Sitzung des Gemeinderates am 09.09.2026

Bericht aus dem Gemeinderat der 11. öffentlichen Sitzung am Mittwoch, 09.09.2026

Bürgermeister Bernd Heinzelmann eröffnet um 19:00 Uhr die Sitzung und begrüßt die Mitglieder des Gemeinderates, einen Vertreter der Presse und mehrere Bürger.

Nach Eröffnung der Verhandlung stellte der Vorsitzende fest, dass

  1. zu der Verhandlung durch Ladung vom 03.09.2026 ordnungsgemäß eingeladen wurde;
  2. die Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Verhandlung am 03.09.2026 ortsüblich bekannt gemacht wurde;
  3. das Gremium beschlussfähig ist, weil mindestens sechs Mitglieder anwesend sind.

1. Bürgerfrageviertelstunde

  • Gemeindeverbindungsstraße Waldenbrunn:
    Ein Bürger fragt nach dem Stand der Gemeindeverbindungsstraße Richtung Waldenbrunn, da diese nun schon vier Jahren gesperrt sei. Bürgermeister Heinzelmann erläutert, dass vor ca. einem halben Jahr von einem Geologen festgestellt wurde, dass sich noch Wasser im Hang befindet und der Hang deswegen noch in Bewegung ist. Die Herausforderung besteht nun darin, das vorhandene Wasser aus dem Hang zu bekommen und kein neues Wasser mehr eindringen zu lassen. Vor einigen Wochen wurde nun an mehreren Stellen vom Bauhof mit vom Eigentümer bereitgestellten Gerät (Bagger, etc.) probeweise gegraben. An der oberen Kante muss das Wasser durch eine Drainage abgefangen werden. Im Gemeinderat werden mögliche Maßnahmen mit Kosten in einer der kommenden Sitzungen vorgestellt. Die dringende Empfehlung des Geologen lautet jedoch, dass die Straße gesperrt bleiben sollte, solange der Hang in Bewegung ist.
  • Wegfall Bahnhaltestelle:
    Der Bürger fragt auch hier nach dem aktuellen Sachstand und ob der Zeitplan, bis wann die Bahn wieder in Schenkenzell hält, weiterhin Bestand hat. Bürgermeister Heinzelmann kann dazu mitteilen, dass nach seinem Kenntnisstand die Umsetzung der erforderlichen Baumaßnahmen bis Ende 2027 erfolgen soll. Dies wurde in einem Termin mit der Bahn noch vor der Sommerpause erneut bestätigt. Er berichtet, dass statt des Einbaus einer Weiche, wie zunächst kommuniziert worden war, jedoch größere Umbaumaßnahmen erforderlich sind. Diese sind jedoch in ihrem Umfang bekannt und sollen in 2027 umgesetzt werden.
  • Trinkwasserspender und öffentliche Toilette im Heilig-Garten:
    Aufgrund des Klimawandels, der in diesem Sommer mit vielen sehr heißen Tagen spürbar war, fragt ein Bürger nach, ob die Einrichtung eines Trinkwasserspenders im Bereich des Freizeitgeländes Heilig-Garten sinnvoll wäre. Auch für den Bouleplatz, der insbesondere von älteren Personen gut angenommen wird, sei ein solcher wertvoll. Zudem fragt er nach, ob es keine Möglichkeit für eine öffentliche Toilette im Heilig-Garten gäbe. Bürgermeister Heinzelmann teilt mit, dass man bei öffentlichen Trinkwasserspendern wegen möglicher Hygieneprobleme bisher zurückhaltend gewesen sei. Nach Rückfrage bei der Stadt Schiltach, sei dies jedoch kein Problem. Dort bestehen eher technische Schwierigkeiten mit den Trinkwasserspendern. Auch für die Einrichtung einer öffentlichen Toilette gab es bislang keine gute Lösung, da diese neben der Einrichtung Folgeaufwendungen durch die Reinigung o.ä. nach sich zieht. Allerdings soll mit dem Gewinn vom diesjährigen Dorffest die Küche der Turn- und Festhalle erweitert werden. In diesem Zusammenhang wird sowohl die Einrichtung einer öffentlichen Toilette als auch eines Trinkwasserspenders untersucht.
  • Anpflanzung Fläche am Bahnhof: 
    Auf die Nachfrage des Bürgers teilt Bürgermeister Heinzelmann mit, dass er hier noch eine Bringschuld hat. Auf der aktuell brachliegenden Fläche sollen wieder Bäume gepflanzt werden. Es muss noch geprüft werden, welche Anzahl sinnvoll ist und ein guter Zeitraum zur Pflanzung abgewartet werden.
  • Verdichtung der Festwiese Heilig-Garten: 
    Der Bürger berichtet, dass die Wiese in Folge der vielen Veranstaltungen inzwischen so verdichtet ist, dass so gut wie kein Wasser abläuft und sich selbst bei geringen Regenfällen umgehend Pfützen bilden. Bürgermeister Heinzelmann kann dies bestätigen. Im September findet jedoch noch einmal eine Veranstaltung auf dem Gelände statt, vorher kann nichts unternommen werden. Im Anschluss soll Kontakt mit einem Landwirt aufgenommen werden, der sich die Situation anschaut. Bei der Auflockerung des Untergrunds muss jedoch beachtet werden, dass bereits nach ca. 15 cm größere Felsen liegen. Im Frühjahr soll die Wiese dann frisch angesät werden.
  • Abbruch der Bahnbrücke im Tös: 
    Aus der Bürgerschaft wird berichtet, dass beim Abbruch der Bahnbrücke viele Granit-Quadersteine ausgebaut wurden, die zum Teil sehr gut erhalten sind. Da diese derzeit nur achtlos herumliegen, wird vorgeschlagen, Kontakt mit den Verantwortlichen aufzunehmen, da die Steine verwendet werden könnten. Bürgermeister Heinzelmann sagt zu, auf die Ansprechpersonen zuzugehen.

2. Blutspenderehrung

Bürgermeister Heinzelmann begrüßt die beiden anwesenden Blutspenderinnen, die jeweils für 25 Blutspenden geehrt werden sollen. Dafür überreicht er Ihnen die Urkunde und Ehrennadel des DRK und dankt Ihnen mit einem Präsent der Gemeinde.

Bild von zwei Blutspenderinnen mit BM Heinzelmann bei Ehrung mit Urkunde

In seiner Dankesrede geht er auf den Weg der einzelnen Blutspende ein. Diese kann durch die Aufspaltung in ihre Bestandteile bis zu drei Personen helfen. Da einzelne Blutbestandteile nur für wenige Tage haltbar sind, ist gerade eine regelmäßige Blutspende wichtig, damit immer ausreichend Blutkonserven zur Verfügung stehen. Neben der großen Anzahl an Blutspenderinnen und Blutspendern, die immer wieder spenden gehen, sind dabei insbesondere auch Erstspender wichtig, die sich dazu entschließen, diesen lebensnotwendigen, freiwilligen und unentgeltlichen Beitrag für die Gesellschaft zu leisten. Neben den Spenderinnen und Spendern wäre die Abwicklung eines Blutspendetermins ohne die Vielzahl an ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern nicht möglich, weswegen er auch diesen Personen seinen herzlichen Dank ausspricht.

3. Bausachen

3a) Bauvoranfrage: Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 10 Wohneinheiten sowie zwei Garagengebäuden, Spannstattstraße 41, Flst. 464/1

Beim Landratsamt Rottweil ist eine Bauvoranfrage zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit zehn Wohneinheiten sowie zwei Garagengebäuden mit insgesamt zehn Stellplätzen, einem Müllraum sowie Fahrradstellplätzen auf dem Grundstück Flst. Nr. 464/1, Spannstattstraße 41, Schenkenzell eingegangen.
Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Spannstatt-Hochberg – 3. Änderung“ und ist als Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Zulässig sind zwei Vollgeschosse, eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 sowie eine offene Bauweise. Die Dachform ist grundsätzlich frei wählbar; Flachdächer sind gemäß Bebauungsplan ausgeschlossen.

Für das Vorhaben wurden folgende Abweichungen, Ausnahmen bzw. Befreiungen beantragt:

  • Ausnahme für die Überschreitung der Baugrenze durch den Dachvorsprung auf der südöstlichen Gebäudeseite,
  • Befreiung für die Überschreitung der Traufhöhe um 0,50 m,
  • Befreiung für die Überschreitung der maximal zulässigen Gebäudehöhe von 11,00 m auf 12,165 m (Überschreitung um 1,165 m),
  • Befreiung für die Überschreitung der Baugrenze durch das Hauptgebäude auf der nordwestlichen Seite um 1,95 m,
  • Befreiung für die Überschreitung der Baugrenze durch Terrasse und Balkone auf der nordwestlichen Seite um weitere 2,20 m (insgesamt 4,15 m),
  • Befreiung für die Überschreitung der Baugrenze durch Terrasse und Balkone auf der südöstlichen Seite,
  • Befreiung für die Überschreitung der zulässigen Zahl der Vollgeschosse (Bebauungsplan: II Vollgeschosse; beantragt: III Vollgeschoss im Dachgeschoss aufgrund der Ausbildung der Gauben).

Nach Mitteilung des Landratsamtes Rottweil berühren die beantragten Befreiungen die Grundzüge der Planung. Für das Vorhaben ist daher die Zustimmung der Gemeinde gemäß § 36a BauGB erforderlich.

Städtebauliche Bewertung der Verwaltung
Im Rahmen der gemeindlichen Stellungnahme wurde das Vorhaben unter Berücksichtigung der Festsetzungen des Bebauungsplans sowie der örtlichen baulichen Situation durch die Bauverwaltung bewertet.

a) Art der baulichen Nutzung
Das Grundstück liegt innerhalb eines Allgemeinen Wohngebiets. Mehrfamilienhäuser sind in dieser Gebietsart grundsätzlich zulässig. In der näheren Umgebung befinden sich bereits zwei Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 15 Wohneinheiten und 15 Garagenstellplätzen. Diese liegen jedoch im rückwärtigen Grundstücksbereich und prägen den Straßenraum deutlich weniger als das beantragte Gebäude. Die geplante Wohnnutzung fügt sich daher grundsätzlich in die vorhandene Nutzungsstruktur ein.

b) Gebäudegröße und Wirkung auf das Ortsbild
Mit zehn Wohneinheiten stellt das Gebäude einen größeren Baukörper dar als die überwiegend vorhandene straßenbegleitende Bebauung. Aufgrund seiner Lage unmittelbar an der Spannstattstraße wird das Gebäude das Straßenbild künftig stärker prägen als die bereits vorhandenen Mehrfamilienhäuser im rückwärtigen Grundstücksbereich. Für das Vorhaben spricht jedoch, dass die Dachgestaltung mit einem Satteldach und Gauben der ortsüblichen Bebauung entspricht. Auch die offene Bauweise wird eingehalten.

c) Gebäudehöhe und Geschossigkeit
Der Bebauungsplan setzt eine maximale Gebäudehöhe von 11,00 m fest. Beantragt wird eine Gebäudehöhe von 12,165 m. Gleichzeitig entsteht durch die Ausbildung des Dachgeschosses rechnerisch ein drittes Vollgeschoss. Diese Abweichungen stellen die wesentlichsten Befreiungen des Vorhabens dar. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass das unmittelbar benachbarte Gebäude bereits eine Firsthöhe von rund 11,50 m aufweist. Die tatsächliche Höhenentwicklung gegenüber der vorhandenen Bebauung fällt daher geringer aus, als es die Überschreitung der Festsetzungen des Bebauungsplans zunächst vermuten lässt. Eine erhebliche Überhöhung gegenüber der vorhandenen Nachbarbebauung ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu erwarten.

d) Baugrenzen
Die beantragten Überschreitungen der Baugrenzen betreffen insbesondere die nordwestliche Gebäudeseite sowie die Terrassen- und Balkonanlagen. Diese erfolgen überwiegend in Richtung der Kinzig, der Unterführung sowie der Bahntrasse und somit nicht gegenüber unmittelbar angrenzender Wohnbebauung. Der unmittelbar betroffene Angrenzer hat im Beteiligungsverfahren keine Einwendungen erhoben. Nachteilige Auswirkungen auf benachbarte Wohngrundstücke sind daher nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu erwarten.

e) Grundstücksausnutzung & Parksituation Spannstattstraße
Das Gebäude nutzt das festgesetzte Baufenster weitgehend aus. Gleichzeitig verbleiben auf dem Grundstück ausreichend Freiflächen. Vorgesehen sind Begrünungsmaßnahmen sowie ein Kinderspielplatz. Die nach der Landesbauordnung erforderlichen Stellplätze werden vollständig nachgewiesen. Aus städtebaulicher Sicht kann trotz der intensiven Grundstücksausnutzung insgesamt noch von einer vertretbaren Innenentwicklung ausgegangen werden. Unabhängig hiervon ist darauf hinzuweisen, dass in ländlich geprägten Gemeinden wie Schenkenzell häufig mehr als ein Kraftfahrzeug je Wohneinheit vorhanden ist. Ein zusätzlicher Parkdruck im öffentlichen Straßenraum kann daher künftig nicht vollständig ausgeschlossen werden.

f) Hochwassersituation
Nach den vorliegenden Unterlagen ist das Baugrundstück bei einem HQ100-Ereignis nicht betroffen. Lediglich bei einem HQextrem-Ereignis wäre der straßenseitige Bereich des Gebäudes teilweise betroffen. Die abschließende wasserrechtliche Beurteilung erfolgt im Rahmen des Genehmigungsverfahrens durch die zuständigen Fachbehörden.

g) Gesamtabwägung
Das Vorhaben erfordert mehrere Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans. Maßgeblich ist dabei nicht die isolierte Betrachtung jeder einzelnen Abweichung, sondern vielmehr die Auswirkungen aller beantragten Abweichungen auf die vorhandene Bebauungsstruktur und das Ortsbild. Insbesondere die Überschreitung der zulässigen Gebäudehöhe, die rechnerische Ausbildung eines dritten Vollgeschosses sowie die Überschreitung der Baugrenzen sind im Rahmen der Entscheidung durch den Gemeinderat sorgfältig gegeneinander abzuwägen.

Für das Vorhaben sprechen insbesondere:

  1. die zulässige Wohnnutzung innerhalb eines Allgemeinen Wohngebiets,
  2. bereits vorhandene Mehrfamilienhäuser in der näheren Umgebung,
  3. eine ortsübliche Dachgestaltung mit Satteldach und Gauben,
  4. die Einhaltung der offenen Bauweise,
  5. ausreichende Stellplätze,
  6. vorgesehene Begrünungs- und Freiflächen,
  7. keine erkennbaren erheblichen nachbarlichen Beeinträchtigungen,
  8. Überschreitung der Baugrenzen überwiegend in Richtung öffentlicher oder unbebauter Bereiche,
  9. keine Betroffenheit bei HQ100.

Kritisch zu bewerten sind:

  1. die Überschreitung der maximal zulässigen Gebäudehöhe,
  2. die Überschreitung der zulässigen Zahl der Vollgeschosse,
  3. die Größe und Kubatur des Gebäudes,
  4. die Kombination mehrerer Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans.

Fazit – Empfehlung der Bauverwaltung
Unter Berücksichtigung der besonderen Grundstückssituation sowie der vorhandenen Bebauungsstruktur erscheint das Vorhaben aus Sicht der Bauverwaltung insgesamt städtebaulich noch vertretbar. Die Zustimmung sollte ausdrücklich aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls erfolgen. Aus dieser Einzelfallentscheidung kann dann kein Anspruch auf die Erteilung vergleichbarer Ausnahmen oder Befreiungen bei zukünftigen Bauvorhaben abgeleitet werden.

Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Erteilung der gemeindlichen Zustimmung entstehen der Gemeinde Schenkenzell keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen.

Beratung:
Ein Gemeinderat fragt nach, wie viel Prozent der Fläche des dritten Vollgeschosses normale Raumhöhe hat. In einem Beschluss des Gemeinderats wurde vor einigen Jahren einmal festgelegt, dass die im Gesetz festgelegte Prozentzahl, ab wann ein Vollgeschoss vorliegt, nur um eine maximale prozentuale Fläche überschritten werden darf. Falls hier eine größere Abweichung vorliegt, kann die Zustimmung bei ähnlich gelagerten Fällen Auswirkungen haben.

Auf die Frage nach dem Zuschnitt der einzelnen Wohnungen muss mitgeteilt werden, dass diese Unterlagen im Rahmen der Bauvoranfrage nicht übermittelt wurden, da derzeit insbesondere notwendige Abweichungen und Befreiungen vom Bebauungsplan betrachtet werden müssen.

Aus dem Gemeinderat wird die Ansicht vertreten, dass die Notwendigkeit für den Bau von neuen Wohnungen gegeben ist und bei der Zustimmung zu Befreiungen zwar mit Maß vorgegangen werden muss, sich das Bauvorhaben aber hier dennoch gut in die Umgebung einfügt. Bedenken bestehen lediglich hinsichtlich der Parksituation. Diese ist aktuell im Bereich der Spannstatt oft angespannt und durch die Realisierung des Bauvorhabens fallen weitere öffentliche Parkplätze weg. Bürgermeister Heinzelmann bestätigt, dass Möglichkeiten für alternative öffentliche Parkplätze in der Umgebung geprüft werden müssen.
Beschluss:

  • Der Gemeinderat nimmt die Bauvoranfrage zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit zehn Wohneinheiten sowie zweier Garagengebäude und einem Müllraum auf dem Grundstück Flst. Nr. 464/1, Spannstattstraße 41, Schenkenzell, zur Kenntnis.
  • Der Gemeinderat erteilt gemäß § 36a BauGB die Zustimmung zu den beantragten Ausnahmen und Befreiungen. Die Zustimmung erfolgt unter Würdigung der besonderen örtlichen Gegebenheiten und stellt eine Einzelfallentscheidung dar.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

3b) Erlebnisufer Kleine Kinzig – Beauftragung der Planungsleistungen zur naturnahen Umgestaltung des Uferbereichs

Die Gemeinde plant als Alternative zur nicht umsetzbaren Wassertretanlage, den Uferbereich der Kleinen Kinzig naturnah aufzuwerten und für die Bevölkerung erlebbarer zu gestalten. Ziel der Maßnahme ist es, einen attraktiven Aufenthaltsbereich am Gewässer zu schaffen, der Möglichkeiten für Erfrischung, Erholung, Aufenthalt und Naturerleben bietet und gleichzeitig den ökologischen Anforderungen des Gewässers Rechnung trägt.
Im Rahmen der bisherigen Überlegungen wurde das Landratsamt Rottweil, Umweltschutzamt, hinsichtlich der grundsätzlichen Umsetzbarkeit der Maßnahme beteiligt. Seitens der Gemeindeverwaltung besteht die Vorstellung, den Uferbereich in Anlehnung an eine „amphitheaterartige“ Gestaltung auszubilden. Vorgesehen ist eine terrassierte Ausführung mit versetzten Sitzstufen. Ziel ist es, einen attraktiven Aufenthaltsbereich mit direktem Bezug zum Gewässer zu schaffen und gleichzeitig die Zugänglichkeit zum Wasser zu verbessern.
Nach Einschätzung des Landratsamtes könnte eine Abflachung des Gleithangufers aufgrund des lediglich punktuellen Eingriffs als Gewässerunterhaltungsmaßnahme bewertet werden. Ein Gewässerausbau läge in diesem Fall nicht vor. Aus Sicht des Umweltschutzamtes wäre somit grundsätzlich eine naturnahe Gestaltung des Uferbereichs möglich. Diese könnte neben einer flacheren Böschung und einer standortgerechten Bepflanzung auch eine verbesserte Zugänglichkeit zum Gewässer umfassen.
Im weiteren Planungsprozess ist daher zu prüfen, inwieweit sich die angestrebte terrassierte Ufergestaltung mit Sitzstufen naturnah und wasserrechtlich verträglich umsetzen lässt. Ziel der Planung ist es, auf zusätzliche bauliche Anlagen – insbesondere Geländer – möglichst zu verzichten, um die Erforderlichkeit einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach Möglichkeit zu vermeiden. Die weitere Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden erfolgt im Rahmen der Planung.

Zur Konkretisierung der Maßnahme und zur Schaffung einer belastbaren Entscheidungsgrundlage wurde die Firma Schmalz Gartengestaltung aus Fischerbach um die Abgabe entsprechender Planungsangebote gebeten.
Die Firma Schmalz Gartengestaltung hat hierzu zwei Planungsvarianten angeboten:

Angebot 1: 3D-Planung – Naturnahe Gestaltung des Gewässerufers für Aufenthalt und Naturerleben
Diese Variante umfasst die Erstellung einer dreidimensionalen Planung einschließlich einer hochauflösenden digitalen Geländeerfassung mittels Laserscan. Auf Grundlage eines digitalen Geländemodells wird die geplante Ufergestaltung entwickelt und visualisiert. Die 3D-Planung ermöglicht eine realitätsnahe Darstellung der künftigen Gestaltung und bildet eine fundierte Grundlage für die Abstimmung mit den Fachbehörden, die Beratung im Gemeinderat sowie die spätere Information der Öffentlichkeit.
Im Zuge der Projektvorbereitung wurden der Firma Schmalz Gartengestaltung bereits vorhandene Vermessungsunterlagen sowie Beispielbilder vergleichbarer Maßnahmen zur Verfügung gestellt. Nach Prüfung wurde jedoch mitgeteilt, dass die vorhandenen Vermessungsdaten für den eigentlichen Planungsprozess nicht verwendet werden können. Für die Erstellung der 3D-Planung ist ein eigener hochauflösender Laserscan erforderlich, aus dem ein präzises dreidimensionales Geländemodell erzeugt wird. Eine Reduzierung des Planungsaufwandes oder der Angebotssumme ergibt sich daher trotz der bereits vorhandenen Unterlagen nicht.

Angebot 2: 2D-Planung
Alternativ wurde von der Firma Schmalz Gartengestaltung ein Angebot für eine klassische 2D-Planung vorgelegt. Diese stellt eine kostengünstigere Planungsvariante dar und bietet für den derzeitigen Planungsstand eine ausreichende Grundlage, um die grundsätzliche Umsetzbarkeit der Maßnahme zu beurteilen und die weiteren Abstimmungen mit den zuständigen Fachbehörden zu führen. Zwar beinhaltet die Planung keine dreidimensionale Visualisierung und ist daher hinsichtlich der späteren Gestaltung weniger anschaulich, sie erfüllt jedoch die Anforderungen an die derzeit erforderliche Vorplanung. Die Verwaltung empfiehlt daher die Beauftragung der 2D-Planung. Aus Sicht der Verwaltung ist diese für die Erarbeitung einer belastbaren Entscheidungsgrundlage ausreichend und entspricht zugleich dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit.

Finanzielle Auswirkungen:
Für die Erstellung der 3D-Planung gemäß Angebot 1 der Firma Schmalz Gartengestaltung aus Fischerbach entstünden Kosten in Höhe von: 3.595,41 EUR brutto. Alternativ liegt von derselben Firma ein Angebot für eine 2D-Planung gemäß Angebot 2 vor. Die Kosten hierfür betragen: 2.376,07 EUR brutto. Die 2D-Planung stellt somit die kostengünstigere Variante dar. Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.
Hinweis: Die Haushaltsmittel waren ursprünglich für den gemeindlichen Eigenanteil zur vollständigen Umsetzung des LEADER-geförderten Projekts vorgesehen. Aufgrund der weiteren Projektentwicklung und der nun erforderlichen Konkretisierung der Planung sollen diese Mittel zunächst für die Erstellung einer belastbaren Planungsgrundlage eingesetzt werden.
Die Kosten für die tatsächliche Umsetzung der Maßnahme können erst nach Abschluss der Planung, sowie der weiteren Abstimmung mit den zuständigen Stellen ermittelt werden. Eine Entscheidung über die Umsetzung und Finanzierung der Gesamtmaßnahme erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Beratung:
Bürgermeister Heinzelmann stellt die mögliche Gestaltung des Uferbereichs der Kleinen Kinzig im vorderen Bereich des Heilig-Gartens gegenüber des Gebäudes Reinerzaustraße 1 vor. Die Idee wird von den Gemeinderäten sehr positiv aufgenommen und soll weiterverfolgt werden. Allerdings werden die Kosten für die Planung als hoch angesehen und es wird nachgefragt, ob eine solche Planung wirklich notwendig ist, um die Steine für die terrassenartige Gestaltung zu setzen. Da es sich um eine Maßnahme in der Innenentwicklung handelt, sollte die Umsetzung jedoch so erfolgen, dass es ordentlich aussieht. Zudem soll mit den zuständigen Behörden eng abgestimmt werden, was dort für die Genehmigung vorgelegt werden muss. Nur falls von deren Seite erforderlich, soll die Planung durch einen Fachmann durchgeführt und ein Auftrag dafür erteilt werden. Andernfalls soll die Umsetzung selbst geplant werden.

Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dass das Projekt in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden weiterverfolgt werden soll. Wenn von dort eine Fachplanung gefordert wird, soll ein Auftrag dafür erteilt werden, andernfalls soll die weitere Planung selbst durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

3 c) Durchführung von Malerarbeiten an den Außenholzfenstern, Simsen und Rahmen des Rathauses Schenkenzell zur Instandhaltung

Die Fensterrahmen und Sprossen der Doppelsprossenfenster im Rathaus, sowie die Holzsimsen und die umschließenden Holzrahmen, weisen starke witterungsbedingte Schäden auf. Die Instandhaltungsmaßnahmen sind bereits seit rund drei Jahren im Rahmen der Gebäudeunterhaltung vorgesehen, wurden jedoch aufgeschoben. Mittlerweile besteht erhöhter Handlungsbedarf, da sich der Zustand der Holzsubstanz durch die Witterung stetig verschlechtert. Um das Gebäude nachhaltig vor Feuchtigkeit und Fäulnis zu schützen sowie den Werterhalt dauerhaft zu sichern, ist eine fachgerechte oberflächentechnische Instandsetzung nunmehr zwingend erforderlich. In der Sitzung können wir uns vor Ort ein aktuelles Bild dazu machen.
Die geplanten Maßnahmen umfassen das sorgfältige Abkleben und Schützen der Bauteile, das gründliche Abschleifen und Imprägnieren der schadhaften Holzstellen, das Vorlackieren sowie den deckenden Endlackanstrich. Betroffen sind insgesamt 20 Doppelsprossenfenster (Weißlack) sowie jeweils 12 Holzsimsen und 12 Holzrahmen (jeweils getönter Lack). Das hierzu anfallende Abdeckmaterial wird durch den ausführenden Betrieb fachgerecht entsorgt.
Aufgrund des geschätzten Auftragswertes wird vorgeschlagen, eine Direktvergabe durchzuführen. Im Rahmen dieser Markterkundung hat die Verwaltung drei örtliche Fachbetriebe zur Angebotsabgabe aufgefordert. Insgesamt sind zwei Angebote eingegangen. Ein Unternehmen konnte aufgrund der Auslastung kein Angebot abgeben. Die Auswertung der eingegangenen Unterlagen ergab folgendes Bruttoergebnis:

  1. Firma Malerbetrieb Markus Roth (Schiltach): 5.454,06 € (günstigster Bieter)
  2. Bieter B: 5.640,60 €

Aus Sicht der Verwaltung ist eine zeitnahe Ausführung, am besten noch im Herbst 2026 dringend geboten, da dies aufgrund der herannahenden nasskalten Witterung in diesem Kalenderjahr voraussichtlich die letzte Gelegenheit darstellt, um derartige Außenanstricharbeiten unter optimalen technischen Bedingungen durchzuführen. Die Firma Malerbetrieb Markus Roth würde die Maßnahme zwischen der KW 40 (frühester Beginn) und KW 44 durchführen können. Die voraussichtliche Ausführungsdauer beträgt ca. 7-8 Arbeitstage.

Finanzielle Auswirkungen:
Die Gesamtinvestition für die Maßnahme beläuft sich auf Basis des vorliegenden Angebots auf voraussichtlich:

  • Nettosumme: 4.583,25 €
  • Zuzüglich 19 % MwSt.: 870,81 €
  • Voraussichtliche Gesamtsumme: 5.454,06 € brutto

Da es sich im Angebot um eine überschlägige Massenermittlung handelt, erfolgt die finale Abrechnung nach dem tatsächlich gemessenen Aufmaß im Rahmen der Schlussrechnung.
Wie bereits erwähnt waren die Haushaltsmittel 2026 in der Rathausunterhaltung eigentlich vorgesehen. Allerdings hatten wir erhebliche Probleme mit unserem Aufzug und der Haushaltsansatz 2026 ist bereits überschritten.
Auf der gesamten Gebäudeunterhaltung sind wir derzeit eben, das bedeutet freie Mittel stehen hier derzeit nicht zur Verfügung und der Posten wäre außerplanmäßig.
Beratung:
Bürgermeister Heinzelmann zeigt den Sachverhalt anhand der Fenster im Sitzungssaal auf und geht auf die vorliegenden Angebote ein. Die Notwendigkeit der Maßnahme wird von den Mitgliedern des Gemeinderats gesehen. Es wird jedoch angefragt, ob es sich bei Bieter B um einen ortsansässigen Betrieb handelt, was von Bürgermeister Heinzelmann bestätigt wird. Da die Differenz der beiden Angebote nicht sehr hoch ist, spricht sich der Gemeinderat dafür aus, dass Bieter B den Auftrag erhalten soll.

Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für die Durchführung der Instandhaltungs- und Malerarbeiten an den Außenholzfenstern, Simsen und Rahmen des Rathauses Schenkenzell an Bieter B zu vergeben.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

3.d) Mitteilung über Vergabe einer Bauleistung zur Sanierung der Heizungsanlage im Bauhof Schenkenzell

Im Zuge der energetischen Sanierung des Bauhofs Schenkenzell soll die bestehende Ölheizungsanlage durch eine moderne Pelletheizungsanlage mit einer Leistung von 30 kW ersetzt werden. Die Ausschreibung der erforderlichen Leistungen erfolgte im Wege einer beschränkten Ausschreibung. Hierzu wurden insgesamt sechs geeignete und fachkundige örtliche Fachunternehmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
Von den aufgeforderten Unternehmen teilten zwei Unternehmen mit, dass sie aufgrund fehlender Kapazitäten im vorgesehenen Ausführungszeitraum keine Teilnahme ermöglichen können. Ein weiteres Unternehmen teilte mit, dass es die vorgesehene Abwicklung der mit der Maßnahme verbundenen Förderangelegenheiten nicht übernehmen möchte und daher von einer Teilnahme absieht. Ein weiteres Unternehmen konnte aufgrund von Betriebsferien nicht am Vergabeverfahren teilnehmen.
Ein fünftes Unternehmen nahm zwar an einer Ortsbesichtigung teil, konnte die Vergabeunterlagen aufgrund fehlender zeitlicher Kapazitäten jedoch nicht fristgerecht bearbeiten und verzichtete daher auf die Einreichung eines Angebots. Lediglich die Firma Roland Vollmer, Hansjakobstraße 9, 77773 Schenkenzell, reichte nach einem erfolgreichen Bietergespräch sowie einem Vor-Ort-Termin fristgerecht ein Angebot ein.

Zum Ablauf der Angebotsfrist am 24.08.2026 um 11:00 Uhr lag somit folgendes gültiges Angebot vor:

  • Bieter: Firma Roland Vollmer, Hansjakobstraße 9, 77773 Schenkenzell
  • Angebotssumme: 49.106,35 EUR brutto

Die rechnerische und technische Prüfung des eingegangenen Angebots durch die Bauverwaltung ergab keine Beanstandungen.
Gemäß der Bauablaufplanung hat die Fertigstellung der Maßnahme zwingend bis zum 24.10.2026 zu erfolgen.
Der in der Ausschreibung vorgegebene Ausführungszeitraum wurde aufgrund des bevorstehenden Beginns der Heizperiode und der damit verbundenen Sicherstellung der Wärmeversorgung des Bauhofs festgelegt. Darüber hinaus besteht ein besonderes zeitliches Interesse an einer zeitnahen Umsetzung der Maßnahme, da die derzeit geltenden Förderbedingungen für die energetische Sanierung genutzt werden sollen.
Vor dem Hintergrund jüngst wiederkehrender Änderungen der Förderbedingungen soll die bestehende Fördermöglichkeit für die Kommune möglichst gesichert und die Maßnahme innerhalb der derzeit maßgeblichen Rahmenbedingungen umgesetzt werden. Daher war eine zeitnahe Vergabe der Leistung erforderlich, um sowohl den vorgesehenen Ausführungszeitraum einzuhalten als auch die bestehenden Fördermöglichkeiten für die Maßnahme in Anspruch nehmen zu können.

Mitteilung über die Vergabeentscheidung im Umlaufverfahren
Aufgrund des engen zeitlichen Ablaufs war eine Entscheidung über die Vergabe in der nächsten regulären Sitzung des Gemeinderats nicht möglich. Die mit der Ausführung beauftragte Firma Vollmer befindet sich ab dem 08.09.2026 im Urlaub. Gleichzeitig sollte die Beantragung der vorgesehenen KfW-Fördermittel noch vor diesem Zeitpunkt erfolgen, um die derzeit geltenden Förderbedingungen für die Maßnahme nutzen zu können. Darüber hinaus benötigte das ausführende Unternehmen nach Auftragserteilung einen ausreichenden zeitlichen Vorlauf für die Bestellung und Beschaffung der erforderlichen Materialien und Komponenten der Heizungsanlage. Aus diesen Gründen wurde die Vergabeentscheidung im Wege eines Umlaufverfahrens herbeigeführt.
Der Gemeinderat Schenkenzell hat im Rahmen des Umlaufverfahrens beschlossen, die Leistung zur Sanierung der Heizungsanlage im Bauhof Schenkenzell an die Firma Roland Vollmer, Hansjakobstraße 9, 77773 Schenkenzell, zum Angebotspreis von 49.106,35 EUR brutto zu vergeben. Die Vergabe wurde auch bereits entsprechend dem Beschluss des Gemeinderats durchgeführt.
Durch die zeitnahe Vergabe konnte sichergestellt werden, dass der vorgesehene Beginn der Arbeiten ab dem 10.09.2026 eingehalten werden kann. Gleichzeitig wurde die notwendige Vorlaufzeit für die Beschaffung der Heizungsanlage berücksichtigt und die Umsetzung der Maßnahme innerhalb des vorgesehenen Zeitraums bis zum 24.10.2026 ermöglicht.

Die Öffentlichkeit wird hiermit über die im Umlaufverfahren getroffene Vergabeentscheidung informiert.

Finanzielle Auswirkungen:
Die haushaltsrechtliche Kostenschätzung für dieses Gewerk belief sich auf 49.719,14 EUR. Das vorliegende Angebot unterschreitet die Kalkulation um 612,79 EUR.
Die Maßnahme ist finanziell wie folgt abgesichert:

  • Die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen auf Seiten der Gemeinde Schenkenzell sind vollumfänglich gegeben.
  • Für die Gesamtmaßnahme im Bauhof wurde der Gemeinde ein Ausgleichsstock in Höhe von insgesamt 120.000,00 EUR bewilligt. Dieser ist explizit zweckgebunden für die Sanierung des Daches inklusive Flaschnerarbeiten, der Elektroinstallationen sowie der Heizungsanlage.
  • Die Kosten für die anstehende Heizungsmodernisierung können somit aus diesen bereitgestellten Fördermitteln mit gedeckt werden.

Beratung:
Bürgermeister Heinzelmann informiert über den im schriftlichen Verfahren gefassten Beschluss, bei dem die Vergabe von nur einem Gemeinderatsmitglied abgelehnt wurde. Weitere Anmerkungen oder Rückfragen gibt es nicht dazu.

4. Kindergartenbedarfsplanung

Nach § 3 Abs. 3 des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) sind die Gemeinden verpflichtet, dem Landratsamt als örtlichem Träger der Jugendhilfe ihre Bedarfsplanungen für die Betreuung der Kinder U3 und Ü3 anzuzeigen. Die Angaben der einzelnen Städte und Gemeinden bilden eine wesentliche Grundlage für die überörtliche Bedarfsplanung.
Aktuell sind in Schenkenzell in den beiden Kindergärten St. Luitgard und St. Ulrich folgende Plätze vorhanden:

Betriebsform Plätze insgesamt Plätze Min. und Max.
Kinder U3 Kinder Ü3
25 0 25
RG / AM 25 0 – 6 13 – 25
VÖ / AM 22 0 – 5 12 – 22
GT / VÖ / AM 22 0 – 5 12 – 22
Krippe 20 20 0
Summe 114 20 – 36 62 – 94

VÖ = Verlängerte Öffnungszeiten
RG = Regelgruppe
AM = Altersmischungen ab 2 Jahren
GT = Ganztagsbetreuung

Dabei nimmt ein U3-Kind in den gemischten Gruppen zwei Ü3-Kindergartenplätze in Anspruch. Somit ergeben sich nach den Geburtenzahlen der jeweiligen Jahrgänge, die die Betreuungsplätze in Ü3- oder U3-Bereich in Anspruch nehmen können, folgende freie bzw. fehlende Plätze, um den Betreuungsanspruch zu erfüllen:

Kinderzahlen Ü3-Bereich im Verhältnis zu den Plätzen
Zum Ende des Kindergartenjahres Kinderzahlen von 4 Jahrgängen Freie / fehlende Plätze
2025/2026 84 + 10 / – 22
2026/2027 76 + 18 / – 14
2027/2028 74 + 20 / – 12
2028/2029 70 + 24 / – 8
Kinderzahlen U3-Bereich im Verhältnis zu den Plätzen
Kinder 1 – 3 Jahre Freie / Fehlende Plätze
34 + 2 / – 14
32 + 4 / – 12

In den Daten enthalten sind fünf Kinder von Geflüchteten (2024: 18 Kinder; 2025: 13 Kinder). Deren Anzahl ist in den letzten Jahren wie auch die Geburtenzahlen insgesamt stark zurückgegangen.

Finanzielle Auswirkungen:
Keine.

Beratung:
Verwaltungsleiterin Susanne Schmid stellt die diesjährige Kindergartenbedarfsplanung vor. Diese ist eine reine Gegenüberstellung der Kinderzahlen mit den vorhandenen Plätzen, die tatsächliche Inanspruchnahme spiegelt sich darin nicht wider. Während sich in den letzten Jahren in der Bedarfsplanung je nach Verteilung der Plätze auf U3- und Ü3-Kinder Engpässe bei der Zahl der vorhandenen Plätze gezeigt haben, sind in den nächsten Jahren durch die sinkenden Geburtenzahlen und die geringere Belegung der großen Flüchtlingsunterkunft im ehemaligen Gasthaus Sonne ausreichend Plätze vorhanden. Für die U3-Kinder stehen zwar nur fast bei maximaler Ausreizung der möglichen Plätze ausreichend zur Verfügung, allerdings hat eine aktuelle unverbindliche Bedarfsabfrage bei den Eltern der U3-Kinder gezeigt, dass die meisten planen, ihr Kind erst mit drei Jahren im Kindergarten anzumelden.
Bürgermeister Heinzelmann ergänzt, dass die Realität gerade dahingeht, dass wenig Kinder angemeldet sind und man Überlegungen anstellen muss, einzelne Gruppen zu verkleinern. Dieses Bild zeigt sich nicht nur in Schenkenzell, sondern viele Gemeinden müssen sich mit dieser Thematik beschäftigen.

Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2026/2027 zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis:
Zur Kenntnis genommen

5. Verlängerung des Stromlieferungsvertrags für das Jahr 2027

Die Gemeinde hat seit der letzten Ausschreibung im Jahr 2017 einen Stromlieferungsvertrag mit dem E-Werk Mittelbaden. Der zunächst für eine dreijährige Laufzeit mit einjähriger Verlängerungsoption vereinbarte Vertrag, war zunächst mit einer Höchstlaufzeit von fünf Jahren versehen, die nachträglich jedoch wieder aus dem Vertrag herausgenommen wurde. Der Vertrag verlängert sich nun automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht eine Vertragspartei mindestens sechs Monate vor Laufzeitende kündigt.
Im Juni wurde daher mit dem E-Werk Mittelbaden wieder Kontakt zum aktuellen Sachstand aufgenommen. Es wurde erneut bestätigt, dass das Interesse anderer Anbieter bei Ausschreibungen gering sei und daher nicht zu erwarten sei, dass mehrere Angebote abgegeben würden. Daher wurde erneut von der Vertragskündigung abgesehen, sodass dieser nun automatisch auch für das Jahr 2027 verlängert ist.
Die Stromlieferpreise werden immer für ein Jahr festgelegt. Dabei wird ein Beschaffungstag mit dem E-Werk abgestimmt, nach dem die Preise für das nächste Jahr berechnet werden.

Für 2027 gelten nun folgende Stromlieferpreise:

  • Straßenbeleuchtung
    11,694 ct/kWh
  • Kommunale Anlagen ohne Leistungsmessung
    12,245 ct/kWh
  • Wärmestrom HT
    12,245 ct/kWh
  • Wärmestrom NT (gemeinsame Messung)
    11,613 ct/kWh
  • Wärmestrom NT (getrennte Messung)
    11,533 ct/kWh

Im Jahr 2026 gelten folgende Preise:

  • Straßenbeleuchtung
    11,181 ct/kWh
  • Kommunale Anlagen ohne Leistungsmessung
    11,732 ct/kWh
  • Wärmestrom HT
    11,732 ct/kWh
  • Wärmestrom NT (gemeinsame Messung)
    11,100 ct/kWh
  • Wärmestrom NT (getrennte Messung)
    11,020 ct/kWh

Damit liegen die Preise für 2027 um 0,513 ct/kWh höher als im laufenden Jahr.
Zum Lieferpreis kommen u. a. Kosten für Netznutzung, Konzessionsabgaben und Umlagen hinzu. Zudem wird weiterhin ein Marktzuschlag als Ausgleich für die dynamische Preisentwicklung an der Strombörse berechnet, der wie in 2026 24,81 €/MWh beträgt.
Beratung:
Bürgermeister Heinzelmann stellt die mit dem E-Werk Mittelbaden nach Verlängerung des Stromlieferungsvertrags vereinbarten Preise für das kommende Jahr vor. Ganz aktuell wurde vom E-Werk mitgeteilt, dass der Beschaffungstag gut gewählt war, da die Preise seither stark angestiegen sind.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Vertragsverlängerung mit den Stromlieferpreisen für das Jahr 2027 zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Zur Kenntnis genommen

6.  Annahme von Spenden

Neben den Spenden für das Dorffest sind in der ersten Jahreshälfte weitere Spenden eingegangen, die ebenfalls noch durch den Gemeinderat angenommen werden müssen (§ 78 Abs. 4 S. 3 GemO).
Finanzielle Auswirkungen:
Seit der Spendenannahme in der letzten Sitzung am 22.07.2026 gingen Geldspenden in Höhe von insgesamt 6.250,00 € ein. Darunter waren je eine Spende über 50,00 € für die Erhaltung der Schenkenburg und der Kleindenkmale. Zudem ging zwei Spenden über einmal 4.000,00 € und einmal 250 € für den interreligiösen Andachtsraum ein. Diese Spende wird durchgereicht. Auch für das Dorffest gingen noch einmal drei Spenden über 500,00 € und eine Spende über 300,00 € ein. Eine weitere Spende an die Feuerwehr über 100 € wurde ebenfalls eingezahlt.
Beratung:
Bürgermeister Heinzelmann berichtet zu den eingegangenen Spenden und dankt allen Spenderinnen und Spendern. Anmerkungen oder Fragen gibt es dazu nicht.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die eingegangenen Spenden an.

7.  Bekanntgaben

  • Nächste Sitzung: Die nächste Sitzung findet abweichend vom normalen Sitzungstag am Donnerstag, 01.10.2026 um 19:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt.
  • Restaurierung des Kreuzes Seeger: Nachdem im Herbst letzten Jahres der Beschluss zur Restaurierung des Kreuzes von Pfarrer Seeger auf dem Friedhof in Schenkenzell gefasst wurde, wird diese von der beauftragten Expertin aktuell umgesetzt. Die Maßnahmen an dem Grabmal von Pfarrer Morherr mit der Reinigung des Grabmals, der Befestigung der Kugel im oberen Bereich sowie Ausbesserungen an kleinen Stellen sind bereits abgeschlossen. Die eingegangenen Spenden reichen voraussichtlich aus, um die Kosten zu decken. Allen Spendern spricht Bürgermeister Heinzelmann seinen Dank aus. Besonders dankt er jedoch Willy Schoch, der sich sehr für die Restaurierung eingesetzt und die Arbeiten nun auch begleitet hat, sowie dem Historischen Verein, die durch die Organisation verschiedener Vorträge Spenden gesammelt haben.
  • Ausgleichstock 2026: Erfreulicherweise kann Bürgermeister Heinzelmann berichten, dass der für die Sanierung des Bauhofs gestellte Antrag für Mittel aus dem Ausgleichstock in der beantragten Höhe von 120.000 € bewilligt wurde. Er bedankt sich dafür bei allen Stellen, die dazu beigetragen haben.
  • Einwegkunststofffonds: Bürgermeister Heinzelmann informiert, dass der Gemeinde für das Jahr 2024 Leistungen aus dem Einwegkunststofffonds in Höhe von 1.495,66 € bewilligt wurden. In diesen Fonds müssen Betriebe, die Einwegkunststoff ausgeben, Mittel einzahlen. Anspruchsberechtigte Stellen wie die Gemeinde, die u. a. für die Leerung der öffentlichen Mülleimer und die Reinigung von öffentlichen Grünflächen zuständig sind, können jährlich eine Leistungsmeldung mit den Reinigungsflächen, der entsorgten Abfallmenge, etc. einreichen, um dafür Ausgleichszahlungen zu erhalten. Anhand der Leistungsmeldung werden Punkte vergeben. Je nach Höhe der vorhandenen Mittel in dem Fonds und der Gesamtpunktzahl der eingereichten Meldungen, ergibt sich der Betrag, der pro Punkt zugeteilt wird. Die Höhe der Bewilligung kann daher jährlich variieren. Sinn und Zweck des Fonds ist es, dass immer weniger Einwegkunststoff ausgegeben wird.
  • Brandverhütungsschau der Turn- und Festhalle: Bürgermeister Heinzelmann berichtet, dass nach vielen Jahren im Juli eine Brandverhütungsschau in der Turn- und Festhalle stattfand. Erfreulicherweise gab es keine größeren Beanstandungen, kleinere Anmerkungen konnten sofort umgesetzt werden.

8. Verschiedenes, Wünsche und Anträge

  • Anlandungen am Pegelhäusle an der Kinzig: Ein Gemeinderat fragt nach, warum am Pegelhäusle ein Stück vom Gewässerrandstreifen ausgebaggert wurde. Notwendiger wäre es ein Stück weiter unten an der Kinzig, wo bereits so starke Ablagerungen sind, dass diese von Anwohnern abgemäht werden. Dies wurde bereits in den letzten Jahren mehrfach vorgetragen, die Ausbaggerung jedoch abgelehnt. Bürgermeister Heinzelmann wird hier erneut nachfragen.
  • Fußballtore auf der Wiese im Heilig-Garten: Aus dem Gemeinderat wird nachgefragt, warum die Fußballtore auf der Festwiese nicht wieder aufgestellt wurden. Gerade für die Jugendlichen um die 14 Jahre gibt es kein Angebot in Schenkenzell. Es wird berichtet, dass diese inzwischen zum Fußballspielen auf den Platz in Schiltach ausweichen. Bürgermeister Heinzelmann muss dazu mitteilen, dass die Tore dieses Jahr wahrscheinlich nicht mehr aufgestellt werden. Zum einen wurden die Hülsen zur Befestigung mit Dreck gefüllt, der erst wieder mühsam herausgekratzt werden muss, zum anderen muss der Zustand der Wiese wie in der Bürgerfrageviertelstunde beschrieben erst wieder verbessert werden.

 

 

 

 

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