Der Antragsteller möchte neben das bestehende Einfamilienhaus auf dem Flurstück 55/11 eine Garage aus Holzständerkonstruktion mit Abstellraum errichten. Das Dach wird als Pultdach (7° Neigung) mit Koppelpfetten und Trapezblech Eindeckung, mit umlaufend 60 cm bzw. 55 cm Dachvorsprung ausgeführt. Die Pultdachhöhe von 3,98 m und die Traufhöhe von 2,71 m sind bezogen auf den Rohboden. Die Garage hat die Abmessungen von 9,00 x 7,13 m.
Des Weiteren entsteht ein Pultdach (4° Neigung) mit einer Höhe von 3,53 m und einer Traufhöhe von 2,78 m auf einer Länge von 10,03 m mit einem Dachvorsprung von 45 cm zum Eingang auf der Ostseite. Die Breite beträgt 2,96 m.
Auf der Westseite soll eine Terrassenüberdachung von 7,55 m x 5,45 m entstehen. Ebenfalls mit einem Pultdach und 7° Dachneigung. Das Dach hat eine Höhe von 3,20 m bzw. 2,50 m Traufhöhe und einen Dachvorsprung von 35 cm.
Der Bauherr beantragt Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB: – Überbauung des im Bebauungsplan geplanten Kreisverkehr (dieser soll nicht mehr umgesetzt werden, Beschluss März 2019 sowohl OR als auch GR) – Überschreitung der Baugrenze Flst: 55/12 – Überschreitung der Baugrenze in Süd-West Richtung (Überdachung)
Für die Überbauung des Vordaches in das Bauverbot ist eine Ausnahme erforderlich.
Die Überschreitungen sind nicht erheblich. Für das Flurstück 55/12 wird eine Vereinigungsbaulast beantragt. Das Straßenniveau liegt höher als das geplante Vordach im Bereich der Überschreitung. Aus der Sicht der Gemeinde bestehen gegen die geplante Bauausführung keine Bedenken, die oben genannten Punkte können befreit werden.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dem Bauantrag zuzustimmen und die notwendigen Befreiungen zu erteilen. Der Gemeinderat stellt nochmals fest, dass der im Bebauungsplan aufgeführte Wendekreisel so nicht mehr hergestellt wird.
Um den Flößerpfad, der seit einigen Jahren auch durch die Gemeinde Schenkenzell führt, stets attraktiv zu gestalten und nicht langweilig werden zu lassen, ist die Idee der am Pfad anliegenden Touristiker, dass an verschiedenen Stellen auf dem Weg Spielmöglichkeiten in Form eines Wackelfloßes hinzukommen könnten. Herr Schmid hat nun als Stellplatz für solch ein Floß den Heilig Garten ins Spiel gebracht.
Die Finanzierung soll durch Fördermittel des Naturparks Schwarzwald Mitte Nord mit 60% unterstützt werden. Das Angebot, welches durch die Stadt Schiltach eingeholt wurde, umfasst 4 Flöße zu einem netto Preis von 15.988 €. Hier wäre eben die Förderung in Höhe von 60% vorgesehen. Die reinen Kosten für das Floß belaufen sich daher auf ca. 1.600 € pro Floß. Hinzu kommen noch die Kosten für das Stellen des Spielgerätes wie Fundamente und Bauhofkosten, welche auch noch mit rund 2.000 € zu Buche schlagen dürften. Die Umsetzung würde voraussichtlich erst im Herbst 2023 stattfinden können. Andere Kommunen haben bereits signalisiert, dass es unter Umständen dieses Jahr bei ihnen wohl nicht gehen wird.
Das Floß würde eine Fläche von 6,3 m auf 5,2 m inklusive Fallschutz benötigen. Allerdings muss bedacht werden, dass die Flächen beim Spielplatz ausgereizt sind. Außerdem gibt es bereits das tolle Schaufloß, welches die Flößer auch immer wieder ertüchtigen.
Haushaltsmittel für das Wackelfloß sind nicht eingeplant. Bei einer Entscheidung, dieses durchaus attraktive Spielgerät anzuschaffen, müssten im Bereich Tourismus entsprechend an anderer Stelle Einsparungen getätigt werden.
Der Gemeinderat spricht sich für das Wackelfloß aus. Der Stellplatz wird jedoch diskutiert. Einerseits wird die Fläche im Heilig Garten, die auch für Feste und z. B. den Weihnachtsmarkt bleibt, knapper. Andererseits heißt der Spielplatz auf Google Maps und Earth bereits „Flößer-Spielplatz“ und nicht Bergbauspielplatz. Das Stellen des Wackelfloßes hier, in Nähe auch zum bestehenden Floß, wäre eine runde Sache. Aus Sicht des Gemeinderates muss gleich konkret festgelegt wird, an welchen Stellen im Haushalt entsprechende Einsparungen getroffen werden sollen.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass das Wackelfloß, die Förderung von 60 % und Einsparungen vorausgesetzt, errichtet werden soll. Mehrheitlich beschließt der Gemeinderat, dass das Floß im Heilig Garten gestellt wird. Die Verwaltung soll nun einen geeigneten Standort ermitteln.
Die Brandmeldeanlage im Gebäude Schulstraße 4 ist scharf gestellt und bauseits abgenommen. Die Anlage muss jährlich gewartet werden. Die Herstellerfirma Faller aus Dunningen hat hierzu folgendes Angebot abgegeben:
Wartung zunächst auf 2 Jahre: 1.230,46 netto, 1.464,25 € brutto/Jahr. 5 Jahre: 1.053,05 netto, 1.253,13 € brutto/Jahr. 10 Jahre: 907,90 netto, 1.080,40 € brutto/Jahr.
Die Anfrage bei der Kirche, ob es hier Synergieeffekte geben könnte, muss verneint werden. Die Kirche hat auch jeweils mit dem Hersteller der Anlage einen entsprechenden Vertrag.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, einen 10-Jahres-Vertrag zur Wartung der Brandmeldeanlage abzuschließen.
Wie bereits im Jahr 2022 zum Sonderaufruf der Förderkulisse im Frühjahr wurde auch dieses Jahr ein Antrag auf Förderung aus dem LEADER Regionalbudget für einen mobilen Häcksler zur Offenhaltung der Täler, insbesondere in Kaltbrunn und Wittichen, gestellt.
Ortsvorsteher Maier hat mehrere Angebote eingeholt. Das günstigste Angebot beläuft sich auf 17.180 € netto. Die Fördersumme würde sich im Falle des Zuschlags auf 13.744 € belaufen, der Eigenanteil läge bei 6.700 €.
Das Gerät trägt zur Verbesserung der Lebensumstände in den Tälern bei. Es hilft dabei, die im FFH-Gebiet befindlichen, für den Naturschutz wertvollen Mähwiesen, zu erhalten bzw. zurückzuholen. Die offene Landschaft ist auch für Touristen von Vorteil. Aussichtspunkte könnten besser offengehalten werden. Das Mikroklima in den Tälern wird erhalten.
Die entsprechenden Mittel sind im Haushalt eingeplant. Bei Verleihung soll dann ein Stundensatz erhoben werden, der die laufen Kosten inklusive Wartung und Verschleiß deckt.
Der Gemeinderat stimmt einstimmig dem Antrag bei der LEADER Geschäftsstelle Mittlerer Schwarzwald zur Anschaffung eines mobilen Häckslers wie beschrieben zu. Sollte die Förderung stattfinden, wird der Häcksler entsprechend dem Angebot zeitnah beschafft.
Die Eintrittspreise für das gemeinsame Freibad wurden zuletzt im Jahr 2020 angepasst. In Absprache mit der Stadt Schiltach sollen die Freibadeintrittspreise angeglichen werden.
Der Einzeleintritt für Erwachsene soll von 3,50 € auf 3,80 € angehoben werden. Im Schnitt liegt die Erhöhung bei rund 10%. Damit bewegt sich der Preis im üblichen Rahmen der umliegenden Bäder. Der Gemeinderat der Stadt Schiltach hat bereits in seiner vergangenen Sitzung zugestimmt.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die angepassten Freibadpreise wie vorgeschlagen.
Der Verwaltungsrat der Freiwilligen Feuerwehr Schenkenzell hat am 14.01.2023 vorgeschlagen, folgende Personen neu in die Feuerwehr Schenkenzell aufzunehmen:
Abteilung Schenkenzell: Fabian Braun, Hofwaldweg 1, Schenkenzell Oliver Hauer, Hansjakobstraße 13, Schenkenzell
Abteilung Kaltbrunn: Sebastian Schmieder, Vortal 99, Schenkenzell
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die oben genannten Personen in die Feuerwehr aufzunehmen.
Die Feuerwehr Abteilung Kaltbrunn wird sich in den kommenden Wochen aktiv um neue Feuerwehrmitglieder bemühen und in Kaltbrunn nach solchen suchen. Dies wurde der Feuerwehr auch im Bedarfsplan nahegelegt, damit die Verfügbarkeit wenigstens in den Abend- und Nachtstunden erreicht werden kann. Werbeflyer sind bereits gedruckt.
Keine.