Sitzung des Gemeinderates am 14.09.2022

Niederschrift zur Sitzung des Gemeinderates am 14.09.2022

1. Bürgerfrageviertelstunde

keine

2. Bausachen
a) Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage,
Äckerhofweg 20, Flst. 182/17

Die Antragsteller möchten ein Wohnhaus mit Einliegerwohnung und Doppelgarage errichten. Es besteht aus zwei Vollgeschossen mit Satteldach.
Das Wohnhaus hat einen Grundriss im Erdgeschoss von 10,84 x 9,59 m. Das Haus soll mit einem Satteldach mit 25° Dachneigung und einem Dachvorsprung von umlaufend 90 cm ausgeführt werden. Im Untergeschoss des Hauses befindet sich eine Einliegerwohnung sowie ein Vorratskeller. Es sind zwei Terrassenflächen im Nordwesten und im Südosten angeschlossen.
Im Untergeschoß der Doppelgarage befindet sich der Technikraum und ein Geräteraum.
Aus dem Erdgeschoss gibt es einen Treppenaufgang in das Dachgeschoss mit einem direkten Zugang zur Doppelgarage auf halber Höhe. Auf der Südost-Seite ist ein Balkon angeschlossen.

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Heilig-Garten-Aue“, es werden nicht alle Festsetzungen eingehalten.
Für die aufgeführten Punkte sind Befreiungen nach §31 Abs. 2 BauGB erforderlich:

  • Der Bebauungsplan sieht in diesem Bereich lediglich den Bau von Hausgruppen vor
  • Die Dachneigung wird um 10° unterschritten. Laut Bebauungsplan ist eine Mindestdachneigung von 35° vorgeschrieben.
  • Der festgesetzte Kniestock im Dachgeschoss von 80 cm laut Bebauungsplan wird um ca. 100 cm überschritten.
  • Die Sockelhöhe wird mit 30 cm im Bebauungsplan vorgeschrieben und um ca. 50 cm unterschritten.Da bereits im gleichen Baufenster ein einzelnstehendes Einfamilienhaus steht kann von einer Häusergruppe nicht mehr gesprochen werden.
    Durch die Lage am Hang ist die Befreiung der Kniestockhöhe aus Sicht der Räte nicht problematisch.

Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag einstimmig zu und erteilt die notwendigen Befreiungen.

b) Neubau einer Garage und Erweiterung des bestehenden Wohnhauses, Reinerzaustraße 70, Flst. 622/1

Der Antragsteller möchte in der Reinerzaustraße 70 eine Garage errichten und das bestehende Wohnhaus erweitern. Zunächst erfolgt der Abbruch des vorhandenen Schuppens.
Der Anbau auf der Nordseite umfasst 5,73 x 4,19 m. Die Dachneigung des geplanten Pultdaches mit einer Firsthöhe von 3,44 m und einer Traufhöhe von ca. 2,80 m beträgt 17,5° mit einem Dachvorsprung von 60 cm.
Die geplante Doppelgarage aus Holzständerbauweise soll direkt an das vorhandene Wohnhaus auf der Ostseite angeschlossen werden. Die Abmessungen der Garage betragen 8,55 x 7,60. Sie verfügt über ein Satteldach mit ebenfalls 17,5° Dachneigung und einen umlaufenden Dachvorsprung von 60 cm. Die Firsthöhe beträgt 4,10 m, die Traufhöhe ca. 2,85 m. Die Dacheindeckung erfolgt mit Betondachsteinen.
Die Zufahrt zur Doppelgarage erfolgt sowohl von der Reinerzaustraße als auch vom Flößerweg.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Oberdorf-West“. Es werden nicht alle Festsetzungen eingehalten.
Für den aufgeführten Punkt ist eine Befreiung nach §31 Abs. 2 BauGB erforderlich:

  • Der Anbau an das Wohnhaus mit einem Pultdach hat eine geplante Dachneigung von 17,5° anstatt wie im Bebauungsplan vorgeschrieben 38° – 45°. Allerdings ist der Anbau an die geplante Garage angelehnt und übernimmt die dort aufgezeigte Dachneigung, was wiederum zu einem harmonischen Bild führt.

Da sich der Anbau an der Garage orientiert ist die Abweichung von der Dachneigung eher harmonisch als störend.
Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag einstimmig zu und erteilt die notwendige Befreiung.

c) Anbau an bestehendes Gebäude, Äckerhofweg 6, Flst. 194/13

Der Antragsteller möchte im Äckerhofweg 6 einen Anbau auf der Ostseite des bestehenden Gebäudes errichten, um mehr Wohnraum zu schaffen. Somit wird das Einfamilienhaus zu einem Zweifamilienhaus ausgebaut.
Der Anbau mit den Abmessungen 10,20 x 5,00 m und einer Höhe von ca. 5,45 m vom Untergeschossfußboden streckt sich über das Untergeschoss und das Erdgeschoss. Zudem ist ein begrüntes Flachdach mit einer Terrasse von 2,65 x 6,00 m mit zwei Oberlichtern über der Treppe und Zugang über das Obergeschoss vorgesehen.
Die Außenwand zum Nachbar wird aufgrund des zu geringen Abstandes von 1,30 m zur Grenze in einer F90 Brandschutzwand ausgeführt.
Das Untergeschoss des Anbaus wird in Massivbetonweise ausgeführt, das Erdgeschoss in Holzständerbauweise.
Vom Untergeschoss gibt es einen Aufgang zum Erdgeschoss sowie einen direkten Zugang zu einer teilweise überdachten Terrasse auf der Südseite.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Äckerhof-Allmend“, es werden nicht alle Festsetzungen eingehalten.

Für die aufgeführten Punkte sind Befreiungen nach §31 Abs. 2 BauGB erforderlich:

  • Die Terrasse überschreitet die südliche Baugrenze um mehr als 1,50 m.
  • Der Anbau soll mit einem Flachdach mit Terrassennutzung ausgeführt werden. Es bedarf einer Befreiung von der Dachform und Dachneigung nach § 10 Abs. 4 der Festsetzungen im Bebauungsplan.

Die Anlieger haben dem Vorhaben nicht widersprochen.
Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag einstimmig zu und erteilt die notwendi
gen Befreiungen.

d) Abbruch Doppelgarage und Wiederaufbau land- und forstwirtschaftliche Mehrzweckhalle, Kuhberg 58, Flst. 844

Die Antragsteller möchte auf dem Kuhberg 58 eine bestehende Doppelgarage abreißen und eine land- und forstwirtschaftliche Mehrzweckhalle errichten.
Die Mehrzweckhalle mit den Maßen 24,00 x 8,00 m verfügt über ein Pultdach aus einer Holzkonstruktion mit Sandwichdachpanelen und einem Gefälle von 13° Richtung Süden. Die Dachfläche soll zusätzlich für eine PV-Anlage genutzt werden. Der Dachvorsprung beträgt 1,00 m bzw. seitlich 50 cm. Die Firsthöhe beträgt 6,58 m und die Traufhöhe 4,25 m.
Die Halle wird aus Stahlbetonfertigteilstützen mit Betonwänden und einem Organitlichtband von 3,75 x 1,15 m und einer Nottüre an den Giebelseiten errichtet. An der Südseite gibt es vier Sektionaltore mit Lichtsektionen. Für das Dachwasser ist eine oberflächennahe Versickerung angedacht.
Das Grundstück liegt im Außenbereich nach § 35 BauGB.
Durch die Maßnahme ist eine Kompensationsleistung von Ökopunkten erforderlich. Diese wird durch Neuanpflanzung von 5 Obstbäumen erreicht.
Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag einstimmig zu.

e) Verfahrensfreies Bauvorhaben: Bau einer Stützmauer zur Errichtung eines Stellplatzes mit Carport, Hoffeldstraße 38, Flst. 209/2

Der Antragsteller möchte eine Stützmauer zum Bau eines Stellplatzes mit Carport errichten. Die Maße des Carports aus einer Holzkonstruktion betragen 5,55 x 3,14 m. Die Höhe des Carports liegt bei 2,41 m und wird mit einem Flachdach ausgeführt.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Äckerhof-Allmend“. Es ist geplant, den Carport außerhalb der überbaubaren Fläche zu errichten. Dafür bedarf es einer Abweichungsentscheidung nach § 23 Abs. 5 BauNVO. Der Bebauungsplan lässt Carports seitlich am Grundstück zu, wenn die Höhe von 2,5 m nicht überschritten wird (§ 11 der planungsrechtlichen Festsetzungen).
Die nachbarschaftsrechltiche Anhörung ergab keine Beanstandungen.
Der Gemeinderat stimmt dem Bauvorhaben zur Errichtung einer Stützmauer und zur Errichtung eines Carports einstimmig zu.

f) Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage mit 6 Stellplätzen im Untergeschoss, Rothaldestraße 57, Flst. 616 und 616/2

Der Antragsteller möchte in der Rothaldestraße 57 ein Wohnhaus mit Einliegerwohnung und einer Garage mit sechs Stellplätzen im Untergeschoss errichten. Es besteht aus zwei Vollgeschossen mit Flachdach.
Das Wohnhaus hat einen Grundriss im Erdgeschoss von 32,49 x 12,30 bzw.10,20 m und erstreckt sich über zwei Flurstücke. Das Haus soll mit einem Flachdach mit Gefälledämmung und einem Dachvorsprung von 0,93 m auf der Nordseite und einem schräg verlaufenden Dachvorsprung bis auf 2,79 m auf der Ost- und Südseite verwirklicht werden. Das Untergeschoss wird in Stahlbetonbauweise ausgeführt, das Erdschoss in einer Holzständerkonstruktion. Das Gebäude befindet sich in Hanglage. Die Wandhöhe des Gebäudes liegt bei 7,87 m Traufhöhe auf der Südseite und 3,48 m auf der Nordseite.
Im Untergeschoss befindet sich eine Einliegerwohnung mit Aufgang zum Erdgeschoss. Zudem ist eine Terrasse mit 15,60 x 3,00 m auf der Ostseite geplant. Dem Untergeschoss ist zudem ein Technik- und ein Hobbyraum, sowie eine Garage mit 6 Stellplätzen und ein Aufzug zugeordnet. Umlaufend um das Erdgeschoss befindet sich eine Terrasse.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Oberdorf – West“, es werden nicht alle Festsetzungen eingehalten.

Für die aufgeführten Punkte sind Befreiungen nach §31 Abs. 2 BauGB erforderlich:

  • Überbauung der Baugrenze zwischen den beiden Baufenstern und im Norden um 2 m
  • Befreiung der Dachform sowie Neigung, da das Vorhaben mit einem Flachdach, statt einem Satteldach 30°- 40° geplant ist.
  • Überschreitung der Traufhöhe mit 1,87 m über den maximal zulässigen 6m, also insgesamt 7,87 m
  • Überschreitung der zulässigen Grundflächenzahl durch die topografische Zufahrt um 15m², also 3 %.
    Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag einstimmig zu und erteilt die notwendigen Befreiungen. Es wird angeregt, dass das Flachdach ergänzend zur verpflichtend anzubringenden Photovoltaik-Anlage begrünt wird.

3. Jahresabschluss der Gemeindewasserversorgung

Die Steuerberatungskanzlei Steukom, Baiersbronn, hat den Jahresabschluss 2021 für die Gemeindewasserversorgung fertiggestellt. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung und die daraus resultierenden Steuererklärungen liegen der Verwaltung vor.
Das Bilanzvolumen 2021 beläuft sich auf 666.651 € und hat sich gegenüber 2020 um 9.261 € verringert.
Auf der Aktivseite ergeben sich im Wesentlichen folgende Zahlen (Zahlen gerundet):

Sachanlagen
31.12.2021
332.421 €
2020
361.938 €

Beteiligungen an der Kl. Kinzig
31.12.2021
75.000 €
2020
75.000 €

Vorräte
31.12.2021
22.500 €
2020
24.300 €

Forderungen
31.12.2021
236.730 €
2020
214.674 €

(Stammkapital und) Rücklagen
31.12.2021
846.968 €
2020
844.103 €

Ertragszuschüsse
31.12.2021
0 €
2020
282 €

Rückstellungen
31.12.2021
750 €
2020
800 €

Verbindlichkeiten
31.12.2021
13.732 €
2020
20.936 €

Bilanzgewinn
31.12.2021
-194.799 €
2020
-190.209 €

In der Gewinn- und Verlustrechnung 2021 wurde ein Verlust in Höhe von 4.590 € ausgewiesen. Gegenüber 2020 mit einem Jahresverlust von 2.598 € stellt dies eine leichte Verschlechterung dar.
Die Umsatzerlöse aus dem Trinkwasserverkauf lagen mit 212.712 € in 2021 leicht unter dem Ergebnis aus 2020 mit 218.336 €. Dies bedeutet 2021 eine verkaufte Wassermenge von 73.707 m³. Damit reduzierte sich die verkaufte Wassermenge gegenüber dem Vorjahr um 2.626 m³, lag aber weiterhin deutlich über der Menge im Jahr 2019 mit 70.534 m³. Der im mittelfristigen Vergleich immer noch hohe Absatz ist mit Sicherheit der Pandemie geschuldet. Im Vergleich zu 2020 gab es im Sommer 2021 wieder mehr Niederschläge und daher weniger Notwendigkeit der Gartenbewässerung.

Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, den steuerlichen Jahresverlust von 4.590,17 € auf neue Rechnung in der Bilanz vorzutragen. Angesichts des geringen Verlustes sollen die Gebühren stabil gehalten werden, um gerade in der aktuellen wirtschaftlichen Situation hier eine Kontinuität beizubehalten.

4. Unterbringung von Flüchtlingen

Die Lage bei der Unterbringung von Flüchtlingen hat sich in den letzten Wochen enorm zugespitzt. In einer Pressekonferenz haben die Kollegin Eisenlohr und Kollege Schumacher mit Herrn Landrat Dr. Michel und weiteren Vertretern des Landratsamts zur aktuellen Flüchtlingslage informiert. Dass die Situation besorgniserregend ist, hat auch eine Videokonferenz Anfang des Monats zwischen den Ministerinnen Gentges und Razavi und vielen Vertretern der Kommunen im Land gezeigt. Die Flüchtlingsströme nach Deutschland – insbesondere aus der Ukraine – gehen nicht an Baden-Württemberg und dem Landkreis Rottweil vorbei, zuletzt haben diese wieder drastisch zugenommen. Voraussichtlich werden mehr Menschen im Landkreis untergebracht werden müssen, als dies 2015 und 2016 der Fall war. Im Oktober stehen die ersten Zuweisungen des Landkreises aus der vorläufigen Unterbringung in die Anschlussunterbringung bei den Städten und Gemeinden an. Kurzfristig kommt der Kreis wohl auch nicht an Hallenbelegungen vorbei. Es ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar, dass sich die Lage in den nächsten Wochen und Monaten deutlich entschärfen wird.
Das bedeutet im Umkehrschluss, dass die Städte und Gemeinden weitere Flüchtlinge unterbringen müssen, auch die Gemeinde Schenkenzell: Wir haben aus der im Mai erstellten Liste für die Unterbringung aus der Ukraine noch ein Minus von derzeit 14 Personen, auf absehbare Zeit wird dies jedoch nicht reichen.
Seit einigen Wochen sind wir daher in Kontakt mit den Eigentümern des Hauses Vortal 102. Auch für die gemeindeeigene Wohnung im Roßbergerhof ist die Unterbringung von Flüchtlingen angedacht. Zudem gibt es Gespräche mit Eigentümern weiterer leerstehender Immobilien.

Im Haus Vortal 102 sind zwei getrennte Wohnungen anzumieten. Es besteht die Möglichkeit mehrere Personen unterzubringen. Die Wohnungen sind teilmöbliert und müssen zum anderen Teil noch mit Möbeln (z. B. Betten) ausgestattet werden. Die vorhandenen Einrichtungsgegenstände sollen auf Basis eines monatlichen Nutzungsentgelts übernommen werden. Heizungsart ist Ölheizung und Holzheizung kombiniert.
Auf die Frage, wer die Kosten trägt, erläutert Bürgermeister Heinzelmann, dass diese vom Jobcenter übernommen werden. Die Mietpreise sind innerhalb der Empfehlungen des Landes zum Anmieten von Wohnraum. Zusätzlich erhält die Gemeinde für die Zuweisung eine Pauschale ca. 152 Euro pro Person. Die Kosten für Miete und Verbrauch werden vom Amt übernommen.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, das Gebäude Vortal 102 mit Garage auf die Dauer von zwei Jahren zu einer Grundmiete von 1.130 Euro zusätzl. 120 Euro Nutzungsentgelt für Einrichtungsgegenstände anzumieten.

5. Energiekrise – Mögliches Sparpotential

Die Verbräuche an Strom und Gas der Jahre 2020 und 2021 wurden aufgeschlüsselt. Im Vergleich sind die Verbräuche der beiden Jahre meist ähnlich. Die höchsten Verbräuche sind im Rathaus Wittichen, in der Mehrzweckhalle, in den Kläranlagen und in der Straßenbeleuchtung zu verzeichnen. Aufgrund der extremen Kostensteigerungen bei Gas und beim Strom ist davon auszugehen, dass sich die Kosten für Heizung und Strom im kommenden Jahr verdoppeln werden. Um dem entgegenzuwirken muss über drastische Einsparmaßnahmen nachgedacht werden.
Aufgrund der vor kurzem in Kraft getretenen Kurzfristenergieversorgungssicherungs-maßnahmenverordnung gibt es für öffentliche Gebäude bereits einen Rahmen, der eingehalten werden muss. In öffentlichen Gebäuden gilt seit 01. September

  1. Eine Höchst-Raumtemperatur von 19 C°.
  2. Dezentrale Trinkwassererwärmungsanlagen und Durchlauferhitzer sind abzuschalten, wenn deren Betrieb überwiegend zum Händewaschen dient.
  3. Die Beleuchtung an öffentlichen Gebäuden und Baudenkmälern ist untersagt.

Dies bedeutet, im Rathaus und den anderen öffentlichen Gebäuden wird, sofern dort nicht nur kurzfristig gearbeitet wird, eine Raumtemperatur von 19° C eingestellt. Für die Feuerwehren muss man schauen, inwiefern man die Absenkung der Temperatur bislang schon vorgehalten hat, da diese Gebäude nur temporär genutzt werden. Im Bauhof gelten bisher voraussichtlich im Bereich Werkstatt 18°C, wobei hier wahrscheinlich gegenüber sonst, kaum Unterschiede sind. Ausgenommen von den Höchstwerten der Lufttemperatur sind die Kindergärten. In Räumen, die im Winter nicht benutzt werden, soll nur überschlägig geheizt werden, um keine Schäden an den Installationen zu erleben.
Auch die Beleuchtung von Gebäuden und Denkmälern ist nun untersagt. Daher wurde die nächtliche Beleuchtung an der Schenkenburg bereits abgeschaltet. Auch eine Weihnachtsbeleuchtung am Haus des Gastes und am Rathaus ist nicht möglich. Weihnachtsbäume sind nicht von der Verordnung betroffen, diese sollen auch wie bisher aufgestellt werden.
Bei der Straßenbeleuchtung hat die Gemeinde einen Energieverbrauch von 70.200 kWh (2021) bei einer Brenndauer von 4.000 h/a der 266 Straßenleuchten. Hier gibt es mehrere Einsparmöglichkeiten. Der Gemeinderat hat nun entschieden, dass entsprechend der Empfehlung des E-Werkes die Reduzierzeiten für die Halbnachtschaltung (50% der Leistung) von bisher 0 – 4 Uhr auf 21 – 6 Uhr erweitert werden. So können ca. 12 % des Energieverbrauches eingespart werden.
Der Gemeinderat spricht sich für einen Mix aus verschiedenen Maßnahmen aus, dabei wurde in verschiedene Richtungen z. B. bei der Mehrzweckhalle überlegt. Wenn an vielen Stellen ein Beitrag geleistet wird, kann (gerade auch mit den aktuellen Strompreisen) eine beträchtliche Summe eingespart werden. Es kommt auch die Anregung, dass man weitergehend denken und ggfs. auch bestehende Strukturen hinterfragen muss, um drastische Einsparmaßnahmen zu erreichen. Die Maßnahmen sollen jedoch auch nachhaltig sein, damit die Reduzierung des Verbrauches dauerhaft ist. Des Weiteren muss auch über eine Anpassung der Nutzungsentgelte gesprochen werden. Kontrovers wurde diskutiert, welche Maßnahmen in der Halle greifen sollten. Hier wurde vorgeschlagen die Nutzung der Halle zu überprüfen und gegebenenfalls zu straffen. So weit zu gehen, dass die Gemeinde die Halle schließen muss, wollte nach 2 Jahren pandemiebedingter Ausfälle im Breitensport, niemand verantworten.

6. Kindergarten St. Ullrich – Sachstandsbericht und Vergabe weiterer Leistungen

Für den Umbau der ehemaligen Grundschule zu einem Kindergarten und Vereins-heim wurde im nächsten Schritt folgendes Gewerk beschränkt ausgeschrieben:

  • Rohbau- und Außenanlagearbeiten:
    Submissionstermin war am 01. August 2022. Zum Abgabetermin sind zwei Angebote eingegangen. Das günstigste Angebot ist von der Firma BTS aus Schiltach mit 32.397,12 € brutto.

Der Gemeinderat beschließt, das Gewerk an den günstigsten Bieter zu vergeben.

Für den Spielplatz wurden Geräte bereits bestellt. Hier wurden in Abstimmung mit der Kindergartenverwaltung ein Spielhaus, eine Sitzgruppe und ein Sandkasten bestellt. Die Kosten für die Spielgeräte für Kinder U3 belaufen sich auf 20.239,52 Euro. Für die Zaunanlage mit 1 m Höhe, beschichtet grün, fallen Kosten von 2.956,77 Euro an. Hinzu kommen noch die Stunden Bauhof / Beton etc. Sonnensegel / Abdeckung Sandkasten. Von der Sparkasse gibt es hier eine Förderung in Höhe von 15.000 Euro. Es wurde nun angefragt, ob auch die darüberhinausgehenden Kosten übernommen werden.

7. Bekanntgaben

  • Aus nichtöffentlicher Sitzung: Für den Bauhof wird eine neue Mitarbeiterin eingestellt. Vorgesehen war bisher ein Beginn des Arbeitsverhältnisses ab 01.11.2022. Es wurde nun signalisiert, dass durch einen Aufhebungsvertrag ein Beginn voraussichtlich schon früher möglich ist.
  • Susanne Augsburger wurde mit Wirkung zum 15.08.2022 zur Standesbeamtin auf Widerruf, befristet bis 14.11.2022 ernannt. Nach Abschluss des Standesamts-Lehrgangs im Oktober kann sie dann unbefristet zur Standesbeamtin ernannt werden.
  • Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am 05.10.2022 um 19 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt.
  • Am 29.08.2022 besuchte der Landtagsabgeordnete Daniel Karrais die Gemeinde Schenkenzell. Nach einem Austausch im Rathaus über aktuelle Themen und Herausforderungen wurde die Baustelle im alten Schulhaus besichtigt.
  • Die Arbeiten an der Brücke in Hinter-Kaltbrunn kommen gut voran, der Zeitplan konnte weitgehend eingehalten werden. Das Geländer muss noch fertig gestellt werden, die Asphaltbrücke ist bereits fertig. Die Behelfsbrücke wurde am 14.09.2022 ausgehoben und am Folgetag dann abgebaut. Die neue Brücke sieht sehr gut aus.

8. Verschiedenes, Wünsche und Anträge

  • Ein Gemeinderat fragt nach dem aktuellen Stand zum Müllproblem am Grubersgrund. Bürgermeister Heinzelmann berichtet, dass vom Landkreis Material für eine Einhausung geliefert wurde. Angedacht ist, dass die Einhausung am letzten Leerungsstandort aufgebaut werden soll. Aus dem Gemeinderat kommt die Bitte, noch einmal nachzuprüfen, ob es nicht einen besseren Sammelplatz gibt, da dieser sehr steil und von der Straße gut sichtbar ist.

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