Sitzung des Gemeinderates am 15.04.2026

Bericht aus dem Gemeinderat der 5. öffentlichen Sitzung am Mittwoch, 15.04.2026

Bürgermeister Bernd Heinzelmann eröffnet um 19:00 Uhr die Sitzung und begrüßt die Mitglieder des Gemeinderates sowie einen Vertreter der Presse.
Nach Eröffnung der Verhandlung stellte der Vorsitzende fest, dass
1. zu der Verhandlung durch Ladung vom 09.04.2026 ordnungsgemäß eingeladen wurde;
2. die Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Verhandlung am 09.04.2026 ortsüblich bekannt gemacht wurde;
3. das Gremium beschlussfähig ist, weil mindestens sechs Mitglieder anwesend sind.

1. Bericht zur Dorfhelferinnenstation in Schenkenzell mit der Jahresabrechnung 2025

Bereits seit 1980 gibt es in Schenkenzell eine Dorfhelferinnenstation des Familienwerks Sölden e.V. Träger des Stationsgebiets Schenkenzell-Schiltach ist die Katholische Kirchengemeinde Kloster Wittichen, wobei die Gemeinde Schenkenzell zwei Drittel des anfallenden Zuschusses für das Stationsgebiet übernimmt. In der Sitzung werden Franziska Hummel vom Familienwerk Sölden e.V. und Bianka Mellert als Familienpflegerin die Familienpflege / Dorfhilfe vorstellen.
Mögliche Gründe für den Einsatz einer Dorfhelferin sind, wenn die haushaltsführende Person z. B. wegen Krankheit, Reha, Begleitung eines kranken Kindes ins Krankenhaus muss, oder bei einer Risikoschwangerschaft, nach einer Entbindung oder Mehrlingsgeburt Unterstützung benötigt wird. Das Aufgabengebiet einer Dorfhelferin umfasst die Übernahme des Haushalts, die Kinderbetreuung sowie die Pflege von kranken, behinderten oder pflegebedürftigen Familienangehörigen. Aus dem ehemals noch stärker verbreiteten landwirtschaftlichen Kontext gehört auch die Weiterführung des landwirtschaftlichen Betriebes dazu.
Haus- und Familienpflege ist eine gesetzliche Leistung der Krankenkassen, vorausgesetzt, dass im Haushalt ein Kind unter 12 Jahren oder ein behindertes Kind lebt. Die anfallenden Kosten für den Einsatz der Dorfhelferinnen (Person- und Personalnebenkosten) werden in Teilen durch Einnahmen von den Kostenträgern (z. B. Krankenversicherung, Sozial- und Jugendamt, DRV) und den Familien gedeckt. Hinzu kommen Zuschüsse des Landes, des Erzbischöflichen Ordinariats und der AOK. Der verbleibende Betrag wird entsprechend der getroffenen Vereinbarung zwischen der Kirchengemeinde und der Gemeinde des Stationsgebiets aufgeteilt. Die Zuschusshöhe orientiert sich an den Einsatzstunden des Vorvorjahres.

Finanzielle Auswirkungen:
Nachfolgende Tabelle zeigt die von der Gemeinde Schenkenzell in den letzten Jahren bezahlten Zuschüsse bzw. erhaltenen Gutschriften für die Familienpflege / Dorfhilfe im Stationsgebiet Schenkenzell:

  • Jahr 2019
    738,22 €
  • Jahr 2020
    – 950,05 €
  • Jahr 2021
    – 669,36 €
  • Jahr 2022 –
    – 602,43 €
  • Jahr 2023
    0,00 €
  • Jahr 2024
    -129,57 €
  • Jahr 2025
    0,00 €

Der Abrechnung 2025 liegen folgende Zahlen zugrunde:
Insgesamt war eine Fachkraft Familienpflege oder Auszubildende im Stationsgebiet 247,12 Stunden an 79 Tagen in fünf Familien im Einsatz. Einsatzgrund war in fast 90 % der Fälle eine Krankheit der haushaltsführenden Person. Dafür fielen Kosten in Höhe von 16.292,24 € an. Von Kostenträgern wurden davon 15.458,78 € erstattet. Vom Sozialministerium Baden-Württemberg gab es einen Zuschuss von 395,67 € sowie 40,73 € aufgrund einer Rückforderung aus den Jahren 2022 – 2024. Durch den nachgewiesenen Fehlbedarf, bei dem das Erzbischöfliche Ordinariat einen Zuschuss von maximal 3,60 € pro Stunde gewährt, konnte noch ein Zuschuss von 397,06 € verbucht werden, sodass die Kosten vollständig gedeckt werden konnten. Von der Gemeinde Schenkenzell muss daher für das Jahr 2025 kein Zuschuss gezahlt werden.
Beratung:
Zu diesem Tagesordnungspunkt konnte Bürgermeister Heinzelmann Franziska Hummel und Bianka Mellert vom Familienwerk Sölden e. V. begrüßen. Die beiden waren gerne gekommen, um über ein Angebot, dass es schon über viele Jahrzehnte gibt, das aber oft nur im Hintergrund läuft, sodass es in der Öffentlichkeit nicht wahrgenommen wird, zu informieren.  Frau Hummel berichtete über den historischen Hintergrund der Dorfhelferinnenstation bzw. Familienpflege im Stationsgebiet Schenkenzell-Schiltach und über die Grundlagen des Einsatzes einer Familien- oder Dorfhelferin. Seit dem Beginn 1980 hat sich das Einsatzgebiet verändert. Auch wird die Unterstützung heute offener angenommen als es zu Beginn der Fall war. Frau Mellert, die selbst als Familienpflegerin tätig ist, berichtete im Anschluss über den tatsächlichen Arbeitsalltag und mögliche Fallkonstellation für den Einsatz einer Familienpflegerin. Oft geht deren Einsatz Hand in Hand mit der Jugendhilfe. Aus dem Gemeinderat wurden verschiedene Rückfragen gestellt, die die Beiden gerne beantworteten. Sie erläuterten u. a., dass zwischen der Meldung des Einsatzbedarfs (z. B. bei einem gebrochenen Bein) teilweise sogar nur Stunden oder wenige Tage vergehen, bis zumindest eine telefonische Zusage der Krankenkasse für den Einsatz einer Familienhelferin vorliegt, sodass diese direkt tätig werden kann. Wenn die Zusage noch nicht vorliegt, der Bedarf jedoch entsprechend hoch ist, gibt es für Notfälle beim Familienwerk ein Spendenkonto, über das die Einsatzkosten ggfs. (vor-) finanziert werden können.

2. Bausachen

a) Umbau einer Bühne zur Wohnung und Neubau einer Garage und eines Carports, Hinter-Wittichen 191, Flst. 218 und 360

Der Bauherr beabsichtigt den Umbau einer bestehenden Bühne zu Wohnzwecken sowie den Neubau einer Garage und eines Carports auf den Grundstücken Flst. 218 und 360 (Flurstück Haus Fürstenberg), Hinter-Wittichen 191 in 77773 Schenkenzell. Das Bauvorhaben wird im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren durchgeführt. Es handelt sich um ein Wohngebäude der Gebäudeklasse 1. Das Vorhaben liegt im Außenbereich, ein Bebauungsplan besteht nicht. Bei dem bestehenden Gebäude handelt es sich um ein Kulturdenkmal (Sachgesamtheit Jägerhaus). Zudem befindet sich das Baugrundstück im Bereich des FFH-Gebiets „Schiltach und Kaltbrunner Tal“.
Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert. Die Zufahrt erfolgt über eine öffentliche Straße. Die Wasserversorgung erfolgt über eine eigene Quelle, die Abwasserentsorgung ist an die Ortskanalisation angeschlossen. Die Löschwasserversorgung ist über einen Löschteich in einer Entfernung von ca. 420 m gewährleistet.
Besonderheit ist, dass sich das Flurstück 218 im Eigentum des Bauherrn befindet. Das geplante Carport und die Garage aber auf dem Flurstück 360 errichtet werden soll.

Finanzielle Auswirkungen:
Für die Gemeinde Schenkenzell entstehen durch das Bauvorhaben keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen.

Beratung:
Nachdem Bürgermeister Heinzelmann das geplante Bauvorhaben vorgestellt hat, berichtet Ortsvorsteher Stefan Maier, dass es aus dem Ortschaftsrat nur positive Rückmeldungen gab. Er selbst begrüßt vor allem, dass das Vorhaben im FFH-Gebiet umgesetzt werden kann. Dies zeigt, dass auch in den ausgewiesenen Gebieten Bauvorhaben möglich sind, wenn man mit den Behörden kommuniziert.
§ 18 GemO: Thomas Finkbeiner

Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben „Umbau Bühne zur Wohnung sowie Neubau einer Garage und eines Carports“ auf den Grundstücken Flst. 218 und 360, Hinter-Wittichen 191 in Schenkenzell.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

3. Sanierung des Wohngebäudes Heilig-Garten 4

Die Gemeinde Schenkenzell führt die schrittweise Sanierung des gemeindeeigenen Wohngebäudes Heilig-Garten 4 durch. Im ersten Bauabschnitt wurde bereits die Heizungsanlage erneuert und von Nachtspeicheröfen auf eine Pelletheizung umgestellt. Im nächsten Schritt stehen die Dachsanierung sowie die Erneuerung der elektrotechnischen Anlagen erneut zur Entscheidung an. Grundlage hierfür sind aktualisierte Kostenberechnungen, die gegenüber dem bisherigen Planansatz zu Mehrkosten führen.
Für die Durchführung dieser Maßnahmen ist es erforderlich, dass die Wohnungen für die Dauer von ca. einem Monat pro Wohneinheit vollständig geräumt und stromlos sind. Die Verwaltung beabsichtigt, die Bewohner in dieser Zeit im Gebäude Rossbergerhof 51 unterzubringen. Erste Gespräche haben hierzu bereits stattgefunden. Weiterführende Gespräche werden mit den Bewohnern geführt, sobald die Ausschreibung an einen Fachunternehmer vergeben wurde und ein Ausführungstermin mitgeteilt werden kann.
Die elektrotechnische Sanierung ist zwingend im Jahr 2026 durchzuführen. Die bestehende Elektroinstallation ist für den Betrieb der neuen Heizungsanlage nicht ausreichend dimensioniert. Derzeit wurde durch den beratenden Fachunternehmer übergangsweise ein spezieller Sicherungsautomat auf eigenes Risiko eingebaut, um den Betrieb sicherzustellen. Sollte die Elektrosanierung nicht in diesem Jahr erfolgen, wird dieser Sicherungsautomat zurückgebaut. In der Folge wäre die elektrische Anlage dauerhaft überlastet und ein Betrieb der Heizungsanlage nicht mehr gewährleistet.
Die Dachsanierung ist grundsätzlich sinnvoll, jedoch nicht zwingend im Jahr 2026 erforderlich. Eine Verschiebung in ein späteres Haushaltsjahr ist möglich und angesichts der angespannten Haushaltslage vertretbar. Das Gebäude liegt weiterhin im Landessanierungsgebiet, welches verlängert wurde.
Für die Dachsanierung selbst bestehen drei Varianten: ohne Förderung, mit Förderung ohne individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) sowie mit Förderung unter Einbindung eines iSFP. Die Varianten unterscheiden sich im organisatorischen Aufwand sowie in der Höhe der möglichen Fördermittel. Ein im Jahr 2017 erstellter Modernisierungsbericht liegt für das Gebäude vor. Nach Einschätzung des beratenden Fachunternehmens kann dieser jedoch voraussichtlich nicht als individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) anerkannt werden, da er insbesondere keine U-Wert-Berechnungen, keine energetische Gesamtbewertung sowie keine förderkonforme Maßnahmenstruktur nach aktuellen Anforderungen enthält. Für die Inanspruchnahme der iSFP-Förderung wäre daher voraussichtlich eine Neuerstellung erforderlich. Derzeit ist in Abfrage ob hier ein Doppelförderungsverbot gilt oder nicht.
Der die Gemeinde beratende Fachunternehmer und Schimmelexperte hat uns auf Rückfrage mitgeteilt, dass eine Dachsanierung nicht zu einem erhöhten Schimmelrisiko führt. Die Bauverwaltung wurde darauf hingewiesen, dass der Mieter in der Dachgeschosswohnung dennoch aufgrund der verbesserten Dämmung mehr auf sein Lüftungsverhalten achten muss.

Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten für die zwingend erforderliche elektrotechnische Sanierung belaufen sich nach aktueller Kostenberechnung auf insgesamt 92.955,50 €. Diese umfassen insbesondere die Elektroarbeiten, Beratungskosten, Maler- und Gipserarbeiten, Anpassungen im Küchenbereich sowie Umzugskosten. Unter Berücksichtigung der Förderung im Landessanierungsgebiet in Höhe von 36 %, entspricht 33.463,98 €, ergibt sich ein verbleibender Eigenanteil der Gemeinde von 59.491,52 €.
Für die Dachsanierung ergeben sich je nach gewählter Ausführungsvariante unterschiedliche Kosten. Bei einer Durchführung ohne Förderung beträgt der Eigenanteil 55.444,48 €. Wird eine Förderung ohne Einbindung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) in Anspruch genommen, reduziert sich der Eigenanteil auf 51.572,48 €. Die wirtschaftlich günstigste Variante stellt die Durchführung mit Förderung und unter Einbindung eines iSFP dar, bei der ein Eigenanteil von 49.652,48 € verbleibt. Diese Variante ist jedoch mit einem erhöhten Planungs- und Abstimmungsaufwand verbunden.
Bei einer Gesamtbetrachtung, also der Durchführung sowohl der elektrotechnischen Sanierung als auch der Dachsanierung im Jahr 2026, ergibt sich ein Gesamt-Eigenanteil der Gemeinde zwischen 109.144,00 € und 114.936,00 €, abhängig von der gewählten Ausführungsvariante. Im Haushaltsplan 2026 ist ein Eigenanteil in Höhe von 87.700,00 € vorgesehen. Daraus ergibt sich bei Durchführung beider Maßnahmen eine Kostenüberschreitung zwischen 21.444,00 € und 27.236,00 €.
Durch mögliche Einsparmaßnahmen, insbesondere den Verzicht auf den Fassadenschutz bzw. die Verlängerung des Dachvorsprungs (ca. 10.000,00 €) sowie durch Anpassungen einer Küchenzeile in ihrer Dimensionierung (ca. 5.000,00 €), kann die Kostenüberschreitung im günstigsten Fall auf etwa 6.444,00 € bis 12.236,00 € reduziert werden.
Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass im Falle der Durchführung der Dachsanierung eine gesetzliche Verpflichtung zur Installation einer Photovoltaikanlage entsteht. Hierfür ist nach aktueller Schätzung mit zusätzlichen Kosten in Höhe von rund 23.000,00 € (netto = brutto) (ohne Batteriespeicher) zu rechnen, die in den vorstehenden Beträgen noch nicht enthalten sind und den Finanzierungsbedarf entsprechend weiter erhöhen würden.
Wird im Jahr 2026 ausschließlich die elektrotechnische Sanierung durchgeführt, liegt der Eigenanteil mit 59.491,52 € innerhalb der im Haushalt vorgesehenen Mittel.

Beratung:
Bürgermeister Heinzelmann erläutert zunächst die möglichen Alternativen mit den jeweiligen Kosten. Aus seiner Sicht ist eine Umsetzung aller Maßnahmen in 2026 aufgrund der angespannten Haushaltslage nicht möglich. Diese Meinung wird von den Gemeinderäten geteilt, insbesondere da bereits bei einigen Investitionsmaßnahmen höhere Kosten als im Haushaltsplan anfallen werden.
Vorgeschlagen wird, dass die elektrotechnische Sanierung in 2026 umgesetzt werden soll. Für die Dachsanierung soll in diesem Jahr höchstens die Ausschreibung durchgeführt werden, die Umsetzung soll erst in 2027 erfolgen. Eine dringende Umsetzung (z. B. aufgrund undichter Stellen im Dach) ist nicht geboten. Bürgermeister Heinzelmann weist darauf hin, dass die Sanierung bis zum Ende der Laufzeit des Sanierungsgebiets abgeschlossen sein sollte, da sonst die im Landessanierungsprogramm geforderte ganzheitliche Sanierung mit der Sanierung von drei Hauptgewerken nicht gegeben wäre.

Die Gemeinderäte befürworten die Umsetzung im nächsten Jahr. Ergänzend wird vorgeschlagen im weiteren Verlauf auch die Außenfassade zu sanieren, um nicht nur beim Dach, was nur einen Vorteil für die Dachgeschosswohnung mit sich bringt, sondern auch in den unteren beiden Wohnungen eine gute Dämmung zu erreichen.
Ein Gemeinderat fragt nach dem Zustand der übrigen Leitungen. Aus seiner Sicht wäre es sinnvoll, wenn diese im Zuge der elektrotechnischen Sanierung, wenn sowohl die Mieter anderweitig untergebracht sind als auch die Wände geöffnet sind, ebenfalls erneuert werden. Dann wäre das gesamte Leitungsnetz auf einem aktuellen Stand, sodass nicht ggfs. in einigen Jahren wieder Baumaßnahmen durchgeführt werden müssen. Die Gemeinderäte stimmen dieser Argumentation zu. Bürgermeister Heinzelmann kann über den Zustand keine Aussage treffen. Allerdings sind in den letzten Jahren zwei der Bäder im Gebäude saniert worden, bei denen seitens der beauftragten Handwerksbetriebe nicht auf einen schlechten Zustand der Leitungen hingewiesen wurde. Die Sanierung des Leitungsnetzes würde einen größeren Umfang der Arbeiten in den einzelnen Wohnungen und noch höhere Kosten bedeuten. Das Gremium verständigt sich darauf, dass bei einem Handwerksbetrieb angefragt wird, was für Kosten anfallen würden und ob der Austausch grundsätzlich sinnvoll wäre.

Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dass die elektrotechnische Sanierung für das Gebäude Heilig-Garten 4 in 2026 ausgeschrieben und durchgeführt werden soll. Die Dachsanierung soll erst in 2027 erfolgen. In die Ausschreibung soll die Verlängerung des Dachvorsprungs als optionale Alternative aufgenommen werden. Im Anschluss soll ggfs. noch die Außenfassade saniert werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

4. Vergabe der Sanierung von zwei Brücken im Heubachtal

Die Brücken BW 506 und BW 507 in Schenkenzell im Bereich Heubachtal sind denkmalgeschützte Bauwerke, die dringend instandgesetzt werden müssen. Es drohen Teilsperrungen. Die Bauwerksprüfung hat ergeben, dass Reparatur- und Sicherungsmaßnahmen erforderlich sind, um die Tragfähigkeit und langfristige Nutzung der Bauwerke zu gewährleisten.
Die Verwaltung beabsichtigt, die Vergabe der Sanierungsmaßnahmen im Direktvergabeverfahren vorzunehmen. Als Auftragnehmer wird die Firma Bausanierungs Technik GmbH aus Gernsheim vorgeschlagen. Mit diesem Unternehmen konnten bereits sehr gute Erfahrungen bei den letzten zwei Brückenprojekten in Wittichen gemacht werden; unter anderem als die Firma BST kurzfristig eingesprungen (aufgrund Insolvenz eines anderen Auftragnehmers) ist und die Sanierung erfolgreich abgeschlossen hat. Die Firma BST ist fachlich für ein derart komplexes Vorhaben geeignet und hat sich im Rahmen eines Ortstermins bereits ein Bild der Brücken gemacht sowie im weiteren Verfahren sehr gute Unterstützung geleistet.

Gemäß Vergaberecht ist eine Direktvergabe zulässig, wenn das Projektvolumen unter einem voraussichtlichen Auftragswert von netto 100.000 € liegt. Die Kosten der Sanierungsmaßnahmen werden anteilig zwischen der Stadt Wolfach und der Gemeinde Schenkenzell aufgeteilt. Der Bauverwaltung liegt eine wasserrechtliche und denkmalschutzrechtliche Genehmigung für das Vorhaben vor.
Im Vergleich zu vergleichbaren Projekten entfällt der zusätzliche Aufwand für das Aufstellen von Nistkästen bzw. die Herstellung neuer Fledermaushöhlen, da eine kreative Lösung in der Bauausführung gefunden wurde. Dies führt zu Einsparungen. Fördermöglichkeiten wurden geprüft, eine Beantragung wird jedoch nicht empfohlen, da sie die Ausführung massiv verzögern würde (Bearbeitungsdauer ca. sechs Monate) und die Maßnahmen zwingend durchgeführt werden müssen. Die Ausführung der Sanierungsmaßnahmen ist für den Zeitraum KW 23 bis KW 28 dieses Jahres vorgesehen.

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten gem. Angebotserstellung der Firma BST für die Sanierung der beiden Brücken betragen aktuell:

Position:
Baustelleneinrichtung
Kosten in EUR netto:
27.467,00
Kosten in EUR brutto:
32.685,73

Position:
Projekt 1: BW 506-Heu
Kosten in EUR netto:
30.310,00
Kosten in EUR brutto:
36.068,90

Position:
Projekt 2: BW 507-Heu
Kosten in EUR netto:
38.305,00
Kosten in EUR brutto:
45.582,95

Position:
Gesamt Projektkosten für zwei Brückenaufträge:
Kosten in EUR netto:
96.082,00
Kosten in EUR brutto:
114.337,58

Die Kosten werden zwischen Wolfach und Schenkenzell aufgeteilt. Im Finanzhaushalt sind als anteilige Kosten der Gemeinde Schenkenzell 55.000 € eingeplant. Durch eine Direktvergabe an die Firma BST könnten Verzögerungen vermieden werden, da die Arbeiten kurzfristig begonnen werden können ohne dass Ausschreibungsfristen eingehalten werden müssen. Die Firma BST verfügt über langjährige Erfahrung und Fachkompetenz in der Sanierung historischer Brücken, wie beispielsweise bei dem Brückenprojekt in Wittichen, wodurch eine fachlich hochwertige Ausführung sichergestellt wird. Zudem reduziert die Direktvergabe den Verwaltungsaufwand erheblich, da kein aufwendiges Verfahren mit beschränktem Teilnahmewettbewerb sowie Erstellung eines Leistungsverzeichnisses notwendig ist, und spart damit Verwaltungs- und Dienstleistungskosten. Die Auswahl eines bereits bewährten Unternehmens erhöht die Flexibilität vor Ort, ermöglicht kurzfristige Abstimmungen und Reaktionen auf spezielle Anforderungen der historischen Bauwerke und minimiert das Risiko von Projektverzögerungen oder zusätzlichen Nachtragskosten. Schließlich trägt die Vergabe an einen erfahrenen Anbieter zur Kontinuität und Sicherung der Qualität der Sanierungsmaßnahmen bei. Insgesamt könnte durch die Direktvergabe sowohl eine schnelle, effiziente Umsetzung als auch eine Kosten- und Ressourcenschonung erreicht werden.

Beratung:
Aus dem Gemeinderat gibt es dazu keine Wortmeldungen.

Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Sanierungsmaßnahmen für die Brücken BW 506 und BW 507 im Direktvergabeverfahren an die Firma BST zu vergeben. Die Vergabe erfolgt auf Grundlage des vorliegenden Angebots, unter Berücksichtigung der anteiligen Kostenaufteilung zwischen der Stadt Wolfach und der Gemeinde Schenkenzell. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Auftrag kurzfristig zu vergeben, die Bauausführung zu koordinieren und die Vertragsunterlagen abzuschließen, sodass die Arbeiten im voraussichtlich geplanten Zeitraum KW 23 bis KW 28 – 2026 umgesetzt werden können, um eine zeitnahe Durchführung der dringend erforderlichen Instandsetzungsmaßnahmen sicherzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

5. Erneuter Beschluss der Benutzungs- und Entgeltordnung für das Bürgerhaus und die Turn- und Festhalle aufgrund weiterer Ergänzungen

Nachdem in der letzten Sitzung bereits die Benutzungs- und Entgeltordnung zur Beschlussfassung vorgelegt wurde, sind vor der Bekanntmachung im Nachrichtenblatt einige Änderungen aufgefallen. Diese betreffen die Entgelte zu Tanzveranstaltungen, zum Sportbetrieb oder zur Nutzung des Beamers, die zum Teil nicht oder nicht in der Höhe, wie sie derzeit abgerechnet werden, aufgenommen waren. Diese wurde sowohl im Text der Benutzungsordnung als auch in den Entgelttabellen der Anlage 1 ergänzt bzw. berichtigt (s. farbliche Markierungen). Die Benutzungs- und Entgeltordnung wird nach der erneuten Beschlussfassung öffentlich bekanntgemacht und tritt im Anschluss in Kraft.

Finanzielle Auswirkungen:
Es wurden keine Änderungen an der Höhe der Entgelte, wie sie derzeit berechnet werden, vorgenommen.

Beratung:
Aus dem Gemeinderat gibt es dazu keine Wortmeldungen.

Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Benutzungs- und Entgeltordnung für das Bürgerhaus und die Turn- und Festhalle.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

6. Bekanntgaben

Nächste Sitzung: Die nächste Sitzung des Gemeinderats findet am Mittwoch, 06.05.2026 um 19:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt.
Maßnahmenworkshop zur kommunalen Wärmeplanung: Am Montag, 20.04.2026 findet um 18:00 Uhr ein Workshop zur kommunalen Wärmeplanung statt. Mitglieder der Gemeinderäte und Verwaltungen der sechs beteiligten Kommunen werden mit den Projektverantwortlichen der Badenova Netze GmbH über mögliche Maßnahmen zur Erreichung des Ziels eines klimaneutralen Gebäudebestandes bis 2040 diskutieren.
Sanierung von Kanalschächten: Bürgermeister Heinzelmann berichtet, dass die Sanierung von vier Kanalschächten im Gemeindegebiet abgeschlossen werden konnte.
Klimageräte im Kindergarten St. Ulrich: Da es in den letzten Jahren im Schlafraum des Kindergarten St. Ulrich sehr hohe Temperaturen gab und die bisherigen Maßnahmen keine wesentliche Verbesserung erzielt haben, wurde vom Gemeinderat Anfang Februar beschlossen, ein Klimagerät einzubauen. Dies konnte inzwischen umgesetzt werden, sodass das Gerät rechtzeitig vor dem Sommer einsatzbereit ist. Bürgermeister Heinzelmann berichtet, dass die Belegung derzeit in beiden Kindergärten stark rückläufig ist. Daher soll gezielt Werbung für die Kindergärten gemacht werden, ansonsten muss über die zeitweise Schließung einzelner Gruppen nachgedacht werden, um die Kosten zu reduzieren.
Waldbegang: Im Zuge der Aufstellung des Forsteinrichtungswerks für 2026 bis 2035 findet am Freitag, 17.04.2026 um 15:00 Uhr ein Waldbegang der Gemeinde- und Ortschaftsräte mit Vertretern des Regierungspräsidiums, des Landratsamts und Revierförster Philipp Schmieder statt.

7. Verschiedenes, Wünsche und Anträge

Bouleplatz: Ein Gemeinderat freut sich, dass der inzwischen fertiggestellte Bouleplatz während der Osterfeiertage bereits benutzt wurde. Da die Idee in der Einwohnerversammlung hervorgebracht wurde, fragt er nach, ob es eine offizielle Einweihung geben wird. Bürgermeister Heinzelmann teilt mit, dass eine offizielle Eröffnung in Form eines kleinen Turniers angedacht ist. Die Verwaltung wird dafür ein Team stellen. Es wäre schön, wenn sich der Gemeinderat ebenfalls beteiligt. Ein Termin wurde noch nicht festgelegt.

 

 

 

 

 

 

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