Sitzung des Gemeinderates am 17.04.2024

Niederschrift zur Sitzung des Gemeinderates am 17.04.2024

Zur Sitzung des Gemeinderats konnte Bürgermeister Heinzelmann alle Gemeinderäte, einen Vertreter der Presse sowie mehrere Bürger begrüßen.

1. Bürgerfrageviertelstunde

Ein Bürger nutzte die Bürgerfrageviertelstunde, um mehrere Fragen an den Gemeinderat zu stellen:

  • Zum einen fragte er nach dem Sachstand zum geologischen Lehrpfad in Wittichen. Dieser würde zwar noch auf der Homepage der Gemeinde beworben, die Informationsschilder seien inzwischen aber entweder abgebaut oder in einem sehr schlechten Zustand. Darauf hätten ihn auch schon Besucher mit größerer Entfernung angesprochen. Bürgermeister Heinzelmann erläutert, dass es verschiedene Überlegungen dazu gibt. Auch ein Kaltbrunner Bürger habe sich bereits Gedanken gemacht und eine neue Route vorgeschlagen. Allerdings besteht die Förderung des Naturparks für die Ausweisung solcher Wege im Moment nicht und auch für die Ertüchtigung entstünden Kosten. Dieses Jahr würde das Budget für die Kaltbrunnrunde hergenommen. Zudem muss beim geologischen Lehrpfad die Beschilderung gut überlegt werden, damit sie sowohl für Besucher ohne Fachkenntnisse und Familien, als auch für Personen mit geologischem Wissen interessant ist. Der Bürger verweist hier auf die Schilder um die Schenkenburg, bei der dieser Spagat gut umgesetzt werden konnte.
  • In seiner zweiten Frage stellte er darauf ab, dass die Öffentlichkeit erst im Januar im Zuge des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan „Heilig Garten – Aue, 5. Änderung“ vom Wegfall des Minigolfplatzes erfahren habe. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung habe er mehrere Vorschläge zur Nutzung der Fläche gemacht. Seine Frage, ob sein Schreiben mit diesen Vorschlägen vom Gremium auch gelesen worden sei, wurde von den Gemeinderäten bejaht.
  • Zudem fragte er nach, ob etwas hinsichtlich des 700-jährigen Jubiläums des Klosters geplant sei. Ortsvorsteher Maier berichtet, dass er hier im Kontakt mit der Katholischen Kirche sei. Es seien verschiedene Aktionen in Zusammenarbeit von Kirche und Gemeinde geplant, wie ein Weihnachtsmarkt um das Kloster, eine regelmäßige Öffnung des Klostermuseums in den Sommermonaten an einem Sonntag im Monat oder die Ausweisung einer kleinen Wanderrunde um das Kloster, da sich durch die Maßnahmen in der Landschaftsoffenhaltung wieder zwei Aussichtspunkte ergeben haben.

2. Bausachen
a) Parkplätze Äckerhofweg

Nach der Rutschung im November im Äckerhofweg, musste geschaut werden, wie es mit dem Hausbau und der Sicherung des Hangs weitergeht. Nach Rücksprache mit dem Eigentümer hat sich herausgestellt, dass die Möglichkeit besteht, zwei Längsparkplätze zu verwirklichen. Die für die Parkplätze vorgesehene Fläche liegt vollständig auf dem Grundstück der Gemeinde. Die Randeinfassung soll durch erhöhte Bordsteine ausgestaltet werden. Die Parkplätze wären durch das Landessanierungsprogramm mit 150 € /m²/netto förderfähig, was eine Fördersumme von ca. 4.800 € bedeutet. Die Kosten liegen etwa doppelt so hoch bei rund 10.000 €. Die Kosten für den Wiederaufbau des Gehweges in Folge der Rutschung sind nicht förderfähig.
Der Gemeinderat beschließt die Erstellung von zwei Parkplätzen entlang des Äckerhofweges.

b) Bouleplatz auf dem Gelände der ehemaligen Minigolfanlage

Aus der Bürgerwerkstatt heraus kam der Vorschlag, den gewünschten Bouleplatz auf dem Gelände der ehemaligen Minigolfanlage zu erstellen. Deswegen wurde das Gespräch mit den Eigentümern des Geländes gesucht und die Thematik besprochen. Bürgermeister Heinzelmann stellt eine mögliche Ausführung des Bouleplatzes vor. Geplant ist ein Doppelspielfeld mit einer Fläche von 15 m x 4 m. Die Oberfläche soll wassergebunden mit einer Neigung von 2 % sein. Von dem öffentlichen Weg zum Kindergarten soll ein Stichweg als Zugang gebaut werden. Neben dem Bouleplatz sollen Sitzmöglichkeiten aufgestellt werden. Die weitere Fläche soll als Grünfläche gestaltet werden. Es bestünde die Möglichkeit (keine Verpflichtung) im Waldblick Getränke zu bestellen.
Auf die Frage, wer die Kosten für den Bau und die Pflege übernimmt, erläutert Bürgermeister Heinzelmann, dass die Kosten für die Errichtung des Bouleplatzes von der Gemeinde getragen werden sollen. Über die Kosten für die Pflege gibt es Gespräche mit den Eigentümern. Vorstellbar ist hier, dass die Gemeinde den Bouleplatz pflegt und sich der Eigentümer um die Grünfläche kümmert.
Ein Gemeinderat spricht sich zwar für den Bouleplatz aus, allerdings nicht am geplanten Standort. Besser würde sich die Fläche neben dem Pavillon im Heilig Garten eignen. Damit würde man auch die Abhängigkeit von einem fremden Eigentümer umgehen. Zudem wären Sitzmöglichkeiten bereits vorhanden.
Der Gemeinderat ist der Ansicht, dass erst die übergeordnete Thematik der Bebauungsplanänderung abgeschlossen sein sollte, da eine Lösung für das gesamte Gelände passen muss. Eine Entscheidung nur über eine Teilfläche ist daher im Moment nicht vorstellbar.

3. Festlegung der Kindergartengebühren für die Kindergartenjahre 2024/2025 und 2025/2026

Die Vertreter der Kommunalen Landesverbände sowie der Kirchen haben sich auf eine Anpassung der Elternbeiträge für die kommenden beiden Kindergartenjahre 2024/2025 und 2025/2026 verständigt.
Empfohlen wird eine Erhöhung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2024/2025 um 7,5 Prozent und für das Kindergartenjahr 2025/2026 um 7,3 Prozent. Neben allgemeinen Kostensteigerungen werden nun rückwirkend die tariflichen Kostensteigerungen miteingerechnet. Das angestrebte Ziel bleibt ein Kostendeckungsgrad von 20 Prozent durch die Elternbeiträge. Dabei müssen sowohl die Anforderungen an die Finanzierung als auch die Belastung der privaten Haushalte im Blick behalten werden. Die Berechnung der Elternbeiträge erfolgt daher nach der familienbezogenen Sozialstaffelung, bei der alle im selben Haushalt lebenden Kinder bis zu Vollendung des 18. Lebensjahres berücksichtigt werden.
Entsprechend der Empfehlungen wurden nun die Elternbeiträge für die katholischen Kindergärten in Schenkenzell für die kommenden beiden Kindergartenjahre berechnet. Das Kindergartenkuratorium hat sich in seiner Sitzung am 08.04.2024 mit dem Thema befasst und einstimmig für die Anpassung ausgesprochen. Ein Gemeinderat ergänzt noch, dass die Gebühren bei Buskinder geringer seien, da die Kinder später gebracht und früher geholt würden. Das Essensgeld kann stabil gehalten werden, da die Preise hier nicht angehoben wurden. Insgesamt macht die Inflation auch nicht vor dem Kindergarten Halt.
Der Gemeinderat stimmt der Anpassung der Kindergartengebühren für die Kindergartenjahre 2024/2025 und 2025/2026 wie in der Anlage aufgeführt zu.

4. Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften

Die derzeit geltende Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften wurde im Jahr 2012 erlassen. Sie wurde seither nur einmal in 2015 geändert.  Seit dieser Änderung gilt eine Benutzungsgebühr einschließlich der Betriebskosten von 11,03 € je m² Wohnfläche und Kalendermonat.
Nachdem nun die Abrechnungen der Nebenkosten (Wasser, Abwasser, Strom) für das Jahr 2023 vorliegen, wurden die Gebühren überprüft und flächenbezogen neu kalkuliert. Die Kalkulation ergab eine monatliche Benutzungsgebühr von 19,58 € je m² Wohnfläche. Die Gebühr soll nun mit Wirkung ab 01.05.2024 in der Satzung angepasst werden.
Aus dem Gemeinderat werden die Stromkosten als außergewöhnlich hoch angesehen. Das sollte insgesamt überprüft werden, ob z. B. ein Defekt der Heizung vorliegt. Wenn die Kosten in dieser Höhe jedoch entstanden sind, sollten diese auch in die Kalkulation entsprechen einfließen. Die Unterkunft sollte kein Zuschussgeschäft der Gemeinde sein.
Der Gemeinderat stimmt dem Erlass der Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften zum 01.05.2024 zu.

5. Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser der Gemeinde Schenkenzell (Wasserversorgungssatzung)

Für die Veranlagung der Wasser- und Abwassergebühren nutzt die Gemeinde derzeit die Veranlagungssoftware KM-V des Rechenzentrums Komm.ONE. Im Zuge der Umstellung der SAP Grundtechnologie von SAP ECC 6.0 auf SAP S/4HANA ist eine Ablösung der Software erforderlich, damit die Umstellung nach SAP S/4HANA betriebswirtschaftlich und inhaltlich sinnvoll erfolgen kann. Zudem ist die Software KM-V bereits über zehn Jahre alt und hätte in jedem Fall in den nächsten Jahren ausgetauscht werden müssen.
Zum 01.01.2025 soll nun mit der Veranlagungssoftware KM-Steuern_Abgaben (KM-StA) gestartet werden. Bereits im November 2024 wird dafür die bisherige Software KM-V abgeschaltet. Die Abrechnung der Wasser- und Abwassergebühren wird in diesem Jahr daher früher erfolgen. Anfang September werden die Karten zur Ablesung der Wasserzähler versendet. Der Verbrauch für das restliche Jahr wird danach hochgerechnet. Nach Rückgabe der Karten erfolgt die Abrechnung voraussichtlich ab Mitte Oktober.
In Vorbereitung der Umstellung sollen nun auch bereits die erforderlichen Satzungsänderungen vorgenommen werden. Diese betreffen im Wesentlichen die Abrechnungsmodalitäten. Die Höhe der Grundgebühr wird nach der Zählergröße erhoben. Da die Zähler nach der Europäischen Messgeräterichtlinie (MID) gekennzeichnet sind, müssen hier die Leistungsbereiche neu definiert werden (§ 41 Abs. 1). Die Vorauszahlungen werden künftig ein Drittel (bisher ein Viertel) umfassen und nicht mehr zum Ende des Kalendervierteljahres, sondern zum 31.05., 31.08. und 30.11. fällig.
Der Gemeinderat beschließt den Erlass der Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung.
In diesem Zusammenhang berichtet ein Gemeinderat über einen Artikel über Funkwasserzähler. Hier könnte großes Einsparpotential, sowohl hinsichtlich der Kosten, als auch des Arbeitsaufwandes bestehen. Bürgermeister Heinzelmann teilt mit, dass man sich schon einmal damit beschäftigt habe, aufgrund der geringen Anzahl an Zähler bisher jedoch keinen Mehrwert gesehen habe. Man könne das Thema aber wieder aufgreifen.

6. Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Gemeinde Schenkenzell

Ergänzend zur Änderung der Wasserversorgungssatzung müssen für die Umstellung auf die Veranlagungssoftware KM-StA auch Anpassungen in der Abwassersatzung vorgenommen werden.
Auch hier werden den Vorauszahlungen künftig nicht mehr ein Viertel, sondern ein Drittel des Jahreswasserverbrauchs zugrunde gelegt. Die Fälligkeit wird ebenfalls vom Ende des Kalendervierteljahres auf die Termine 31.05., 31.08. und 30.11. verschoben.
Der Gemeinderat beschließt den Erlass der Satzung zur Änderung der Abwassersatzung zum 01.01.2025.

7. Bekanntgaben

  • Nächste Sitzung: Die nächste Sitzung des Gemeinderats findet am Mittwoch, 15.05.2024 um 19 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt.
  • Jubiläum Zusammenschluss Schenkenzell – Kaltbrunn: Anlässlich des Jubiläums soll am Freitag, 17.05.2024 um 19 Uhr ein Festakt in der Turn- und Festhalle stattfinden. Geplant ist nach der Begrüßung durch Bürgermeister Heinzelmann ein Vortrag des ehemaligen Ratsschreibers und Zeitzeugen Willy Schoch. Anschließend wird Ortsvorsteher Maier über die Entwicklungen der letzten 50 Jahre berichten. Musikalisch umrahmt wird der Festakt vom Musikverein Schenkenzell. Auch eine Ausstellung u. a. mit Beiträgen der Vereine ist geplant. Für einen kleinen Umtrunk mit Imbiss wird gesorgt.
  • Beschädigung Bachmauer im Heubach: Im Heubach ist ein Lkw von der Straße abgekommen. Dabei wurde die Straßenbefestigung mit den Steinen der Mauer in den Bach gedrückt. Der Verursacher konnte ermittelt werden. Der Schaden wird nun beseitigt.
  • Mitgliederwerbung des DRK: Bürgermeister Heinzelmann berichtet, dass es in den nächsten Wochen Hausbesuche durch die Brüder Helmle auch in der Gemeinde Schenkenzell zur Werbung von Mitgliedern für das DRK geben wird. Die beiden Personen sind entsprechend geschult und können sich ausweisen.

8. Verschiedenes, Wünsche und Anträge

  • Hangsicherung Kaltbrunn: Ein Gemeinderat fragt nach dem aktuellen Sachstand der Hangsicherung Richtung Kaltbrunn, da inzwischen die Hänge wieder zuwachsen würden. Bürgermeister Heinzelmann teilt mit, dass die zuständige Stelle beim Landratsamt weiterhin unbesetzt ist, daher ist nicht mit einer zeitnahen Lösung zu rechnen. Er wird jedoch wieder mit dem Straßenbauamt Kontakt aufnehmen und an die Hangsicherung erinnern.

 

 

 

 

 

 

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