Sitzung des Gemeinderates am 17.03.2021

Niederschrift zur Sitzung des Gemeinderates am 17.03.2021

1. Bausachen

a) Neubau Doppelhaus mit Abstellraum und Fahrradraum, Mühlenwiese 25, Flst. Nr. 79/21
Die Antragsteller möchten in der Mühlenwiese ein Doppelhaus mit Abstell- und Fahrradraum errichten. Das Doppelhaus hat einen Grundriss von 13,50 x 11,45 m, mit zwei Vollgeschossen und einem 23° geneigtem Satteldach. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Oberdorf-West – 3. Erweiterung“, es werden alle Festsetzungen eingehalten.
Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag zu.

b) Änderung Bauantrag vom 28.03.2019: geänderte Ausführung vom Dach des Hackschnitzellagers, Witticher Straße 49, Flst. Nr. 804
Der Antragsteller beantragt die Baugenehmigung für die geänderte Ausführung für das Dach des Hackschnitzellagers. Das ursprüngliche Bauvorhaben „Wiederaufbau forstwirtschaftliche Maschinenhalle mit Hackschnitzellager und Heizraum“ wurde am 28.03.2019 genehmigt. Neben dem Heizraum ist 87,5 cm höhenversetzt das Hackschnitzel Silo mit einem Grundriss von 5,11 x 5,60 m und es ist offen bis unter das verschiebbare Pultdach auf Gleitlager. Die Außenmaße und Bodenhöhe wurden geringfügig geändert, das bisher durchlaufende Satteldach über der Lagerhalle und dem Hackschnitzel-Silo wurde durch ein im Mittel ca. 1,60 m niederem verschiebbaren Pultdach ersetzt.
Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich (§35 BauGB) ohne Bebauungsplan. Die geänderte Ausführung vom Dach des Hackschnitzellagers passt sich harmonisch dem bestehenden Wohn- und Wirtschaftsgebäude an, aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen die schon ausgeführte Baumaßnahme keine Bedenken.
Der Gemeinderat stimmt der geänderten Ausführung zu.

c) Sanierungsmaßnahmen im Hochbehälter Bruderbach, Wasserkammertrennung mit getrennter Lüftungsanlage
Beim Wasserhochbehälter-Bruderbach steht schon seit Jahren die Sanierung im Bereich Wasserkammer und Lüftung an. Der jetzige Zustand mit zwei offenen Wasserkammern ohne Abtrennung und Lüftung entspricht schon lange nicht mehr den Vorgaben der Trinkwasserverordnung (TrinkwV).
Die zwei offenen Wasserkammern sollen durch Aluelemente aus wärmegedämmten Profilen getrennt werden. Die zweite Wasserkammer erhält einen separaten Zugang mit einer Edelstahl-Türe. Die abgetrennten Wasserkammern werden separat mit einer Lüftungsanlage ausgerüstet.
Das zuständige Gesundheitsamt Rottweil wurde über die beabsichtigte Baumaßnahem informiert. Vom Gesundheitsamt kam die Rückmeldung, dass keine Einwände gegen die geplante Ausführung bestehen.
Die Fa. Strecker, Wassertechnik hat am 23.04.2020 ein Angebot für den Einbau der Luftfilteranlage in der Trinkwasserversorgung angeboten:
Bruttokosten 15.648,50 €.
Bei Auftragseingang bis zum 01.03.2021 wird auf die Planungskosten von 620,00 € verzichtet. Aus diesem Grund hat der Bürgermeister im Rahmen einer Eilentscheidung am 23.02.2021 den Auftrag hierfür erteilt.

Von der Fa. Benz, Metallbau-Schlosserei aus 79295 Sulzburg – Laufen liegt ein Angebot für die Edelstahl-Zugangstüre und die Aluelemente für die Wasserkammertrennung vor:
Bruttokosten 8.161,02 €.
Die Firmen Strecker und Benz führen seit vielen Jahren gemeinsam Aufträge in der Wasserversorgung aus. Herr Strecker hat die Fa. Benz empfohlen. Der Auftrag wurde ebenfalls am 23.02.2021 im Rahmen einer Eilentscheidung des Bürgermeisters an die Fa. Benz erteilt.

Die Zugangstüre in die zweite Wasserkammer muss in Nass-Sägetechnik hergestellt werden. Für diese Maßnahme wird die Fa. BTS – Schiltach beauftragt, hierfür entstehen ca. Kosten in Höhe von:
Bruttokosten 1.200,00 €.
Im neuen Türbereich ist der Fliesenbelag zu ergänzen, hierfür entstehen ca. Kosten von:
Bruttokosten 500,00 €.

Im Bereich der Sanierungsmaßnahme fallen kleinere Reparaturarbeiten/Putz- und Malerarbeiten an, hierfür entstehen ca. Kosten von:
Bruttokosten 1.000,00 €.

Die gesamte Sanierungsmaßnahme liegt bei:
Bruttokosten von ca. 26.509,52 €.

Im Haushaltsplan 2021 wurde für diese Sanierungsmaßnahme 23.000,00 € eingeplant,da die Wasserversorgung vorsteuerabzugsberechtigt ist, muss mit 24.700,00 € gerechnet werden.
Der Gemeinderat stimmt der getroffenen Eilentscheidung des Bürgermeisters zu und beschließt die Maßnahme wie vorgeschlagen und zu den genannten Angebotspreisen durchzuführen.

d) Sanierung des Abwasserpumpwerkes Vortal, Sanierung der Druckrohrleitungen, Austausch der 2 Tauchmotorpumpen
Im Abwasserpumpwerk Vortal aus dem Jahr 1992 ist die eingebaute Innentechnik einschließlich der zwei Abwasserpumpen so stark korrodiert, dass eine komplette Erneuerung nicht mehr aufgeschoben werden kann.
An diesem Pumpwerk sind die Häuser im Vortal bis Hanselesbauernhof und Vortal 135 (beim Burgfelsen) sowie der Gallenbach bis Anwesen Waldhäusle angeschlossen. Bei den jährlichen Wartungsarbeiten des Pumpwerkes durch die Fa. Xylem wurde schon seit ein paar Jahren bemängelt, dass die korrodierten Leitungen und Einbauteile wie Rückschlagklappe/Ventil, Schieber und dergleichen dringend auszutauschen sind. Die zwei Flygt-Tauchmotorpumpen werden im kommenden Jahr 30 Jahre alt und müssen ebenfalls dringend getauscht werden, bevor die ganze Anlage ausfällt.

Wir haben von der Firma Xylem Let´s Solve Water ein Angebot für die neuen Pumpen inklusive Montagekosten erhalten:
Bruttosumme von 19.319,85 €.
Für diese Maßnahme sind noch bauseitige Leistungen zu erbringen:
– Warenannahme und Verwahrung des Materials bis zur Montage, Entsorgung des Altmaterials (Bauhofleistung)
– Sicherstellung eines entleerten, gereinigten und gasfreien Pumpschachtes, mit dem Einsatz eines Saugfahrzeug der Fa. Alba:
Bruttosumme ca. 600,00 €.
– Durchführung sämtlicher Erd-, Maurer- und Stemmarbeiten (Freilegung der Druckleitung im Erdreich)
– Anschluss der erdverlegten Rohrleitungen
– Absperren der erdverlegten Druckleitung

Für diese Arbeiten fand ein Ortstermin mit der Fa. Flammer Rohrleitungsbau statt. Die Firma ist in der Lage alle Arbeiten auszuführen d.h. Baggerbetrieb, Wasserhaltung, jegliche Art von Rohrverbindungen auch aus Edelstahl. Der Pumpschacht befindet sich relativ dicht an der Reinerzau, beim Freilegen der Druckleitung außerhalb des Schachtes ist mit Grundwasser zu rechnen. Die Arbeiten werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet und können vorab nur geschätzt werden:
Bruttosumme ca. 3.000,00 €.
Gesamtaufwand Sanierung des Abwasserpumpwerkes:
22.919,85 €.
Im Haushaltsplan 2021 sind für die Sanierungsmaßnahme 15.000,00 € eingestellt.
Im Bereich Fräulinsberg sind für ein Abwasserpumpwerk 5.000,00 € und für die Generalüberholung des Gebläses in der Kläranlage Kaltbrunn 3.000,00 € vorgesehen, diese Maßnahmen könnten in das Jahr 2022 verschoben werden. Mit der Gesamtsumme von 23.000,00 € im Haushaltsplan 2021 kann diese Maßnahme im Vortal ausgeführt werden. Die Umsetzung ist für Mai/Juni 2021 vorgesehen.
Der Gemeinderat stimmt der Maßnahme zu und erteilt den angefragten Firmen den Auftrag zu den jeweils genannten Angebotspreisen.

e) Sanierung/Umgestaltung Altes Schulhaus 1911: Farbauswahl

Die farbliche Gestaltung der Außenfassade sowie der Innenräume im Alten Grundschulgebäude 1911 ist vom Gemeinderat noch festzulegen.
Zusammen mit der beauftragten Firma Bokros-BS Bau GbR und dem Farblieferanten Caparol wurden drei verschiedene Farbvorschläge für die Aussenfassade unterbreitet. Die Verwaltung spricht sich für Vorschlag eins aus, welcher sich an die derzeitige Farbgestaltung anlehnt mit den Farben Umbra/Dunkelrot/Weiß. Die weiteren Vorschläge enthielten in zwei Abstufungen die Farben Grau/Grün/Weiß.
Der Gemeinderat sprach sich mehrheitlich für den ersten Vorschlag aus der sich an der bisherigen Farbgestaltung orientiert.

2. Vergabe der Brückensanierungsarbeiten in Hinter-Kaltbrunn,
Brücke bei Gebäude Nr. 14

Die Instandsetzungsarbeiten für die Brücke in „Hinter Kaltbrunn“ über den Grüßgottbach wurden im Januar 2021 vom Ing.-Büro Rothenhöfer aus Karlsruhe ausgeschrieben.
Die Arbeiten wurden beschränkt unter 6 ausgewählte Unternehmen ausgeschrieben. Zum Submissionstermin am 25.02.2021 im Rathaus Schenkenzell gingen 5 Angebote ein und brachten folgendes Ergebnis:
Nach technisch/wirtschaftliche Prüfung der Angebote durch das Ing.-Büro Rothenöfer wird empfohlen, dem Angebot der Bieterin Nr. 3, DI ZWO GmbH,78713 Schramberg mit einer Bruttosumme von 223.694,78 € den Zuschlag zu erteilen. Das zweite Angebot lag bei einem Gesamtpreis von brutto 326.104,86 €, das teuerste Angebot bei brutto 426.255,38 €.
Die Einheitspreise der Bieterin liegen in der aktuell marktüblichen Bandbreite des Baupreisgefüges für die ausgeschriebenen Leistungen. Herr Störk vom beauftragten Ingenieurbüro erläuterte die Angebote und berichtete, dass die Firma DI ZWO dem Büro bekannt sind und diese als zuverlässig und kompetent eingeschätzt werden.
Das günstigste Angebot liegt ca. 18% unter der Bruttoendsumme der Kostenberechnung der Entwurfsplanung. Im Haushalt wurden 240.000 € eingestellt. Die Fördersumme beträgt 64.000 €.

3.Bebauungsplan Gewerbegebiet Kaibach
– Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften

Das Bebauungsplanverfahren für das Gewerbegebiet Kaibach soll nun zu Ende geführt werden. Das Verfahren ruht seit Ende 2007 und kann nun nach der Durchführung der orientierenden Altlastenuntersuchung durch das Büro Umweltconsult Dieck und der Stellungnahme des Umweltschutzamtes Rottweil für die vorgesehene Fläche beschlossen werden. Der Eigentümer der noch freien Fläche möchte hier nun ein Baugesuch einreichen.
Die örtlichen Bauvorschriften wurden nach Stellungnahme des Umweltschutzamtes vom 15.02.2021 entsprechend ergänzt.
Grundsätzlich steht einer Bebauung nichts im Weg. Die erforderlichen Schritte müssen weiterhin mit den entsprechenden Fachbehörden abgestimmt werden. Anfallendes Aushubmaterial muss, unter Umständen, fachgerecht entsorgt werden, da die Fläche als Altlastenstandort gekennzeichnet wurde.
Die Regelungen in den planungsrechtlichen Festsetzungen sowie den örtlichen Bauvorschriften werden dem Gemeinderat im Einzelnen erläutert. Der Gemeinderat legt fest, dass die 2007 bereits gefassten Entscheidung auch heute noch aktuell sind und dass das Gremium der ursprünglichen Planung uneingeschränkt zustimmt.
Der Gemeinderat beschließt die Satzung für den Bebauungsplan Gewerbegebiet Kaibach und die dazugehörenden Bauvorschriften wie vorgelegt.

4. Bekanntgaben

  • Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Mittwoch, 07.04.2021, statt.
  • Das Kommunale Testzentrum im Mehrzweckraum der ehemaligen Grundschule Schenkenzell hat am letzten Freitag seinen Betrieb erfolgreich aufgenommen. Das Testzentrum ist – vorerst bis 31.03.2021 – immer freitags von 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr und samstags von 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr für alle Bürgerinnen und Bürger geöffnet. Eine Voranmeldung ist nicht notwendig. Ein herzliches Dankeschön geht hier an die Zwei-Täler-Praxis von Frau Rombach und Herrn Dr. Walter mit Ihrem gesamten Personal sowie an Mara Kupsch, die für die Gemeinde im Testzentrum tätig ist.

5. Verschiedenes, Wünsche und Anträge

  • keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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