen Überschreitung der festgesetzten Baugrenzen ist die Erteilung einer Ausnahme erforderlich. Zudem bedarf das Vorhaben des gemeindlichen Einvernehmens.
Das geplante Einfamilienhaus umfasst zwei Vollgeschosse (Erdgeschoss und Dachgeschoss) sowie einen Spitzboden. In seiner Kubatur fügt es sich in die bestehende Umgebungsbebauung ein. Die Beheizung des Gebäudes erfolgt über eine umweltfreundliche Luft/Wasser-Wärmepumpe. Die Flächennutzung stellt sich wie folgt dar: Wohnhaus 91,17 m², Terrasse 23,50 m², Carports 54,00 m², Gartenhaus 18,00 m² sowie sonstige befestigte Flächen 40,80 m². Eine Überschreitung des Baufensters erfolgt im Bereich der Terrasse sowie des Carports.
Beratung:
Bürgermeister Heinzelmann erläutert das geplante Bauvorhaben und zeigt anhand der beigefügten Pläne die geplanten Überschreitungen des Baufensters auf.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Bauvorhaben auf dem Flurstück 79/22 mit der beantragten Ausnahme von den Baugrenzen zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
2. Ausgleichstockantrag 2026
Im Haushalt 2026 ist ein Ausgleichstockantrag für die Sanierung des Bauhofes vorgesehen. Der Bauhof wurde Anfang der 1970er-Jahre von der Firma Kautzmann gekauft. Das Gebäude ist heute in seinen Grundzügen noch ähnlich, wie beim damaligen Kauf. Insbesondere das Dach ist immer noch mit den asbesthaltigen Eternitplatten von damals eingedeckt. Ein weiteres Nebengebäude ist auch noch mit denselben Platten eingedeckt und soll ebenfalls ertüchtigt werden. Die Heizungsanlage wurde 1977 ertüchtigt und entspricht nicht dem Stand der Technik. Im Laufe der Zeit wurde zwischen 2012 und 2016 mit viel Eigenleistung das Gebäude im Bereich der Personalräume, Umkleiden, Büro und Vesperraum energetisch und in diesem Bereich auch die elektrischen Anlagen verbessert und saniert, die Garagen wurden erweitert. Im übrigen Bereich ist das Gebäude aber noch im alten Zustand. Es ist nun vorgesehen, die Heizungsanlage, das Dach und auch die elektrischen Anlagen im übrigen Bereich zu sanieren. Die Heizung soll von Ölheizung auf Pellet- Heizung umgestellt werden. Somit passen wir die Heizart vielen anderen Gemeindegebäuden an und haben eine weitestgehend CO2 neutrale Lösung am Start.
Die Sanierung ist laut Aussage des RP Freiburgs generell förderfähig aus dem Ausgleichstock. Die Kostenschätzung liegt derzeit bei rund 150.000 €, wobei rund zwei Drittel der Kosten zur Förderung aus dem Ausgleichstock beantragt werden sollen. Eine weitergehende Förderung aus dem Bereich ELR wurde abgefragt, wurde seitens der zuständigen Stelle im ELR jedoch verneint.
Nachdem wir dieses Vorhaben jetzt doch einige Jahre im Haushalt mitgezogen haben und es zu keiner Umsetzung kam, ist dies auch ein Signal an unsere Mitarbeiter vom Bauhof, dass wieder in ihr Arbeitsumfeld investiert wird.
Beratung:
Bürgermeister Heinzelmann berichtet, dass sich anhand der nun eingeholten Angebote die Sanierungskosten für das Hauptgebäude des Bauhofs bereits auf 165.000 € belaufen. Für das Nebengebäude kommen weitere 12.000 € hinzu. Für die Installation einer PV-Anlage auf dem Dach des Bauhofs in Verbindung mit einem Speicher und der Anschlussmöglichkeit eines Notstromaggregats würden Kosten in Höhe von 49.000 € anfallen. Die Möglichkeit des Notstromanschlusses sollte im Rahmen der Planungen zum Katastrophenschutz mit eventuellen Fördermöglichkeiten genauer geplant werden. Für die PV-Anlage soll der Kontakt zu Genossenschaften o.ä. in Richtung Bürgersolaranlage gesucht werden. Beide Maßnahmen sind nicht aus dem Ausgleichstock förderfähig und daher für die Antragstellung nicht relevant.
Aus dem Gemeinderat wird die Sanierung des Bauhofs als eine gute Maßnahme für den Ausgleichstockantrag gesehen. Um die Synergieeffekte bei einer gleichzeitigen Baustelle mitzunehmen, soll das Nebengebäude ebenfalls saniert werden.
Auf Nachfrage bestätigt Bürgermeister Heinzelmann, dass die Höhe des Ausgleichstockantrags der Kostenschätzung anpasst wird. Der Antrag wird für eine Förderung von zwei Drittel der Kosten gestellt. Ein Gemeinderat fragt nach, ob eine ergänzende Förderung des Heizungstauschs möglich ist. Auch für die Errichtung der PV-Anlage sollen Fördermöglichkeiten geprüft werden. Die Anschlussmöglichkeit am Bauhof wird ebenfalls als sinnvoll angesehen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, einen Ausgleichstockantrag über zwei Drittel der voraussichtlich für die Sanierung des Bauhofs einschließlich des Nebengebäudes anfallenden Kosten beim Regierungspräsidium Freiburg zu stellen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
3. LEADER-Regionalbudget – Projektfindung
Im Dezember 2025 wurde der Projektaufruf für das LEADER-Regionalbudget 2026 veröffentlicht. Die Einreichfrist für einen Projektantrag läuft bis zum 06.03.2026. Förderfähig sind kleinere Projekte mit Nettokosten zwischen 3.750 € und 20.000 €, mit denen noch nicht begonnen wurde. Die Projekte müssen im Jahr 2026 abgeschlossen werden. Dabei müssen die Vorhaben den Zielen des Regionalen Entwicklungskonzeptes der Region Mittlerer Schwarzwald entsprechen. Mögliche Handlungsfelder sind Lebens- und Naturraum, Wirtschaftsraum oder Tourismus und Kulturraum.
In der Haushaltsplanung wurde als mögliche Projektidee die Schaffung von Wohnmobilstellplätzen vorgeschlagen. Andere Projektideen können eingebracht werden.
Beratung:
Von Seiten der Verwaltung werden neben der Schaffung von Wohnmobilstellplätzen die Errichtung einer Anlage mit Fitnessgeräten, was sowohl in der Jugendumfrage als auch im Projekt zur Ortsmitte eingebracht wurde, oder die Erweiterung bzw. Errichtung eines historischen Dorfrundgangs mit Hinweisschildern, einer Lauschtour o.ä. vorgeschlagen. Aus dem Gemeinderat wird die Integration einer Wassertretanlage in die kleine Kinzig als Vorschlag angebracht. Dieser beruht auf dem Wunsch der Bevölkerung, die Wassertretanlage in den Ort zu bringen. Ob sich dies allerdings mit dem Kostenrahmen des Regionalbudgets umsetzen lässt, ist nicht bekannt und müsste geprüft werden. Die Gemeinderäte befürworten dieses Projekt. Bürgermeister Heinzelmann fügt hinzu, dass es dafür voraussichtlich eine wasserrechtliche Genehmigung des Landratsamts bräuchte. Falls diese abgelehnt wird, sollte ein zweites Projekt als Alternative festgelegt werden. Für die Errichtung von Wohnmobilstellplätzen müsste zunächst ein geeigneter Standort gefunden werden. Die bisher angedachte Fläche an der B 294 wird als ungeeignet empfunden. Es wird nachgefragt, ob es schon Ideen für einen Standort der Fitnessgeräte gibt. Diese sollten nicht zwingend im Heilig-Garten aufgestellt werden, um hier nicht weitere Fläche zu verbauen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, als Projekte für das LEADER-Regionalbudget primär die Integration der Wassertretstelle im Ort und als Alternative die Errichtung einer Anlage mit Fitnessgeräten zu prüfen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
4. Feuerwehr Schenkenzell – Vergabe für die Lieferung eines Gerätewagen Logistik 2 (GW-L2)
Für die Freiwillige Feuerwehr Schenkenzell steht die Ersatzbeschaffung eines Fahrzeugs für das vorhandene Tanklöschfahrzeug aus dem Jahr 1985 an. Als Ersatz soll ein Gerätewagen-Logistik 2 beschafft werden. Dafür wurden bereits im vergangenen Jahr Förderungen nach der Verwaltungsvorschrift für das Feuerwehrwesen in Baden-Württemberg und aus dem Ausgleichstock bewilligt. Nach Beschluss des Gemeinderats in seiner Sitzung am 10.09.2025 wurden die Vergabeunterlagen am 30.09.2025 auf der Vergabeplattform aumass und die Bekanntmachung über die Ausschreibung EU-weit veröffentlicht.
Bis zum Ende der Frist zur Einreichung von Angeboten am 15.12.2025 um 14 Uhr ging ein Angebot über die Vergabeplattform ein
Bieter
Hensel Fahrzeugbau GmbH & Co. KG, Daimlerstraße 2, 97295 Waldbrunn
Angebotseingang
11.12.2025, 14:27 Uhr
Betrag brutto
450.526,91 €
Das Angebot wurde auf Vollständigkeit und rechtliche Richtigkeit von der Verwaltung geprüft. Insbesondere die Angaben in der Eigenerklärung zur Eignung wurden vollständig gemacht und die erforderlichen Nachweise beigefügt.
Von der Feuerwehr wurde die Leistungsbeschreibung geprüft. Auch hier wurden die geforderten Angaben weitgehend gemacht. Einzig Nr. 1.9.7. „Airbag mindestens für den Fahrer, wenn lieferbar auch für den Beifahrer“ wird vom Bieter als nicht lieferbar ausgewiesen. Das Angebot wurde anhand der in der Ausschreibung angegebenen Bewertungsmatrix mit den Hauptkategorien Preis, Technische Eigenschaften / Ausführung, Folgekosten / Kundendienst / Gewährleistung, Erfüllungsgrad Leistungsverzeichnis und Lieferzeit bewertet. Danach erhält das Angebot insgesamt 87,2 von 100 Punkten.
Das Angebot wurde von den Angehörigen der Feuerwehr noch einmal kritisch geprüft, welche Positionen nicht zwingend notwendig sind und entfallen können. Dadurch können 11.174 € eingespart werden. Bei zwei Positionen soll die angebotene Alternativposition mit Mehrkosten von insgesamt 1.082 € beauftragt werden. Zum einen soll die Ladebordwand mit einem Lastmittelpunkt von 1.000 mm (statt 600 mm) beauftragt werden. Damit ist diese für Fahrzeuge bis zu einem max. zulässigen Gesamtgewicht von 26 t (statt 16 t) geeignet. Zum anderen soll ein Wassertank mit einem Fassungsvermögen von 2.500 l (statt 2.000 l) beschafft werden. Dieser nimmt in der Breite denselben Platz ein, sodass bei beiden Alternativen sechs Rollwagenstellplätze verbleiben. Nach Verrechnung der Mehrkosten mit den eingesparten Positionen verbleibt eine Reduzierung des Angebotspreises um 10.092,00 € netto (12.009,48 € brutto).
Beratung:
Bürgermeister Heinzelmann stellt den Sachverhalt vor. Bei einer Angebotsvergabe über 438.517,43 € verbleibt nach den Förderungen durch die Z-Feu und den Ausgleichstock von insgesamt 280.000 € und den veranschlagten Einnahmen aus dem Verkauf des Tanklöschfahrzeugs von 20.000 € ein Eigenanteil der Gemeinde von 138.517,43 €. Dafür wäre es möglich, die der Gemeinde zugedachten Mittel nach dem LuKIFG zu verwenden.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, den Lieferauftrag für das Fahrzeug Gerätewagen Logistik 2 für die Freiwillige Feuerwehr Schenkenzell an die Firma Hensel Fahrzeugbau GmbH & Co. KG entsprechend dem Angebot vom 11.12.2025 abzüglich der in der Anlage aufgeführten Positionen für 438.517,43 € zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
5. Annahme von Spenden
Nach § 78 Abs. 4 S. 3 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) entscheidet der Gemeinderat über die Annahme von Spenden. Zuletzt hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 30.07.2025 über die Spendenannahme entschieden.
Seither gingen Spende in Höhe von insgesamt 10.301,20 € bei der Gemeinde ein. Dabei wurden 4.519,62 € für die Anschaffung eines Sonnensegels für den Spielplatz des Kindergartens St. Ulrich gespendet. Zudem ging eine Spende über 4.500 € für die Vereine ein. Für den Erhalt der Schenkenburg gab es zwei Spenden über 50 € bzw. 150 €. Für die Feuerwehr wurden 150 € gespendet und für die Jugendfeuerwehr weitere 333,33 €.
Für die Sanierung des Kreuzes von Pfarrer Seeger auf dem Friedhof Schenkenzell, welche in der Sitzung am 26.11.2025 beschlossen wurde, sind bislang zwei Spenden eingegangen. Eine Spende belief sich auf 398,25 €, eine zweite auf 200 €. Weitere Spenden sind willkommen.
Hinzu kommt eine Sachspende für die Freiwillige Feuerwehr Schenkenzell. Hier wurde eine Mittelschaumpistole mit Behälter im Wert von 653,90 € gespendet.
Die Verwaltung dankt allen Spenderinnen und Spendern.
Beratung:
Der Gemeinderat schließt sich dem Dank an die Spenderinnen und Spender an.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die eingegangenen Spenden an.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
6. Bekanntgaben
Nächste Sitzung: Die nächste Sitzung des Gemeinderats findet am Mittwoch, 04.02.2026 um 19 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt.
Haushaltserlass: Das Landratsamt Rottweil als Rechtsaufsichtsbehörde hat die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2026 bestätigt und die geplante Kreditaufnahme in Höhe von 250.000 € genehmigt. Bürgermeister Heinzelmann gibt dem Gemeinderat den Haushaltserlass im Wortlaut bekannt.
Informationstermin der Deutschen Bahn zum Weichenprojekt:
Bürgermeister Heinzelmann berichtet aus einem Informationstermin am Hauptbahnhof in Freudenstadt, zu dem die Deutsche Bahn eingeladen hatte. Bei dem Termin dabei waren Vertreter der Landratsämter Freudenstadt, Rottweil und Ortenaukreis, Bürgermeister bzw. Vertreter der Gemeinden entlang der Strecke von Freudenstadt bis Hausach, Landtagsabgeordnete und Vertreter der CDU. Im Termin war über die umfassenden Maßnahmen am Hauptbahnhof in Freudenstadt informiert worden. Statt der bisherigen Kommunikation, in der immer vom Bau einer Weiche gesprochen wurde, wurde nun eine Vielzahl an Maßnahmen aufgezählt, die umgesetzt werden müssen. Dafür ist entgegen der ersten Prämissen ein Planrechtsverfahren notwendig. Nach Bürgermeister Heinzelmann wäre ein solcher Termin bereits vor 1 ½ Jahren sinnvoll gewesen. Es wären viele Gerüchte verhindert worden, wenn der Umfang der Maßnahme von vorneherein klar gewesen wäre. Dennoch ist das Ergebnis nicht zufriedenstellend, da sich die Baumaßnahmen bis Ende 2027 ziehen werden, weswegen die Bahnhaltestelle ein Jahr länger als bisher geplant nicht bedient werden kann. Ein Gemeinderat merkt an, dass sich die Bahn bei dieser für Schenkenzell unguten Entwicklung flexibel zeigen sollte. Bei besonderen Anlässen, gerade in der Fasnachtszeit, wenn oft viele Narren unterwegs sind, sollten Sonderhalte in Schenkenzell eingelegt werden.
7. Verschiedenes, Wünsche und Anträge
Baumfällarbeiten an der Schenkenburg: Ein Gemeinderat berichtet, dass die Interessengruppe Schenkenburg in Absprache mit dem Revierförster mehrere Bäume um die Schenkenburg, die die Verkehrssicherheit gefährdet haben, gefällt hat. Einzelne weitere Bäume, deren Fällung herausfordernder ist, stehen noch an.
Infoveranstaltung der BürgerEnergie Schwarzwald eG:
Ein Gemeinderat informiert, dass am 05.03.2026 um 19 Uhr eine Informationsveranstaltung der BürgerEnergie Schwarzwald eG, bei der auch mehrere Bürger aus Schenkenzell beteiligt sind, im Bürgerhaus in Schenkenzell stattfindet.
8. Vereidigung und Verpflichtung von Bürgermeister Bernd Heinzelmann für eine weitere Amtszeit als Bürgermeister der Gemeinde Schenkenzell
Bürgermeister Bernd Heinzelmann wurde bei der Bürgermeisterwahl am 19.10.2025 wiedergewählt. Seine zweite Amtszeit schließt sich an das Ende der vorangegangenen Amtszeit an und hat offiziell am 12.01.2026 begonnen.
Durch die Wiederwahl mit dem unmittelbaren Anschluss der zweiten Amtszeit wäre ein Hinweis auf die bereits zu Beginn der ersten Amtszeit erfolgte Vereidigung und Verpflichtung ausreichend.
Die Verpflichtung soll jedoch noch einmal in öffentlicher Sitzung erfolgen. Dafür wurde Gemeinderat Werner Kaufmann gewählt. Die Verpflichtungsformel nach der Verwaltungsvorschrift zu § 32 GemO lautet wie folgt:
„Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.“
Beratung:
Werner Kaufmann richtet zu Beginn einige Worte an Bürgermeister Heinzelmann. Er geht darauf ein, dass acht Jahre für einen Bürgermeister zwar wie im Flug vergehen, jedoch viele Projekte umgesetzt, hier zählt er einige der größeren Projekte der vergangenen Jahre auf, und angesto-
ßen werden konnten, die in den nächsten Jahren weiterverfolgt werden können. Werner Kaufmann bedankt sich für die geleistete Arbeit. Im Anschluss spricht er die Verpflichtungsformel vor, die Bürgermeister Heinzelmann wiederholt.
Bürgermeister Heinzelmann bedankt sich bei allen, die in den vergangenen acht Jahren mitgeholfen haben die Gemeinde Schenkenzell weiter voranzubringen, allen voran den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung und des Bauhofes, bei den Räten aus Ortschafts- und Gemeinderat sowie allen engagierten Bürgerinnen und Bürgern und seiner Familie. Es macht ihn stolz und es ist eine Ehre Bürgermeister in Schenkenzell sein zu dürfen.
