Zur Sitzung des Gemeinderats konnte Bürgermeister Heinzelmann alle Gemeinderäte, einen Vertreter der Presse sowie mehrere Bürger begrüßen.
Ein Bürger nutzte die Bürgerfrageviertelstunde, um mehrere Fragen an den Gemeinderat zu stellen:
Nach der Rutschung im November im Äckerhofweg, musste geschaut werden, wie es mit dem Hausbau und der Sicherung des Hangs weitergeht. Nach Rücksprache mit dem Eigentümer hat sich herausgestellt, dass die Möglichkeit besteht, zwei Längsparkplätze zu verwirklichen. Die für die Parkplätze vorgesehene Fläche liegt vollständig auf dem Grundstück der Gemeinde. Die Randeinfassung soll durch erhöhte Bordsteine ausgestaltet werden. Die Parkplätze wären durch das Landessanierungsprogramm mit 150 € /m²/netto förderfähig, was eine Fördersumme von ca. 4.800 € bedeutet. Die Kosten liegen etwa doppelt so hoch bei rund 10.000 €. Die Kosten für den Wiederaufbau des Gehweges in Folge der Rutschung sind nicht förderfähig. Der Gemeinderat beschließt die Erstellung von zwei Parkplätzen entlang des Äckerhofweges.
Aus der Bürgerwerkstatt heraus kam der Vorschlag, den gewünschten Bouleplatz auf dem Gelände der ehemaligen Minigolfanlage zu erstellen. Deswegen wurde das Gespräch mit den Eigentümern des Geländes gesucht und die Thematik besprochen. Bürgermeister Heinzelmann stellt eine mögliche Ausführung des Bouleplatzes vor. Geplant ist ein Doppelspielfeld mit einer Fläche von 15 m x 4 m. Die Oberfläche soll wassergebunden mit einer Neigung von 2 % sein. Von dem öffentlichen Weg zum Kindergarten soll ein Stichweg als Zugang gebaut werden. Neben dem Bouleplatz sollen Sitzmöglichkeiten aufgestellt werden. Die weitere Fläche soll als Grünfläche gestaltet werden. Es bestünde die Möglichkeit (keine Verpflichtung) im Waldblick Getränke zu bestellen. Auf die Frage, wer die Kosten für den Bau und die Pflege übernimmt, erläutert Bürgermeister Heinzelmann, dass die Kosten für die Errichtung des Bouleplatzes von der Gemeinde getragen werden sollen. Über die Kosten für die Pflege gibt es Gespräche mit den Eigentümern. Vorstellbar ist hier, dass die Gemeinde den Bouleplatz pflegt und sich der Eigentümer um die Grünfläche kümmert. Ein Gemeinderat spricht sich zwar für den Bouleplatz aus, allerdings nicht am geplanten Standort. Besser würde sich die Fläche neben dem Pavillon im Heilig Garten eignen. Damit würde man auch die Abhängigkeit von einem fremden Eigentümer umgehen. Zudem wären Sitzmöglichkeiten bereits vorhanden. Der Gemeinderat ist der Ansicht, dass erst die übergeordnete Thematik der Bebauungsplanänderung abgeschlossen sein sollte, da eine Lösung für das gesamte Gelände passen muss. Eine Entscheidung nur über eine Teilfläche ist daher im Moment nicht vorstellbar.
Die Vertreter der Kommunalen Landesverbände sowie der Kirchen haben sich auf eine Anpassung der Elternbeiträge für die kommenden beiden Kindergartenjahre 2024/2025 und 2025/2026 verständigt. Empfohlen wird eine Erhöhung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2024/2025 um 7,5 Prozent und für das Kindergartenjahr 2025/2026 um 7,3 Prozent. Neben allgemeinen Kostensteigerungen werden nun rückwirkend die tariflichen Kostensteigerungen miteingerechnet. Das angestrebte Ziel bleibt ein Kostendeckungsgrad von 20 Prozent durch die Elternbeiträge. Dabei müssen sowohl die Anforderungen an die Finanzierung als auch die Belastung der privaten Haushalte im Blick behalten werden. Die Berechnung der Elternbeiträge erfolgt daher nach der familienbezogenen Sozialstaffelung, bei der alle im selben Haushalt lebenden Kinder bis zu Vollendung des 18. Lebensjahres berücksichtigt werden. Entsprechend der Empfehlungen wurden nun die Elternbeiträge für die katholischen Kindergärten in Schenkenzell für die kommenden beiden Kindergartenjahre berechnet. Das Kindergartenkuratorium hat sich in seiner Sitzung am 08.04.2024 mit dem Thema befasst und einstimmig für die Anpassung ausgesprochen. Ein Gemeinderat ergänzt noch, dass die Gebühren bei Buskinder geringer seien, da die Kinder später gebracht und früher geholt würden. Das Essensgeld kann stabil gehalten werden, da die Preise hier nicht angehoben wurden. Insgesamt macht die Inflation auch nicht vor dem Kindergarten Halt. Der Gemeinderat stimmt der Anpassung der Kindergartengebühren für die Kindergartenjahre 2024/2025 und 2025/2026 wie in der Anlage aufgeführt zu.
Die derzeit geltende Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften wurde im Jahr 2012 erlassen. Sie wurde seither nur einmal in 2015 geändert. Seit dieser Änderung gilt eine Benutzungsgebühr einschließlich der Betriebskosten von 11,03 € je m² Wohnfläche und Kalendermonat. Nachdem nun die Abrechnungen der Nebenkosten (Wasser, Abwasser, Strom) für das Jahr 2023 vorliegen, wurden die Gebühren überprüft und flächenbezogen neu kalkuliert. Die Kalkulation ergab eine monatliche Benutzungsgebühr von 19,58 € je m² Wohnfläche. Die Gebühr soll nun mit Wirkung ab 01.05.2024 in der Satzung angepasst werden. Aus dem Gemeinderat werden die Stromkosten als außergewöhnlich hoch angesehen. Das sollte insgesamt überprüft werden, ob z. B. ein Defekt der Heizung vorliegt. Wenn die Kosten in dieser Höhe jedoch entstanden sind, sollten diese auch in die Kalkulation entsprechen einfließen. Die Unterkunft sollte kein Zuschussgeschäft der Gemeinde sein. Der Gemeinderat stimmt dem Erlass der Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften zum 01.05.2024 zu.
Für die Veranlagung der Wasser- und Abwassergebühren nutzt die Gemeinde derzeit die Veranlagungssoftware KM-V des Rechenzentrums Komm.ONE. Im Zuge der Umstellung der SAP Grundtechnologie von SAP ECC 6.0 auf SAP S/4HANA ist eine Ablösung der Software erforderlich, damit die Umstellung nach SAP S/4HANA betriebswirtschaftlich und inhaltlich sinnvoll erfolgen kann. Zudem ist die Software KM-V bereits über zehn Jahre alt und hätte in jedem Fall in den nächsten Jahren ausgetauscht werden müssen. Zum 01.01.2025 soll nun mit der Veranlagungssoftware KM-Steuern_Abgaben (KM-StA) gestartet werden. Bereits im November 2024 wird dafür die bisherige Software KM-V abgeschaltet. Die Abrechnung der Wasser- und Abwassergebühren wird in diesem Jahr daher früher erfolgen. Anfang September werden die Karten zur Ablesung der Wasserzähler versendet. Der Verbrauch für das restliche Jahr wird danach hochgerechnet. Nach Rückgabe der Karten erfolgt die Abrechnung voraussichtlich ab Mitte Oktober. In Vorbereitung der Umstellung sollen nun auch bereits die erforderlichen Satzungsänderungen vorgenommen werden. Diese betreffen im Wesentlichen die Abrechnungsmodalitäten. Die Höhe der Grundgebühr wird nach der Zählergröße erhoben. Da die Zähler nach der Europäischen Messgeräterichtlinie (MID) gekennzeichnet sind, müssen hier die Leistungsbereiche neu definiert werden (§ 41 Abs. 1). Die Vorauszahlungen werden künftig ein Drittel (bisher ein Viertel) umfassen und nicht mehr zum Ende des Kalendervierteljahres, sondern zum 31.05., 31.08. und 30.11. fällig. Der Gemeinderat beschließt den Erlass der Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung. In diesem Zusammenhang berichtet ein Gemeinderat über einen Artikel über Funkwasserzähler. Hier könnte großes Einsparpotential, sowohl hinsichtlich der Kosten, als auch des Arbeitsaufwandes bestehen. Bürgermeister Heinzelmann teilt mit, dass man sich schon einmal damit beschäftigt habe, aufgrund der geringen Anzahl an Zähler bisher jedoch keinen Mehrwert gesehen habe. Man könne das Thema aber wieder aufgreifen.
Ergänzend zur Änderung der Wasserversorgungssatzung müssen für die Umstellung auf die Veranlagungssoftware KM-StA auch Anpassungen in der Abwassersatzung vorgenommen werden. Auch hier werden den Vorauszahlungen künftig nicht mehr ein Viertel, sondern ein Drittel des Jahreswasserverbrauchs zugrunde gelegt. Die Fälligkeit wird ebenfalls vom Ende des Kalendervierteljahres auf die Termine 31.05., 31.08. und 30.11. verschoben. Der Gemeinderat beschließt den Erlass der Satzung zur Änderung der Abwassersatzung zum 01.01.2025.