Sitzung des Gemeinderates am 19.05.2021

Niederschrift zur Sitzung des Gemeinderates am 19.05.2021

1. Bürgerfrageviertelstunde

keine

2. Bausachen
a)
Neubau eines Offenstalls mit Bergehalle, Reitplatz, Roundpen, Carport und Festmistlager, Neuhaus 14, Flst. Nr. 739

Der Antragsteller möchten beim Anwesen Neuhaus 14 einen landwirtschaftlichen Betrieb, Hofgut Neuhaus, als Reiterhof an der Gemarkungsgrenze zu Rötenberg / Aichhalden errichten.

Beim vorhandenen Wohn- und Wirtschaftsgebäude soll der Neubau eines Offenstalls mit Bergehalle, Reitplatz, Roundpen, Carport und Festmistlager entstehen.

Die Berge- und Maschinenhalle hat einen Grundriss von 12,30 x 25,30 m, und ein Satteldach mit 15° Neigung. In östlicher Richtung soll eine überdachte Lagerfläche und das Festmistlager angegliedert werden. In westlicher Richtung entsteht ebenfalls eine Überdachung als Pultdach mit 7° Neigung, es hat eine Ausladung von 8,45 m und einer Länge von 17,50 m bis in den Kehlbereich der angrenzenden Stallung. Darunter entsteht ein Putz – und Waschplatz mit einer Breite von 8,01 m und einer Länge von 7,09 m mit einer Fläche von 41,06 m². Im Anschluss sind 12 Fressstände mit Futterbereich geplant.

An die Berge- und Maschinenhalle angegliedert, entsteht in westlicher Richtung, bündig mit der Nordseite der Berge- und Maschinenhalle, ein Querbau in Pultdachausführung mit 7° Neigung, er hat einen Grundriss von 6,30 m Breite und eine Länge von 26,00 m.

Ein weiteres freistehendes Gebäude Aufenthalt/Sattelkammer und WCs entsteht südlich der Stallung sowie westlich der Berge- und Maschinenhalle, jeweils in einer Flucht der Gebäudetrakte. Die Flächen zwischen den geplanten Gebäuden werden als Paddock (graslosen eingezäunten befestigten Auslauf hergestellt mit 650,12 m²).

Das Carportgebäude mit 3 Stellplätzen, Heizung und Holzlager entsteht in der bestehenden Hoffläche 20,00 m südlich vom Gebäude Aufenthalt/Sattelkammer. Es hat einen Grundriss von 7,08 x 13,08 m und ein Pultdach mit 5° Neigung.

Die geplanten Gebäude Berge- und Maschinenhalle, Stallung, Aufenthalt/Sattelkammer, Carport werden als Tragkonstruktion in Holzständerbauweise errichtet, die Dachkonstruktion in Leimbinder und die Dächer mit Blech eingedeckt.

Für den landwirtschaftlichen Betrieb Hofgut Neuhaus ist ein neuer eingezäunter Reitplatz mit 20,00 x 40,00 m (800 m²) Fläche geplant. Er entsteht südlich der geplanten Berge- und Maschinenhalle. Westlich an den Reitplatz angeschlossen entsteht ein eingezäunter Roundpen mit 18 m Durchmesser.

Für den landwirtschaftlichen Betrieb Hofgut Neuhaus werden im Zufahrtsbereich 12 neue PKW.-Stellplätze hergestellt. Im Bereich der überdachten Lagerfläche und Mistplatz wird eine neue Zufahrt angelegt.

Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich (§ 34 BauGB)

Das planungsrechtliche Einvernehmen der Gemeinde ist nach §§ 35, 36 BauGB daher erforderlich. Über die Zulässigkeit von Vorhaben wird im bauaufsichtlichen Verfahren von der Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde entschieden.

Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag zu und erteilt das planungsrechtliche Einvernehmen.

 

3. Änderung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr mit Abteilungen (Feuerwehrsatzung)
– Künftige Organisationsstruktur der Feuerwehr und Satzungsänderung

Bei der Freiwilligen Feuerwehr Schenkenzell stehen in beiden Abteilungen personelle Änderungen bevor. Sowohl der Gesamtkommandant als auch sein Stellvertreter, welche auch jeweils in den Abteilungen die Kommandantur innehaben, geben nach etlichen Jahren in der Führungsriege der Feuerwehr ihre Ämter ab und wollen die Leitung in jüngere Hände übergeben.

Die Coronapandemie hat den Prozess verlangsamt. Mittlerweile befindet sich die Feuerwehr auf einem guten Weg, die Nachfolge zu regeln. Dabei hat sich herausgestellt, dass die Feuerwehr die Verantwortung auf mehrere Schultern verteilen möchte. Das bedeutet, dass es die Anpassung der Feuerwehrsatzung notwendig wird. Des Weiteren sind in die Satzung nun auch im Bereich der Feuerwehr neue digitale Sitzungsmöglichkeiten aufgenommen worden.

Da vor der letzten Sitzung des Gemeinderates der Gesamtausschuss der Feuerwehr noch nicht tagen konnte, wurde das Thema bei der letzten Sitzung von der Tagesordnung genommen. Die Sitzung, sowie Beschlussfassung des Verwaltungsausschusses der Feuerwehr ist mittlerweile erfolgt. Die Neufassung der Satzung über die Freiwillige Feuerwehr mit Abteilungen wurde vom Verwaltungsausschuss per Umlaufbeschluss mehrheitlich befürwortet.

Der Gemeinderat stimmt der künftigen Organisationsstruktur der Feuerwehr zu und beschließt die, der Sitzungsvorlage im Entwurf beigelegte Satzung für die Freiwillige Feuerwehr mit Abteilungen (Feuerwehrsatzung).

 

4. Kinderbetreuung
a) Abrechnung des Kindergartenjahrs 2020

Das Kindergartenjahr 2020 wurde mittlerweile abgerechnet. Dabei haben sich Verbesserungen gegenüber der Haushaltsplanung ergeben. Die Einnahmen aus der Landesförderung nach § 29 FAG waren im Haushaltsplan mit 230.700 € eingeplant, erzielt wurden 259.591,70 €. Dies lag an den verbesserten Ausgleichzahlungen des Landes gegenüber der Planung. Die genauen Daten wurden erst nach der Erstellung des Plans veröffentlicht.

Beim Abmangel waren Kosten in Höhe von 200.300 € eingeplant. Von der Katholischen Verrechnungsstelle wurden nun 179.295,28 € angefordert. Somit ergaben sich hier Verbesserungen in Höhe von 49.896,42 €. Diese Summe wird mit den bereits angefallenen Sanierungskosten verrechnet.

b) KiGA-Bedarfsplanung 2021

Die Kindergartenbedarfsplanung ist vom Gemeinderat festzulegen. Aufgrund der Bedarfsplanungen haben wir bereits für dieses Jahr reagiert und die Betriebserlaubnis geändert um der steigenden Nachfrage nach Krippenplätzen gerecht zu werden.

Der aktuelle Stand der vorhandenen Plätze im Kindergarten ist folgender:

Betriebsform Plätze Max. und Min.
Insgesamt Kinder Ü3 Kinder U3
RG/AM* 25 12-25 0-5
VÖ/AM 22 12-22 0-5
GT/VÖ/AM* 22 12-22 0-5
Krippe 10 0 10
Summe: 79 39-69 10-25
U3 Kinder =2 Ü3 Kindergartenplätze
RG= Regelgruppe; GT= Ganztagesbetreuung; VÖ=Verlängerte Öffnungszeiten; AM: Altersmischungen ab 2 Jahren

 

Nach den aktuellen Geburtenzahlen wird ab dem Jahrgang 2020/2021 von folgenden Zahlen ausgegangen:

Ü3 Kinderzahlen in den Jahrgängen
zum Ende des Kindergartenjahres 4 Jahrgänge Freie /

fehlende Plätze

3,6 (rechnerisch auch andere Kindergärten betroffen) Freie /

fehlende Plätze

2020/2021 66 +3 und -27 59 +10 und -20
2021/2022 72 -3 und -33 65 +4 und -26
2022/2023 78 -9 und -39 69 0 und -30

 

In den Daten sind alle Kinder aus der Asylunterkunft „Sonne“ mit derzeit 18 Kindern U3 und Ü3 enthalten. Diese Kinder haben einen Anspruch auf einen Platz. Es ist aber nicht gesagt, dass die Kinder auch über die gesamte Dauer des Kindergartenbesuches in Schenkenzell bleiben. Durch die hohe Fluktuation in der Gemeinschaftsunterkunft ist es schwer vorherzusagen, wohin sich diese Zahlen entwickelt. Im Jahr 2020 waren im September noch 26 Kinder im entsprechenden Alter in der „Sonne“ gemeldet. Zu – und Wegzüge der übrigen Bevölkerung sind auch nicht berücksichtigt. Aufgrund der Bebauung im Baugebiet Oberdorf-West gibt es auch hier sicherlich weitere Entwicklungen.

 

Im U3-Bereich werden folgender Kinderzahlen zugrundgelegt:

U3 Kinderzahlen
zum Ende des Kindergartenjahres Kinder

1-3

Freie /

fehlende Plätze

Bei Bedarf von 60 % Freie / fehlende Plätze
2020/2021 50 zw. -40 und -25 30 zw. -20 und -5

Diese Daten zeigen, dass die Gemeinde im Bereich Kindergartenerweiterung tätig werden muss. Sowohl im U3- als auch im Ü3-Bereich muss dem Bedarf entsprochen werden.

 

Die Betreuungszahlen ändern sich wie folgt, wenn eine weitere Ü3-Gruppe und eine U3-Gruppe im neuen Kindergarten geschaffen werden:

Neuer Kindergarten
Betriebsform Plätze max.
Insgesamt Kinder über 3 Jahre Kinder unter 3 Jahre
25 25 0
Krippe 10 0 10
Summe 35 25 10
Ausgehend von max. 94 Plätzen Ü3
zum Ende des Kindergartenjahres 4 Jahrgänge Freie / fehlende Plätze 3,6 Jahrgänge Freie / fehlende Plätze
2020/2021 66 +28 59 +35
2021/2022 72 +22 65 +29
2022/2023 78 +16 69 +25
Ausgehend von den Ü 3 Zahlen gibt es für die Betreuung von U3-Kindern folgende Möglichkeiten
zum Ende des Kindergartenjahres Kinder insgesamt Plätze mit Überschuss bei 3,6 Jahrgängen aus der Ü3 Freie / fehlende Plätze bei 100% Belegung Bedarf 60% Freie / fehlende Plätze
2020/2021 50 35 -15 30 +5

 

Der Gemeinderat nimmt die Bedarfsplanung und die Ausführungen dazu zustimmend zur Kenntnis.

5. Abrechnung Freibad 2020

Die Abrechnung für den Betrieb des Freibades im Jahr 2020 durch die Stadt Schiltach ist nun erfolgt. Aufgrund der Coronapandemie war das Freibad im Jahr 2020 erst ab Mitte Juni geöffnet, die Erträge liegen daher deutlich unter den Vorjahren. Aufgrund der verspäteten Öffnung waren jedoch auch bei den laufenden Kosten, wie beispielsweise Heizung und Brennstoffe, Energie, sowie die Wasserversorgung weniger Aufwendungen im Ergebnishaushalt angefallen.

Insgesamt ergibt sich für die Gemeinde Schenkenzell ein zu tragender Abmangel aus dem Ergebnishaushalt von 70.650,49 €, im Haushaltsplan waren hier 60.000 € Abmangelbeteiligung eingeplant. Das Ergebnis liegt damit 10.650,49 € über dem Planansatz im Haushaltsplan 2021.

Die Erträge aus dem Freibadbetrieb im Ergebnishaushalt betragen insgesamt 62.660,95 €. Im Vorjahr 2019 waren dies noch 101.082,58 €. Hier macht sich die verspätete Öffnung mit limitierter Besucherzahl bemerkbar.

Die Erlöse setzten sich wie folgt zusammen:

  • Tages- und Zehnerkarten 42.698,10 € (2019: 61.123,80 €)
  • Jahreskarten:
    Schiltach 14.165,00 € (2019: 29.882,00 €)
    Schenkenzell 5.637,00 € (2019: 8.987,00 €)
  • Leihgebühren und Sonstiges 56,10 € (2019: 4.075,60)

Besucher:

  • insgesamt: 33.414 (2019: 84.472)
  • Tageskarten: 10.649 (2019: 19.479)
  • Jahres- und Zehnerkarten: 22.765 (2019: 64.993)

Die Aufwendungen betragen insgesamt 283.320,59 € (2019: 340.550,62 €). Die Personalaufwendungen blieben mit 126.367,98 € im Vergleich zu 2019 (130.475,38 €) ähnlich hoch. Für die Unterhaltung der baulichen Anlagen wurden 26.683,07 € verwendet, 2019 47.367,23 €. Der Aufwand für Energie, Heizung und Brennstoffe fiel deutlich geringer aus. Auch der besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwand sank auf 2.950,08 € von 7.265,12 € in 2019. Für das digitale Buchungssystem, das pandemiebedingt erforderlich wurde, fielen Aufwendungen von 2.853,65 € an.

Unter Abzug der eingenommenen Erträge ergibt sich insgesamt eine Unterdeckung von 220.659,64 €. Der Abmangel wird nach der Einwohnerwahl zum 30.06.2017 prozentual auf die beiden beteiligten Kommunen aufgeteilt, für Schenkenzell ergibt sich ein Abmangel in Höhe von 70.650,49 €.

Für Investitionen wurden in 2020 lediglich 1.972,74 € ausgegeben, 2019 waren dies 16.312,58 €. Im Jahr 2020 wurde eine Kreiselpumpe ersetzt. An den Investitionen hat die Gemeinde Schenkenzell einen Anteil von 631,63 € im Jahr 2020 zu tragen.

Für Schenkenzell betragen die Ausgaben für den laufenden Betrieb / Ergebnishaushalt sowie Investitionen 71.282,12 €, 2019 waren dies 82.345,33 €.

Zu einer Öffnung im Jahr 2021:

Unter gewissen Voraussetzungen und bei stabilen Inzidenzzahlen unter 100 Fällen pro 100.000 Einwohnern in sieben Tagen kann das Bad voraussichtlich geöffnet werden. Voraussetzung ist ein entsprechendes Hygienekonzept sowie ein tagesaktueller negativer Schnelltest, dieser entfällt für vollständige Geimpfte oder genesene Personen.

Die Stadt Schiltach schlägt vor, wie im vergangenen Jahr die Online-Anmeldung über das bekannte Portal wie im vergangenen Jahr zu nutzen. Aufgrund der Kosten, aber auch aus anderen Gründen wird von einer vorgeschlagenen Online-Bezahlmethode abgeraten.

Das Online-Bezahlen könnte mit dem Bezahldienstanbieter PayPal umgesetzt werden, allerdings entstehen dadurch erhöhte Kosten.

Für die Zahlungsabwicklung fallen (normale PayPal-Konditionen) 35 Cent Festgebühr pro Warenkorb + zzgl. einer prozentualen Gebühr von bis zu 2.5%. (Abhängig vom Monatsvolumen) an.

Die Kosten der Einrichtung erhöhen sich (Kosten – Freibadticket.de Software) um weitere + 1.100 € für die Anbindung der Zahlungsschnittstelle.

Aus Sicht der Verwaltungen entstehen folgende Nachteile:

  1. Der Preis steht nicht im Verhältnis zu einem Einzeleintritt. Es entstehen hohe Transaktionskosten oder der Ticketpreis für den Kunden muss ggf. erhöht werden.
  2. Die Einführung eines Zahlungssystems macht, wenn überhaupt, nur langfristig Sinn.
  3. Die Einrichtung einer Online-Zahlung über PayPal und der Kommune dauert rund 3-4 Wochen, die reine Reservier-Lösung kann dagegen immer innerhalb 10 Tagen eingerichtet werden.
  4. Die Buchhaltungsprozess erhöhen sich enorm, da weitere Zahlungsmethode.
  5. Erfahrungen zeigen wohl, dass Kunden versuchen nach dem Badebesuch eine Transkation zu widerrufen (einen Zahlungsfall zu öffnen). Dies kann dazu führen, dass Zahlungsdienstleister das Geld lange einbehalten oder dem Kunde zurückzahlt.
  6. Der finanzielle Aufwand zum Einrichten und dem Anschluss der Online-Zahlung besteht aber auch wenn nur wenige Gäste im Jahr ein Ticket kaufen.

Der hier zu betreibende Aufwand steht aus Sicht beider Verwaltungen nicht im Verhältnis zum Aufwand.

Das bekannte Reservierungs- und Einlasssystem bietet eine relative Sicherheit zu Kontaktdatenverfolgung. Die Kosten für das Einlassmanagement liegen zwischen 2.500 € und 3.000 €. Herr Bürgermeister Heinzelmann erläutert auf Rückfrage aus dem Gremium, dass derzeit überlegt wird auch die Luca-App zur Kontaktnachverfolgung einzusetzen, eine Entscheidung steht noch aus. Das Reservierungssystem bietet hier bereits gute Möglichkeiten und es muss überlegt werden ob hier mit zwei Systemen gearbeitet werden soll. Die Regelungen zur Durchführung von Test für den Freibadbesuch sind derzeit noch nicht im Einzelnen geklärt.

Die Gemeinderäte sprechen sich gegen eine Online-Bezahllösung mit PayPal aus. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, das Freibad bei Erreichen der entsprechenden Inzidenzen zu Öffnen.

 

6. Bekanntgaben

Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Mittwoch, 16.06.2021, statt.

7. Verschiedenes, Wünsche und Anträge

Ein Gemeinderat fragt bezüglich der in Sozialen Medien sowie in der Tageszeitung genannten Vorfälle am Wochenende bei der Schenkenburg an. Hier war von Müll an der Ruine sowie herumliegenden Scherben berichtet worden. Sind der Verwaltung hier Einzelheiten bekannt? Herr Heinzelmann berichtet, dass nähere Informationen nicht vorliegen, der Bauhof hat die Scherben und den Müll aufgeräumt. Sollten aus der Bevölkerung Hinweise auf die Verursacher vorliegen, bittet er um Mitteilung an die Gemeindeverwaltung oder direkt an die Polizei. Generell gibt es aufgrund der aktuellen Pandemiesituation in der letzten Zeit wiederholt solche Vorfälle. Ein Gemeinderat macht deutlich, dass auch beim alten Sportplatz des TV immer wieder ähnliche Vorfälle bemerkt werden. Der TV hat dieser Vorkommnisse im Auge und beobachtet dies und wird gegebenenfalls einschreiten. Der Mülleimer dort ist immer sehr voll, er bittet den Gemeinderat diesen aufgrund der Situation öfter zu leeren.

 

Bitte wählen Sie...