In diesem Jahr finden wieder die Wahlen der Schöffinnen und Schöffen statt, die ehrenamtlich für die ordentliche Gerichtsbarkeit tätig werden. Die fünfjährige Amtszeit der amtierenden Schöffinnen und Schöffen endet mit Ablauf dieses Jahres. Die Gemeinde Schenkenzell wurde vom Landgericht Rottweil darum gebeten, mindestens zwei geeignete Kandidaten für das Landgericht Rottweil und das Amtsgericht Rottweil vorzuschlagen. Aus den Vorschlagslisten werden von Wahlausschüssen, die bei den betreffenden Amtsgerichten gebildet werden, dann die zu bestellenden Schöffinnen und Schöffen ausgewählt. Im Nachrichtenblatt wurde am 09.03.2023 und am 30.03.2023 dazu aufgerufen, sich für das Amt zu bewerben. Für das Amt haben sich beworben:
Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Die vorgeschlagenen Personen müssen zudem für das Schöffenamt (z. B. hinsichtlich Unparteilichkeit, Selbstständigkeit, Urteilsvermögen) geeignet sein. Der Gemeinderat beschließt, alle Personen, die sich beworben haben, auch für die Vorschlagsliste der Schöffenwahl aufzustellen. Bürgermeister Heinzelmann dankt allen Personen für ihre Bereitschaft.
Gleichzeitig mit den Wahlen der Schöffen für die Schöffengerichte und die Strafkammern finden in diesem Jahr auch die Wahlen der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen statt. Diese werden ebenfalls für fünf Jahre gewählt und sind ehrenamtlich für die ordentliche Gerichtsbarkeit tätig. Die Amtszeit der amtierenden Jugendschöffinnen und Jugendschöffen endet mit Ablauf dieses Jahres. Die Schöffen der Jugendgerichte werden auf Vorschlag des Jugendhilfeausschusses gewählt. Diesem obliegt daher auch die Aufgabe, die Vorschlagsliste aufzustellen und auszulegen. Das Landratsamt Rottweil hat darum gebeten, mindestens zwei Frauen und zwei Männer für das gemeinsame Bezirksjugendschöffengericht beim Amtsgericht Rottweil und die Jugendkammern beim Landgericht Rottweil zu benennen. Aus den Vorschlagslisten werden dann die zu bestellenden Jugendschöffen von den Wahlausschüssen bei den Amtsgerichten ausgewählt. Im Nachrichtenblatt wurde am 09.03.2023 und am 30.03.2023 dazu aufgerufen, sich für das Amt zu bewerben.
Für das Amt haben sich beworben:
Die benannten Personen sollen neben der Berücksichtigung aller Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung auch erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Die vorgeschlagenen Personen müssen zudem für das Schöffenamt (z. B. hinsichtlich Unparteilichkeit, Selbstständigkeit, Urteilsvermögen) geeignet sein. Der Gemeinderat beschließt, dass alle Personen, die sich beworben haben, dem Landratsamt Rottweil für die Aufstellung der Vorschlagsliste benannt werden sollen. Bürgermeister Heinzelmann bedankt sich auch hier bei allen Bewerbern, die sich hier ehrenamtlich engagieren.
Zum Jahresanfang hatte die Verwaltung vorgeschlagen, den Steilhang an der Auffahrt Fräulinsberg gegen eine mögliche Hangrutschung abzusichern und dem Gemeinderat damals ein Angebot für das dringlichste Teilstück vorgelegt. Auf Wunsch des Gemeinderates hin wurden nun noch weitere Angebote eingeholt bzw. die Angebote konkretisiert und der restliche Bereich, der derzeit noch durch Baumstämme geschützt ist, ebenfalls aufgenommen. Es gingen nun zwei Angebote ein, die das Herstellen einer Blocksatzmauer beinhalten. Das günstigste Angebot 1 liegt bei 18.284,99 €, gerechnet auf 20 m Länge. Das teuerste Angebot 2 liegt bei 33.831,58 €, gerechnet auf 25 m Länge. Um vergleichbar zu werden, wurde der lfm pro Angebot berechnet, bei Angebot 1 liegt dieser bei 914,25 € und bei Angebot 2 bei 1.353,26 €. Der Gemeinderat spricht sich weiterhin dafür aus, dass die Straßensicherungsarbeiten in diesem Jahr durchgeführt werden sollen, besonders auch im Hinblick auf den vielen Regen in diesem Jahr, der auch dazu beitragen kann, dass der Boden instabil wird. Zudem ist dies auch die einzig geteerte Zufahrt zu den Gebäuden auf dem Fräulinsberg. Es wird einstimmig beschlossen, dass der Auftrag dafür an die Firma Armbruster Bau Service zum Angebotspreis von 18.284,99 € vergeben werden soll. Nach deren Einschätzung ist eine Länge für die Maßnahme von 20 m ausreichend.
Räumlicher Geltungsbereich Das Plangebiet befindet sich im südlichen Siedlungsgebiet der Gemeinde Schenkenzell und ist ringsherum von Siedlungsflächen umgeben. Im Westen verläuft die Bundesstraße B 294, östlich grenzen Bahngleise an. Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens mit einer Gesamtfläche von ca. 1.933 m² beinhaltet die Flurstücke 628/11 und 628/8 i.T.
Anlass und Zwecke der Planungen Die ehemalige, innerörtliche Bahnhofsfläche wurde im Jahr 2013 an Privateigentümer veräußert und als Maßnahme der Innenentwicklung mit Aufstellung einer Bebauungsplanänderung für eine gewerbliche Bebauung nutzbar gemacht. Das Grundstück wurde inzwischen von den Eigentümern mit einem neuen Autohaus bebaut. Die Inhaberfamilie entschied sich darüber hinaus bereits vor einiger Zeit mit dem Verkauf von E-Bikes einen weiteren Geschäftszweig aufzubauen. Für die erforderlichen zusätzlichen Räumlichkeiten bietet sich die bereits versiegelte und als Park- und Ausstellungsfläche genutzte Fläche im direkten Anschluss an das bestehende Autohaus an. Die Gemeinde Schenkenzell möchte dieses Vorhaben unterstützen und die innerörtliche Freifläche im Sinne einer Nachverdichtung und eines reduzierten Flächenverbrauchs nutzbar machen. Das Plangebiet liegt innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplans „Heilig Garten-Aue – 3. Änderung“. Da die bisherige Gewerbefläche und das Baufenster für eine Realisierung des Verkaufgebäude nicht ausreichend sind, ist eine erneute Bebauungsplanänderung erforderlich wird. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Heilig Garten – Aue, 4. Änderung“ soll durch die Definition von planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften eine geordnete städtebauliche Erweiterung sichergestellt werden. Gemäß § 1 Abs. 3 BauGB haben die Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, „sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.“ Nach § 1 Abs. 5 BauGB sollen die Bauleitpläne dazu beitragen, „die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.“
Aktuelle Nutzung der Fläche und planungsrechtliche Situation Innerhalb des Plangebiets befinden sich aktuell im Wesentlichen folgende Nutzungen:
In der direkten Umgebung befinden sich aktuell im Wesentlichen folgende Nutzungen:
Städtebaulicher Entwurf Geplant ist die Errichtung eines Gebäudes mit ca. 12,00 m x 14,00 m für die Ausstellung und den Verkauf von E-Bikes. Der Baukörper soll dabei in nördlicher Richtung an das bestehende Firmengebäude der Fa. Fürst angeschlossen werden, sofern dies baurechtlich (Brandschutz) zulässig ist. Die dadurch entfallenden Ausstellungs- und Parkflächen des Autohauses werden im Anschluss an die neue Bebauung wieder hergestellt. Es handelt sich bereits heute in diesem Bereich um eine asphaltierte Fläche. Aufgrund der geringen Flächengröße und für eine ausreichende Geschäftsfläche ist eine Gebäudehöhe mit maximal 12,00 m (dreigeschossig) geplant. Da künftig durch die Realisierung des Neubaus auch keine Erweiterungsmöglichkeiten für das Autohaus mehr bestehen, wird in diesem Bereich die gültige Gebäudehöhe von 8,00 m auf 12,00 m und analog auch die zulässige Anzahl an Vollgeschossen erhöht, um langfristig eine Aufstockung zu ermöglichen, welche derzeit allerdings nicht erforderlich und geplant ist. Das nördlich angrenzende Bahnhofsgebäude hat eine Höhe von ca. 13,80 m und ist damit weiterhin deutlich höher.
Artenschutz Aufgrund der geringfügigen Änderungen des Rechtsplanes und der kaum vorhandenen artenschutzrechtlich relevanten Strukturen und Lebensräume wurden die artenschutzrechtlichen Untersuchungen auf eine Übersichtsbegehung beschränkt und die Ergebnisse in einer Habitat-Potential-Analyse zusammengestellt. Die artenschutzrechtliche Prüfung kommt zum Ergebnis, dass durch verschiedene Maßnahmen ein Verstoß gegen § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG abgewendet werden kann:
Artenschutzrechtlich bestehen somit keine Bedenken gegen die Planung.
Verfahrensart
Das Bebauungsplanverfahren kann im beschleunigten Verfahren als Maßnahme der Innenentwicklung nach § 13a BauGB durchgeführt werden.
Der Gemeinderat trifft folgende Beschlüsse:
Das Landratsamt Freudenstadt hat der Gemeinde Schenkenzell einen Anhörungsbogen hinsichtlich der geplanten Ertüchtigung der Kläranlage Alpirsbach gesandt. Es ist ein umfangreicher Umbau/Sanierung in fast allen Bereichen geplant. Insbesondere soll es nur noch in absoluten Notfällen zu Abtrieb in der Anlage kommen. Die in dem umfangreichen wasserrechtlichen Antrag aufgeführten Maßnahmen sind nach Aussage der Beteiligten dazu geeignet, die bekannten Problematiken an der Kläranlage zu beheben. Ein erster Schritt dazu wurde bereits Ende 2022 / Anfang 2023 unternommen in dem die Stadt eine Druckleitung von der Brauerei direkt zur Kläranlage verlegt hat. Die Berechnungen der künftigen Kapazität zeigen eine wesentliche Verbesserung, welche dazu geeignet ist, die Anlage auf den geforderten Stand der Technik zu bringen. Der gesamte Prozess wird sich über rund drei Jahre Bauzeit ziehen, da die Anlage parallel dazu stets in Betrieb gehalten werden wird.
Die Gemeinde Schenkenzell wird dem geplanten Vorhaben zustimmen und fordern, dass während der Bauphase die Geruchsbelästigung so gering wie möglich zu sein hat. Ebenfalls muss sichergestellt sein, dass auch während der Bauphase kein Abwasser in die Kinzig gelangt.
Über das Ingenieurbüro Zink wurde für die Vergabe der Straßenbauarbeiten eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt und dabei sechs Firmen angeschrieben, die zur Abgabe eines Angebotes angehalten wurden. Bei Submissionsbeginn lag nur ein Angebot der Firma Knäble Straßenbau GmbH vor. Dieses liegt bei 58.924,36 €. Die Firma Knäble Straßenbau GmbH ist uns als zuverlässiger Straßenbaupartner bekannt, es gibt daher keine Bedenken hinsichtlich der Vergabe. Im Haushaltsplan wurden für die Straßenbauarbeiten 60.000 € eingeplant. Insgesamt stehen Haushaltsmittel für die Unterhaltung der Straße im Heubachtal in Höhe von 65.000 € zur Verfügung. Die Kosten teilen wir uns mit der Stadt Wolfach, welche das Projekt ebenfalls im Haushalt eingeplant hat. Es wurde im Vorfeld signalisiert, dass der Stadtrat nicht nochmals einzeln entscheiden muss. Ingenieur Ribar vom Büro Zink stellt in der Sitzung die geplanten Sanierungsarbeiten vor. Er bestätigt, dass die Firma Knäble Straßenbau an einer schnellstmöglichen Durchführung interessiert ist. Insgesamt beträgt die Bauzeit 1 – 2 Wochen. Tagsüber ist dann eine Vollsperrung notwendig, nachts kann die Baustelle evtl. durchfahren werden. Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag zur Sanierung des Teilstücks im Heubachtal an die Firma Knäble Straßenbau GmbH zum Bruttoangebotspreis von 58.924,36 € zu vergeben. Vorbehaltlich der Abstimmung mit dem Busunternehmen, den Rettungsdiensten etc. sollen die Arbeiten schnellstmöglich durchgeführt werden.