Zur konstituierenden Sitzung des Gemeinderats nach den Kommunalwahlen am 09.06.2024 konnte Bürgermeister Heinzelmann alle zehn Gemeinderäte, zwei Vertreter der Presse sowie einen Bürger begrüßen.
Die Gemeindeverwaltung hat am 26.06.2024 den Wahlprüfungsbescheid des Landratsamts Rottweil zur Wahl der Gemeinderäte am 09.06.2024 erhalten. Die Wahlprüfung hat keine Beanstandungen ergeben, die Wahl der Gemeinderäte wird für gültig erklärt. Bei der Überprüfung des Wahlergebnisses ergaben sich keine Änderungen. Der Wahlprüfungsbescheid wurde in der Sitzung im Wortlaut vorgelesen und damit bekanntgegeben.
Alle bisherigen und neu gewählten Gemeinderäte müssen in der ersten Sitzung auf ihre Rechte und Pflichten und auf ihre Verantwortung für die Gesamtgemeinde Schenkenzell hingewiesen werden. Bürgermeister Heinzelmann stellt diese anhand einer Präsentation vor. Anschließend erfolgt die Verpflichtung aller Gemeinderätinnen und -räte auf eine gewissenhafte Ausübung des übernommenen Wahlamtes. Die Verpflichtungsformel lautet: „Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.“
Diese Verpflichtung wurde vom Bürgermeister per Handschlag abgenommen und die Niederschrift wurde von allen unterzeichnet. Bürgermeister Heinzelmann heißt insbesondere die neuen Mitglieder Katrin Kilguß, Nico Wöhrle und Thomas Finkbeiner im Gemeinderat herzlich willkommen, bedankt sich bei allen für ihre Bereitschaft an der ehrenamtlichen Tätigkeit und freut sich auf die künftige Zusammenarbeit.
Nach § 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Schenkenzell werden aus dem Gemeinderat drei ehrenamtliche Stellvertreter gewählt. Die Stellvertreter übernehmen im Auftrag des Bürgermeisters Termine oder Aufgaben, wenn der Bürgermeister selbst verhindert ist. Die Bürgermeister-Stellvertreter sind nach jeder Gemeinderatswahl neu zu wählen. Bisher wurden die ersten beiden Stellvertreter aus dem Wahlbezirk Schenkenzell, zumeist die Gemeinderäte mit der höchsten Stimmenzahl, sowie der dritte Bürgermeister-Stellvertreter aus dem Ortsteil Kaltbrunn gewählt. Dies ist eine Tradition, eine rechtliche Bindung liegt hierzu nicht vor. Der Gemeinderat spricht sich dafür aus, dass der dritte Stellvertreter nicht mehr zwingend aus Kaltbrunn gewählt werden soll, sondern für alle drei Stellvertreter die Personen mit den meisten Stimmen vorgeschlagen werden sollen. Als erster Stellvertreter wurde in geheimer Wahl einstimmig Werner Kaufmann gewählt. Über den zweiten und dritten Stellvertreter wurde jeweils offen abgestimmt. Jeweils einstimmig als zweite Stellvertreterin wurde Katrin Kilguß und als dritter Stellvertreter Thomas Finkbeiner gewählt.
a) den gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Schiltach / Schenkenzell Zwischen der Stadt Schiltach und der Gemeinde Schenkenzell besteht eine „Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft“. Die Stadt Schiltach erfüllt nach der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung für die Gemeinde Schenkenzell die Aufgaben der Verwaltungsgemeinschaft. Erledigungsaufgaben, die die Stadt Schiltach für die Gemeinde Schenkenzell in deren Namen erledigt, sind die Erarbeitung eines gemeinsamen Flächennutzungsplanes und die Aufgaben des Trägers der Straßenbaulast (bis auf Widerruf freigestellt). Zu den Erfüllungsaufgaben, die die Stadt Schiltach für die Gemeinde Schenkenzell in eigener Zuständigkeit erfüllt, gehören der Betrieb und die Unterhaltung des Freibads und der Sporthalle Schiltach/Schenkenzell. Die nicht durch Gesetz oder Vereinbarung auf den Bürgermeister der Stadt Schiltach übertragenen Zuständigkeiten werden vom gemeinsamen Ausschuss, der aus den Bürgermeistern und acht weiteren Vertretern besteht, von denen vier auf die Stadt Schiltach und vier auf die Gemeinde Schenkenzell entfallen, entschieden. Aus den Reihen des Gemeinderats sind vier Mitglieder sowie vier persönliche Stellvertreter zu wählen. Bisher waren die Mitglieder des Ausschusses der Verwaltungsgemeinschaft identisch mit den Mitgliedern des Abwasserzweckverbandes, da die Sitzungen in der Regel direkt im Anschluss aufeinander stattfinden. Der Gemeinderat spricht sich dafür aus, dies auch in Zukunft so zu handhaben. Infolge einer geheimen Wahl wurden Thomas Finkbeiner (10 Stimmen), Michael Rempp (9 Stimmen), Mathias Lehmann (9 Stimmen) und Stefan Mäntele (in Folge einer Stichwahl mit 7 Stimmen) als Mitglieder in den gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Schiltach/ Schenkenzell gewählt. Als persönliche Stellvertreter wurden durch offene Abstimmung Werner Kaufmann für Thomas Finkbeiner, Stefan Maier für Michael Rempp, Felix Hauer für Mathias Lehmann und Nico Wöhrle für Stefan Mäntele gewählt.
b) den Abwasserzweckverband Oberes Kinzigtal Mitglieder des Zweckverbandes „Abwasserverband Oberes Kinzigtal“ sind die Stadt Schiltach sowie die Gemeinde Schenkenzell. Aufgabe des Zweckverbandes ist die Ableitung und Klärung der im Verbandsgebiets anfallenden Abwässer. Über alle Angelegenheiten des Verbandes entscheidet die Verbandsversammlung. In der Verbandsversammlung ist jede Gemeinde mit fünf Mitgliedern vertreten. Die Bürgermeister sind kraft Gesetzes Mitglieder. Die weiteren vier Vertreter sind aus der Mitte des Gemeinderates, wie auch deren persönliche Stellvertreter zu wählen. Die Mitglieder des Abwasserzweckverbands entspricht dem Ergebnis der Wahl der Verwaltungsgemeinschaft Schiltach/ Schenkenzell. Somit wurden Thomas Finkbeiner, Michael Rempp, Mathias Lehmann und Stefan Mäntele in geheimer Wahl gewählt. Als Stellvertreter wurden durch offene Abstimmung Werner Kaufmann für Thomas Finkbeiner, Stefan Maier für Michael Rempp, Felix Hauer für Mathias Lehmann und Nico Wöhrle für Stefan Mäntele gewählt.
c) das Kuratorium des Katholischen Kindergartens Zwischen der Katholischen Kirchengemeinde Schenkenzell und der bürgerlichen Gemeinde Schenkenzell besteht ein Vertrag über den Betrieb der Katholischen Kindergärten. Bestandteil dieses Vertrages ist u. a. die Bildung eines paritätisch besetzten Kuratoriums zwischen Kirchengemeinde und bürgerlicher Gemeinde. Dem Kuratorium gehören als stimmberechtigte Mitglieder an. Der Vorsitzende des katholischen Stiftungsrates, der Bürgermeister, zwei Vertreter des katholischen Pfarrgemeinderates Schenkenzell, ein Vertreter des katholischen Pfarrgemeinderates Wittichen, zwei Vertreter des Gemeinderates Schenkenzell und ein Vertreter des Ortschaftsrats Kaltbrunn. Aufgaben des Kuratoriums sind die Beratung von Grundsatzfragen, die Vorberatung des Haushaltsplanes der Kindergärten, Personalangelegenheiten, Vorberatung über Festsetzung und Änderung des Elternbeitrages, Gewährung von Nachlässen aus sozialen Gründen, Aufstellung von Grundsätzen für die Aufnahme der Kinder, Entscheidungen über Aufnahmesperren, Festsetzung der Öffnungszeiten sowie Festlegung der Kindergartenferien und letztendlich die Koordinierung zwischen der Kirchengemeinde, der bürgerlichen Gemeinde und dem Elternbeirat. Im Rahmen einer offenen Abstimmung wurden Katrin Kilguß und Felix Hauer zu den Vertretern des Kuratoriums gewählt.
d) den gemeinsamen Schulausschuss der gemeinsamen Grundschule Seit dem Schuljahr 2017/2018 ist die gemeinsame Ganztagesgrundschule Schiltach/Schenkenzell eingerichtet. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Schiltach über die Einrichtung und Unterhaltung der gemeinsamen Grundschule Schiltach/Schenkenzell vom 30.03.2017 sieht die Bildung eines gemeinsamen Schulausschusses vor. Der Schulausschuss berät den Schulträger in schulischen Angelegenheiten in der Zuständigkeit der Verwaltung (z.B. Gebäudeunterhaltung) und berät wichtige Belange, die in der Zuständigkeit der beiden Gemeinden liegen, vor. Der Schulträger, die Stadt Schiltach, informiert den Schulausschuss regelmäßig über wichtige Belange und anstehende Investitionen. Der Schulausschuss besteht aus je drei stimmberechtigten Mitgliedern des Gemeinderats der Stadt Schiltach und der Gemeinde Schenkenzell, jeweils inklusive des Bürgermeisters. Vorsitzender des Schulausschusses ist der Bürgermeister der Stadt Schiltach. Beratende Mitglieder des Ausschusses sind der Schulleiter sowie der/die Elternbeiratsvorsitzende. Als Mitglieder des gemeinsamen Schulausschusses wurden am 17.07.2024 Werner Kaufmann und Nico Wöhrle durch eine offene Abstimmung einstimmig gewählt. Die Stellvertretung wurde ebenfalls einstimmig beschlossen: Thomas Finkbeiner für Werner Kaufmannund Mathias Lehmann für Nico Wöhrle.
e) den gemeinnützigen Verein St. Georgskapelle auf dem Roßberg, Schenkenzell e.V. Gemeinsam mit dem Hause Fürstenberg wurde ein gemeinnütziger Verein zugunsten der Roßbergkapelle gegründet. Funktionsträger im Vorstand sind der Bürgermeister und der Ortsvorsteher. Außerdem wird aus den Reihen des Gemeinde- und Ortschaftsrats jeweils ein Vertreter als Mitglied des Vorstandes gewählt. Bisherig war Felix Hauer Mitglied des Vorstandes. Nach der Wahl am 17.07.2024 wurde Felix Hauer erneut durch offene Abstimmung einstimmig in das Gremium gewählt. Nach Abschluss der Wahlen bedankte sich Bürgermeister Heinzelmann für die Bereitschaft jedes Einzelnen und gratulierte allen Gewählten zum neuen Amt.
Der Gemeinderat hat beschlossen, für künftige Gemeinderatssitzungen, welche weiterhin in einem dreiwöchigen Rhythmus erfolgen sollen, den Sitzungstag bei Mittwoch zu belassen. Die Sitzungen werden weiterhin um 19:00 Uhr beginnen. Ursprünglich wurde erwogen die Zeit vorzulegen, da Nico Wöhrle als neues Gemeinderatsmitglied minderjährig ist. Nach Prüfung der Bestimmungen zum Jugendschutz gibt es jedoch keine Einschränkung in diesem Zusammenhang. Bezüglich der Geschäftsordnung sowie der Teilnahme an kirchlichen Festen gab es keinen Einwand bzw. keine Einsprüche gegen bisherige Vorgehensweisen.
Die Sitzungstermine werden halbjährlich durch den Gemeinderat festgelegt. Im August ist nun Sommerpause, im September werden die Sitzungen erneut aufgenommen. Im Herbst soll zur Vorberatung des Haushalts für das kommende Jahr eine Klausurtagung an einem Samstag statt.Der Gemeinderat beschloss den Sitzungsfahrplan für das zweite Halbjahr mit folgenden Sitzungsterminen: > Mittwoch, 06.09.2024 Gemeinderatssitzung > Mittwoch, 25.09.2024 Gemeinderatssitzung > Mittwoch, 16.10.2024 Gemeindratssitzung > Mittwoch, 06.11.2024 Gemeinderatssitzung > Mittwoch, 27.11.2024 Gemeindratssitzung > Mittwoch, 18.12.2024 Gemeinsame Sitzung des Gemeinde- und Ortschaftsrates.
Die Wahl des Ortsvorstehers wird gem. § 71 GemO in zwei Schritten durchgeführt. Im ersten Schritt wählt der Ortschaftsrat Personen für das Amt des Ortsvorstehers und seines Stellvertreters und übergibt diesen Wahlvorschlag an den Gemeinderat. Der Gemeinderat wählt anschließend den Ortsvorsteher und seinen Stellvertreter. Der Ortschaftsrat hat in seiner Sitzung am 16.07.2024 seine Wahlvorschläge für das Amt des Ortsvorstehers und seines Stellvertreters gewählt. Dieser Beschluss wurde in der Gemeinderatssitzung vorgelegt. Die Wahl erfolgt grundsätzlich geheim, kann aber auch offen durchgeführt werden, wenn kein Mitglied des Gemeinderats widerspricht. Gewählt ist, wer die absolute Mehrheit der anwesenden, stimmberechtigten Gemeinderäte erreicht hat. Der Ortschaftsrat beschloss am 16.07.2024 einen Wahlvorschlag über Stefan Maier als Ortsvorsteher und Lars Weispfennig als sein Stellvertreter. Am 17.07.2024 stimmte schließlich der Gemeinderat in Form einer offenen Abstimmung eindeutig, mit 10 Ja-Stimmen sowie einer Enthaltung für den Wahlvorschlag des Ortschaftsrats. Somit ist Stefan Maier Ortsvorsteher und sein Stellvertreter Lars Weispfennig.
Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich. Das bestehende Wohnhaus wird nach § 35 Abs. 4 Nr. 5 BauGB auf zwei Wohneinheiten erweitert. Die Grundfläche des Anbaus beträgt 70 m². Die zusätzlich geschaffene Wohneinheit soll familienintern vom Sohn des Bauherrn genutzt werden. Das Bauvorhaben muss brandschutztechnisch zu dem bestehenden landwirtschaftlich genutzten Schopf abgegrenzt werden. Sämtliche offene Punkte wurden in Bauvoranfragen schon abgeklärt. Für den Bauantrag sind keine baurechtlichen Ausnahmegenehmigungen zu erteilen. Da keine Befreiungen zu erteilen sind und sich der Erweiterungsbau am Bestand orientiert, wird die Zustimmung zum Bauantrag empfohlen. Der Gemeinderat stimmt dem beantragten Bauvorhaben einstimmig zu.
a) Brückensanierung BW 305
Die Ausschreibung zur statischen Sanierung der Gewölbebrücke Talstraße Wittichen (BW305) wurde als beschränkte Ausschreibung durchgeführt. Neben den drei Firmen, die für die Maßnahme angeschrieben worden waren, gab es vier weitere Bewerbungen. Alle sieben Bieter wurden zugelassen, zwei Firmen haben sich jedoch gegen die Abgabe eines Angebotes entschieden. In der Kostenberechnung ist man von einem Kostenansatz von brutto 60.000 € angetreten. Das Submissionsergebnis sieht wie folgt aus:
BST GmbH 64579 Germsheim: 59.559,50 €, 100,0% Bieter 2: 60.565,05 €, 101,7% Bieter 3: 63.085,47 €, 105,9% Bieter 4: 71.858,45 €, 120,6% Bieter 5: 72.447,20 €, 121,6%
Die Kosten liegen somit 0,7 % unter der Kostenberechnung, der Haushaltsansatz wird unten nochmal separat betrachtet. Die Firma BST war seinerzeit an der Sanierung der Schenkenburg beteiligt. Die Firma hat sich auf die Sanierung von historischen Mauerwerken spezialisiert und betreibt ein eigenes Statikbüro. Die fachliche Eignung sowie die bisherigen Erfahrungen, sprechen für die Vergabe an den preiswertesten Bieter, so wie es ebenfalls vom Vergaberecht vorgesehen wird. Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Auftrag an die Firma BST aus Germsheim, zum Angebotspreis von 59.559,50 € zu vergeben.
b) Brückensanierung BW 306
Die Ausschreibung zur statischen Sanierung der Gewölbebrücke Talstraße Wittichen (BW306) wurde als beschränkte Ausschreibung durchgeführt. Die Entwicklung der Bieterzahl ist entsprechend dem Bauwerk 305. In der Kostenberechnung ist man von einem Kostenansatz von brutto 70.000 € ausgegangen. Das Submissionsergebnis sieht wie folgt aus:
DIZWO GmbH 78713 Schramberg, 65.045,40 €, 100,0% Bieter 2: 69.728,05 €, 107,2% Bieter 3: 75.365,58 €, 115,9% Bieter 4: 88.298,00 €, 135,7% Bieter 5: 92.351,56 €, 142,0%
Die Kosten liegen somit 7,0 % unter der Kostenberechnung, der Haushaltsansatz wird unten nochmal separat betrachtet. Die Firma Dieterle aus Schramberg hat schon Brückenaufträge für die Gemeinde ausgeführt. Die fachliche Eignung sowie die bisherigen Erfahrungen sprechen für die Vergabe an den preiswertesten Bieter, so wie es das Vergaberecht vorsieht.
Haushaltsansatz: Im Haushalt war noch der Ersatzbau des Bauwerks 305 vorgesehen. Dabei wurde mit Kosten von 350.000 € gerechnet. Diesen Kosten standen aber auch Förderungen in Höhe von 180.000 € gegenüber. Somit waren Effektivkosten von 170.000 € für den Ersatzbau des Bauwerks 305 eingeplant. Die Sanierung beider Bauwerke bedeutet jetzt eine Vergabesumme von 124.604,90 €, sodass wir in der Vergabe rund 45.000 € unter dem Haushaltsansatz bleiben. Hinzu kommt allerdings noch der Austausch eines maroden Stahlträgers. Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Vergabe des Auftrags an die Firma DIZWO aus Schramberg mit dem preisgünstigsten Angebot in Höhe von 65.045,40 €.
c) Automatisierungstechnik Hochbehälter Bruderbach
Die Ausschreibung zur Automatisierungstechnik Hochbehälter Bruderbach wurde in einer beschränkten Ausschreibung durchgeführt. Neben den drei Firmen, die für die Maßnahme angeschrieben wurden, konnte ein 4. Anbieter als Bieter zugelassen werden. In der Kostenberechnung sowie auch im Haushalt ist man von einem Kostenansatz von 50.000 € ausgegangen. Das Submissionsergebnis sieht wie folgt aus:
Firma Voltec GmbH 77709 Wolfach: 53.223,13 €, 100,0% Bieter 2: 56.268,41 €, 105,7 % Bieter 3: 86.037,00 €, 161,7% Bieter 4: 91.041,81 €, 171,1%
Wassermeister Andreas Haag hatte schon im Vorfeld berichtet, dass einige seiner Kollegen schon sehr gute Erfahrungen mit dem Anbieter Voltec aus Wolfach gemacht haben. Die fachliche Eignung sowie die Erfahrungen aus den Nachbargemeinden sprechen für die Vergabe an den preiswertesten Bieter, so wie es das Vergaberecht vorsieht. Die Bruttokosten liegen somit 6,5 % über der Kostenberechnung und dem entsprechenden Haushaltsansatz. Im Bereich der Wasserversorgung ist die Gemeinde zum Vorsteuerabzug berechtigt, daher liegen der Angebotspreis mit netto 44.725,41 € unter dem Haushaltsansatz, wobei hier noch die Kosten für den Ingenieur hinzukommen. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den Auftrag an die Firma Voltec GmbH aus Wolfach zum Angebotspreis von 53.223,13 € brutto zu vergeben.
d) Sanierung des Bades der Wohnung im DG, Heilig-Garten 4
Wie in vergangenen Sitzungen bereits vorgestellt, wurde die Badsanierung Heilig Garten 4 schon seit einigen Jahren immer wieder angedacht und soll nun umgesetzt werden. Auf Grund eines Wasserschadens finden momentan sowieso Arbeiten im Gebäude statt. Daher wurden mit drei Firmen die komplizierte Badsituation besprochen und eine verfahrensfreie Preisabfrage durchgeführt. Zwei Firmen haben ein Angebot unterbreitet. Die Kostenberechnung sowie Kostenrahmen im Haushalt belaufen sich auf 20.000 €.
Firma Vollmer 77773 Schenkenzell: 20.000,00 €, 100% Bieter 2: 22.736,50 €, 113,7%
In Anbetracht des günstigsten Angebotes und auch der Tatsache, dass die Firma Vollmer bei der Schadensabwicklung von der BGV als örtliches Unternehmen beauftragt wurde und somit sowieso schon im Gebäude tätig ist, spricht nichts gegen die Vergabe an den preiswertesten Bieter, so wie es das Vergaberecht vorsieht. Der Gemeinderat stimmt hinsichtlich der Auftragsvergabe einstimmig ab und befürwortet somit die Vergabe an die Firma Vollmer aus Schenkenzell zum Angebotspreis von 20.000,00 €. Der langjährige Mieter hat im Gespräch mit der Gemeinde Schenkenzell hinsichtlich der Badplanung den Wunsch geäußert, dass wieder eine Badewanne eingebaut wird. Hierbei ergab sich im Gemeinderat die Diskussion, ob in dem kleinen Bad eine Dusche nicht geeigneter ist und ob der Einbau einer Badewanne in der heutigen Zeit eher ungeeignet und nicht zeitgemäß ist. Die Gemeinde befürwortet die Verbauung einer Badewanne und möchte dem Wunsch des langjährigen zuverlässigen Mieters nachkommen. Die Kosten der beiden Varianten würden nicht stark voneinander abweichen, da ist der Gemeinderat sich einig. Hinsichtlich des Einbaus der Badewanne führte der Gemeinderat eine separate Abstimmung durch. Das Ergebnis belief sich auf 6 Ja-Stimmen sowie 5 Nein-Stimmen.
a) Varianten für den Einbau eines Aufzugs
Wie in der Vergangenheit bereits erörtert könnten die anstehenden Umstrukturierungsarbeiten im Gebäude Haus des Gastes dazu genutzt werden, einen Personenaufzug einzubauen. Die Möglichkeit des Einbaus wurden vor Ort geprüft und es kommen folgende Varianten in Frage. Variante 1: vollautomatische Personenaufzugsanlage Variante 2: Personenförderlift mit vorgeschriebener Begleitperson (analog zur Aufzugsanlage beim Kindergarten St. Ulrich (alte Grundschule))
Erläuterungen zu Variante 1: Die Anlage kann ohne Unterweisung und ohne Einschränkung des Personenkreises genutzt werden. Die Anlage ist nicht selbsttragend und hat somit erhöhte Ansprüche an die Statik des Aufzugschachtes. Somit ist nicht nur die Anlage an sich teurer, sondern auch die Kosten für den Schacht sind höher als bei Variante 2.
Erläuterungen zu Variante 2: Die Personenaufzugsanlage ist, sowohl was den Schachtbau, als auch die Anlage selbst betrifft, die kostengünstigste Variante. Die Anlage ist von der Bedienung nicht so komfortabel wie die Variante 1, sodass bei höherer Frequentierung auch mit Fehlbedienungen zu rechnen ist.
Kostengegenüberstellung:
Das Gremium hat abzuwägen, ob die Barrierefreiheit in einfachster Form hergestellt werden soll oder ob die langfristige Ausrichtung der Maßnahme vom Komfort her auch einer höheren Frequentierung gerecht werden soll. Der Gemeinderat betrachtet die Situation der verschiedenen Aufzugvarianten im Hinblick der Patienten des Haus des Gastes. Hierbei wird der Rat sich schnell einig, dass der Aufzug bevorzugt von älteren Personen genutzt wird, welche ohnehin eher dazu neigen, Schwierigkeiten mit der Technik zu haben. Außerdem kann von den Mietern nicht verlangt werden, dass für die Bedienung des Aufzuges sowie die Begleitung zum Aufzug ein Mitarbeiter abgestellt wird. Im Zuhörerbereich befand sich der Teileigentümer der Wohnung im Dachgeschoss des Haus des Gastes. Ihm wurde folglich das Wort erteilt. Daraufhin erwähnte er, dass er sich bei den Aufzugskosten ebenfalls beteiligen würde, da auch seine Wohnung im Dachgeschoss davon betroffen sei. Er präferiert hierbei ebenfalls die Variante 1. Der Gemeinderat stimmt einstimmig für die Variante 1 ab. Diese Abstimmung stellt noch keinen endgültigen, verbindlichen Beschluss dar, da im Nachgang noch ein ordentliches Gespräch mit dem Teileigentümer vollbracht werden muss.
b) Heizungskonzept
Zustand: Die Gastherme im Haus des Gastes besteht aus einer rund 40 Jahre alten Kesselanlage mit einem neueren Brenner aus dem Jahr 2021. Der Kessel hat schon leichte Undichtigkeiten, sodass stellenweise immer mal wieder Heizwasser an den verrosteten Schweißnähten austritt. Im Mittel der letzten Jahre haben wir am Gebäude einen Heizenergiebedarf von 100.000 kWh (insgesamt). Davon fallen rund 8.500 kWh für die Bereitstellung von Warmwasser an. Dies löst einen Energiekostenbedarf der letzten Jahre von rund 5.750 €/a aus, welcher auf die Mieter umgelegt wird. Verglichen werden sollen nachfolgende Systemkomponenten: > Gastherme (Unsichere Gesetzeslage EEG zwischen 15% und 65%) > Pelletheizung (EEG von 15%) > Wärmepumpe (keine EEG Maßnahmen) > Brauchwasserwärmepumpe > Solarthermie Brauchwasser
Die dazugehörige Tabelle finden Sie im Nachrichtenblatt vom 25.07.2024.
Nach Prüfung der Investitionskosten, der laufenden Betriebskosten sowie der Gesetzeslage, schlägt die Verwaltung den Bau einer Pelletheizung vor, welche, um den gesetzlich erforderlichen Anteil an regenerativer Energie sicherzustellen, zur Brauchwassererwärmung mit einer der vorgestellten Varianten, siehe Kombination B, C oder D ergänzt wird. Der Gemeinderat berät über Förderungsmöglichkeiten. Ein Gemeinderat teilt mit, dass es wohl ab Ende August eine BEG-Förderung mit bis 50 % geben könnte, die auch für Kommunen gelten würde. Das Landessanierungsprogramm bietet eine Förderung von 36 %. Diese ist allerdings nicht kombinierbar mit anderen Förderungen. Auch über die verschiedenen Varianten wird kurz diskutiert. Ein Gemeinderat teilt dann jedoch mit, dass dieses Thema fachlich sehr komplex und zudem die gesetzliche Lage so flexibel sei, als dass der Gemeinderat aus seiner Sicht hier ohne weiteres entscheiden könne. Der Gemeinderat beschließt daher, einen Energieberater einzuladen, welcher sich die Gegebenheiten des Hauses und die möglichen Varianten anschauen soll, diese anschließend bewertet und letztendlich auf Grund seiner Expertise Empfehlungen aussprechen kann.
Nachdem die Technik bei der Feier zum 50-jährigen Jubiläum der Eingemeindung wieder einmal nicht optimal und störungsfrei funktioniert hat, hat Bürgermeister Heinzelmann mit dem Hersteller der Hallentechnik Kontakt aufgenommen. Ebenso wurde er bei einem 2. Anbieter vorstellig. Beide Unternehmen bestätigten, dass die Funktechnik aufgrund des Alters mittlerweile in der Frequenz nicht mehr für solche Mikrofone alleinig zur Verfügung steht. Auch Mobilmasten und Telefone nutzen inzwischen diese alten Frequenzen, weswegen es immer wieder zu Störungen kommt. Von beiden Unternehmen wurden Angebote für einen Ersatz der Technik angeboten. Das günstigste Angebot hat die Firma Audio Bronner mit 1.045,20 € abgegeben. Es beinhaltet ein Funkmikrofon sowie ein Funkheadset mit einer passenden Sendestation, welche im Technikraum unterkommt. Das Gegenangebot ist mit 1.539,74 € höher. Hierbei muss gesagt sein, dass die Komponenten nicht 1 zu 1 vergleichbar sind. Vom Namen her ist das Angebot 2 eher das mit den bekannteren Marken, allerdings sind beide Systeme erprobt und vielfach im Einsatz. Ein Gemeinderat meldet zurück, dass sinnvollerweise gleich ein zweites Headset mitbestellt wird. Dies würde die Durchführung von Veranstaltungen in der Turn- und Festhalle deutlich erleichtern. Viele weitere Gemeinderatsmitglieder stimmen dieser Aussage zu. Folglich wurde einstimmig beschlossen, dass der Auftrag an die Firma Audio Bronner mit einem Angebot in Höhe von 1.045,20 € vergeben werden soll. Außerdem soll die Bestellung eines zusätzlichen Headsets durchgeführt werden.
Der Musikverein ist vor einiger Zeit auf die Verwaltung zugekommen und hat vorgeschlagen, das Probelokal nochmals schallschutztechnisch zu optimieren. In der Spitze haben die Musikerinnen und Musiker Emissionen von 110 dB gemessen, was dem Lärm einer Kettensäge entspricht. Problematisch ist derzeit die zu sterile und glatte Fensterfront. Der Verein hat sich mit der Verwaltung darauf verständigt, nach geeigneten Fördermöglichkeiten für Vorhänge zu suchen und dann wieder auf die Verwaltung zuzukommen. Die Wahl fiel nach Nachfrage bei den Verbänden und weiteren Möglichkeiten auf das Leader Regionalbudget. Der Antrag wurde daher bei Leader eingereicht und das Projekt wurde bei der letzten Auswahlsitzung auch zur Förderung ausgewählt. Im Wesentlichen beinhaltet der Schallschutz Vorhänge und Deckenwürfel für das Multifunktionszimmer der Vereine. Dies zieht nicht nur eine Verbesserung der Emissionen für die Musikerinnen und Musiker selbst nach sich, sondern auch nach außen hin wird der Schallschutz verbessert. Die förderfähigen Kosten betragen 5.854,57 € netto. Der Musikverein beantragt die Übernahme der Restkosten in Höhe von 2.283,28 €. Die Umsetzung hat noch in diesem Jahr zu erfolgen. Der Gemeinderat stellt einstimmig fest, die Restkosten in Höhe von 2.283,28 € zu übernehmen.