Sitzung des Gemeinderates am 13.01.2021

Niederschrift zur Sitzung des Gemeinderates am 13.01.2021

1. Bürgerfrageviertelstunde

Aus der Zuhörerschaft wurden keine Fragen gestellt.

2. Kindergartenneubau
a) Standort und Varianten

Im November 2020 wurden die aktuellen Kindergartenbedarfszahlen vorgestellt. Daraus war zu entnehmen, dass eine weitere Krippengruppe sowie eine Regelgruppe benötigt wird, um den künftigen Bedarf an Kindergartenplätzen abdecken zu können. Mit dem Architekturbüro Zollmatt, aus Schiltach wurden verschiedene Varianten der Umsetzung diskutiert und das Büro beauftragt, Lösungsvorschläge und grobe Kostenschätzungen zu erarbeiten.

Dabei sind folgende Varianten berechnet und geplant worden:

1. Anbau an den bestehenden Kindergarten St. Luitgard im Äckerhofweg
a) Anbau ohne baurechtliche Prüfung zu den Nachbargrundstücken
b) Aufstockung ohne Prüfung der Statischen Voraussetzungen

2. Umbau und Umnutzung des Grundschulgebäudes Neues Schulhaus im Erdgeschoss zu einem neuen Kindergartengebäude unter zeitweiser Einbindung der Halle als Bewegungsraum, ohne Außenanlage.

3. Als weitere Alternative wurde der Einsatz einer modularen Bauweise (Container-Lösung) am bestehenden Kindergartenstandort auf Zeit und dauerhaft geprüft.

Folgende Kostenhochrechnungen haben sich ergeben:

1.a) Für den Anbau an den bestehenden Kindergarten: 875.250 €
b) Für eine Aufstockung des bestehenden Kindergartens: 934.125 €
2. Umbau und Umnutzung des Erdgeschosses Grundschulgebäudes: 201.200 €
3. Anmietung einer Anlage in Modulbauweise für 24 Monate: 155.104 € Kauf einer Modularen
Anlage zzgl. Fundamentierung 330.000 €

Die beiden ersten Varianten kommen mit der Ausstattung auf jeweils rund 1 Million Euro. Es sind hierbei noch zu viele Variablen im Spiel, die einen Neubau oder eine Aufstockung mit sich bringen. Die baurechtlichen Voraussetzungen müssen erst noch geprüft werden, je nach erforderlicher Abstandsfläche kann es zu weiteren Problemen kommen, die noch bebaubare Grundstücksfläche für Erweiterungen ist beschränkt.

Für eine Aufstockung des Gebäudes muss die statische Tragfähigkeit erst noch
geprüft werden. Sollten hierfür zusätzliche Maßnahmen erforderlich werden, können die Kosten schnell erheblich ansteigen.

Dadurch, dass im bestehenden Kindergartengebäude die Personalräume und alle weiteren Sozialräume derzeit lediglich Bestandsschutz genießen und genau genommen gerade so ausreichend sind, müsste bei den Varianten 1a) und b) weitere Räumlichkeiten geschaffen werden, die am Standort Äckerhofweg kaum zu realisieren sind.

Schon jetzt sind die Kosten im Haushalt nicht darstellbar, zumal für Neubauten bei weitem keine adäquaten Förderungen in Sicht sind. Es würde mit Sicherheit unter das neue Kindergartenförderprogramm des Bundes 2020-2021 fallen. Die Mittel sind jedoch begrenzt und andere Kommunen stehen noch aus der alten Förderperiode mit fertigen Entwürfen und Plänen in der Warteschlange. Hier wird mit keinen erhöhten Chancen auf Fördergelder gerechnet.

Die Anmietung eines modularen 2-stöckigen Kindergartens auf nur 24 Monate ist aus Sicht der Verwaltung ebenfalls keine Option. Derzeit ist unklar, wie sich die Kinderzahlen weiterentwickeln. Derzeit sieht es so aus, als ob die Flüchtlingsunterkunft „Sonne“, welche rund 25- 30 Kindern im fraglichen Alter stellt, auch weiterhin für diesen Zweck genutzt wird. Die Nutzungsdauer wird sich über einen längeren Zeitraum als 2 Jahre hinweg ziehen. Im Neubaugebiet „Oberdorf-West 3. Erweiterung“ ist im Laufe des Jahres mit reger Bautätigkeit zu rechnen, auch hier ist für die Zukunft mit weiteren Kindern zu rechnen. Es ist daher äußerst unwahrscheinlich, dass die Anzahl an Kleinkindern schnell wieder abnimmt. Die modularen Container werden mit Strom geheizt und sind nicht so energieeffizient wie die festen Bauten, die mit einer modernen Pelletheizung versorgt werden, was hier wiederum zu erhöhten Verbrauchskosten führen wird.

Beim dauerhaften modularen Ausbau stellen sich ähnliche baurechtlichen Fragen und es stellt die harmonische Verbindung mit dem bestehenden Gebäude ein Problem dar.

Der Umbau und die Sanierung der ehemaligen Grundschule/neues Schulhaus ist aus kostentechnischer Sicht am günstigsten zu bewerkstelligen. Die Möglichkeiten im vorhandenen Gebäude sind gegeben. Eine Stellungnahme der KVJS ist in der Zwischenzeit eingegangen, es werden noch kleiner Änderungen notwendig. Die Änderungswünsche sind jedoch alle machbar und aus Sicht der Planer ist der Umbau im Bestand genehmigungsfähig. Zu den geschätzten Kosten kommen noch die Kosten für die Ausstattung sowie die Einrichtung des Aussenbereiches im Bereich des Freigeländes Heilig-Garten hinzu.

Eine Förderung über das Landessanierungsprogramm wäre nur beim Standort Schule möglich, daraus würde sich auch eine bessere und sichere Förderung ergeben. Der Gemeinderat hat in der Vergangenheit beschlossen, dass das Schulgebäude als Vereinsgebäude künftig für viele Vereine offenstehen soll. Es ist deshalb unerlässlich parallel dazu, den Vereinen, die bisher die betroffenen Räume genutzt haben eine neue Heimat zu bieten.

Mehrere Gemeinderäte machen deutlich, dass sie ursprünglich eine Lösung im Bereich des bestehenden Kindergartens angestrebt haben. Aufgrund der schwierigen Rahmenbedingungen und eingeschränkten Umsetzungsmöglichkeiten sowie der Kostenschätzung halten sie nun die Umgestaltung des Schulhauses für die richtige Lösung.

Aus dem Gemeinderat wird darauf hingewiesen, dass die Umgestaltung des Schulgebäudes einen zweiten Kindergarten in der Gemeinde bedeuten würde. Herr Heinzelmann macht deutlich, dass es nach derzeitiger Aussage der zuständigen Stelle nicht möglich ist, eine Zweigstelle oder Aussenstelle des bestehenden Kindergartens St. Luitgard einzurichten. Die Gruppen im alten Schulhaus bilden damit eine eigene Einheit mit eigenem Personal und Leitung. Mit der Katholischen Kirche wurde bereits gesprochen, ob diese sich vorstellen könnten, die Trägerschaft des neuen Kindergartens zu übernehmen.

Aus dem Gemeinderat wird angefragt, ob die seinerzeit erhaltene Förderung für die Sanierung des Schulgebäudes bei einer Nutzung als Kindergarten zurückgezahlt werden müsste. Herr Heinzelmann berichtet, dass dies mit dem Fördergeber abgeklärt wurde und die Förderung bei einer Nutzung für den Kindergarten nicht zurückgezahlt werden muss.

Aus dem Gemeinderat wird darauf hingewiesen, dass im Falle von sinkenden Kinderzahlen das Schulhaus sehr einfach wieder für eine andere Nutzung z.B. durch Vereine hergerichtet werden könnte. Dies wurde von BM Heinzelmann so bestätigt.

Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich bei einer Enthaltung, das Erdgeschoss des ehemaligen Schulgebäudes/neues Schulhaus in einen Kindergarten umzubauen.

3. Ausgleichstockantrag 2021
a) Beantragung von Fördergeldern aus dem Ausgleichstock für den Kindergartenneubau

Nach dem Beschluss unter dem Tagesordnungspunkt 2 stimmt der Gemeinderat einstimmig zu, einen entsprechenden Antrag bei der Ausgleichstockstelle beim Regierungspräsidium Freiburg zur Förderung des Bauvorhabens zu stellen. Es wird bekräftigt, dass das Vorhaben notwendig und kosteneffizient geplant und umgesetzt wird.

Es wird ein Ausgleichstockantrag in Höhe von rund 35 % der förderfähigen Kosten gestellt. Ein weiterer Antrag geht an das Landessanierungsprogramm. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung einen entsprechenden Förderantrag beim RP Freiburg zu stellen.

4. Bekanntgaben

  •  Die nächst Sitzung des Gemeinderates findet am Mittwoch, 03.02.2021, statt.
  • Bekanntgaben aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung:
    • Die Förderung für die Arbeit der Integrationsmanagerinnen, welche gemeinsam mit der Stadt Schiltach beschäftigt werden wird für 24 weitere Monate beantragt. Die Arbeitsverträge mit den Integrationsmanagerinnen werden entsprechend verlängert.
    • Es wurden 2 weitere Bauplätze im Baugebiet Oberdorf-West 3. Erweiterung
      veräußert.
    • Aufgrund der aktuellen Wetterlage mit anhaltenden Schneefällen weisst Herr Bürgermeister Heinzelmann nochmals darauf hin, dass der Winterdienst der Gemeinde Schenkenzell bemüht ist, die Straßen jederzeit frei zu halten. Jedoch können bei Witterungen mit starkem und langanhaltendem Schneefall die eingesetzten Fahrzeuge nicht an allen Stellen zur gleichen Zeit sein. Es gibt einen Räum-und Streuplan, welcher die genaue Reihenfolge der zu räumenden Abschnitte aufgrund einer Priorisierung auflistet und dieser muss abgearbeitet werden. Er bittet die Einwohner um etwas Geduld und Verständnis für die enorme Arbeitsbelastung der Winterdienstmannschaft bei solchen Ausnahmeschneefällen, wie sie aktuell da sind. Herr Bürgermeister Heinzelmann bedankt sich bei seinen Mitarbeitern im Winterdienst für die Einsatzbereitschaft und die geleistete Arbeit.

5. Verschiedenes, Wünsche und Anträge

  • keine

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