Zur Sitzung des Gemeinderats konnte Bürgermeister Heinzelmann alle Gemeinderäte, eine Bürgerin sowie einen Vertreter der Presse begrüßen.
Wie in den Haushaltsplanungen vorgesehen, sollen im ersten Schritt die sanitären Einrichtungen im Dachgeschoss des Wohngebäudes Heilig Garten 4 saniert werden. Das bestehende Bad weist deutliche Gebrauchsspuren auf. So sind die Beschichtungen der Keramikbauteile abgenutzt sowie auch teilweise Installationsleitungen offen / provisorisch verlegt. Nicht alle angrenzenden Wandflächen sind ausreichend gegen Spritzwasser geschützt. Der Kniestock an der Dach-Außenwand ist ungedämmt. In der Planung wurde jetzt festgelegt, dass alle angrenzenden Wandflächen zum Nassbereich sowie der Boden des Bades neu gefliest werden. Die Keramikeinrichtungen und die Armaturen werden ausgetauscht und der Kniestock gedämmt. Soweit dies möglich ist, wird die Leitungsführung von Frischwasser und Abwasser unterputz verlegt. Die erforderlichen Leistungen werden örtlich / beschränkt ausgeschrieben. Der im Haushaltsplan gesteckte Kostenrahmen in Höhe von 20.000 € scheint auch nach der Detailplanung auskömmlich. Die Ausschreibungsphase soll bis Ende April 2024 abgeschlossen sein, um anschließend nach Abstimmung mit den beteiligten Firmen und dem Mieter die Arbeiten im Zeitraum zwischen Mai und Juli ausführen zu können. Der Gemeinderat stimmt der geplanten Vorgehensweise zu.
Wie im letzten Sachstandbericht vorgetragen, wurde die Firma BST beauftragt, durch Probebohrungen den Aufbau des Brückenkörpers zu analysieren. Die Bohrkerne wurden am 01. Februar durch die Firma BST gezogen und anschließend im eigenen Labor ausgewertet. Die Auswertung ergab keine grundlegende Abweichung zur bisherigen Planung, sodass die Firma BST den Gesamtumfang der Arbeiten jetzt planungssicher definieren kann. Die Firma BST definiert den Umfang der Arbeiten zur statischen Ertüchtigung der Brückenkörper, sodass die beiden Bauwerke in Wittichen ohne Lastbeschränkung wieder betrieben werden können. Auf Nachfrage aus dem Gremium zu den unterschiedlichen Ergebnissen der Brückenprüfung und des aktuellen Gutachtens erläutert Bauamtsleiter Michael Jehle, dass die Brückenprüfung nur den äußerlichen Zustand anhand von Rissen, Schäden, etc. beurteilt. Bei der Kernbohrung wird hingegen der Aufbau der Brücke und das Material im Inneren untersucht. Das Bauamt prüft, welche Mängel aus der Brückenprüfung der entsprechenden Bauwerke durch den Bauhof behoben werden können (z.B. Befestigung und Rostschutz der Geländer usw.) bzw. ob ergänzend dazu noch weitere Gewerke (z.B. Fahrbahnbelag) vergeben werden müssen.
Die Leistungsverzeichnisse sollen im März 2024 noch fertiggestellt werden, sodass die Ausschreibungsphase ab April beginnen kann. Als Ausführungszeitraum ist Juli/August 2024 angedacht. In diesem Zeitraum sollte im Normalfall ein niedriger Wasserstand die Arbeiten begünstigen. Der Gemeinderat stimmt dem Vorgehen zu.
Nach §§ 113 f GemO prüft das Landratsamt Rottweil als Rechtsaufsichtsbehörde im Rahmen einer überörtlichen Prüfung in regelmäßigen Abständen, ob in der Gemeinde die gesetzlichen Vorschriften der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung, der Wirtschaftsführung, des Rechnungswesens sowie der Vermögensverwaltung eingehalten worden sind. Über das Ergebnis erhält die Gemeinde einen Prüfungsbericht. Der Gemeinderat ist über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichts zu unterrichten, auf Verlangen kann jeder Gemeinderat Einsicht in den Prüfungsbericht erhalten. Im Zeitraum 04.07. bis 19.12.2023 fand die allgemeine Finanzprüfung durch das Kommunal- und Prüfungsamt Rottweil statt. Geprüft wurden die Jahresrechnungen und Jahresabschlüsse 2014 – 2020 einschließlich der Bauausgaben und des Personalwesens sowie die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019. Das Kommunal- und Prüfungsamt hat nun eine Prüfungsbestätigung gem. § 114 Abs. 5 S. 2 GemO ausgestellt. Damit wird bestätigt, dass die überörtliche Prüfung keine wesentlichen Anstände ergeben hat bzw. dass diese aufgrund der Zusagen der Verwaltung als erledigt angesehen werden können. Soweit beanstandete Sachverhalte aus tatsächlichen Gründen nicht mehr rückgängig gemacht werden können, hat die Verwaltung zugesagt, die Rechtslage künftig zu beachten. Zudem wird bestätigt, dass die Eröffnungsbilanz im Wesentlichen den gesetzlichen Anforderungen gerecht werde. Sie sei sachkundig und sorgfältig aufgestellt worden, die Erläuterungen und Dokumentationen waren im Wesentlichen in sich schlüssig und vollständig. Die Eröffnungsbilanz vermittele nach dem Gesamteindruck der Prüfung ein tatsächliches Bild von der Vermögens- und Finanzlage der Gemeinde. Bürgermeister Heinzelmann geht in der Sitzung auf ein paar wesentliche Inhalte des Prüfberichts ein und dankt allen verantwortlichen Mitarbeitenden während des Prüfzeitraums, die zum Teil nicht mehr bei der Gemeinde beschäftigt sind, insbesondere Frau Mäntele von der Kämmerei, für ihre sehr gute Arbeit. Der Gemeinderat nimmt den Prüfbericht zur Kenntnis.
Das Feuerwehr-Gesetz (§ 16 Abs. 2 FwG) ermächtigt die Gemeinden, den ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr, die über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten, entweder eine Aufwandsentschädigung oder neben den Ansprüchen nach den Absätzen 1 und 3 eine zusätzliche Entschädigung zur Abgeltung des über das übliche Maß hinaus geleisteten Feuerwehrdienstes zu gewähren. Die derzeit geltende Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr (Feuerwehr-Entschädigungssatzung) wurde vom Gemeinderat am 10.07.2013 beschlossen und ist am 19.07.2013 in Kraft getreten. Seither wurde diese nicht mehr geändert. Die Gemeinde würde nun gerne die Entschädigungssatzung anpassen. Da auch weitere Satzungsregelungen dem Wortlaut des Satzungsmusters des Gemeindetags angepasst werden sollen, schlägt die Verwaltung die Neufassung der Satzung vor. Bürgermeister Heinzelmann stellt in der Sitzung die Änderungen des Satzungsentwurfs vor. Der Verwaltungsausschuss der Feuerwehr muss zur Neufassung der Feuerwehr-Entschädigungssatzung noch gehört werden (§ 10 Abs. 4 S. 2 FwG).
Der Gemeinderat beschließt die Neufassung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr (Feuerwehr-Entschädigungssatzung – FwES) vorbehaltlich der Zustimmung des Verwaltungsausschusses der Feuerwehr.
Herr Ring hat ein paar Zahlen aus 2023 zum Tourismus in Schenkenzell zusammengestellt:
Touristische Fakten: – Aktive Vermieter: 18 – Bettenkapazität: 246
Touristenaufkommen: – Ankünfte: 9.135 – Übernachtungen: 22.114 – Durchschnittliche Aufenthaltsdauer: 2,24 Tage – Auslastung: 24,63 %
Kurtaxe: – Bruttoeinnahmen: 22.233,25 € – MwSt.: 1.454,50 € – Nettoeinnahmen: 20.778,75 €
Gästeehrungen 2023: Im vergangenen Jahr konnte in der Gemeinde Gästeehrungen für je einmal für 50 Jahre, 30 Jahre und 20 Jahre durchgeführt werden, um langjährige Unterstützer und Urlauber der Gemeinde zu würdigen.
Vergleiche zu den Vorjahren: 2018 Aktive Vermieter: 22 Betten: 247 Ankünfte: 10.130 Übernachtungen: 26.705 Durchschnittliche Aufenthaltsdauer in Tagen: 2,63 Auslastung: 29,62% Kurtaxe: 27.147,50 €
2019 Aktive Vermieter: 22 Betten: 243 Ankünfte: 10.186 Übernachtungen: 26.205 Durchschnittliche Aufenthaltsdauer in Tagen: 2,57 Auslastung: 29,54% Kurtaxe: 23.675,50 €
2020 Aktive Vermieter: 17 Betten: 283 Ankünfte: 6.190 Übernachtungen: 17.993 Durchschnittliche Aufenthaltsdauer in Tagen: 2,9 Auslastung: 17,41% Kurtaxe: 22.543,25 €
2021 Aktive Vermieter: 18 Betten: 286 Ankünfte: 6.332 Übernachtungen: 16.879 Durchschnittliche Aufenthaltsdauer in Tagen: 2,66 Auslastung: 16,16 % Kurtaxe: 16.426,75 €
2022 Aktive Vermieter: 18 Betten: 287 Ankünfte: 10.177 Übernachtungen: 25.692 Durchschnittliche Aufenthaltsdauer in Tagen: 2,52 Auslastung: 24,52 % Kurtaxe: 24.448,00 €
2023 Aktive Vermieter: 18 Betten: 246 Ankünfte: 9.135 Übernachtungen: 22.114 Durchschnittliche Aufenthaltsdauer in Tagen: 2,24 Auslastung: 24,63 % Kurtaxe: 22.233,25 €
Seit 2021 blieben in Summe 18 Vermieter. Es haben sich zwar einige Vermieter abgemeldet, es sind aber auch neue Vermieter hinzu-gekommen. Derzeit gibt es zwei weitere Abmeldungen und zwei Vermieter, die nur noch an Stamm-gäste vermieten. Die Bettenkapazität ist aufgrund des stetigen Wechsels und des Wegfalls von starken Vermietern im Vergleich zu den Vorjahren gesunken und entspricht nun auf dem gleichen Stand wie vor Corona. Nach Ende der Corona-Pandemie verspürten viele Menschen den Wunsch, wieder in den Urlaub zu fahren, hatten jedoch Bedenken, ins Ausland zu reisen. Aus diesem Grund gab es vor allem in Gemeinden des Schwarzwalds einen hohen Andrang an Gästen. Inzwischen hat dieser Andrang leider wieder nachgelassen, was auch an der Zahl der Ankünfte und Übernachtungen ersichtlich ist. Die Auslastung ist im Vergleich zum Vorjahr gleichgeblieben, obwohl es einen Wechsel an Vermietern gab. Wenn sich die Anzahl der Betten nicht verringert hätte, wäre die Auslastung geringer gewesen. Die Gäste haben sich wie in den letzten Jahren etwa 2,5 Tage in Schenkenzell aufgehalten. Aufgrund des geringen Andrangs hat sich auch die Kurtaxe verringert.
Fazit: Im Jahr 2022 wurde ein großer Anstieg an Gästen verzeichnet, der jedoch inzwischen wieder abgeflacht ist. Das Jahr 2023 war vergleichsweise normal. Mit den aktuellen Kapazitäten ist es möglich und erstrebenswert, die Gästezahlen wieder zu steigern.
Blick auf die Saison 2024: Durch die Anschaffung des Wackelfloßes wird der Flößerspielplatz im Heilig-Garten um eine Attraktion reicher. Derzeit werden Ideen gesammelt und das Konzept für die Überarbeitung der Kaltbrunnrunde entwickelt, da diese von Gästen und Einheimischen gleichermaßen gut angenommen wird. Wir können daher zuversichtlich sein, dass auch die Saison 2024 viele Gäste nach Schenkenzell locken wird und dass die wiederkehrenden Gäste erneut die Gemeinde Schenkenzell als Urlaubsort wählen werden. Passend zum Thema Tourismusangebot schlägt Gemeinderat Stefan Mäntele die Ausweisung einer weiteren Wanderroute vor. Anhand einer kleinen mit Bildern ausgeschmückten Ausarbeitung stellt er die angedachte Streckenführung, die mehrere Aussichtspunkte und Sehenswürdigkeiten rund um Kaltbrunn und Wittichen verbinden würde, vor. Die Route könnte insbesondere eine Ergänzung zur Kaltbrunnrunde sein. Beim Gemeinderat findet der Vorschlag Anklang. Da nicht alle Wege der Route bislang schon als Wanderwege ausgewiesen sind, wird die Verwaltung nun im ersten Schritt mit den betroffenen Eigentümern Kontakt aufnehmen.
Zur Feier des 50. Jubiläums des Zusammenschlusses von Schenkenzell und Kaltbrunn zur heutigen Gemeinde Schenkenzell wurde von Ortsvorsteher Stefan Maier ein Jubiläumslogo entworfen:
Das Jubiläumslogo soll nun verbreitet werden, z. B. im Mitteilungsblatt, Homepage, E-Mail-Signaturen. Ortsvorsteher Maier verteilt an alle Anwesenden in der Sitzung eine Tasse und ein Notizbuch mit dem Jubiläumslogo.