Sitzung des Gemeinderates am 17.01.2024

Niederschrift zur Sitzung des Gemeinderates am 17.01.2024

1. Bürgerfrageviertelstunde

Zu diesem Tagesordnungspunkt gab es keine Wortmeldungen.

2. Bausachen
a) Erweiterung Hotel um 7 Fremdenzimmer, Schulstraße 12, Flurstücke 303 sowie 189/10 und 189/11

Auf den Flurstücken 303 und 189/10 befindet sich die bestehende Hotelanlage. Diese soll jetzt um sieben Fremdenzimmer auf den Grundstücken 189/10 und 189/11 erweitert werden. Die gleiche Anzahl der Zimmer wird allerdings im Altbau für die Verwendung von Personalräumen wegfallen.
Das Bauvorhaben liegt im Bebauungsplan Heilig Garten-Aue (1. Änderung). Dieser setzt eine Baulinie fest, die mit dem Anbau überschritten wird. Für die Überschreitung der Baulinie ist eine Befreiung notwendig.
Der Anbau ist zudem mit einem Pultdach und einer Dachneigung von 12° geplant, anstatt mit einem Satteldach von 35-45°. Für die Abweichung der Dachform vom Bebauungsplan ist ebenfalls eine Befreiung notwendig.
Mit dem letzten Anbau im Jahre 2014 hat der damalige Gemeinderat im Mai 2014 den Befreiungen zugestimmt. Auch der Anbau von damals hat bereits ein Pultdach mit entsprechender Neigung, was im neuen Anbau fortgeführt wird, und überschritt die Baulinie.

Bürgermeister Heinzelmann zeigt anhand des Lageplans und der Außenansichten das geplante Bauvorhaben auf. Aus seiner Sicht ist es in der heutigen Zeit nicht selbstverständlich, dass ein örtlicher Gastronom seinen Betrieb modernisiert und erweitert. Nach der Schließung der beiden anderen großen Hotels in der Gemeinde zeigt dies, dass der Tourismus, der Schenkenzell in der Vergangenheit geprägt hat, auch weiterhin eine Zukunft hat.

Aus dem Gremium wird die Parkplatzsituation angesprochen. Bei hoher Auslastung des Hotels insbesondere am Wochenende stünden der Allgemeinheit oft nicht mehr viele Parkplätze zur Verfügung. Mit Errichtung der Boule-Anlage könnte der Parkplatzbedarf noch weiter zunehmen. Bürgermeister Heinzelmann entgegnet, dass er gerne weiterhin von einer Beschilderung der jeweiligen Parkplätze der Gemeinde und des Hotels absehen möchte. Aus seiner Sicht ist die Benutzung ausgewogen, da bei Veranstaltungen in der Festhalle auch eine stärkere Auslastung der Allgemeinheit vorliegt. Rechtlich gibt es zur Anzahl der Parkplätze auch keine Handhabe, da die erforderliche Zahl nachgewiesen wurde. Da die Anzahl der Zimmer nicht zunimmt, dürfte sich die Parkplatz-Situation durch das Bauvorhaben nicht verändern.

Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag einstimmig zu und erteilt die notwendigen Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB.

3. Kommunale Wärmeplanung

Zu diesem Tagesordnungspunkt kann Bürgermeister Heinzelmann Herrn Bacher, Geschäftsführer der Energieagentur für die Region Schwarzwald-Baar-Heuberg begrüßen. Herr Bacher stellt anhand einer Präsentation die Ausgangslage dar, nach der fossile Energieträger wie Erdgas und Mineralöle überwiegen. Bei der Wärme liegt der Anteil an erneuerbaren Energieträgern derzeit noch bei 16,5 %. Dem Wärmesektor kommt auf dem Weg zur Klimaneutralität jedoch eine große Bedeutung zu. Die Weichen für eine Umstellung zur klimaneutralen Wärmeversorgung müssen frühzeitig und in den Kommunen gestellt werden, da Wärme lokal für Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme benötigt wird, sie langfristiger Planungen und langlebiger Investitionen bedarf, jedoch nur über kurze Strecken ohne große Verluste transportiert werden kann.
Ziele der Kommunalen Wärmeplanung sind daher eine vollständige Wärmewende zu erneuerbaren Energien, um die Klimaschutzziele zur klimaneutralen Wärmeversorgung zu erreichen, die Information für Bürger und Unternehmen zur Situation vor Ort sowie die Schaffung einer Grundlage für die weitere Gemeinde- und Bauleitplanung. Er betont dabei, dass allein die Erstellung eines Wärmeplans nicht schon vor 30.06.2028 eine Pflicht zum Einbau einer Heizung mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien auslöst.
Die kommunale Wärmeplanung soll Gemeinden strategisch unterstützen, die Herausforderungen der Wärmewende anzugehen. Eine kommunale Wärmeplanung umfasst eine Bestandsanalyse zum Wärmebedarf und zur Versorgungsstruktur in einer Kommune sowie eine Analyse der vorhandenen Potenziale zur Wärmeversorgung mittels erneuerbarer Energien. Darauf aufbauend wird ein Szenario für eine klimaneutrale Wärmeversorgung für die Gesamtgemeinde erstellt.

In Baden-Württemberg waren Kommunen mit mehr als 20.000 Einwohner seit dem 01.01.2021 verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2023 eine Wärmeplanung zu erstellen. Anstelle einer Förderung erhielten sie dafür Konnexitätszahlungen.
Gemeinden mit 5.000 bis 20.000 Einwohnern können derzeit im Förderprogramm „freiwillige kommunale Wärmeplanung“ eine Einzelförderung beim Projektträger Karlsruhe (PTKA) beantragen. Für Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern ist die Beantragung einer Förderung nur im Zusammenschluss mit anderen Gemeinden im Rahmen eines sogenannten Konvois möglich. Hier wird der Vorteil im Nutzen von Synergien und somit einem geringeren Kostenansatz für die Erstellung der Planung gesehen.
Eine Aufstellung eines Wärmeplans ist somit spätestens ab 2025 unumgänglich. Bislang konnten sich Gemeinden eine solche Wärmeplanung auf zweierlei Arten fördern lassen:

  • Zum einen über Bundesmittel, diese Förderung ist allerdings mittlerweile zum Jahresende ausgelaufen und hat trotz hoher Förderanteile von bis zu 90% auch sehr hohe Anforderungen an die Gemeinden gestellt.
  • Zum anderen fördert das Land Baden-Württemberg die Erstellung der Wärmeplanung, allerdings mit bis zu 80 %. Da wir uns als kleine Kommune mit großem Siedlungsgebiet nicht alleine auf den Weg machen wollen bzw. um eine Förderung zu erhalten auch nicht können, haben wir uns unter den benachbarten Kommunen verständigt einen sogenannten Konvoi zu bilden. Es sind dies die Kommunen Schiltach, Aichhalden, Lauterbach, Eschbronn und Hardt, welche zusammen in die Förderung gehen wollen. Damit wir die Förderung stellen können, benötigen wir frühzeitig einen Gemeinderatsbeschluss, denn die Landesförderung wird sich voraussichtlich nach der gesetzlichen Verpflichtung für kleinere Gemeinden, welche Mitte des Jahres erwartet wird, wohl auch erledigt haben.

Um die Förderung beantragen zu können, wurde von der Gemeinde Aichhalden ein Richtpreisangebot eingeholt. Die Kostenverteilung nach dem Landesprogramm sähe demnach wie folgt aus:
Kosten:104.571 € (oberer Kostenbereich)
Zuschuss:73.019 € (30.000 € Sockelbetrag, 5.000 € je Gemeinde und 0,75 € pro EW = 13.019 €)
Nettokosten:   31.552 € = 1,93 € pro EW
Dies entspricht einer Förderquote von 70 %.
Bei Zugrundelegung der Angebotszahlen nach dem unteren Kostenbereich würde die Förderquote die Maximalhöhe von 80 % betragen. Pro Einwohner entstehen dann Nettokosten von 1,04 €/EW.
Vorteile beim Landesprogramm sind: genaue Richtlinien, bekannte Fördertatbestände, hohe Erfahrungen bei den Büros, Förderung bis Ende 2025 konstant
Die Antragstellung und Federführung in diesem Projekt wird nach Absprache mit Frau Augsburger bei der Gemeinde Schenkenzell liegen. Im Haushalt sind Mittel in Höhe von 4.000 € netto vorgesehen. Die Gemeinde Schenkenzell wird für die Durchführung eine Kompensation der anderen Gemeinden erhalten. Diese wird von den beteiligten Gemeinden noch zu bestimmen sein.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für das Gemeindegebiet soweit möglich und sinnvoll im Konvoi mit den Gemeinden Aichhalden, Eschbronn, Hardt, Lauterbach, Schiltach und Schenkenzell. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung weiterer Schritte beauftragt.
Der Förderantrag soll nun so schnell wie möglich gestellt werden. Bis zur Entscheidung über den Antrag geht es derzeit ca. sechs Monate. Im Anschluss kann dann ein Ingenieurbüro beauftragt werden. Nach Vergabe des Auftrags liegt die Wartezeit bis zum Start aufgrund der hohen Auslastung der Büros bei weiteren sechs Monaten. Die Erstellung der Wärmeplanung geht dann jedoch meist recht schnell, sodass die maximale Projektlaufzeit von 24 Monaten gut eingehalten werden kann.

4. Ausgleichstockantrag 2024

Ergebnis der Brückenprüfung im vergangenen Jahr ist, dass es mehrere Brückenbauwerke gibt, die eine schlechte Benotung erhalten haben und einer Sanierung bedürfen. Insbesondere die beiden Brücken in Wittichen, die Bauwerke 305 bei Haus Vorder-Wittichen 154 und 306 bei Haus Vorder-Wittichen 148 sind in einem schlechten Zustand.
Vorsorglich wurde die Generalinstandsetzung eines Brückenbauwerks bereits in den Haushalt 2024 aufgenommen. Es wurden Kosten in Höhe von 350.000 € und gegenübergestellt Fachförderung und Ausgleichstock mit 80.000 € bzw. 100.000 € eingeplant. Der Antrag auf Ausgleichstock ist, sofern in der Sitzung ein entsprechender Beschluss gefasst würde, bis Monatsende zu stellen. Parallel dazu würde auch der Antrag an die Fachförderung erstellt. Das Regierungspräsidium hat hierzu noch einmal bestätigt, dass es eine Förderung aus dem Ausgleichstock für die Sanierung der Brücke nur gibt, wenn auch eine Fachförderung gewährt wird.
Das bekannte Problem ist, dass es eine Fachförderung nur für die Verbesserung der Brückenklasse und bei Projekten größer 100.000 € gibt. Da die Kostenberechnung für die am stärksten betroffene Brücke Bauwerk 305 bei 342.000 € inklusive Planung liegt, würde die Höhe der Kosten für das Erreichen der Fachförderung ausreichen. Jedoch ist eine Brücke, die entgegen der Straßenführung und Straßenbreite für die stärkste Brückenklassifizierung ausgelegt wird, eigentlich im Witticher Tal nicht sinnvoll, da sich der Schwerlastverkehr bereits auf die LKW beschränkt, die durch die Klosterdurchfahrt kommen. Dies sind insgesamt nur wenige LKW und dabei keine mit einem Gewicht von 40 Tonnen oder noch schwerer. Der Vorteil ist natürlich, dass das Bauwerk dann mit einer Haltbarkeit von rund 70 Jahren erstellt wird, was eine weitreichende Investition in die Zukunft wäre.
Da es keinen Grund gibt, eine solche Brücke zu bauen, wurde bei einem auf Gewölbebrücken spezialisierten Unternehmen zur Sanierung der Brücken angefragt. Das Unternehmen ist für solche Denkmalbereiche bekannt und hat auch bereits an der Schenkenburg Arbeiten durchgeführt. Danach würden für die Sanierungen von zwei Brückenbauwerken in Wittichen (hier ohne Förderung) Kosten entstehen, die dem Eigenanteil an der Generalsanierung einer Brücke mit Förderung entsprechen würden. Bedacht werden muss auch, dass es im Ausgleichstock trotz entsprechender Antragstellung immer Abstriche bei der gewährten Förderung gibt. Alleine aufgrund der Vielzahl an Anträgen wird es hier schwierig, die beantragte Förderung in vollem Umfang zu bekommen. Für die Brücke 305 wäre eine Sanierung mit einer Kostenberechnung nach Aufmaß in Höhe von 59.000 € machbar, für das Bauwerk 306 würden rund 70.000 € anfallen. Bauamtsleiter Herr Jehle gibt noch ein paar Details zu den Kosten: Diese wurden in einem Mittelmaß kalkuliert. Stellt sich der Zustand der Brücken nach den Kernbohrungen, die das Unternehmen empfiehlt, besser als erwartet dar, könnten die Kosten sogar noch sinken, andernfalls noch etwas ansteigen. Nicht enthalten in den bisherigen Berechnungen sind die Kosten für die Sanierung der Stahlträger unter der Brücke, die gleichzeitig erfolgen soll. Im Angebot des Ingenieurs sind diese bereits enthalten. Das Unternehmen verfügt über eigene Ingenieure und Statiker, deren Kosten bereits eingerechnet sind.
Die Sanierung entspricht laut Statiker der Klasse SLW 30, was Fahrzeuge bis 30 Tonnen problemlos verkraften würde. Für eine Befahrung von Müllabfuhr und Schulbus wäre das ausreichend. Die Dauer, die die Bauwerke dann standhalten, läge laut Aussage des Unternehmens bei mehreren Jahrzehnten. Eine genaue Aussage konnte aufgrund des aktuellen Kenntnisstandes noch nicht getätigt werden. Die Benotung der Brücken würde, wenn auch die kleinen Faktoren wie Geländer, Bewuchs etc. passen, in Richtung 2,0 oder besser tendieren.

Auf Nachfrage aus dem Gemeinderat teilt Bürgermeister Heinzelmann mit, dass die Bauzeit 3 – 4 Wochen pro Bauwerk betragen wird. Die Sanierung der Bauwerke würde nacheinander erfolgen. Durch die einmalige Baustelleneinrichtung können so auch noch Kosten eingespart werden. Während der Bauzeit wird es Beeinträchtigungen für die Anwohner geben. Hier wird es noch Abstimmungen mit dem Haus Fürstenberg geben.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Sanierung der Brückenbauwerke 305 und 306 in Wittichen. In 2024 wird auf einen Ausgleichstockantrag verzichtet.

5.Bebauungsplan „Heilig Garten – Aue, 5. Änderung“
a) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB, Billigung Planentwurf, Beschluss der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

1. Örtliche Lage
Das Planungsgebiet befindet sich in zentraler Lage innerhalb von Schenkenzell inmitten eines bestehenden Siedlungsgebietes. Innerhalb des Plangebiets befindet sich das ehemalige Schulgelände sowie die bisherige Minigolfanlage, welche von der Gemeinde an den Betreiber verpachtet wurde. Das Flurstück der Minigolfanlage gehört dem Eigentümer des Hotels Waldblick. Ringsherum werden die Flächen von Mischgebietsflächen (Wohnen, Hotel) und Verkehrsflächen umgeben. Getrennt werden die beiden Teilflächen von der Straße „Heilig-Garten“.
Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens gliedert sich in zwei Teilbereiche mit einer Gesamtfläche von ca. 3.707 m², wobei der nördliche Bereich mit ca. 3.192 m² einen überwiegenden Teil der Fläche umfasst. Der Geltungsbereich beinhaltet die Flurstücke 1/1 und 189/12 i.T. (Hinweis: UTM Koordinaten). Inzwischen wurde das Flurstück 189/12 im Rahmen eines Fortführungsnachweises geteilt, wobei dieser noch nicht in die aktuellen Katasterdaten eingepflegt wurde. Daraus ergibt sich ein künftiges Flurstück 189/15.

2. Anlass der Planungen
Die Eigentümer des bestehenden Hotel Waldblick in Schenkenzell hatten innerhalb der Ortslage von Schenkenzell eine Minigolfanlage im Zusammenhang mit dem im Eigentum befindlichen Hotel gepachtet. Die Anlage wurde nur noch sporadisch genutzt und ist sanierungsbedürftig. Aus diesem Grund kommt für die Hoteleigentümer eine Sanierung der Minigolfanlage nicht in Frage, der Pachtvertrag mit der Gemeinde wurde zum Ende des Jahres 2023 gekündigt.
Das bestehende Hotel wird derzeit erweitert und in diesem Zuge soll auch die Außenanlage neugestaltet werden. Die Maßnahmen erfolgen innerhalb der Festsetzungen des dort gültigen, rechtskräftigen Bebauungsplanes. Ein Baugenehmigungsverfahren für einen Hotelanbau läuft derzeit parallel.
Die bereits vorbelastete Fläche wurde inzwischen als separates Flurstück abgemarkt und soll an die Betriebsnachfolger veräußert werden. Diese planen dort im Sinne einer Nachverdichtung und Wiedernutzbarmachung der vorbelasteten Fläche die Realisierung eines Wohnhauses in direkter Nähe zum Hotel. Dies wurde nötig, da die bisherige Wohnung der 3-köpfigen Familie im alten Hotelteil sehr beengt ist. Des Weiteren sollen die Räume der bisherigen Wohnung künftig als Personalräume genutzt werden.
Zwischen der Hotelanlage und dem geplanten Neubau wird die ehem. Minigolffläche wieder als öffentliche Grünfläche mit Boule-Anlage genutzt, um der Bevölkerung weiterhin Flächen für Erholungszwecke anbieten zu können.
Im weiteren Zuge der Bebauungsplan-Änderung soll die nördlich gelegene Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Schule“ und „Hallenbad“ an die tatsächliche und geplante Nutzung „Schule, Kindergarten und sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ angepasst werden.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Heilig Garten-Aue, 5. Änderung“ soll durch die Definition von planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Plangebietes sichergestellt werden. Gemäß § 1 Abs. 3 BauGB haben die Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, „sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.“ Nach § 1 Abs. 5 BauGB sollen die Bauleitpläne dazu beitragen, „die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.“

3. Aktuelle Nutzung der Fläche und planungsrechtliche Situation
Nutzungen:
a) Schulgelände
b) gemischte Bauflächen (Minigolf-Anlage)

In der direkten Umgebung befinden sich aktuell im Wesentlichen folgende Nutzungen:
a) gemischte Bauflächen & Wohnbauflächen (Wohnhäuser, Hotel)
b) öffentliche Straßenverkehrsflächen & Parkplätze
c) öffentliche und private Grünflächen

4. Ziele und Zwecke
Mit dem vorliegenden Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die teilweise Umnutzung des Schulgebäudes sowie für den Bau eines Wohnhauses im Sinne einer städtebaulichen Nachverdichtung geschaffen werden.

5. Städtebaulicher Entwurf

 

6. Artenschutz
Die artenschutzrechtliche Prüfung kommt zum Ergebnis, dass bei Realisierung verschiedener Maßnahmen ein Verstoß gegen § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG abgewendet werden kann:

a) Zum Schutz von Vögeln und Fledermäusen sind notwendige Gehölzrodungen ausschließlich außerhalb der Vogelbrutzeit und der Aktivitätsphase von Fledermäusen, also nicht im Zeitraum vom 01. März bis 31. Oktober, zulässig.
Artenschutzrechtlich bestehen somit keine Bedenken gegen die Planung.

7. Verfahrensart
Das Bebauungsplanverfahren kann im beschleunigten Verfahren als Maßnahme der Innenentwicklung nach § 13a BauGB durchgeführt werden.

Auf Nachfrage aus dem Gremium bestätigt Frau Gfrörer, dass im Bestandsbereich des Bebauungsplanes zwei Vollgeschosse plus ein Dachgeschoss zulässig sind. Im Änderungsbereich wurden nun aufgrund der vorliegenden Bauvoranfrage drei Vollgeschosse ohne Dachgeschoss vorgesehen. Diese Änderung ist jedoch auch abseits der Anfrage begründbar, da sie eine moderne Bauweise ermöglicht und sich auch in die Umgebung einfügt. Im südlichen Bereich beim Hotel gibt es auch bereits drei Vollgeschosse. Zudem wir die maximal zulässige Firsthöhe wie bisher bei 11,0 m festgesetzt.

Der Gemeinderat fasst bei drei Zustimmungen und fünf Enthaltungen mehrheitlich folgende Beschlüsse:

  1. Für den im Lageplan dargestellten Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Heilig-Garten–Aue – 5. Änderung“ wird nach § 2 Abs.1 BauGB der Aufstellungsbeschluss gefasst. Der Bebauungsplan wird im Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt.
  2. Der Aufstellungsbeschluss wird nach § 2 Abs.1 BauGB i.V. mit § 1 Abs. 8 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
  3. Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung wird in der Fassung vom 08.11.2023 vom Gemeinderat gebilligt.
  4. Die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan in der Fassung vom 08.11.2023 werden vom Gemeinderat gebilligt.
  5. Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Anhörung der Behörden bzw. der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird in Form einer Planauflage mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung durchgeführt.

6. Annahme von Spenden

Seit der Gemeinderat zuletzt in seiner Sitzung am 19.07.2023 die eingegangenen Spenden angenommen hat, gab es weitere Geldspenden in Höhe von insgesamt 540 €. Darunter waren vier Spenden mit insgesamt 140 € für die Restauration des Feldkreuzes im Heilig Garten, eine Spende von 50 € für die Erhaltung der Schenkenburg sowie eine Spende über 350 € für die Nikolausgeschenke am Weihnachtsmarkt.
Von der Sparkasse Wolfach-Stiftung erhielt die Gemeinde zudem eine Spende über 25.000 € für die Errichtung des Spielplatzes für den Kindergarten St. Ulrich.
Für die Feuerwehr gab es eine Sachspende mit zehn Flammenschutzhauben in einem Gesamtwert von 317,02 €.
Für die Restauration des Feldkreuzes im Heilig Garten sind mehr Spenden eingegangen, als Sachkosten entstanden sind. Hier wird nun überlegt, für was die Spenden nun alternativ verwendet werden können.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die genannten Spenden anzunehmen. Das Gremium und die Verwaltung danken allen Spenderinnen und Spendern.

7. Freiwillige Feuerwehr Schenkenzell – Neuaufnahme von Mitgliedern

Entsprechend dem Vorschlag des Verwaltungsrats der Freiwilligen Feuerwehr Schenkenzell hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, folgende Personen neu aufzunehmen:
Abteilung Schenkenzell:
Nils Armbruster, Reinerzaustraße 64, Schenkenzell
Lukas Dusch, Landstraße 11, Schenkenzell
Beide sind bereit seit Jahren zuverlässig in der Jugendfeuerwehr aktiv.

8. Bekanntgaben

  • Nächste Sitzung:
    Die nächste Sitzung des Gemeinderats findet am Mittwoch, 07.02.2024 um 19:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt.
  • Winterdienst am 17.01.2024:
    Bürgermeister Heinzelmann berichtet, dass sich der Bauhof am Morgen bewusst gegen das Schneeräumen entschieden. Nachdem an einigen Stellen versuchsweise der Schnee geräumt wurde, hat sich dort durch den einsetzenden Regen sofort eine glatte Eisschicht gebildet. Da die Schneeschicht griffiger war, wurde diese belassen.

9. Verschiedenes, Wünsche und Anträge

  • Straßenbeleuchtung:
    Nach entsprechendem Beschluss des Gemeinderats im vergangenen Jahr wurden die Zeiten der Straßenbeleuchtung wieder erweitert: Bereits auf LED-Leuchtmittel umgestellte Bereiche sind nachts nun in der Leuchtstärke reduziert, noch nicht umgerüstete und nicht reduzierbare Leuchten sind wieder durchgängig eingeschaltet. Die Umstellungen wurde Anfang Januar vom E-Werk Mittelbaden umgesetzt.
  • Holzbeuge am Friedhof:
    Aus dem Gemeinderat wird nachgefragt, ob die im hinteren Teil des Friedhofs aufgesetzte Holzbeuge zeitnah wieder abgebaut wird. Die Verwaltung wird sich das anschauen und entsprechend reagieren, eine konkrete Absprache wurde im Voraus nicht getroffen.

 

 

 

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