Sitzung des Gemeinderates am 15.04.2020

Niederschrift zur Sitzung des Gemeinderates am 15.04.2020

1. Allgemeiner Lagebericht zur Covid-19 Situation

Bericht von Herrn Bürgermeister Heinzelmann zur aktuellen Lage:

„Derzeit haben wir bei 1.810 Einwohnern, Stand 30.09.2019, einen positiv getesteten männlichen Covid-19-Fall. Ausserdem gab es seit dem der Landkreis und die Gemeinden die Daten ausgetauscht haben insgesamt 2 Fälle von K1-Personen. Dies sind Personen, die in direktem Kontakt zu einem Infizierten standen. Erfreulicherweise waren wir lange Zeit eine der beiden letzten Gemeinden die keinen positiv getesteten Covid – 19 Patienten hatten. Zu glauben, dass es bislang keine Infektionen gab ist allerdings eher blauäugig, da ein Großteil der Krankheitsverläufe weitestgehend symptomfrei verläuft. Das Prozedere bei Auftreten eines Falles läuft nach Absprache mit dem Landratsamt folgendermaßen ab: Die Ortspolizeibehörden erstellen eine Quarantäneanordnung nach Erhalt der relevanten Personendaten. Die Einhaltung der Quarantänemaßnahmen müssen überwacht werden, dies kann per Telefon aber auch durch örtliche Kontrolle stattfinden. Nach dem Infektionsschutzgesetz sind hierfür die Ortspolizeibehörden auf Anraten des Gesundheitsamts zuständig. In der Praxis kommen die Personenlisten immer etwas hinterher, da die Ermittlung sämtlicher Daten und die Auswertung der Tests eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Das Gesundheitsamt spricht daher zunächst mündlich die Quarantänemaßnahme aus. Hierzu ist zu sagen, dass sich die allermeisten betroffenen Personen auch entsprechend vernünftig verhalten. Bislang gab es wenig Anlass über das Verhalten der örtlichen Bevölkerung zu meckern. Das Kontaktverbot wurde weitestgehend eingehalten.

Sorgen bereitet uns die Flüchtlingsunterkunft im ehemaligen Gasthaus Sonne. Allerdings sind die Aktivitäten der Bewohner zumindest tagsüber deutlich zurückgegangen. Mit den Behörden in Rottweil stehe ich in Kontakt und habe auch meine Bedenken mitgeteilt, sollte es zu einem positiven Fall kommen. In der kommenden Woche findet eine Begehung mit Vertretern des Amtes statt. Mit der Arztpraxis von Frau Dr. Rombach sind wir ebenfalls in Kontakt, es wurde vereinbart, dass Frau Dr. Rombach bei einem Covid-19 Verdachtsfall aus der Unterkunft den Abstrich vor Ort machen kann, damit die Betroffenen nicht mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Testabnahme fahren müssen. Es ist allerdings ganz klar zu sagen, dass es schwierig wird, sobald ein positiver Covid-19 Fall auftritt, die Ausbreitung unter den Bewohnern zu verhindern. Hier wurde aber seitens des Landratsamtes versichert, dass es eine schnelle Lösung geben wird.

Die wirtschaftlichen Folgen sind derzeit für Schenkenzell noch nicht vollkommen absehbar. Es kommen immer wieder Stundungsanträge von Unternehmen hinsichtlich der Gewerbesteuer und auch schon die erste große Herabsetzung der Gewerbesteuervorauszahlung auf 0 liegt vor. Der aktuelle Stand der Gewerbesteuervorauszahlungen vor der Coronakrise betrug rund 2.000.000 € derzeit sind wir bei rund 1.900.000 Mio. € und somit noch um 100.000 € über dem Planansatz für das Jahr 2020. Allerdings ist zu sagen, dass wir die Auswirkungen erst gegen Mitte bzw. Ende des Jahres deutlicher abschätzen können und es auch zu erwarten ist, dass wir weitere Einbußen zu verzeichnen haben. Dies wird sowohl bei der Gewerbesteuer als auch bei den Einnahmen aus der Einkommens- und Umsatzsteuer sowie im Finanzausgleich entsprechend zurückgehen. Auch hier kann noch keine Aussage getroffen werden, wie genau es die Gemeinde treffen wird, da einige Effekte mit Sicherheit auch erst mit Verzögerung einschlagen werden. Auch als Gemeinde benötigen wir hier dringend eine Lösung und Hilfen von Seiten des Landes und des Bundes damit nicht auch die Gemeinden entsprechend unter der Krise leiden.

Die örtlichen Betriebe haben zum Teil Kurzarbeit angemeldet, zum Teil wird derzeit noch weiter produziert und gearbeitet. Besonders hart hat es unsere örtliche Hotellerie und Gastronomie getroffen, die aus den traditionell ruhigen Wintermonaten heraus ins Frühjahrsgeschäft gehen wollten und plötzlich bei Null stehen. Aktuell halten sich die Gastronomen mit Hol- und Lieferservice mehr schlecht als recht über Wasser. Zum Teil greifen auch die Ausfallversicherungen nicht, da die Betriebe nicht voll geschlossen wurden, sondern unter gewissen Umständen immer noch Übernachtungen im gewerblichen Bereich sowie für unaufschiebbare private Anlässe möglich sind. De Facto sind die Übernachtungen aber auf null zurückgegangen.

Die Gemeinde hat Ihre bereits vergebenen Aufträge bislang aufrecht erhalten. Die Arbeiten am Straßenrest in der Schulwiese Kaltbrunn wurden bereits fertiggestellt und die Arbeiten in der Zahnarztpraxis im Haus des Gastes schreiten ebenfalls voran. Hier spielt natürlich die Hygiene eine wichtige Rolle und verhindert ein Hand in Hand arbeiten weitestgehend. Die Handwerker sind max. zu zweit in einem Raum und sind angehalten Mundschutz zu tragen. Der Bauhof hat sich in kleine 2-Manngruppen aufgeteilt, insbesondere die Herren der Wasserversorgung sollten sich derzeit so gut wie nicht begegnen. Die Vesperpause findet getrennt statt und ansonsten ist auf Abstand zu achten. In der Verwaltung wird seit dem 11. März darauf geachtet, dass Abstand gehalten wird. Es ist derzeit ein großer Vorteil, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein eigenes Büro zur Verfügung steht. Die Kommunikation verläuft zum Teil über Telefon und zum anderen Teil mit großem Abstand. Besprechungen werden im Sitzungssaal oder im Besprechungszimmer, sofern der dortige Arbeitsplatz nicht belegt ist, mit entsprechendem Abstand durchgeführt. Derzeit stehen der Gemeinde zwei Heimarbeitsplätze über vpn zur Verfügung. Daher gilt mein Dank allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich in diesen Zeiten so gut wie möglich auch um die Belange der Bürgerschaft kümmern.

In Absprache mit der Stadt Schiltach wird das gemeinsame Freibad derzeit hergerichtet und benutzungsfertig gemacht. Wann und ob eröffnet werden kann, muss geschaut werden. Die Bademeister bauen auch noch alte Überstunden und Urlaub ab, aufschiebbare Arbeiten sollen aufgeschoben werden.

Nach Rücksprache mit der Kläranlage wurde von Seiten der Klärwärter mitgeteilt, dass sich die Situation im Klärwerk des Zweckverbands Oberes Kinzigtal wie folgt darstellt. Derzeit kann über eine verstärkte Problemstellung durch verstopfte Pumpen nicht berichtet werden, da sich das Problem wohl nur verstärkt bei Regenwetter zeigt.

Die Feuerwehr und der Bauhof konnte mit einem gewissen Kontingent an Flächendesinfektionsmitteln und auch an Handdesinfektionsmittel aus Gemeindebeständen ausgerüstet werden. Des Weiteren haben wir über die Stadt Schiltach einige FFP2 Schutzmasken bekommen, die wir der Feuerwehr zur Verfügung gestellt haben. Vielen Dank für die Spende die von der Firma hansgrohe stammt. Bei einem normalen Betrieb sind wir derzeit gut aufgestellt. Die Führung hat für den Ernstfall einen hoffentlich infektionsfreien Ablaufplan erstellt.

Ein Dank gilt es auch den Freiwilligen zu sagen, die sich als Nachbarschaftshilfe in dieser Zeit angeboten haben, derzeit liegen uns immer noch keine Anfragen für Hilfen vor. Ein weiterer Dank auch ans Team des Kindergartens, das für die Notbetreuung bereitsteht, aber auch hier haben wir derzeit keine Fälle, die auf die Vorgaben in die Betreuungsrichtlinien der Corona Verordnung des Landes zutreffen, das wird sich aber wohl in absehbarer Zeit ändern..

2. Baugesuche

a) Errichtung eines Gartenhauses auf vorhandenen Garagen,
Flst. Nr. 200/1,
Bahnhofstraße 24

Der Antragsteller möchte auf dem Flst. Nr. 200/1, Bahnhofstraße 24, ein Gartenhaus auf vorhandenen Garagen errichten. Die vorhandenen 4 Garagen mit Vordach wurden am 13.04.2017 genehmigt. Über den zwei mittleren Garagen ist der Aufbau eines Gartenhauses mit Satteldach und Krüppelwalm geplant, hier wird die Dachform des bestehenden Wohnhauses übernommen.

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Äckerhof-Allmend“. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden nicht eingehalten, es ist
eine Befreiung erforderlich. In § 11 Abs. 2 der Bebauungsvorschriften zum Bebauungsplan „Äckerhof-Allmend“ wird für Nebengebäude und Garagen die eingeschossige Bauweise festgelegt. Durch den Aufbau des Gartenhauses wird das Nebengebäude hier teilweise zweigeschossig und bedarf einer Befreiung.

Der Gemeinderat stimmt dem eingereichten Bauantrag einstimmig zu und erteilt die notwendige Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einstimmig.

3. Kindergartenangelegenheiten

a) Aussetzung der Kindergartengebühren für den Monat April 2020

Die bürgerliche Gemeinde hat sich gemeinsam mit der Katholischen Kirchengemeinde sowie der Verrechnungsstelle darauf verständigt, die Gebühren für die Kinderbetreuung für den Monat April 2020 vorläufig auszusetzen. In den Gemeinden im Landkreis Rottweil wird überwiegend gleich vorgegangen. Aus dem Sofortprogramm des Landes Baden-Württemberg erhält die Gemeinde Schenkenzell einen Ausgleich hierfür von voraussichtlich 9.712 €.

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis.

b) Abrechnung Kindergartenjahr 2019

Die Kindergartenabrechnung 2019 liegt nun vor. Insgesamt ist das letzte Kindergartenjahr 2019 finanziell sehr gut verlaufen. Trotz leicht erhöhter Sachausgaben ist der Abmangel, welchen die Gemeinde zu tragen hat, rückläufig. Dies liegt hauptsächlich an gestiegenen Einnahmen aus der Förderung des Landes nach dem Finanzausgleich.

Insgesamt stehen sich Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 557.187,05 € gegenüber. Der Abmangel der Gemeinde Schenkenzell beträgt 210.043,47 €, 2018 betrug der Abmangel noch 256.788 €. Für das Jahr 2019 konnte damit eine Rückzahlung von 51.000 € vereinnahmt werden.

Der Gemeinderat nimmt die Abrechnung 2019 zustimmend zur Kenntnis.

c) Änderung Betriebserlaubnis – Umwandlung von Gruppen

Eine stärker werdende Nachfrage nach Krippenplätzen für Kinder unter 3 Jahren veranlasste die Katholische Kirchengemeinde als Träger des Kindergartens Schenkenzell über Maßnahmen zur Sicherung der Krippenplätze für alle Interessierten nachzudenken. Die Überlegungen gehen dahin, die derzeitige Aufteilung der einzelnen Gruppen neu zu ordnen, um mehr Platz für Kinder unter 3 Jahren zu erreichen.

Derzeit haben wir einen 4-gruppigen Kindergarten, diese Gruppen teilen sich wie folgt auf:
1. Krippengruppe für Kinder unter 3 Jahren mit verlängerter Öffnungszeit und 10
Plätzen
2. eine altersgemischte Ganztagesgruppe von 2 Jahren bis zum Schuleintritt,
3. eine alters- und zeitgemischte Regelgruppe/Gruppe mit verlängerter
Öffnungszeit für Kinder ab 2 Jahren bis zum Schuleintritt
4. eine „Regelgruppe“ für Kinder zwischen 3 Jahren und Schuleintritt.

Mit dieser Einteilung können bis zu 70 Ü3- und max. 10 U3-Kinder betreut werden. Werden in den altersgemischten Gruppen U3-Kinder aufgenommen, reduziert sich die Kinderzahl der Gruppe um einen zusätzlichen Platz, da der Betreuungsbedarf eines U3-Kinds doppelt gezählt wird.

In der bisherigen Konstellation ist die Aufnahme in altersgemischten Gruppen auf max. 5 U3-Kinder je Gruppe begrenzt. Somit wäre die maximale Aufnahme des Kigas bei 70 Kindern, sollten alle U3 Plätze ausgereizt sein.

Zum Ende des Kindergartenjahres werden voraussichtlich folgende Kinderzahlen in den einzelnen Gruppen erreicht:

Gruppe Ü3 U3 gesamt
Krippengruppe 7 7
altersgemischte Ganztages-gruppe 15 3 18
alters- und zeitgemischte Regelgruppe mit verlängerter Öffnungszeit 18 1 19
Regelgruppe 19 1 20
Summe: 52 12 64

 

12 Kinder werden im Sommer eingeschult. Die Nachfrage nach Krippenplätzen für die Betreuung U3-Kinder steigt stetig an. Insbesondere auch durch Zuzüge im Baugebiet und der Kinderzahl in der ehemaligen „Sonne“ verschärft sich die Situation.

Als erste Maßnahme hat die Kirchengemeinde Folgendes vorgeschlagen:
1. Umwandlung der Regelgruppe für Kinder zwischen 3 und bis zum Schuleintritt in eine altersgemischte Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit für Kinder von 2 Jahren bis zum Schuleintritt
2. Umwandlung der „altersgemischten Ganztagesgruppe“ für Kinder von 2 Jahren bis zum Schuleintritt in eine alters- und zeitgemischte Ganztagesgruppe mit verlängerter Öffnungszeit für Kinder von 2 Jahren bis zum Schuleintritt.

Mit dieser Änderung könnten max. 64 Kinder im Alter zwischen 3 Jahren und bis zum Schuleintritt und max. 10 Kinder U3 Jahren, in Summe 74 Kinder aufgenommen werden. Werden die in den altersgemischten Gruppen zur Verfügung gestellten Plätze für U3-Kinder gebraucht, reduziert sich somit die Zahl der Kinder auf bis zu 59 Kinder, 25 U3- und 34 Ü3-Kinder.

Die Umwandlung der Angebotsform erfordert bei gleichbleibender Öffnungszeiten eine Erhöhung des Mindestpersonalschlüssels um 0,5 Stellenanteile. Die Mehrkosten hierfür belaufen sich auf 27.500 € /Jahr.

Der Gemeinderat stimmt der Nutzungsänderung der Angebotsformen wie beschrieben zu und beschließt, das Betriebserlaubnisänderungsverfahren einzuleiten.

4. Weiteres Vorgehen Altes Schulhaus

Im Februar 2020 wurde der Fahrplan für die Vergabe der Bauarbeiten beim alten Grundschulgebäude vorgestellt. Aufgrund der augenblicklichen Pandemielage werden nun schwere finanzielle Herausforderungen erwartet. Vordringlich muss der Katholische Kindergarten energetisch saniert werden. Die Planungen und Ausschreibungen für den Umbau des Alten Schulhauses wurden soweit vorangetrieben, dass jederzeit ausgeschrieben werden könnte. Da aber bis heute noch nicht erahnt werden kann, wie sich die wirtschaftliche Situation der Gemeinde im 2. Halbjahr darstellt, rät die Verwaltung hier auf Sicht zu fahren und entsprechend die Ausschreibung anzupassen und zu einem später passenden Zeitpunkt zu veröffentlichen.

Der Gemeinderat beschließt, die Ausschreibung zur Sanierung des Alten Schulgebäudes, bis auf Weiteres zu verschieben.

5. Friedhofsplanung

In der Februarsitzung hatten wir Ihnen berichtet, dass wir auf dem oberen Teil des Friedhofes Schenkenzell gerne die vorhandenen, noch nicht ertüchtigten Wege mit Pflasterstreifen entsprechend den im neugestalteten Teil des Friedhofs angelegten Wege herrichten wollen.

Für das Jahr 2020 stehen zwei weitere Wege sowie fehlende Einfassungen an den Hauptwegen an. Es war vorgesehen, dass der obere Weg im Frühjahr durch den Bauhof gerichtet wird. Der weitere Weg sollte dann später im Jahr in Angriff genommen werden. Derzeit haben wir jedoch keine Informationen ob die passenden Steine überhaupt geliefert werden können.

Aus der Mitte des Gemeinderats kam dann der Einwurf, dass es noch ältere Planungen für den restlichen Friedhof gebe. Wir haben den Tagesordnungspunkt seinerzeit entsprechend geschoben und nochmals in die alten Unterlagen geschaut. Des Weiteren habe ich mich auch mit der Planerin vom Architekturbüro Frau Siegmund unterhalten. Die einzige weitergehende Planung, die derzeit noch vorhanden ist, ist die Planung eines Verbindungsweges vom neu gestalteten Friedhofsbereich auf den nächsten oberhalb gelegenen Weg. Diese Planung war für 2020 zur Umsetzung vorgesehen.

Eigentlich war in der heutigen Sitzung eine Besichtigung der Rasengräber in unseren Nachbarkommunen vorgesehen, hierauf haben wir verzichtet.

Angesichts der unsicheren finanziellen Lage schlägt die Verwaltung vor, auch beim Austausch der weiteren Wege die weitere Entwicklung abzuwarten und erst wenn sicher ist, dass die Mittel für das Material zur Verfügung stehen den Auftrag zu vergeben. Der Gemeinderat stimmt dem vorgeschlagenen Vorgehen einstimmig zu.

6. Bekanntgaben

  • Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Mittwoch, 06.05.2020 statt.
  • Herr Heinzelmann gibt bekannt, dass die Gemeinde Schenkenzell mit ihrem Förderprojekt „Versorgungspunkt im Festgelände Heilig-Garten“ in der
    1. Förderrunde des Leader-Programmes leider knapp nicht zum Zuge kam. Das Programm war deutlich überzeichnet. Es besteht nun die Möglichkeit, einen neuen Antrag für die 2. Förderrunde zu stellen. Die Verwaltung wird dies in den nächsten Tagen veranlassen.
  • Das Buswartehäuschen im Bereich Martinshof, Kaltbrunn, ist beschädigt. Aufgrund von Materialermüdung ist es in einen Teilbereich abgebrochen. Die Behebung des Schadens erfolgt in der nächsten Zeit.

7. Verschiedenes, Wünsche und Anträge

keine

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