Sitzung des Gemeinderates am 16.06.2021

Niederschrift zur Sitzung des Gemeinderates am 16.06.2021

1. Bausachen

a) Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage, Eisweierstraße 7, Flst. Nr. 79/20, Kenntnisgabeverfahren

Die Bauherren haben im Rahmen des Kenntnisgabeverfahrens den Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage, Eisweierstraße 7 auf dem Flst. 79/20, angezeigt. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Oberdorf-West – 3. Erweiterung“, die Festsetzungen werden eingehalten.

Der Gemeinderat nimmt die Anzeige der Baumaßnahme zur Kenntnis.

b) Errichtung eines Carports, Untere Halde 3/1, Flst. 849/3

Der Antragsteller möchte auf dem Flst. Nr. 849/3, Untere Halde 3/1 ein Carport an dem bestehenden Wohnhaus errichten. Das Grundstück liegt im Außenbereich (§35 BauGB), ohne Bebauungsplan.

Es bestehen gegen die geplante Bauausführung keine Bedenken, das planungsrechtliche Einvernehmen der Gemeinde über die Zulässigkeit von Vorhaben nach § 34 BauGB innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile und § 36 BauGB (die Baugenehmigungsbehörde entscheidet im Einvernehmen mit der Gemeinde) wird vom Gemeinderat erteilt.

Der Gemeinderat stimmt dem eingereichten Bauantrag einstimmig zu.

c) Erweiterung eines Carports mit Balkonnutzung im EG an einem bestehenden Wohnhaus, Hoffeldstraße 24, Flst. 209

Der Antragsteller möchte auf dem Flst. 209, Hoffeldstraße 24, die Erweiterung eines Carports mit Balkonnutzung im EG am bestehenden Wohnhaus errichten. Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Äckerhof-Allmend“. Es werden nicht alle Festsetzungen eingehalten.

Das Bauvorhaben weicht von dessen Festsetzungen ab. Es ist eine Überschreitung des Baufensters, sowie der Überschreitung der Einfahrtshöhe im seitlichen Grenzabstand geplant. Das Baufenster wird für die Erweiterung des Carports um 4,80 m überschritten. Die Einfahrtshöhe im seitlichen Grenzabstand wird um 20 cm überschritten, die Einfahrtshöhe liegt bei 2,70 m statt 2,50 m Höhe.

Es handelt sich bei dem Vorhaben um untergeordnete Bauten, welche entsprechend befreit werden können. Die erforderliche Befreiung ist städtebaulich vertretbar. Die Anhörung der Angrenzer ist erfolgt, hier wurden keine Einwendungen gemacht, die Zustimmung der Angrenzer liegt vor.
Ein Gemeinderat erkundigt sich, ob der Abstand zur Hoffeldstraße ordnungsgemäß ist. Herr Bürgermeister Heinzelmann erläutert, dass dies vom Landratsamt Rottweil geprüft wurde und unbedenklich ist.

Der Gemeinderat betont, dass eine Überschreitung von 4,80 m erheblich ist und befürchtet, dass es bei den Nachbarn dann zur Planung von ähnlichen Vorhaben kommen könnte.

Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich, dem Bauantrag zuzustimmen und die notwendigen Befreiungen zu erteilen.

 

2. Gebäude Landstraße 2 (HdG)  – Anbringung von Folienbeklebung an den Fenstern durch die Zweitälerpraxis

Die Zweitälerpraxis Schenkenzell/Oberwolfach möchte die Fenster der Praxis im Gebäude Landstraße 2 (HdG) am Durchgang zur Eingangstür mit einer Folie im neuen Praxis-Design abkleben und entsprechend das Logo an einigen Fenstern, sowie an der Werbesäule anbringen. Die Ausführung des Hinweisschildes an der Rückseite muss noch genauer abgestimmt werden.

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag der Zweitälerpraxis wegen der Folienbeklebung einstimmig zu.

 

3. Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Rahmenvertrags mit der Komm.one
Anstalt des öffentlichen Rechts

Die Komm.one, Anstalt des öffentlichen Rechts und IT-Dienstleister der Behörden in Baden-Württemberg, möchte nach der Fusion der verschiedenen Rechenzentren im Jahr 2018 nun die Vereinheitlichung und Anpassung der Gebühren auf einen gemeinsamen Standard vornehmen. Dies führt für die Gemeinde Schenkenzell zu höheren Entgelten für die Leistungen und Mehrkosten in Höhe von ca. 5.000 € /Jahr. In einem mehrjährigen Übergangszeitraum sollen die betroffenen Kommunen aus dem virtuellen Eigenkapital der früheren Zweckverbände eine Kompensation erhalten.

Der Gemeinderat fasst folgende Beschlüsse einstimmig:

  1. Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Änderung der neuen Benutzungsordnung und die damit verbundene Umstellung der bestehenden rechtlichen Regelwerke, für die Begründung und Ausgestaltung der Benutzungsverhältnisse mit der Komm.ONE zu einem einheitlichen Standard zur Kenntnis und stimmt der Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen, sowie der mit der Komm.ONE bestehenden vertraglichen und sonstigen rechtlichen Beziehungen einstimmig zu.
  2. Der Gemeinderat ermächtigt und beauftragt den BM einstimmig, alle für die Vertragsanpassung mit Komm.ONE erforderlichen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen und alle Maßnahmen und Handlungen durchzuführen, die zur Umsetzung der Ziff. 1. zweckmäßig sind. Hiervon ist insbesondere der Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages auf Basis der neuen Benutzungsordnung von Komm.ONE erfasst.

 

4. Künftige Trägerschaft für den geplanten Kindergarten, Schulstraße 4 (ehem. Grundschule)

Die Einrichtung eines neuen Kindergartens im Erdgeschoss der Grundschule in der Schulstraße 4 wird derzeit weiter vorangetrieben. Es steht nun die Entscheidung an, wer die Trägerschaft des neuen Kindergartens übernehmen wird.

Die katholische Kirchengemeinde, als Trägerin des Kindergartens St. Luitgard, hat angeboten, unter gewissen Bedingungen die Trägerschaft des weiteren Kindergartens in der ehemaligen Schule zu übernehmen. Alternative dazu wäre eine kommunale Trägerschaft durch die bürgerliche Gemeinde selber. Bei einer kommunalen Trägerschaft hätte die Gemeinde weitergehende Entscheidungsbefugnisse als bei der Übernahme durch die katholische Kirche. Die Personalentscheidungen lägen voll bei der Gemeinde, wodurch auch Einfluss auf die Ausrichtung des Kindergartens genommen werden kann.

Argumente für die Übergabe der Trägerschaft an die katholische Kirche:

  • Das personalrechtliche und betriebliche Knowhow ist bereits vorhanden, wohingegen es bei der Gemeindeverwaltung noch keine Erfahrung mit der Leitung eines Kindergartens gibt, durch Fortbildung könnte dieses Wissen jedoch erlernt werden.
  • Eine Aufstockung der Personalsachbearbeiter/innenstelle in der Verwaltung wäre von Nöten; der Umfang beträgt mind. 10-20%.
  • Die Verknüpfung der beiden Kindergärten in einer Trägerschaft hat konkrete Auswirkungen auf die personelle Ausstattung, insbesondere bei kurzfristigen Ausfällen. Hier könnten kurzfristig Aushilfskräfte in beiden Kindergärten eingesetzt werden und aushelfen.
  • Die Leitung der beiden Kindergärten könnte zusammengefasst werden.
  • Bei den anteiligen Kosten der Ausstattung würde die Kirchengemeinde einen eigenen Anteil übernehmen.

Die Bedingungen der Katholischen Kirchengemeinde für eine Übernahme der Trägerschaft des neuen Kindergartens sind:

  • Änderung des bisherigen Vertrags für den bestehenden Kindergarten St. Luitgard und Übernahme von 93 % der Abmangelkosten durch die bürgerliche Gemeinde.
  • Bei Investitionen beim Gebäude des Kindergartens St. Luitgard soll der Verteilungsschlüssel von bisher 70 % Anteil der bürgerlichen Gemeinde auf 80% der Investitionskosten angepasst werden. Beim neuen Kindergarten im ehemaligen Grundschulgebäude trägt die bürgerliche Gemeinde die Investitionskosten voll, da das Gebäude im Eigentum der Gemeinde ist.
  • Außerdem soll der bisher geltende Vertrag für den Kindergarten St. Luitgard unter Punkt 5.1 bei den Beratungsaufgaben des Kuratoriums so abgeändert werden, dass das Mitspracherecht der bürgerlichen Gemeinde bei der Besetzung der Leitungsstelle und die Einstellung der pädagogischen Fachkräfte gestrichen wird. Hier sollen die Regelungen entsprechend des Mustervertrags übernommen werden.

Ausgehend von den Rechnungsergebnissen der vergangenen Jahre, würden unter Zugrundelegung der vorstehenden Vertragsänderungen im Bereich Kindergarten St. Luitgard Mehrkosten in Höhe von rd. 8.000 €/Jahr auf die bürgerliche Gemeinde zukommen.

Eine Anpassung der Verträge stand bereits vor der Planung eines weiteren Kindergartens im Raum. Gespräche hierzu waren angekündigt. Auf die aktuelle Sanierung hat die Änderung des Kostenschlüssels noch keine Auswirkungen.

Die Alternative, die Trägerschaft des Kindergartens durch die bürgerliche Gemeinde in Eigenregie, würde zu einer Aufstockung im Bereich Personal führen. Hierbei müsste wohl eine Aufstockung des Personalanteils bei der Finanzverwaltung zwischen 10 und 20 % vorgesehen werden. Dies würde zwischen 5.015 € und 10.034 € mehr an Personalkosten ausmachen. Darüber hinaus wäre der zeitliche Arbeitsanfall durch die Verwaltung des Kindergartens in allen Bereichen der Verwaltung sicher erheblich größer.

In der anschließenden Diskussion erklären einzelne Mitglieder des Gemeinderates, dass sie die Trägerschaft durch die bürgerliche Gemeinde bevorzugen, da die Eltern hier eine Auswahl zwischen verschiedenen Trägern hätten und es eine Chance für die bürgerliche Gemeinde wäre, sich im Bereich Kinderbetreuung autark aufzustellen. Es gäbe also künftig keine Abhängigkeit von der Kirchengemeinde mehr. Vor allem die überschaubare Größe des neuen Kindergartens würden der bürgerlichen Gemeinde eine gute Gelegenheit bieten, in den Bereich Kinderbetreuung einzusteigen.

Die Gemeinderäte betonen dabei, dass es sich nicht um eine Entscheidung gegen die Katholische Kirche als Trägerin handelt, sondern um eine Entscheidung für die bürgerliche Gemeinde. Die bisherigen Erfahrungen mit der katholischen Kirchengemeinde, als Trägerin des Kindergartens St. Luitgard, wurden von allen Seiten gelobt.

In der Diskussion wurde ebenfalls betont, dass der Fachkräftemangel ein zentrales Problem darstellt. Dies wäre vor allem bei kurzfristigen Ausfällen von Erzieher*innen ein großes Problem.

Verschiedene Gemeinderäte sprechen sich, unter Abwägung aller Vor- und Nachteile für eine Trägerschaft der katholischen Kirche aus. Der erhebliche Vorteil wäre, dass sich die beiden Kindergärten personell aushelfen könnten. Hier wären vor allem bei kurzfristigen Ausfällen oder bei personellen Wechseln der Einsatz von Aushilfskräften gesichert. Außerdem sind kompetente Ansprechpartner bereits vorhanden und es gibt eine sehr gute und langjährige Partnerschaft mit guten Strukturen, die künftig noch weiter ausgebaut werden könne. Durch eine gemeinsame Leitung der beiden Einrichtung können Synergieeffekte erzielt werden.

Von allen Mitgliedern kritisch gesehen, wird der Verlust des Mitspracherechts bei der Besetzung der Leitungsstelle und der Einstellung von pädagogischen Fachkräften. Dies führe zu einem Mangel am Mitwirkungsrecht. Der Bürgermeister erläuterte an dieser Stelle, dass das Kindergarten-Kuratorium auch weiterhin existieren wird und die Gemeinde somit auch künftig auf die Ausrichtung des Kindergartens Einfluss genommen werden kann.

Ein Gemeinderat hat kritisiert, dass noch kein endgültiger Vertrag vorliegt. Der BM hat daraufhin betont, dass alle wichtigen Rahmenbedingungen bereits festgelegt sind.

Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich, bei drei Gegenstimmen und einer Enthaltung, die Trägerschaft für den neuen Kindergarten im ehemaligen Schulhaus an die katholische Kirche abzutreten.

 

5. Freiwillige Feuerwehr Schenkenzell
Bestätigung der Wahl des Abteilungskommandanten Kaltbrunn, sowie Stellvertreter

Die Wahlen des Abteilungskommandanten und seiner Stellvertreter für die Abteilung Kaltbrunn fanden am 22.05.2021 statt.
Für die anstehende Amtsperiode wurden gewählt:
Freiwillige Feuerwehr, Abt. Kaltbrunn
Abteilungskommandant: Alfred Gruber
Stellvertreter 1: Ralph Mäntele
Stellvertreter 2: Julian Schmid

Der Gemeinderat bestätigt die Wahl der genannten Personen einstimmig.

6. Informationen zur aktuellen Haushalts- und Finanzlage

Ursprünglich war im Haushaltsplan 2021 mit einem ordentlichen Ergebnis von -72.600 € gerechnet worden.
Bei der wichtigsten Einnahmeart der Gemeinde, der Gewerbesteuer, war im Haushaltsplan 2021 mit Einnahmen in Höhe von 1,85 Mio. Euro geplant worden. Aufgrund einer Steuererstattung für einen Gewerbesteuerzahler aus dem Jahr 2018 in Höhe von 295.048,20 €, sowie die daraus resultierenden anzupassenden Vorauszahlungen für das Jahr 2021, wird mit deutlich geringeren Erträgen bei der Gewerbesteuer gerechnet.
Die größeren Investitionsvorhaben im Finanzhaushalt, wie die Vergabe der Brückensanierungsarbeiten in Hinter-Kaltbrunn mit einer Vergabesumme von 223.694 € zzgl. Ingenieurskosten, sowie die Sanierung des ehemaligen Schulgebäudes Schulhaus 1911, Schulstraße 2, mit einer Gesamtvergabesumme für alle Gewerke von 249.194,23 € sind bereits erfolgt und die Gemeinde ist hier vertraglich gebunden.
Für die kommenden Monate wird daher äußerste Sparsamkeit das wichtigste Thema sein. Für das laufende Haushaltsjahr wird möglicherweise ein Nachtragshaushalt erforderlich werden. Die Entwicklung für das Haushaltsjahr 2022 muss dann weiter abgewartet werden.

7. Sitzungsfahrplan 2. Halbjahr 2021

Die Sitzungstermine für das 2. Halbjahr 2021 werden abgestimmt.

8. Bekanntgaben

  • Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Mittwoch, 14.07.2021, statt.
  • Ab dem 17.06.2021 gilt im Landkreis Rottweil aufgrund der aktuell sinkenden 7- Tage-Inzidenz die Öffnungsstufe 2.
  • Die Gemeinde Schenkenzell nimmt in diesem Jahr an der Initiative „Stadtradeln“ teil. Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen sich zu beteiligen. Informationen hierzu erhalten Sie auf https://www.stadtradeln.de/landkreis-rottweil.
  • Der Bürgermeister informiert, dass das Testcenter in Schenkenzell bis auf weiteres auch am Samstagnachmittag von 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr geöffnet hat.

9. Verschiedenes, Wünsche und Anträge

Ein Gemeinderat verweist darauf, dass bei Benutzung des Kinzigtalradweges im Bereich der Ortsdurchfahrt Schenkenzell von Alpirsbach kommend ab der Spannstattbrücke die viel befahrene Bundesstraße benutzt werden muss. Dies ist für die Radfahrer oft hinderlich und teils auch gefährlich. Er schlägt hier vor, im betroffenen Bereich einen Fahrradstreifen auf der Bundesstraße auszuweisen, so dass die Autofahrer dadurch automatisch mehr Abstand zu Fahrradfahrern halten würden. Herr Heinzelmann berichtet, dass die Einrichtung eines Fahrradstreifens auf der B294 bereits Thema in einer Verkehrsschau war und das Thema von der Gemeindeverwaltung nun noch mal aufgenommen wird.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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