Zur Sitzung des Gemeinderats konnte Bürgermeister Bernd Heinzelmann neun Gemeinderäte, einen Vertreter der Presse sowie eine Bürgerin begrüßen. Ein Gemeinderat war krankheitsbedingt entschuldigt.
Aus der Bürgerschaft gab es keine Fragen.
Der Besitzer des Grundstücks ist auf die Gemeinde zugekommen mit dem Anliegen, auf der Westseite seines Grundstückes eine Garage zu errichten. Laut Bebauungsplan ist ein Abstand zur Straße von 5 m einzuhalten, ansonsten wäre der Garagenbau verfahrensfrei. Der Bauherr möchte aber, wie beim Carport auf der Ostseite, die Garage weiter Richtung Straße schieben, sodass sie sich in einer Flucht mit dem Wohngebäude befindet. Zur Straße wären dann noch 3 m Abstand. Nach Rücksprache mit der Baurechtsbehörde bedarf dies einer Befreiung, die die Gemeinde zu erteilen hat. Beim Bau des Carports auf der Ostseite wurde die Befreiung 2021 erteilt. Angrenzende Bauherren-Grundstücke haben sich hier an den Bebauungsplan gehalten und die Garage um das erforderliche Maß eingerückt. Auf Nachfrage nach den Gründen des Antragstellers erläutern Bürgermeister Heinzelmann und Bauamtsleiter Michael Jehle, dass die freie Fläche hinter dem Haus erhalten werden soll. Aus dem Gemeinderat wird dazu angemerkt, dass Hintergrund der Abstandsregelung sei, dass vor der Garage eine Abstellfläche für ein Fahrzeug besteht, dass dann nicht auf der Straße geparkt werden muss. Wird einmal eine Ausnahme zugelassen, muss dies auch in künftigen Fällen gleich gehandhabt werden.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass beim Bau der Garage der im Bebauungsplan vorgesehene Abstand von 5 m zur Straße eingehalten werden muss.
In der Sitzung konnte Bürgermeister Heinzelmann Herrn Bea, Nachfolger beim Landratsamt als Regionalleiter seit August 2024, Herrn Friesdorf als „Interimsförster“ im Revier Schenkenzell bis Ende 2024 und Herrn Schmider, Nachfolger als Förster im Revier Schenkenzell ab Januar 2025, begrüßen.
Herr Bea gibt einen Überblick über das zurückliegende Forstjahr Oktober 2023 bis September 2024. Die in den meisten Monaten überdurchschnittlichen Niederschlagsmengen waren gut für den Wald, auch wenn es in allem zwölf Monaten zu warm war im Vergleich Mittelwert des Zeitraums 1981 bis 2010. Dadurch gab es weniger Zufallseinschlag von Schadholz durch Käferbefall und Vertrocknung, sodass das Preisniveau über das Jahr stabil war. Die schlechte Wirtschaftslage, insbesondere in der Baubranche, hatte bislang keinen riesigen Einfluss auf den Holzmarkt.
In 2024 wurden bislang ca. 1.800 Efm eingeschlagen, ca. 200 Efm über dem Forsteinrichtungsmaß. Bis Ende des Jahres werden nochmal ca. 200 Efm hinzukommen. Damit sollen die Jahre 2019 – 2021, in denen kaum Holz eingeschlagen werden konnte, ausgeglichen werden.
Für das Jahr 2025 ist ebenfalls eine Holzernte von 2.000 Efm geplant. Vorgesehen sind hier Einschläge im Distrikt 3 Erlenberg, im Distrikt 4 Vordere Allmend und im Distrikt 5 Winterberg. Im Distrikt 1 Teufelsküche und an der Kläranlage Alpirsbach sind Verkehrssicherungshiebe geplant. Hier weist Bürgermeister Heinzelmann darauf hin, dass dies mit der Deutschen Bahn abgestimmt werden könnte. Im Zuge der Bahnbrückensanierung 2026 muss die B 294 zeitweise gesperrt werden, was für den Holzeinschlag genutzt werden könnte, vorausgesetzt die Verkehrssicherheit ist bis dahin gewährleistet. Der Forsthaushaltsplan 2025 weist einen Gewinn von 26.457 € aus. Allerdings steht noch eine Wegsanierung im Bereich Gallenbachhangweg an, welche die Gemeinde mit einem größeren Anteil betreffen würde. Auf Anfrage ist bislang ein Angebot eingegangen, was allein für die Gemeinde Kosten in Höhe von 23.200 € bedeuten würde. Es wird angeregt, dass mindestens ein weiteres Angebot eingeholt wird, wobei das vorliegende Angebot von Herr Friesdorf, als realistisch eingeschätzt wird. Bei Anpassung des Forsthaushaltsplans auf das Angebot läge der geplante Gewinn nur noch bei 16.500 €. Ein Gemeinderat betont die Wichtigkeit einer regelmäßigen Wegeinstandsetzung. Dafür sollten jährlich ausreichend Mittel vorgesehen werden. In der Folge stellt Bürgermeister Heinzelmann den Abschluss des Forsthaushalts des Jahres 2023 vor, der einen Gewinn von 21.881,12 € ausweist. Dieser weicht vom Jahresabschluss der Gemeinde immer etwas ab, weil die Gemeinde Posten hat, die auf die Kostenstelle „Forstwirtschaft“ gebucht werden, aber nichts mit dem Hoheitsgebiet des Försters zu tun haben.
Der Gemeinderat erkennt den Betriebsnachweis für das Forstwirtschaftsjahr 2023 an und stimmt dem Forsthaushalt für das Jahr 2025 mit einem Überschuss von ca. 16.500 € zu.
Nach dem Wunsch des Gremiums in der Juli-Sitzung wurde Herr Brohammer (Dipl.-Ing. Energieberater und Effizienzhausplaner) vom Ingenieurbüro Isenmann in die Sitzung eingeladen, um das Gremium hinsichtlich des Heizungstauschs im HDG zu beraten. Er berichtet, dass er sich die Altersstruktur mit den sog. U-Werten (Dämmwerte) des Gebäudes angeschaut habe. Aus seiner Sicht könnte der Heizungsbetrieb in dem Gebäude mit einer Wärmepumpe schwierig werden. Aufgrund der niedrigen Dämmwerte wird es schwierig, wirtschaftlich eine ausreichende Vorlauftemperatur zu erreichen, um das Gebäude dauerhaft warm zu bekommen. Er befürchtet, dass hier ein enormer Stromverbrauch notwendig sei. Bei einer Pelletheizung gäbe es hingegen mit Blick auf die Vorlauftemperatur kein Problem. Empfehlung von Herrn Brohammer wäre daher, eine Pelletheizung einzubauen, um eine zuverlässige Funktion zu gewährleisten. Der Pelletverbrauch könnte durch die Installation von Solarthermie oder Photovoltaik auf dem Südteil des Dachs unterstützt werden. Im Sommer könnte dann weitgehend auf die Pelletheizung verzichtet werden. Um den Warmwasserverbrauch ohne die Pelletheizung abdecken zu könne, muss die Größe des Pufferspeichers entsprechend dem Warmwasserverbrauch angepasst werden. Photovoltaik ist dabei die etwas größere Investition, allerdings ist deren Nutzen im Winter höher als bei Solarthermie.
Auf Nachfrage aus dem Gremium erläutert Herr Brohammer, dass die Vorlauftemperatur nach einer Außensanierung des Gebäudes heruntergefahren werden könnte. Diese Anpassung wäre bei einer Pelletheizung ebenfalls einfacher umzusetzen als bei einer Wärmepumpe. Fördertechnisch gibt es zwischen Wärmepumpe und Pelletheizung keine Unterschiede.
Das Gremium stimmt einstimmig dafür, dass für das neue Heizungskonzept eine Kombination aus Pelletheizung und Photovoltaik weiterverfolgt werden soll. Bürgermeister Heinzelmann informiert, dass der Miteigentümer des Gebäudes die Entscheidung des Gemeinderats in jedem Fall mittragen wird. Zum Gebäude Heilig Garten 4 gibt Herr Brohammer die gleiche Einschätzung ab. Die Alternative einer Heizung mit Hackschnitzel wird aufgrund der mangelnden Lagerfläche abgelehnt. Auch hier spricht sich der Gemeinderat dafür aus, in Richtung einer Kombination aus Pelletheizung und Photovoltaik weiterzuarbeiten.
Das Haushaltsjahr 2023 musste erstmals seit der Umstellung auf das neue Kommunale Haushaltsrecht mit einem negativen Ergebnis in Höhe von – 165.985,77 € abgeschlossen werden. Zum Ausgleich des Haushalts müssen nun Mittel aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses der Vorjahre entnommen werden. Die ordentlichen Erträge lagen bei 5.379.815,85 € und damit 159.984,15 € unter dem Ansatz des Haushaltsplans. Geringere Erträge gab es bei den Steuereinnahmen. Insbesondere bei der Gewerbesteuer und dem Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer konnten die geplanten Einnahmen nicht erreicht werden. Auf der Ausgabenseite fielen auch die ordentlichen Aufwendungen geringer aus. Diese lagen am Ende bei 5.545.801,62 €, gegenüber der Haushaltsplanung um 183.598,38 € geringer. Die größten Abweichungen gab es dabei bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. U. a. konnten bei den Heizkosten die Hälfte eingespart werden. Bei den sonstigen Sach- und Dienstleistungen gab es größere Einsparungen bei Straßenreinigung und Winterdienst. Zudem wurden die eingestellten Mittel für das Starkregenrisikomanagement in 2023 noch nicht verwendet. Das Sonderergebnis lag bei 5.337,13 €, sodass das Gesamtergebnis der Ergebnisrechnung –160.648,64 € betrug. In der Finanzrechnung gab es einen Überschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 64.961,18 €. Nach Verrechnung mit dem Finanzierungsmittelüberschuss aus Investitionstätigkeit von 266.661,14 € ergibt sich ein Finanzierungsmittelüberschuss in Höhe von 331.622,32 €. Die genehmigte Kreditaufnahme über 250.000 € wurde nicht in Anspruch genommen, sodass sich durch die Tilgung von Krediten aus Vorjahren ein Finanzierungsmittelbedarf aus Finanzierungstätigkeit von 100.116,49 € ergibt. Nach Abzug dieses Bedarfs vom Finanzierungsmittelüberschuss ergibt sich eine Erhöhung der Finanzierungsmittelbestandes zum Ende des Haushaltsjahres um 231.505,83 €. Nach weiterer Verrechnung mit dem Zahlungsmittelbedarf aus haushaltsunwirksamen Ein- und Auszahlungen erhöht sich der Bestand an Zahlungsmitteln um 227.855,04 € auf 972.654,21 €. Die Aufnahme von Kassenkrediten war ebenfalls nicht erforderlich.
Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss 2023 einstimmig fest und genehmigt die über- und außerplanmäßigen Ausgaben, soweit nicht bereits Einzelbeschlüsse vorlagen.