Keine Anfragen
Die Antragsteller möchten in der Eisweierstraße 8 ein Zweifamilienwohnhaus mit Doppelgarage errichten. Das Wohnhaus hat einen Grundriss von 14 x 10,50 m und ein Satteldach mit 25° Neigung. Die Doppelgarage mit Abstellraum ist auf der Südseite geplant und überbaut das bestehende Leitungsrecht um 0,50 m. Die Garage hat einen Grundriss von 7,00 x 6,00 m.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Oberdorf-West – 3. Erweiterung“. Es werden nicht alle Festsetzungen eingehalten:
Es ist geplant, mit dem Dachsvorsprung an der Ostseite teilweise die Baugrenze zu überschreiten. Dies lässt der Bebauungsplan in Ziffer 5 der planungsrechtlichen Festsetzungen als Ausnahme zu. Zudem wird das bestehende Leitungsrecht geringfügig beeinträchtigt, dies wurde vorab mit der Verwaltung abgesprochen und ist in diesem Fall vertretbar. Es soll keine Zisterne ausgeführt werden (aufgrund der wasserrechtlichen Genehmigung ist für das gesamte Gebiet Oberdorf keine Zisterne notwendig).
Der Gemeinderat stimmt dem Baugesuch zu und erteilt die obenstehende Befreiung zur Überschreitung des Baufensters, die gemeindliche Zustimmung zum Überbauen des bestehenden Leitungsrechts sowie der Befreiung von der Pflicht zum Einbau einer Zisterne.
Das Umweltschutzamt Rottweil hat der Gemeinde Schenkenzell die Pläne für den Ausbau der Fischaufstiegsanlage an der Wasserkraftanlage oberhalb der Firma Duravit durch die Firma Hydro Energie Roth GmbH mit der Bitte um Stellungnahme zukommen lassen. Seit der Übernahme durch den neuen Betreiber gab es in diesem Bereich einige Bauarbeiten, welche jedoch als Sanierungen zu sehen waren und somit nicht der Genehmigung bedurften.
Die wasserrechtliche Genehmigung der Wasserkraftanlage läuft nun aus und somit auch deren Bestand. Für den Neuantrag der wasserrechtlichen Genehmigung bedarf es einer Ertüchtigung der Fischauf- bzw. abstiegsanlage in der Kinzig, damit die Anlage ökologisch durchgängig gestaltet werden kann. Flussaufwärts wird dies durch die geplante Fischaufstiegsanlage ermöglicht. Die flussabwärts gerichtete Durchgängigkeit wird durch ein geplantes Vertikalrechensystem mit Abflussrinne gewährleistet. Der bestehende Rechen soll durch einen neuen Vertikalrechen ersetzt werden. Am Krafthaus sind keine Änderungen vorgesehen.
Der Nettoertrag der Anlage wird mit 550.000 kWh/a angegeben, was dem Energiebedarf von ca. 157 3-Personenhaushalten entspricht. Die Wehranlage soll wie im Bestand, ebenso wie der Wasserentnahmekanal, bestehen bleiben. Künftiger permanenter Einstaupegel soll 371,5 m. ü.N.N sein. Die Wassermindestmenge wird auf 350 l/s festgesetzt. Dies teilt sich in den Fischaufstieg mit 250 l/s und den Abstieg mit 100 l/s auf. Der Aufstieg wird in seiner Dimensionierung für die Fischarten Barbe, Esche und Döbel ausgerichtet. Diese Fischarten betragen an der Gesamtpopulation in diesem Abschnitt der Kinzig rund 10 %. Die hauptsächlich vorkommenden Arten sind Bachforelle, Groppe, Schmerle und Elritze.
Der Aufstieg wird als Raugerinne-Beckenpass geplant, welcher einen naturnachempfundenen Anlagentyp darstellt. An Stelle einzelner Natursteine kommen Trennwände aus Beton zum Einsatz. Die Anlage ist mit dem staatlichen Fischereiamt abgestimmt. Der Abstieg wird durch eine Rinne vor dem Vertikalgitter, welches zum einen die Fische vor der Turbine und zum anderen die Turbinen vor Schwemmgut schützt, durchgeführt. Die Hochwassersituation wird durch die Eingriffe nicht negativ beeinflusst. Auswirkungen auf den Verkehr sind nur minimal zu erwarten. Das Landschaftsbild wird sich durch die Beibehaltung wesentlicher Teile der Anlage nicht verändern.
Der Gemeinderat stimmt der geplanten Änderung der Fischaufstiegsanlage beim Wehr Duravit einstimmig zu und beauftragt die Verwaltung eine entsprechende Stellungnahme abzugeben.
Seit der letzten Annahme von Spenden kam, kurz vor Jahresende, noch eine weitere Spende für die Sanierung der denkmalgeschützten Brücke in Kaltbrunn an der Kari Kapelle in Höhe von 100,00 € hinzu. Der Gemeinderat dankt dem Spender und nimmt die Spende an.